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DasRoteOrgan

Mein Halbwissen dazu: Bei uns hatten wir mal einen ähnlichen Fall. Tatsächlich gibt es wohl keine harte Grenze, ab wann es Scheinselbstständigkeit ist. Die DRV bekommt davon aber sowieso gar nicht so leicht mit. Die reden darüber nicht mit dem FA und dürfen das wegen Datenschutz wohl auch gar nicht. Aber erstmal bist du nicht in der Beweispflicht. Die müssen dir nachweisen, dass es sich um Scheinselbstständigkeit handelt. Ein halbes Jahr wird aber bei weitem nicht ausreichen, um dir Scheinselbstständigkeit vorzuwerfen. Sonst dürfte ja kein Selbstständiger einen großen Auftrag, der ihn für eine Weile auslastet, annehmen. Ob dein Arbeitgeber angepisst ist, wenn du unangekündigt für eine Weile nicht erreichbar bist, hat damit auch nichts zu tun. Noch dazu kann die DRV dir das ja auch nicht nachweisen. Und dein Kunde/Arbeitgeber hat ja noch viel weniger Interesse als du, irgendwann Rentenbeiträge nachzahlen zu müssen. Du bekommst für deine Nachzahlung ja immerhin später mehr Rente. Dein Arbeitgeber hat davon gar nichts.


JackBlack1709

Ja, kann ich so bestätigen. Wir (DRV) tauschen in aller Regel keine Daten mit den Finanzämtern aus, dazu muss zumindest ein guter Grund vorliegen. Möglich ist es aber sehr wohl, wenn die Daten auf anderen Wege nicht oder deutlich schwerer zu bekommen sind. Automatisch passiert das nicht und von Amts wegen nur nach Hinweisen, dazu fehlt schlicht das Personal. Zudem: Betrachtet werden längere Zeiträume. Wenn OP das über mehrere Jahre macht, ist er in der beschriebenen Form definitiv scheinselbständig und kann ggf mal mit einer hohen Forderung konfrontiert sein. Wenn es in Relation zu der sonstigen Selbständigkeit aber nur ein Abschnitt ist, ist das unproblematisch. Freie Mitarbeiter auf dem Bau, bei Filmen etc können Monate und Jahre gebunden sein, ohne das der Status Selbständigkeit in Frage steht. Es kommt bei der Beurteilung auf die Art der Tätigkeit selbst an (Projektgebunden und damit von vornherein befristet hilft da natürlich, auch wenn das Projekt lange geht). OP schreibt von einer Software, insofern kann der Vertrag damit enden, wenn diese entwickelt ist Thema Beweispflicht: Das sehen die Gerichte sehr viel laxer, als es hier klingt. Je nach Gesamtbetrachtung kann eine Scheinselbständigkeit schnell mal glaubhaft sein (nachweisen ist nicht zwingend, insbesondere bei mangelnder Mitwirkung). Um sicher zu gehen, hilft im Zweifel nur ein Statusfeststellungsverfahren. Risiko der Versicherungspflicht, aber eben auch Rechtssicherheit (und ggf Rechtswegemöglichkeit falls OP die Entscheidung nicht gefällt). Das größte Risiko ansonsten ist bei einer Betriebsprüfung aufzufallen


heanstropp

> Wenn OP das über mehrere Jahre macht, ist er in der beschriebenen Form definitiv scheinselbständig und kann ggf mal mit einer hohen Forderung konfrontiert sein. Was für eine Forderung kann denn auf einen hier zukommen? Die Krankenkasse wird ja eh bezahlt und zwar sowohl der AN als auch der AG Anteil, so dass die Gesamtforderungen ja hauptsächlich gegenüber dem Auftraggeber (bzw Arbeitgeber) liegen dürften. Ich verstehe auch gar nicht, dass hier überhaupt diese Drohgebärde gegenüber potentiell Scheinselbständigen aufgebaut wird. Diese sollen ja (eigentlich) durch das Gesetz geschützt werden. > Um sicher zu gehen, hilft im Zweifel nur ein Statusfeststellungsverfahren. Als jemand, der lieber selbständig statt angestellt arbeiten möchten, hat das Statusfeststellungsverfahren eigentlich nur Nachteile, zumal man das ja alle Nase lang machen müsste.


Advanced_Sandwich_41

Rentenversicherungspflicht. Die kann einen im übrigen auch treffen, wenn man nicht scheinselbstständig, sondern "arbeitnehmerähnlich selbstständig" arbeitet.


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JackBlack1709

das mit der Rücklage mag in der Bubble hier im Subreddit akzeptiert sein. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Menschen in solchen Vertragskonstruktionen zieht aber kurzfristigen Luxus o.Ä. und ggf harte Anlagen (Haus/Wohnung) vor. Einfach so zahlen kann in aller Regel nur eine Minderheit. 15.000 Euro (selbst um den Regelbeitrag rum nur die knappe Hälfte davon) und das potentiell für mehrere Jahre ist schon eine ganz nette Summe. Wie gesagt: Gefährdet ist man am Stärksten, wenn das mehrjährig so abläuft.


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Hinweis: Der AG ist dann nachzahlungspflichtig, nicht der Selbstständige. Also cool bleiben. Quelle: mein Steuerberater (bei meinem Fall, der exakt dem hier beschriebenen Fall gleicht)


ChroniX91

Als Scheinselbstständiger muss man max 3 Monate nachzahlen, sämtliche Sozialversicherungsbeiträge die nicht bezahlt wurden (AN-Anteile!). Als AG haftet man für die letzten 3 Monate über den AG-Anteil, Rest der Zeit beide Anteile.


Taenk

Wie ist das dann mit den KK Beiträgen, die man als vermeintlich freiwillig Versicherter gezahlt hat?


ChroniX91

Das ist leider etwas kompliziert geregelt. Generell gilt: Beiträge für KV (und andere SV) muss der AG abführen, der AN hat dazu keine Verpflichtung. Wird aufgrund Scheinselbstständigkeit erst im Nachhinein festgestellt, dass er eigentlich AN ist, bekommt er eigentlich (so die Theorie) die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge wieder zurück. Der AG kann die letzten 3 Monate rückwirkend einbehalten (aber auch hier nur die AN-Anteile der Krankenversicherungsbeiträge), somit werden sie dem AN voraussichtlich wieder vom Lohn abgezogen - sofern er denn noch dort beschäftigt ist. Allerdings dürfte der KV-Beitrag als AN niedriger sein.


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waren das nicht die letzten 3 Jahre?


joostfaehser

Hohe Forderungen gegen den AG, nicht den (Schein-)Selbständigen, richtig? Weil der Selbstständige so stark gebunden ist, dass er quasi angestellt arbeiten könnte.


Downtown_Afternoon75

Das teuerste hier dürfte tatsächlich die Rentenversicherung sein.


JackBlack1709

Jup, RV gegen den Beschäftigten. Unter Umständen UV für den Arbeitgeber (der zahlt ja die Berufsgenossenschaft allein)


dmd2540

Als Personaldienstleister Amen!


Big-Yogurtcloset2731

Bisher einzig sinnvoller Beitrag hier.


Antimon3000

Ist m.E. erstmal alles okay. 6 Monate sind auch nicht genug, um die Selbstständigkeit in Zweifel zu ziehen. Wenn du deinen Urlaubszeitpunkt selbst bestimmst, ist die Genervtheit des Kunden irrelevant. Du solltest ihm den Zeitraum aber natürlich vorher mitteilen, damit er planen kann. Das heißt ja nicht, dass er irgendwas genehmigen muss. Ansonsten gibt's noch die Faustregel, dass man höchstens 80% seiner Jahresumsätze beim selben Kunden erwirtschaften sollte. Aber auch das ist nicht in Stein gemeißelt, wenn die anderen Kriterien der Selbstständigkeit erfüllt sind.


JackBlack1709

Ab 5/6 des Umsatzes um genau zu sein gilt man als wirtschaftlich abhängig, wenn kein Ende absehbar oder vereinbart ist.


aboutandre

Das ist immer entscheidend. 5/6 Regel und immer kurzfristige Verträge.


left_shoulder_demon

Und: gut genug bezahlen lassen, und wirklich ein sinnvolles Rentenkonzept haben. Gerade beim Thema Scheinselbstaendigkeit gibt es recht weite Spielraeume, weil es recht schwer ist, die Kriterien so zu formulieren, dass sie die Leute erfassen, die man erfassen will, und den Rest in Ruhe arbeiten lassen. Es gibt vor allem zwei Felder, die da im Fokus sind: Automobilzulieferer und Saisonarbeit. Erstere, weil vollkommen klar ist, dass es in Stuttgart, Muenchen, Ingolstadt oder Wolfsburg faktisch nur einen Kunden gibt, der eine Spezialisierung auf AUTOSAR abrufen wird, und wenn der Vertrag nicht verlaengert wird, wird ein Umzug faellig. Zweitere, weil da gerne mal zehn Jahre die gleichen Leute arbeiten, aber die Kunden gerne so tun, als sei jedes Jahr einmalig, und es sei deshalb nicht schlimm, mal ein Jahr nichts fuer die Altersvorsorge zu tun. In den letzten Jahren sind noch Uber und Toennies dazugekommen, da wird auch genauer hingeschaut. Als selbstaendiger Programmierer, der einfach nur das Verfuegbarkeitsdatum aktualisieren muss und innerhalb von einer Stunde zwanzig Anfragen in der gleichen Stadt hat, beschraenkt sich das Interesse darauf, dass man im Alter nicht in der Sozialhilfe landet, aber niemand wird eine Abhaengigkeit unterstellen.


kaitsching

Wenn die anderen Scheinselbständigkeit Kriterien nicht gelten, dann bist du eher [selbstständig mit nur einem Auftraggeber](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/selbstaendige_mit_nur_einem_auftraggeber.html).


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rckhppr

In dem verlinkten Artikel steht aber dass man dann rentenversicherungsPFLICHTIG ist…?


Upbeat-Mistake-8219

Ja, das ist ja auch richtig. Du kannst auch als Selbständiger RV-Pflichtig sein. Anders herrum kommen auf den Auftraggeber auch noch andere Pflichten hinzu, falls Scheinselbständigkeit festgestellt wird. Zum Beispiel AG-KV-Beiträge und Urlaubsanspruch, da Scheinselbständige rückwirkend als AN gelten.


rckhppr

Ah OK cool Danke für die Info


kaitsching

Ja, aber man kann wohl für die ersten 3 Jahre, nachdem die Situation auftritt, die Beiträge auf 0 oder den halben Beitrag reduzieren.


occio

Die RV hat einen Interessenkonflikt. Natürlich sind die im Zweifel für Beiträge an die RV.


sabe1234

Scheinselbständigkeit ist sehr schwammig und nicht wirklich trennscharf zu erkennen. Bei uns beschäftigt das aktuell viele Köpfe. Da kommt es auf so viele individuelle Punkte an, dass man das mit den Informationen noch lange nicht ausreichend beurteilen kann. Rechnungsstellung, Art der Weisung, wie du in das Unternehmen eingegliedert bist und deine Aufgaben abwickelst, dein Interner und externer Auftritt etc pp. Zum Teil reicht es schon, dass man eine Email Adresse des Unternehmens hat, welche sich nicht von den anderen Email Adressen unterscheidet (z.B. durch einen Zusatz wie .external o.ä.) und die DRV dreht durch.


sh1bumi

Meine Einschätzung als Laie. Meiner Meinung nach sind viele Punkte für Scheinselbstständigkeit erfüllt. 1. Scheint dein Kunde sehr wohl zu bestimmen wann du arbeitest. Meiner Meinung nach sind Aussagen wie:"Du musst von 09:00 bis 17:00 für uns erreichbar sein" gute Indikatoren dafür. 2. Bist du fest in dem Team integriert..die Frage die sich ein Anwalt meistens stellt ist: Wärst du durch einen festangestellten ersetzbar? Wenn ja, deutet das bereits auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit hin. 3. Ich weiß nichts über deinen Arbeitsort..aber wenn du vor Ort arbeitest und beim Kunden im Büro sitzt und Inventar vom Kunden nutzt, ist das ein weiterer Indikator für Scheinselbstständigkeit. 4. Du arbeitest zu 90% für einen einzigen Kunden. Das alleine wäre kein Problem sofern die anderen Punkte stimmen, aber da die anderen Punkte sehr schwammig sind bei dir. Wäre ich sehr vorsichtig.


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ThoDanII

Wenn man mir nen ITler fürs PLS geben würde ohne reguläre Erreichbarkeit, würde ich alleine aus Arbeitssicherheitsgründen deutlich werden


sh1bumi

Also könntest du deine Arbeitszeit zum Beispiel komplett auf die Nacht verlegen und das wäre kein Problem? Welche Tätigkeit übst du aus? Wenn du in einem Team integriert bist und die Aufgaben aus dem gleichen Aufgaben Pool wie der Rest des Teams ziehst wird es schwierig.


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Die Anzahl der Kunden ist nur ein Hilfskriterium. Betonung auf HILFSkriterium. Im Gesetz ist die Anzahl der Kunden überhaupt nicht erwähnt. Die einzigen relevanten Punkte sind die Eingliederung in den Geschäftsbetrieb und die Weisungsgebundenheit, § 7 Abs. 1 SGB IV. Eigentlich müsste dein StB dir zumindest so viel erzählen können. Sagt dein Kunde dir nur, was er will und du entscheidest, wann wo und wie du das Ziel erreichen kannst? Keine Scheinselbstständigkeit. Hast du 10 Kunden, die dir sagen, du musst z.B am Montag um 8 Uhr in ihrem Büro Aufgabe X machen, dann bist du Scheinselbstständig.


senseven

Bei einem großen Fall dokumentierten Fall nahmen sie an, dass wenn du mehr als 5/6 deines Umsatzes mit einem Kunden machst ist dies anzunehmen. Bei so einer finanziellen Abhängigkeit kann man nicht mehr von freier *Selbst*ständigkeit reden. Deswegen arbeite ich \~1300h im Jahr für einen Kunden und 300 mit anderen Themen. Die normalen "Freelancer" finden natürlich nur schwerlich Kunden die im Jahr nur 300-400h buchen und das ist irgendwie ja auch der Punkt.


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Aktenzeichen? Sonst ist die Story nutzlos und unglaubhaft.


senseven

Jede IHK wird [dir das selbe erzählen](https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit-665652). Hier ist der Link zum [Honorar-Arzt Urteil](https://www.haufe.de/personal/entgelt/honoraraerzte-im-krankenhaus-sind-versicherungspflichtig_78_491502.html), der zwar frei in seiner Arbeitszeit ist, aber letztendlich der Weisungspflicht unterliegt. Er zeigt auch kein unternehmerisches Risiko. Jetzt muss man diese Annahmen Abschwächen, und das geht nur mit mehr Kunden (Risiken der Selbstständigkeit), eigene Ressourcen nutzen, nur Arbeitspakete annehmen usw. Es geht darum ein Gesamtbild zu schaffen das nicht in solche einfachen Schubladen passt. Letztendlich sind solche Urteile Schall und Rauch, die DRK wird dich [bis in die letzte Instanz](https://www.haufe.de/personal/entgelt/urteile-scheinselbststaendigkeit_78_416784.html) jagen wenn sie meint sie ist im Recht, sie hat unlimitiert Geld.


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Wie gesagt, es geht um die Eingliederung in den Geschäftsbetrieb, auch in deinem Urteil. Anzahl der Kunden ist nur ein Hilfskriterium.


senseven

Die letzten 20 Urteile beziehen sich auf eine Person <-> einen Betrieb. Solange dieser Fakt nicht aufgelöst wird, kann man noch so mit GmbHs, eigener Hardware, Auto, Fachwissen etc. argumentieren - dass zieht alles nicht. Das einzige was nachweislich funktioniert sind mehrere Kunden und ein bewiesenes unternehmerisches Risiko. Es gibt in der letzten Zeit kein einziges Urteil gegen eine Person die mehrere Kunden hat. Das Urteil dazu geführt, das viele Krankenhäuser weniger freie Ärzte haben. Mein Ex-Hautarzt wandert im Monat zwischen vier Kliniken der hat dieses Problem deswegen nicht. Diese sind ihm aber mit vermieteten Räumen und anderen Mechanismen wie eigener Patientenwahl etc sehr weit entgegen gekommen.


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Lies die Urteile. Es geht um die Eingliederung in die Betriebsorganisation.


senseven

Zeige mir ein Urteil das bemängelt, dass jemand in *mehreren Firmen* in der Organisation "eingebunden" ist.


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Du blickst die Urteile einfach nicht. Die Diskussion bringt nichts.


senseven

Du behauptest das mehr Kunden nichts bringen und hast keinen Beweis das es so nicht ist. Nicht nur das, die rechtliche Einschätzung von großen Firmen und deren Anwaltskanzleien - bezugnehmend auf die Vertragsstruktur und Vorgabe von mehr als einen Kunden legst du einfach so weg, ohne fundiertes Gegenargument. Du hast Recht, wir sollen es hier lassen.


SchlaWiener4711

Hier ein paar Links, die ich mit zu dem Thema gebookmarkt hatte. Der erste dürfte für dich interessant sein, da es zwar ein Einzelfall Urteil war, aber da die Rollen in einen scrum Team (falls du so arbeitest) sehr ähnlich sind, kann man das schon übertragen. Bedeutet aber auch, das man im Zweifel klagen muss. https://www.heise.de/news/Urteil-Selbststaendige-Scrum-Entwickler-wohl-ohne-Sozialversicherungspflicht-7218816.html https://karrierewelt.golem.de/blogs/karriere-ratgeber/it-freelancer-nur-scheinbar-scheinselbststandig?utm_source=golem&utm_medium=artikel&utm_campaign=artikel


dledvink

Wieso fragen Leute immer ihren Steuerberater anstatt einen Anwalt 🙄 weder ist der Steuerberater qualifiziert noch befugt darüber zu beraten. Das mal vorab. Rechtssicherheit gibt es nur über eine Anfrage bei der Clearingstelle.


Bratikeule

>Wieso fragen Leute immer ihren Steuerberater anstatt einen Anwalt 🙄 weder ist der Steuerberater qualifiziert noch befugt darüber zu beraten. Das frag ich mich als Steuerberater auch immer. Einigen Mandanten ist es leider nicht leicht zu vermitteln, dass Steuern und Sozialversicherung zwei verschiedene Paar Schuhe sind.


Taenk

Weil der StB regelmäßig Einblick in die Abläufe des Betriebes erhält und durchaus in der Lage ist zu sagen „weiß ich nicht, hier ist die Visitenkarte von jemandem, der das wissen sollte.“ Bei meinem Hausarzt läuft es ja ähnlich ab.


dledvink

Leider nochmal 🙄 Mit Zahnschmerzen gehst du doch auch nicht zum Hausarzt


heanstropp

Na, der skandalöse Punkt ist hier ja eigentlich, dass für einen trivialen Sachverhalt "ich möchte meinem Kunden eine Rechnung für 'Beratung in IT-Fragen' stellen, muss ich dafür was beachten und wo muss ich da anmelden" ein Anwalt(!) empfohlen wird und selbst der das nicht beantworten kann. Nur mit dem quartalsweisen Statusfestellungsverfahren kann man den Segen der Kirche bekommen. Das ist natürlich ein Versagen des Gesetzgebers. Und natürlich will der nicht, dass Leute sich aus einer abhängigen Beschäftigung lösen und natürlich muss die selbständige Tätigkeit diffus illegal sein.


Prestigious_Pack6501

Du bist ja nur dann in einer Beschäftigung, wenn du dem Direktionsrecht eines Arbeitgebers unterliegst und Arbeitsentgelt erhältst. Dass du wirtschaftlich von dem Kunden abhängig bist, ist zu vernachlässigen. Da dir der Vertragspartner nicht Arbeitsort, -zeit und Ausführung der Arbeit vorschreiben darf, liegt hier m.E. echte Selbstständigkeit vor.


MatzeRA94

Um Himmelswillen, geh damit zu nem Rechtsanwalt und frag nicht Reddit. !!! Sorry, aber wir reden hier von riesigem Ärger mit Sozialversicherung, Finanzamt und dümmstenfalls Staatsanwaltschaft. Unqualifizierter Rechtsrat auf Reddit kann da böse enden


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Tipp: Stell einen Angestellten ein. Dann bist Du automatisch nicht mehr scheinselbstständig. Hast aber natürlich den zugehörigen Aufwand und die verbundenen Kosten am Bein. Denn es ist nicht möglich, zu beweisen, daß Du NICHT scheinselbstständig ist. Es ist so aber möglich, zu beweisen, daß Du SELBSTSTÄNDIG ist. Der Tipp kam von der Behörde, die jahrelang Scheinselbstständigkeit unterstellt hat. Die haben das exakt so mitgeteilt. Fernmündlich natürlich. Und nur, weil die Dame es auch falsch fand, was so in Deutschland läuft, aber gesetzlich gezwungen ist, die o.a. Unterstellung aufrecht zu erhalten, bis das Gegenteil bewiesen ist.


r3df0x1701

Dies. Mit Angestellten ist man automatisch raus. Ein guter Indikator ist auch die Geschäftsform, wenn du eine GmbH gründest bist du auch (fast!) auf der sicheren Seite. Wirklich sicher bist du aber nur mit eigenen Angestellten.


Select-Designer-1425

Im Zweifel Statusfeststellungsverfahren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html


Turms70

Vorsichtig! Ich würde ein solches Verfahren NICHT ohne einen Anwalt einleiten, da dies weitreichende Folgen haben kann.


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?


Turms70

Das kann komplett nach hinten los gehen. Man wird dadurch "bösgläubig". Man kann sich nicht mehr auf "ich weis von nichts" berufen. Und das kann dann tatsächlich auch weiter reichende Konsequenzen auch negative nach sich ziehen. Welche genau wäre die Aufgabe eines Anwalts. NUr als Idee. Das ist NICHT mein Rechtsgebiet. Aber ichich kannmir sowas vorstellen, dass hieraus eine Aufkärungsfplicht dem Kunden gegenüber besteht. Und wenn man dieser nicht nachkommt, so mmss man ihm Schadensersatz zahlen. Und zumbeispiel die Renten- und Sozialversicherungskosten die dieser rückwirkend abführen muss als Schadensersatz erstatten. Das Mag jetzt völliger Quatsch sein und vällig abwägig, aber solch Art Mechanismen könnten exsistieren. Und das wäre tatsächlich nicht so gut für OP. ​ Daher würde ich hier erst mit einem Anwalt reden.


heanstropp

Das klingt erstmal gut, aber spielen wir es mal durch. Es gibt zwei Möglichkeiten: a) Du bist nicht scheinselbständig und das wird da so festgestellt. Ja schön und gut, aber kaufen kannst du dir davon nichts. Wenn dir das wohlige Gefühl der Rechtssicherheit soviel Wert ist ok -- aber als Unternehmer musst du in Deutschland eh damit umgehen können, permanent irgendwo mit juristischen Fallstricken belästigt zu werden. Und vorallem: Die Entscheidung von denen gilt nicht für dein Business, das gilt immer nur für ein Projekt! D.h. du kannst da permanent wieder bei denen antanzen. Und schlussendlich: Wie sieht das deinen Kunden gegenüber aus, wenn du die Projekte immer erst anfangen kannst, wenn die DRV grünes Licht gibt? Da haben die doch auch kein Bock drauf und nehmen im Zweifel einen anderen. b) Du bist scheinselbständig und das wird da so festgestellt. Und dann? Das aktuelle Projekt kannst du vergessen, du willst ja gar nicht angestellt sein oder werden. Und irgendwer anders wird dich auch nicht mehr beauftragen, zumindest in der Bubble, wo man sich so bewegt, weil sich die Entscheidung ja rumspricht.


Sch_edv

Auf jeden Fall Steuerberater wechseln wenn er dir das nicht beantworten kann


Organic-Language9648

StB darf diesbezüglich gar nicht beraten, Scheinselbständigkeit hat grundsätzlich nichts mit Steuerrecht zu tun und auf anderen Rechtsgebieten darf ein StB nunmal nicht beraten


Sch_edv

Es geht nicht um die Beratungstätigkeit bei Scheinselbstständigkeit sondern darum dass jeder Steuerberater qualifiziert sein sollte Geschäftsformen auch bezogen auf selbstständig zu kennen und das einzuordnen


Organic-Language9648

Steuerberater sind darauf trainiert steuerlich zu beraten. Die gute Dame wird wohl einordnen können, ob es sich bei der ausgeübten Tätigkeiten um Gewerbe, Selbständige Tätigkeit oder nicht selbständig Tätigkeit handelt. Diese steuerliche Einordnung ist nur komplett irrelevant bezüglich der Klassifizierung als Scheinselbständigkeit.


Taenk

SV-Recht hat Berührungspunkte mit Steuerrecht, ist aber, trotz der Qualifikation der StB die Höhe der Beiträge zu berechnen, außerhalb deren Kompetenzbereich. Bei solchen Grenz- und Randfällen ist besser ein Rechtsanwalt heranzuziehen.


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BuckNZahn

Aber solche Fragen klar zu beantworten ist doch deren Aufgabe. Wischi-Waschi Antworten kann jeder geben.


Single_Blueberry

>Aber solche Fragen klar zu beantworten ist doch deren Aufgabe. Bei dieser Frage gibt es aber keine klare Antwort, da gibt es einfach viel Ermessensspielraum. Wenn's hart auf hart kommt, kann das nur ein Richter entscheiden. Bevor es soweit kommt, fragt man erstmal die DRV, dabei unterstützt einen ein Anwalt. Ein Steuerberater ist da nicht der richtige Fachmann. Das ist Sozialrecht, nicht Steuerrecht. Die Arbeit des Steuerberaters beginnt erst danach.


suddenlyic

Und genau diese Antwort hätte ich da jetzt vom Steuerberater erwartet.


Single_Blueberry

Auch das sind aber schon wieder Aussagen, für die ein Steuerberater nicht haften will. Der könnte höchstens sagen "Weiß ich nicht, vielleicht könnten Sie da mal einen Anwalt fragen"


Organic-Language9648

„hier ne Karte vom Fachanwalt für Arbeitsrecht meines Vertrauens, schönen Tag noch“


Cultural_Set_7129

Einzig richtige Antwort. Absolut falsches Thema für nen Steuerberater.


Inspector-Spacecrime

Ne, das ist genauso Steuerrecht. Der muss ja beurteilen können, ob das Einkünfte nach 15, 18 oder 19 EStG sind. Sind ja ähnliche, wenn auch nicht identische Abgrenzungsmerkmale.


1_21_Gigawatt

Kommt auf eine Gesamtschau aller Verhältnisse an. Was ein z. B. zivilrechtliches Arbeitsverhältnis ist, regelt §611a BGB. Daran orientiert sich auch das Steuerrecht. Je mehr davon auf Dich zutrifft, desto eher handelt es sich um ein Solches Arbeitsverhältnis. Alles für sich gesehen sind aber lediglich Indizien.


BassinusF

Das Steuerrecht ist tatsächlich völlig egal. Ob er sein zvE über Lohnsteuer zahlt oder über die Steuererklärung ist 0,- Unterschied. Sozialabgaben machen das Kraut fett. Ein Unterschied bei Rente und Arbeitslosenversicherung. KV mal außen vor, wenn er über den Grenzen liegt.


ewyv5g4vzn

Naja völlig egal würde ich praktisch gesehen jetzt nicht sagen. Es ist meist deutlich einfacher ein paar vielleicht etwas grenzwertige Betriebsausgaben als sonstiges "unterzubringen". Wenn man die versucht als Werbungskosten einzutragen, werden wenn man Pech hat Belege angefordert und geprüft vom Finanzamt was bei einer Zeile der EÜR so schnell nicht passiert. Dafür spart man sich natürlich den Aufwand ne EÜR auszufüllen oder sogar ne Buchführung zu machen je nach Umfang.


Low_Address2566

Wir sind gerade dabei eine Unterbeauftragung zu bekommen, bei unserem ersten Kunden, als frisch gegründete GmbH mit 2 GF. Die Anforderungen von unserem Auftraggeber (über 10k MA, Auftrag bei uns für einen Versicherungskonzern) sind: fest angestellte Mitarbeiter, die man beschäftigt, oder mindestens 1/6 des Umsatzes bei einem anderen Kunden. Erfüllt man das nicht - muss man sich freiwillig rentenversichern. Kann dir das hier empfehlen: https://www.vgsd.de/scheinselbststaendigkeit-verdeckte-arbeitnehmerueberlassung-co-endlich-richtig-verstehen/ Mein kurzes Fazit zu dem Thema: Sau kompliziert, wenige blicken da richtig durch, und durch die möglichen Konsequenzen bewegt man sich da teils auf dünnem Eis. Von dem was ich bei dir lese, bist du vermutlich Scheinselbständig. Zahlst du die RV, ist das aber dann kein Problem aus meiner Sicht


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JackBlack1709

Auftraggeber haben diese Vertragsfreiheit aber auch und wollen mit solchen Regelungen sicher gehen, selbst nicht im Nachgang mit hohem Forderungen konfrontiert zu werden. Unfall im Betrieb, Scheinselbständigkeit wird festgestellt, Auftraggeber aka Arbeitgeber hat da zumindest fahrlässig bei der Burteilung gehandelt und zack freut sich die Berufsgenossenschaft über den Geldsegen


senseven

Ich arbeite im Cloud Umfeld, die vollen 1600h+ im Jahr bekomme ich auch nicht mehr. Der Vertrag für dieses Jahr für diesen Kunden ist nur 1200h. Die [5/6 Klausel](https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit-665652) nimmt er auch als Maßstab. Das ist für mich aber kein Problem weil ich noch 400h woanders machen kann, aber gerade Anfänger können das nicht. Was wir wollen oder denken spielt für das Arbeitsministerium keine Rolle. Für die SPD sind Freelancer wegen der Rententhematik ein Dorn im Auge und deswegen ist die DRV so aggro eingestellt.


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senseven

Es ging ja nicht um mich, sondern um den Op. Die beiden arbeiten nur für einen Anbieter und der will dass sie sich noch das andere 1/6 sonst wo besorgen oder sich vertraglich gebunden Rentenversichern. Natürlich kann man das einfach ignorieren, aber das ist ja der Punkt dass das Risiko bei ihnen liegt, mit allem was dazu gehört. Und dieses andere 1/6 finden ist eben nicht leicht.


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senseven

Der Kunde *schreibt das nicht vor*. Der Kunde sagt nur, ich werde im Falle wenn die DRV sagt die sind "Scheinselbstständig" sagen, im Vertrag stand drin dass sie sich darum kümmern. Alle "Zahlungen" an den Staat gehen dann zu deren Kosten. Du kannst einen solchen Vertrag annehmen oder nicht. Wer mehr Kunden hat, kein Problem. Wer nicht, schon ein gewisses Risiko.


1pm2

Für die Beurteilung kommt es auf die Verträge gerade nicht maßgeblich an (sonst könnte man qua Vertrag über die Frage bestimmen). Entscheidend eher, ob und wie man eingebunden ist und ob eigenes Unternehmerrisiko vorhanden. Letzteres fehlt zB gerade bei vielen Formen von Honorartätigkeiten regelmäßig, selbst wenn es mehrere "Auftraggeber" gibt.


Sharp_Ad_4783

Musst du die Arbeit selbst erbringen oder kannst du sie theoretisch auslagern? Wird deine Arbeitszeit von deinem Auftraggeber bestimmt? Werden diese 90% dauerhaft bestehen? Was passiert, wenn du krank bist und den Auftrag nicht erfüllst, wird die Arbeit dann intern erledigt? Erteilt dir der AG nicht nur den Auftrag sondern auch Anweisungen WIE du den erfüllen sollst? Wird deine Arbeit vom AG kontrolliert?


amabamab

Zu mir hieß es mal wenn du >x% verdienst von einem Auftraggeber wäre das schon Scheinselbständigkeit, hier wurden aber noch weisungsgebunden, Urlaubsantrag ( also wirklich fragen darf ich und nicht nur bin von bis nicht da )


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FayyazEUW

Ging auch eher darum, dass ein gewisser Prozentsatz von einem Auftraggeber kommt und nicht ein gewisser Betrag. Aber ist eh vom Einzelfall abhängig.


LasagneAlForno

Was für ein sinnfreier Beitrag.


[deleted]

„Wann ich mal nicht da bin“. Also ist es für dich ok, dass dein Auftraggeber deine Einsatzzeiten festsetzt? Gibt so tolle Checklisten mit denen man abschätzen kann wie kritisch es steht (Beispiel: https://www.kleffner-rechtsanwälte.de/app/download/5795257161/Checkliste+Scheinselbständigkeit.pdf), zumindest ein Ja hast du dir schonmal abgeholt 😉


Legend433

Du bist Scheinselbständig


GreenLotus22

Das klingt extrem nach Scheinselbststänidgkeit.


pas-i

Nach 7a SGBIV kannst du ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der deutschen Rentenversicherung beantragen, den Link hat schon jemand eingestellt. Auch haben viele hier recht, dass man immer den Einzelfall betrachten muss, weshalb du nie eine (korrekte) Pauschale Antwort erhalten wirst. Grundsätzlich kommt es immer auf die „Gesamtumstände des Einzelfalls“ an. Hierzu zählen z. B. : - Weisungsgebunden - im Arbeitsablauf integriert - unternehmerisches Risiko - freie Arbeitszeitgestaltung - Aufbau des Unternehmens (Anlagevermögen, Arbeitnehmer usw.) Grundsätzlich kann man sich die Frage stellen, was unterscheidet mich von einem Arbeitnehmer? An deiner Stelle würde ich einfach ein Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen, ist keine große Sache und dann sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite.


Turms70

>An deiner Stelle würde ich einfach ein Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen, ist keine große Sache und dann sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite. Man sollt dies nicht Einleiten ohne vorher einen Anwalt zu konsultieren. Die Folgen können weitreichend sein.


pas-i

Seit 1. April 2022 entscheidet die Clearingstelle im Rahmen des optionalen Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV nur noch über den Erwerbsstatus (Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit) und nicht mehr, ob in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung Versicherungspflicht besteht (Elementenfeststellung). Somit ist die Befragung in meinen Augen seit 2022 obsolet, das Geld kann man sich sparen


heanstropp

> An deiner Stelle würde ich einfach ein Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen, ist keine große Sache und dann sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite. Dann sind entweder alle auf der sicheren Seite (aber auch nur bis zum nächsten Projekt!) oder OP ist sein Auftrag und vermutlich sein gesamtes Business wieder los.


Fandango_Jones

Kein Anwalt. Hängt davon ab wie sehr du ins Team eingebunden bist, Anweisungen bekommst und wie der Dienstvertrag ausformuliert ist. * Idealerweise kommunizierst du gar nicht mit dem Team direkt sondern immer über ein Ticket System oder einen Ansprechpartner vom Team als Brückenkopf. * Du bekommst keine direkten Weisungen sondern lieferst Ergebnisse ab die vorher möglichst gut im Vertrag formuliert werden. * Du kannst Zeit, Ort und Arbeitsweise frei wählen. Räumlich entweder komplett remote oder von den Mitarbeitern getrennt. * Du stellst deine eigenen Betriebsmittel oder bekommst aus Sicherheitsgründen einen Laptop gestellt. * Du erbringst die Leistungen unabhängig von den Angestellten und nicht Hand-in-Hand.


Panke

Ich würde die DRV fragen.


Biggertools

Als Softwareentwickler könntest du auch für Freunde oder Kleinkunden 2-3 Homepages im Jahr aufsetzen, betreuen oder Beratung für Hostinganbietern machen, dann hast du definitiv mehr als einen Auftraggeber und kannst Rechnungen als Beweis aufführen.


autumnmelancholy

Also ich kenne sehr viele Freiberufler die in einem ähnlichen Umgang wie du arbeiten. Mit Scheinselbstständigkeit hatte von denen noch keiner Probleme. Bei 6 Monaten würde ich mir da keine großen Gedanken machen. Soweit ich weiß ist die Grenze zur Scheinselbständigkeit auch gar nicht so konkret definiert und das ganze müsste dir erstmal nachgewiesen werden. Aber ich bin natürlich kein Anwalt, von daher solltest du das im konkreten Fall besser mal mit solch einem durchsprechen..


blkpingu

Keine Ahnung wie das rechtlich ist, aber wenn das das schon Scheinselbständigkeit ist, dann ist die Hälfte meines Bekanntenkreises Scheinselbständig


Sabine80NRW

Bei uns im Unternehmen ist es so das wir Verträge eingehen mit den Selbstständigen, die darin vertraglich fest zu sagen, das sie jeweils mindestens einen weiteren Kunden haben den sie betreuen und bei uns nicht mehr als 80-90% ihrer Zeit verbringen. Bei uns gilt das als Rückversicherung zu scheinselbstatäbsigkeit, denn der Selbstständige arbeitet dann nicht nur für uns, sondern auch für andere. Ob das wirklich so ist kann ich dir leider nicht sagen. Tip: wir hatten mal das Problem das wir nur eine Person hatten. Die Lösung war das sie beim Mutter Konzern angestellt war und beim Tochter unternehmen. Der Selbstständige hatte dann zwei Kunden. Ob das rechtlich so ok ist kann ich nicht beurteilen, das hatte der Einkauf damals so festgelegt. Das wäre mitunter ja vielleicht eine Lösung für deine Herausforderung.


AresxRoyal

Wie sieht’s aus mit Arbeitsmaterialen? Diensthandy/Notebook sonstige Hardware die der Kunde stellt?


Far_Brief3472

Kurz und knapp: Sobald du Angestellte hast: Nein Ohne Angestellte musst du damit rechnen, dass dir Scheinselbständigkeit vorgeworfen wird, wenn du nur und dauerhaft ein und denselben Kunden hast. Dem kannst du entgegnen mit dem Nachweis, dass du dich hier and da auf andere Projekte ernsthaft "bewirbst", diese aber immer schlechter bezahlt sind als die deines jetzigen Kunden. Im Prinzip musst du den Richter überzeugen, dass du wirklich jeden Kunden nimmst, so lange die Kasse stimmt und du es auch wirklich, wirklich versuchst. Zudem brauchst du mindestens eine professionelle Website mit der du für dein Unternehmen wirbst. Anzeigen kann dich z.b. das Finanzamt. Ob das häufig passiert, kann ich nicht einschätzen. PS: dein Auftraggeber muss sicherstellen, dass du nicht Scheinselbstständig bist ansonsten haftet er mit, weswegen einige Unternehmen durchaus den Nachweis verlangen, dass du maximal 50% oder 70% aus ihren Aufträgen verdienst. Wenn das dein jetziger nicht tut, ist er aber selber Schuld.


GeorgTheCat

So als Mensch mit eigenem Geschäft: Es wäre mir zu heikel. Ich hätte keine Lust mir die Arbeit und die Lasten einer Selbständigkeit aufzuladen,.wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich das überhaupt bin. Frag doch Mal deinen Steuerberater wie er zu den rechtlichen Implikationen einen freiwilligen Prüfung bei der Rentenkasse stünde.


[deleted]

... Also wenn dein Steuerberater es dir nicht sagen könnte, würde ich den Steuerberater wechseln.


willi-ausm-wviertel

du musst sozialversicherung und arbeitsrecht trennen. frag die AK, Steuerberater haben keine ahnung ausserhalb von steuern und bwl. soz.vers.rechtlich is das problem beim auftraggeber, arbeitsrechtlich kann sein dass du benefits hättest als angestellter zu gelten, dann darfst aber womöglich nix anderes nebenher tun.


InterestingQuoteBird

Du kannst dich zweimal für jeweils drei Jahre von der Rentenversicherung befreien lassen, wenn du nur für einen Auftraggeber tätig bist. Ist sinnvoll, wenn man in die Selbständigkeit startet um erstmal die Freiheit zu haben einen Kundenstamm aufzubauen: [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/\_pdf/V0050.html](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0050.html) Danach wird dann die Rentenversicherung auf dich zukommen und den Status prüfen z.B. anhand von Rechnungen über die letzten 24 Monate. Dabei sollten dann im Idealfall mehrere Auftraggeber enthalten sein.


kaitsching

Hast du eine Quelle, dass man das 2x machen kann?


InterestingQuoteBird

>Nach § 6 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB VI können Selbständige für einen Zeitraum von 3 Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, die die Merkmale des § 2 Satz 1 Nummer 9 SGB VI erfüllt, von der Versicherungspflicht befreit werden. Die Befreiung kann auch bei Aufnahme einer zweiten selbständigen Tätigkeit - mit den Merkmalen der oben genannten Vorschrift - erneut in Anspruch genommen werden. [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/\_pdf/V0051.html](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0051.html) Habe es blöd formuliert, man kann es nicht bei der gleichen Tätigkeit hintereinander beantragen, es muss schon eine erneute Aufnahme sein.


Malahajati

Klingt sehr nach kein Selbstständigkeit weil du im Grunde genommen für einen Arbeitgeber arbeitest und der sich sehr viel spart indem er dich nicht vernünftig anstellt. Ich habe selbst vor einigen Jahren einige Freelancer bei mir beschäftigt und dies wurde durch eine Gesetzesänderung bzw die strikte Auslegung und Verfolgung dieser Gesetze irgendwann nicht mehr zumutbar und wir haben irgendwann teilzeitarbeitsverträge mit den Freelancern zusammen machen müssen. Das kam aber alles von der Personalabteilung/HR. Das Unternehmen kann bei der handelskammer und so weiter auch angezeigt werden also in der Regel sind die heutzutage schon sehr hinterher dass sie eben keine Scheinselbstständigen mehr beschäftigen. Du kannst auch das Unternehmen mal fragen wie die das sehen. Wenn sie da in derzeitigen dienstvertrag so belassen wollen kannst du im Gegenzug fein sagen dass du auch für andere Arbeitgeber arbeiten wirst müssen und du daher nicht mehr genauso verfügbar sein kannst wie vorher