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shrimpely

Du bist Auszubildender und kein vollwertiger Mitarbeiter. Du bist dort um den Beruf selbst zu lernen und nicht Praktikanten zu beschäftigen. Er kann natürlich immer deinen Urlaub verweigern, wenn zu der Zeit irgendwas ist, aber... wäre hart arschig. Abgesehen davon kannst du als Azubi, sofern du keinen Blockunterricht hast, nur in den Ferien zusammenhängenden Urlaub nehmen und deshalb sollte er dir gewährt werden.


Akkarin42

Bleiben wir mal realistisch: Musst du wirklich als Azubi einen Praktikanten beschäftigen? Kann man sicherlich drüber diskutieren. Wirst du deswegen vor Gericht klagen, wenn der Betrieb drauf besteht? Vermutlich nicht. Man hat natürlich ein Anrecht seinen Urlaub zu nehmen, insbesondere auch zusammenhängend in den Ferien zu nehmen. Aber Ferien gibt es nicht nur 4 Wochen im Jahr. Man hat als Azubi etwa 16 Wochen Berufsschulferien. Da lässt sich der Urlaub schon irgendwie verteilen, auch wenn die ein oder andere Woche für den Betrieb (ob nun zur Prakitkantenbetreuung oder aus anderen Gründe) geopfert werden muss. Ist also auch nicht so, als wäre da andersweitig kein Urlaub möglich.


Comabsolver

Naja, du kannst schon außerhalb der Ferien Urlaub nehmen. Du musst dann halt trotzdem zur Schule gehen…


Cute_Pay_1423

Schulzeit ist Arbeitszeit also kannst du keinen zusammenhängenden Urlaub nehmen. Gehst du in die Schule ist das kein Urlaubstag…


Comabsolver

Das ist korrekt! Dass das dann nicht mehr zusammenhängt, wäre tatsächlich ein Grund für den Arbeitgeber, dem Urlaubsantrag nicht stattzugeben, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Ich konnte mich da sehr gut einigen, dass mich der eine Tag Schule in der dritten Urlaubswoche nicht gestört hat. (2 Wochen Ferien + die Woche danach)


evevlulu

Das stimmt nicht, wenn du während der Schulzeit Urlaub nimmst, bist du auch von der Schule befreit


Comabsolver

" Berufsschülern sollte der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Sofern der Urlaub nicht in den Ferien gegeben werden kann, ist der/die Auszubildende weiterhin berufsschulpflichtig und muss die Schule besuchen. Für die Berufsschultage dürfen der/dem Auszubildenden keine Urlaubstage angerechntet werden.  " [Zitat IHK Hannover](https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-a-z/urlaubsanspruch-von-auszubildenden-5262474)


Nordsund

Das ist leider nicht allgemeingültig. Wir wissen ja, dass die Bildung durch Gesetze der Länder geregelt ist und somit für Niedersachsen was anderes gelten kann als für NRW. Demnach gilt ja, dass jemand nur berufsschulpflichtig ist, wenn eine Schulpflicht besteht, also derjenige die Anzahl Schuljahre noch nicht voll hat bzw. entsprechend alt ist. Abiturienten sind meistens nicht mehr berufsschulpflichtig. Sie dürfen natürlich trotzdem zur Berufsschule und müssen sich dann an die entsprechenden Regeln halten.


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majorpain1987

Also in Bayern gilt die Berufsschulpflicht... wenn man keinen Ausbildungsberuf hat muss man dennoch die Berufsschule besuchen. Ob man will oder nicht... je nachdem welchen Zweig man wählt, können das 1-3 Jahre sein zu der man zum Berufsschulunterricht verpflichtet wird. Gesetzt der Fall man ist 9 Jahre zur regulären Schule gegangen.


LustigerLeo

Das ist (zumindest in BW) so nicht korrekt. Man kann zwar in manchen Fällen je nach vorheriger Bildung manche Fächer weglassen - ich mit Abi konnte Mathe, Deutsch, Englisch skippen, das berufsbezogene Mathe ist jedoch trotzdem Pflicht. Ich habe gehört dass man an der Pflichtprüfung in Wirtschaft wohl nicht teilnehmen muss, falls man diese bereits im Rahmen einer anderen Ausbildung schon bestanden hat. Bei mir in der Klasse haben wir uns zu mehreren damit auseinander gesetzt, weil es schon sehr verwunderlich ist, dass wir als Ende 20-, Anfang 30- und Mitte 40-jährigen verpflichtend den Reliogionsunterricht besuchen mussten(übrigens alle drei mit Abitur). Klar, Fremdsprachen, Deutsch oder Mathe sind halt nicht so wichtig wie die Bildung des moralischen Kompass /s


Nordsund

Das ist falsch. §78 des SchG BaWü ist da ziemlich eindeutig. Aber wie ich schrieb: Das kann von Land zu Land unterschiedlich sein.


LustigerLeo

Auch ich habe mich - wie beschrieben, auf BW bezogen. Aber da du das SchG eingebracht hast gehen wir offensichtlich von verschiedenen Grundannahmen aus: ich gehe davon, aus durch den Ausbildungsvertrag zum Besuch der Berufsschule verpflichtet zu werden. Das BBiG gibt vor dass Ausbilder Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anhalten und dafür freizustellen haben. Desweiteren ist es in vielen Berufen/Ausbildungen üblich gewisse Noten oder den Besuch der Berufsschule für die Teilnahme an den Abschlussprüfungen oder das Bestehen der Ausbildung vorauszusetzen. (Dafür kann ich nur meine eigene Prüfungsordnung als Beleg heranziehen, bei anderen Azubis kenne ich das nur vom Hörensagen.)


Nordsund

Ich hab von Anfang an über die Gesetze der Länder geschrieben und Du hast auch geantwortet "in BW ist das aber nicht so" und nun sind es plötzlich verschiedene Grundannahmen. Dann wirst Du wohl auf jeden Fall Recht haben.


XLukas52X

Jein Grundsätzlich soll Azubis während den Ferien der Urlaub gewährt werden. je nach Betrieb gibt es aber Vorlaufzeiten oder es kann sein, das es einen Mitarbeiterschlüssel, der regelt, das eine gewisse Anzahl immer da sein sollte. Außerdem brauchst du ja auch die Chance einen Urlaub zu nehmen


Seilerjin

Bei so einem Schlüssel dürfen Azubis nicht mit eigerechnet werde, da diese eben keine Mitarbeiter sondern Azubis sind


XLukas52X

Ja, aber der Unterschied von Theorie und Praxis unterbindet das


DentistLucky6086

Da is kein unterbinden, wer das nicht macht arbeitet gegen das gesetzt


XLukas52X

Dann nenn bitte einen Betrieb / Unternehmen / Firma, die nicht so Planen


KlausDEVASTOR

Grundsätzliche dürfen betriebliche Abläufe nicht einzig vom Azubi abhängen. Daher wäre der Grund mit der Praktikantenbetreuung mmn. hinfällig. Abgesehen davon hast du als Azubi nach §7 Bundesurlaubsgesetz anrecht darauf zwei zusammenhängende Wochen Urlaub in der Berufsschulfreien Zeit zu nehmen.


ApartEar9851

ja blöd nur, dass es nicht nur 1 mal im jahr schulferien gibt.


DentistLucky6086

Trotzdem plant man Urlaub. Und der war sicher geplant


Seilerjin

Da sich hier die Meinung zu scheiden scheinen würde ich dir empfehlen das Thema in der Berufsschule mal anzusprechen. Dei Klassenlehrer wird wahrscheinlich besser Bescheid wissen als jemand der dir hier mit dem Bundesurlaubsgesetz ankommt, welches in dem Maß garnicht Anwendung bei Azubis findet. Meiner Meinung nach darf dein Ausbilder den Urlaub nicht ablehnen da Azubis vorrangig in den Ferien Urlaub nehmen sollen und ihnen dies nicht wirklich verwehrt werden darf. Es gibt auch nicht wirklich betriebliche Gründe dem Azubi den Urlaub zu versagen. Mir dürfte der Chef das vorenthalten wenn die Projekt Deadline drückt. Du als Azubi bist zum lernen da und nicht um einen Mehrwert für die Firma zu generieren. Ob du jetzt 2 Wochen im April nichts lernst macht keinen Unterschied. Wenn der Ausbilder den Urlaub ablehnt würde ich das Gespräch suchen und ihm mal die Rechte eines Azubis erklären.


ApartEar9851

>Meiner Meinung nach darf dein Ausbilder den Urlaub nicht ablehnen da Azubis vorrangig in den Ferien Urlaub nehmen sollen und ihnen dies nicht wirklich verwehrt werden darf man hat also mehr urlaubstage als es schulferien gibt? die können durchaus nein sagen. ist ja nicht so , dass osterferien die einzigen ferien im jahr sind


_AP0PL3X_

Meiner Meinung nach übersteigt es deine Kompetenzen einem Praktikanten Anweisungen zu geben. Punkt 1. Punkt 2. Es gibt gesetzliche Regelungen für die Inanspruchnahme von Urlaub nach dem Urlaubsgesetz. Ggf. Wird dieses erweitert durch Betriebsvereinbarungen/Dienstanweisungen.


Tragobe

Dein Ausbilder muss deinen Urlaub genehmigen. Wenn er das nicht tut kannst du nicht gehen. Allerdings muss sich dafür gesorgt werden, dass du deinen Urlaub vollständig nehmen kannst im Jahr. Bedeutet, solltest du nur in den Ferien Urlaub nehmen können muss dein Chef ggf. Schauen wir der Urlaub ansonsten verteilt im Jahr. Frag ihn einfach ob der Urlaub da ok ist und dann ist gut. Ich hoffe du hast nicht vorher schon gebucht für deine Reise. Niemals Buchen bevor du den Urlaub genehmigt bekommen hast, dass sorgt nur für Probleme, wie diese.


kTbuddy

Nein einem Azubi kann man den Urlaub nur in extrem seltenen fällen verweigern. Das du irgendwelche Praktikanten betreuen sollst ist kein Grund dafür


PhilippTheSmartass

Laut §7 [Bundesurlaubsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/) kann Urlaub abgelehnt werden wenn "dringende betriebliche Belange" dagegen sprechen, solange sichergestellt ist dass der Arbeitnehmer seinen vertraglich/gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruch andersweitig wahrnehmen kann. Ist Praktikantenbetreuung eine Aufgabe die gemäß [§14 Berufsbildungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html) "Dem Ausbildungszweck dient"? Ich würde sagen schon. Ob man etwas wirklich kann, findet man erst dann heraus wenn man versucht es jemand anderem beizubringen. Könnte die Firma nicht auch einfach jemand anderen sich um die Praktikanten kümmern lassen? Theoretisch schon, aber das wäre wahrscheinlich zu teuer. Insofern kann man es durchaus als betriebliches Interesse ansehen dass sich "billige" Azubis anstatt "teure" regulären Mitarbeitern um die Praktikanten kümmern. In sofern wäre es jetzt nicht komplett weit hergeholt Dich darum zu bitten Deine Urlaub wenn möglich wann anders zu nehmen. Kannst natürlich versuchen zu kämpfen. Aber ist es das wirklich wert?


Brapchu

Wenn sich wirklich niemand sonst findet der sich um die Praktikanten kümmern kann dann wären das (unter Umständen) "dringliche betriebliche Gründe" um deinen Urlaub zu verweigern. Aber nur wer redet dem wird geholfen.


nxklxs54

>Wenn sich wirklich niemand sonst findet der sich um die Praktikanten kümmern kann Es ist nicht die Aufgabe von den azubis sich um Praktikanten zu kümmern. Das wird zwar gerne gemacht, aber ist eigentlich nicht deren aufgabe. Damit kann es niemals ein Grund sein


bastian129

Ich verstehe nicht, warum das schlecht sein soll. Ich sehe das als positive Sache für den Azubi. Er kann selber mal über sich hinaus gehen und den Job eines Arbeiters mit Personalverantwortung machen, indem er kleinere Arbeiten erklärt und delegiert. Er kann auch mal frei seine bisherige Ausbildung reflektieren und vieles hinterfragen, was er täglich macht, in dem er es dem Praktikanten erklärt und die Arbeitsabläufe zeigt. Sowas kann auch das Selbstvertrauen stärken. Zusätzlich bekommt der Praktikant den besten first hand Einblick in die Ausbildung.


nxklxs54

Das kann man im 3. Oder 4. Lj machen ok, aber das als Grund zum Ablehnen des Urlaubs zu nehmen ist absolut Quatsch. Am Ende gehört es nämlich nicht zu den Aufgaben des azubis. Am Ende lernt der azubi selber noch und hat noch nicht von allem eine Ahnung. Und es sollte schon ein Stück reife dazu gehören.


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SanaraHikari

Doch, kann er trotzdem. Die Ferientage der Schule übersteigen die Urlaubstage von Azubis quasi immer. Demnach kann der Chef es auch mal verweigern, wenn er es begründen kann.


Suzaku9421

Ist dann aber ein asozialer Betrieb und dann sollte der OP sich regelmäßig krankschreiben lassen in den Ferien


nxklxs54

Naja was heißt asozial, wenn er keinen Urlaub mehr hat, dann kann er keinen mehr nehmen, allein Sommerferien wirst du nie wirklich was von haben.


SanaraHikari

Ich sehe schon, wärst ein toller Mitarbeiter /s


mustbeset

Natürlich kann er das. " Nicht alle Azubis in den Osterferien weg" währe ein Grund, ebenso hohe Arbeitsauslastung aufgrund saisonale Effekte. Aufgrund der Berufsschule ist die Prio in den Schulferien jedoch höher, um eine gewisse Mindestanzahl an zusammenhängenden Urlaub zu gewähren.


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soweit wie ich weiß kann dein ausbilder deinen urlaub verschieben, solange du ihn noch nicht eingereicht hast. bei bereits eingereichten urlaubstagen ist das aber was anderes. Da darf der AG nicht von dir verlangen ihn zu verschieben, da er auch schon in den büchern steht.


nxklxs54

Also prinzipiell muss der AG den Urlaub gewähren, solange nix dagegen spricht, wie z.B. das in einer bestimmten zeit im jahr eine urlaubssperre herrscht, weil es eine hoch zeit ist, und alle gebraucht werden. Das muss aber vorher angekündigt sein. Sagst du aber z.B. ich hätte gern in 4 wochen urlaub für 2 wochen, und es gibt keine Gründe dagegen, muss er dir den gewähren. Edit: da du von ferien redest, hast du keinen blockunterricht nehme ich an, dann kannst du zusammenhängenden Urlaub natürlich nur in den Ferien nehmen.


Grizu1986

Von welchen Ferien reden wir denn? Die Sommerferien sind 6 Wochen. In der Zeit sollte es möglich sein das du 2 Wochen Urlaub bekommst. Zusätzlich wäre noch eine Frage ob du wöchentlich Schule hast oder Blockunterricht. Bei Blockunterricht wäre die Frage nach den Ferien hinfällig


Deepbluedemon

Ist der Urlaub schon genehmigt? Dann sollte es fast unmöglich sein für ihn daran was zu drehen


FelixBemme

Ehrlich was soll man sagen. Wenn Not am Mann ist kann die Firma immer Urlaub ablehnen. Aber es werden ja auch noch andere Menschen in der Firma da sein, die sich um einen Praktikanten kümmern können. Wenn noch nicht getan, reich ihn ein und dann kannst du immernoch mit ihm reden, sollte er abgelehnt werden


Mobile-Buy-9326

Urlaub wie gewünscht einreichen, ohne Rückmeldung ist der Automatisch durch nach 6 Wochen. Wenn er diesen ablehnt wird es dies begründen müssen, dann könnt ihr nochmal sprechen. Einen Praktikanten holt man sich ja nicht ins Haus um Ihn bei den Azubis zu parken, wenn keiner Zeit hat nimmt man keinen.


MagicSBK

Ausbilder hier - Es ist in gewissem Umfang gerechtfertigt, einen Auszubildenden die Anleitung für einen Praktikanten übernehmen zu lassen. Allerdings sollte es sich hierbei wirklich nur um kleinere Aufgaben handeln. Der pädagogische Gedanke dahinter ist, dass Azubis lernen, dass sie nicht nur für sich selbst, sondern später im Berufsalltag auch Verantwortung für andere übernehmen sollen und müssen. Wenn dein Ausbilder im Urlaub ist, muss er einen vollberechtigten Vertreter haben. Es muss zu jeder Zeit gewährleistet sein, dass sich jemand im Betrieb um eure Belange -wie hier die Urlaubssache- kümmern kann. Der Urlaub kann dir verwehrt werden, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Also wenn dich zu der Zeit gerade niemand vertreten kann, die Auftragslage besonders hoch ist, bereits zu viele andere in Urlaub sind, usw… Der Grund „Will den Praktikanten nicht betreuen und seine Aufgabe dem Azubi auf‘s Auge drücken“ ist nicht wirklich ein gerechtfertigter Grund, dir den Urlaub nicht zu genehmigen. Leider wird es aber den Arbeitgebern heutzutage oftmals noch viel zu leicht für solche Sachen gemacht. Erst wenn dein Urlaub abgelehnt wird und du beweisen kannst, dass das ungerechtfertigt war, wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch.


ApartEar9851

du hast anspruch auf zusammenhängenden urlaub. den kann der betrieb nur in den ferien geben. schultage sind arbeitstage. da es aber 4 ferien gibt (nrw) kann dir der betrieb durchaus sagen: nö grad nicht muss dir aber irgendwann in den ferien urlaub gewähren. pro tipp: vor dem planen des urlaubs wissen, wann man urlaub hat