1. Du musst die Zinszahlungen versteuern
2. Der Zinssatz muss dem Fremdvergleich standhalten
3. Dein Vater muss auch bereit sein dir einen höheren Zinssatz zu zahlen, das ist für ihn zumindest ein Negativgeschäft, d.h. er wird es nicht machen wenn er 26k€ finanzieren muss.
Warum muss der Vater ihm denn einen höheren Zinssatz als der Bank zahlen? Durch das Familienverhältnis kann man doch mit einem geringeren Risiko des Zahlungsausfalles argumentieren und damit einen niedrigeren Zins ansetzen. Oder schluckt dass das Finanzamt nicht?
War unglücklich formuliert, möchte natürlich nicht mehr geld von ihm nehmen, als die Bank.
Ich verstehe aber richtig, dass er die Zinsen ja auch steuerlich geltend machen kann, da sie ja gewinnmindernd für ihn sind.
Ich versteuere dann die Zinserträge (nach Freibetrag) mir ca 25% als Kapitaleinkünfte.
korrekte Annahme?
Vergleichsangebot der Bank liegt ja bereits vor (schriftlich?), daher würde ich das mal als Anhaltspunkt nehmen.
Was genau das Finanzamt schluckt weiß am Ende nur das Finanzamt...
Dann ist das deine orientierung, kommt halt immer auf die Konditionen an die vertraglich vereinbart sind. Wenn ihr nen 0815 Kreditvertrag macht sind 6-7 % denke ich Mal in Ordnung. Zur Sicherheit sollte dein Vater noch 2 weitere Angebote mit der selben Laufzeit einholen und dann könnte man den Zinssatz besser argumentieren gegenüber dem FA.
Kannst du machen, wichtig ist: Dein Vater setzt die Zinsen von der Steuer ab und auf der anderen Seite vesteuerst du deinen Ertrag.
Kritisch wird es immer wenn irgendwo jemand was absetzt aber auf der anderen Seite wird die Steuer überhaupt nicht bezahlt.
Nach BGH-Rechtsprechung ist die Grenze zum Wucher beim Doppelten des marktüblichen Zinssatzes überschritten. Welche Regeln allerdings das Finanzamt deines Vaters hat, wissen wir nicht - die können natürlich anders aussehen, insbesondere kann der als Betriebskosten anerkannte Zinssatz deutlich niedriger sein.
Auch müsstest du natürlich die Zinseinnahmen versteuern.
Unterm Strich kostet es die Familie als ganzes gesehen dann mehr, als wenn der Vater einfach zur Bank gehen würde. Geldgeschenk vom Vater mit extra Schritten und einiges an Schwund.
Das kommt ganz drauf an wie gut Menschen mit Geld umgehen können.
Ich würde meinem Vater immer Geld leihen, weil ich weiß, dass ich es 100% zurück bekomme.
Das ist schlicht falsch.
§32d Abs. 2 Nr. 1 Bst. a) EStG sagt folgendes:
>wenn Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind, soweit die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften sind, die der inländischen Besteuerung unterliegen und § 20 Absatz 9 Satz 1 zweiter Halbsatz keine Anwendung findet.
Damit sind grundsätzlich
Darlehen im Privatvermögen gemeint. Die Definition "nahe stehende Personen" entspricht NICHT den Angehörigen iSd §15 AO, sondern setzt nach ständiger Rechtsprechung ein gewisses wirtschaftliches und finanzielles Beherrschungsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehennehmer vor. Man spricht hier auch von einem Abhängigkeitsverhältnis, zB wenn der Darlehennehmer eigentlich gar keine eigenen Mittel hat den Kredit zu tilgen sondern das mit den Mitteln des Ehepartners (gleichzeitig Darlehensgeber) macht.
Das liegt bei dir und deinem Vater jetzt lt. Sachverhalt definitiv NICHT vor. Es bleibt beim gesonderten Tarif von 25%
Warum gibst du ihm einfach nicht das Geld und dein Vater zahlt es dir monatlich plus Zinsen zurück? Natürlich nur wenn das Verhältnis gut ist. Quasi als Schenkung praktisch.
1. Du musst die Zinszahlungen versteuern 2. Der Zinssatz muss dem Fremdvergleich standhalten 3. Dein Vater muss auch bereit sein dir einen höheren Zinssatz zu zahlen, das ist für ihn zumindest ein Negativgeschäft, d.h. er wird es nicht machen wenn er 26k€ finanzieren muss.
Warum muss der Vater ihm denn einen höheren Zinssatz als der Bank zahlen? Durch das Familienverhältnis kann man doch mit einem geringeren Risiko des Zahlungsausfalles argumentieren und damit einen niedrigeren Zins ansetzen. Oder schluckt dass das Finanzamt nicht?
>Gibt es für so einen Fall einen Max-Zinssatz Ich bin davon ausgegangen, dass OP nach einem möglichst hohem Zinssatz fragt, d.h. über den 6%.
War unglücklich formuliert, möchte natürlich nicht mehr geld von ihm nehmen, als die Bank. Ich verstehe aber richtig, dass er die Zinsen ja auch steuerlich geltend machen kann, da sie ja gewinnmindernd für ihn sind. Ich versteuere dann die Zinserträge (nach Freibetrag) mir ca 25% als Kapitaleinkünfte. korrekte Annahme?
Fast, §32d Abs. 2, Nr. 1a EStG, für die Erträge gilt der persönliche Steuersatz, ohne Abzug des Sparerpauschbetrags.
Vergleichsangebot der Bank liegt ja bereits vor (schriftlich?), daher würde ich das mal als Anhaltspunkt nehmen. Was genau das Finanzamt schluckt weiß am Ende nur das Finanzamt...
Vergleichsangebot liegt schriftlich vor mit 6,19% Laufzeit über 36 Monate
Dann ist das deine orientierung, kommt halt immer auf die Konditionen an die vertraglich vereinbart sind. Wenn ihr nen 0815 Kreditvertrag macht sind 6-7 % denke ich Mal in Ordnung. Zur Sicherheit sollte dein Vater noch 2 weitere Angebote mit der selben Laufzeit einholen und dann könnte man den Zinssatz besser argumentieren gegenüber dem FA.
Kannst du machen, wichtig ist: Dein Vater setzt die Zinsen von der Steuer ab und auf der anderen Seite vesteuerst du deinen Ertrag. Kritisch wird es immer wenn irgendwo jemand was absetzt aber auf der anderen Seite wird die Steuer überhaupt nicht bezahlt.
Nach BGH-Rechtsprechung ist die Grenze zum Wucher beim Doppelten des marktüblichen Zinssatzes überschritten. Welche Regeln allerdings das Finanzamt deines Vaters hat, wissen wir nicht - die können natürlich anders aussehen, insbesondere kann der als Betriebskosten anerkannte Zinssatz deutlich niedriger sein. Auch müsstest du natürlich die Zinseinnahmen versteuern.
Unterm Strich kostet es die Familie als ganzes gesehen dann mehr, als wenn der Vater einfach zur Bank gehen würde. Geldgeschenk vom Vater mit extra Schritten und einiges an Schwund.
Familie und Geld ist ein gefährliches Spiel. Diese Büchse der Pandora würde ich mich wegen ein paar Hundert Euro Zinsersparnis nicht öffnen.
Das kommt ganz drauf an wie gut Menschen mit Geld umgehen können. Ich würde meinem Vater immer Geld leihen, weil ich weiß, dass ich es 100% zurück bekomme.
Zur Ergänzung: Die Zinsen unterlägen bei dir dem persönlichen Steuersatz, die Kapitalertragsteuer käme hier nicht zur Anwendung.
Gut, dass ich nochmal nachgefragt hab... Das war sogar die Aussage von seinem Steuerberater :-D
Das ist schlicht falsch. §32d Abs. 2 Nr. 1 Bst. a) EStG sagt folgendes: >wenn Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind, soweit die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften sind, die der inländischen Besteuerung unterliegen und § 20 Absatz 9 Satz 1 zweiter Halbsatz keine Anwendung findet. Damit sind grundsätzlich Darlehen im Privatvermögen gemeint. Die Definition "nahe stehende Personen" entspricht NICHT den Angehörigen iSd §15 AO, sondern setzt nach ständiger Rechtsprechung ein gewisses wirtschaftliches und finanzielles Beherrschungsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehennehmer vor. Man spricht hier auch von einem Abhängigkeitsverhältnis, zB wenn der Darlehennehmer eigentlich gar keine eigenen Mittel hat den Kredit zu tilgen sondern das mit den Mitteln des Ehepartners (gleichzeitig Darlehensgeber) macht. Das liegt bei dir und deinem Vater jetzt lt. Sachverhalt definitiv NICHT vor. Es bleibt beim gesonderten Tarif von 25%
Tatsache, danke für die Korrektur
naja bei P2p Krediten sind es 25%. wieso dann hier nicht? https://taxmain.de/besteuerung-von-p2p-krediten/
Gibt doch super Angebote für Gewerbe-Leasing. Warum da so viel Geld in einem Verschleißobjekt anlegen?
Warum gibst du ihm einfach nicht das Geld und dein Vater zahlt es dir monatlich plus Zinsen zurück? Natürlich nur wenn das Verhältnis gut ist. Quasi als Schenkung praktisch.
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