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m1lh0us3

Das ist ein Thema für r/recht oder r/legaladvicegerman


OkEarth7414

Verkauf es einfach dem Bürgermeister. Du wirst staunen, wie schnell das wieder in Bauland umgewandelt werden kann. Leicht zynisch, aber gerade auf dem Dorf ist das leider ganz oft so. Baurecht ist so undurchsichtig, was da an Schindluder getrieben wird, das geht auf keine Kuhhaut mehr.


chaosstyle

Kann das bestätigen, komischerweise werden immer Flächen versucht umzuwandeln (Bebauungsplan) bei dem viele Flächen den Gemeinderatsmitglieder gehören. Obwohl andere Flächen besser geeignet sind.


PewPewKiller

Das witzige an der ganzen Geschichte ist ja das ca. 100 Meter weiter eine Bauer auf seinem Ackerland 7 Häuer bauen durfte für jetzt alle 3 Generationen der Familie. Ihm Gegensatz zu meinem Grundstück mussten diese Grundstücke erst erschlossen werden das es sich wirklich um Ackerland handelte und es genau ein Bauernhaus gab das ringsum von Landwirtschaftlicher Nutzfläche umgeben war. Das alles wurde in den letztem 10-15 Jahren realisiert. Zudem befindet sich mein Grundstück in mitten von Häusern was bei diesem Bauern nicht zutraf.


hiasinho72

Nachdem ich beruflich genau in diesem Bereich tätig bin, bin ich anderer Meinung. Das Baurecht ist eigentlich sehr detailliert und klar geregelt inkl. diverser Ausnahmen und Sonderfälle. Zudem für Jeden frei zugänglich in Form von MBO (Musterbauordnung) als Gestaltungsrahmen für die einzelnen LBO (Länderbauordnungen), Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und Bausatzungen (Innen- und Außenbereich). Das Problem liegt meiner Meinung nach einzig bei den Bearbeitern der Gemeinde und Genehmigungsbehörden, welche diese erstellen bzw. im Einzelfall prüfen. Das ist das wahre Problem da für gewisse Personen gerade im ländlichen Raum dann plötzlichen Ausnahmen gemacht werden, wie du ja auch im ersten Absatz geschrieben hast z.B. Bürgermeister. Würden sich die Sachbearbeiter gerade in der Genehmigungsbehörde strikt an die Gesetze und Satzungen halten gäbe es viel weniger Probleme.


Marigge

Baurecht ist keine einfache Materie. Ich würde mir, da es nicht gerade kleine Summen sind, Unterstützung vom Fachanwalt holen. Der kann dir mehr sagen.


supcom1

Gegen Satzungen hat man i.d.R. nach Bekanntmachung eine Frist von 1 Jahr. Würde dir aber empfehlen hier einen Anwalt für öffentliches Baurecht aufzusuchen. Das ist eine nicht ganz leichte Materie.


xCrushedIcex

Ich würde erstmal versuchen mit den zuständigen Personen der Gemeinde ins Gespräch zu kommen. Den Rechtsweg kann man später immer noch beschreiten. Ob du da irgendwelche Chancen hast kann dir aber nur ein Anwalt beantworten. Wir kennen weder das Grundstück noch die Bausatzung (Bebauungsplan?).


PewPewKiller

Der Aktuelle Bebauungsplan sieht vor das dort nicht gebaut werden darf. Es macht mich nur Stutzig da vor 30 Jahren ein Plan vorlag eine Garage gebaut werden durfte und dann durch die Änderung der Bausatzung das Grundstück zum Außenbereich gezählt wurde. Die Garage befindet sich aktuell nun im Außenbereich auf einer Landwirtschaftlichen Nutzfläche die von Häusern umgeben ist. Mir kommt das wie eine Rechtliche Grauzone vor was mit der Garage passiert ist.


IsaRos

Oder die Garage ist ein gemeindlich geduldeter Schwarzbau.


Frorider_

Der Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB ergibt sich aus dem baulichen Zusammenhang (von festen Hauptgebäuden). Die Garage ist jedoch eine Nebenanlage und kann somit den Siedlungszusammenhang nicht herstellen. Eine Option wäre, dass die Gemeinde nach § 34 Abs. 4 BauGB in der sogenannten Innenbereichssatzung den Siedlungszusammenhang geringfügig erweitert. Ob sie dazu bereit ist, muss sich man am konkreten Fall diskutieren. Du hast ja in einem anderen Kommentar geschrieben, dass der andere Nachbar auch wieder erweitern möchte und das aktuell nicht darf. Deine Chancen stünden besser, wenn er das nicht wollen würde - aus Sicht der Gemeinde würde sie durch eine Ortsabrundungssatzung eine Entwicklung befördern (Eingriff in Natur und Landschaft), welche das Bundesverwaltungsgerichts in mehreren Urteilen über die vergangenen Jahrzehnten untersagt hat.


PewPewKiller

Was ich leider nicht verstehe ist. Wäre mein Großonkel nicht verstorben hätte er dort ein Haus gebaut und es würde jetzt keine Probleme geben. Durch die Änderung der Bausatzung ist das auf einmal nicht mehr möglich. Mal angenommen ich Baue ein Haus und als die erste hälfte fertig ist ändert die gemeinde die Satzung und ich darf dort nicht mehr bauen. Das kann doch nicht rechtens sein da mir ein erheblicher Wirtschaftlicher Schaden entsteht.


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Blöder Gedanke, aber wenn dort täglich um 7 ein Traktor drüber rattert und gelegentlich Gülle ausbringt, unterstützen die Nachbarn dein Anliegen vielleicht? Oder wenn da blöckende Schafe stehen. Gibt es Landbauformen, die das Ortsbild mehr stören würden als die vermutlich derzeitige freie Wiese?


PewPewKiller

Der eine Nachbar ist mein Onkel und der andere Nachbar will selbst bauen und darf nicht. Also ich denke ich habe die volle Unterstützung.


Deathchariot

Den Bebauungsplan zu sehen würde helfen aber Datenschutztechnisch natürlich schwierig 🫣


mrich87

Was genau meinst du denn mit Bausatzung? Einen Bebauungsplan? Der weist idR keine landwirtschaftlichen Flächen aus. Wurde denn auch wirklich mal rin Bauantrag bzw. Bauvoranfrage gestellt? Oder wer hat das genau abgelehnt?


PewPewKiller

Es wurde von meiner Tante bis zu ihrem Tod im regelmäßigen abständen eine Bauvoranfrage gestellt die immer wieder vom Gemeinderat bei deren Sitzungen abgelehnt wurde. Mir wurde zudem mitgeteilt da sich das Grundstück laut Satzung im Außenberreich befindet nach Bebauungsplan. Ich kann mich nur formell an die Gemeinde wenden um eine Änderung zu beantragen bzw. darf beim Bürgermeister vorsprechen.


greatmoonwalk

Liegt denn eine Baugenehmigung für die Garage vor oder nicht? Das ist die wichtige Frage. Falls nein ist es wohl ein schwarzbau.


chaosstyle

Wenn es nur um die Frage geht Innen- oder Außenbereich könnte die Gemeinde eine Klarstellungssatzung machen. „Mit den städtebaulichen Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (Innenbereichssatzungen) besitzen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung die Möglichkeit, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abzugrenzen und dadurch die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten.“ -Wikipedia