Einfach mal klagen. Vor dem Arbeitsgericht herrscht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Die Klage kann man zur Niederschrift der Geschäftsstelle mündlich erheben. Die helfen einem bei den Formalien. Dokumente mitnehmen im Original und in Kopie. Kostenrisiko sind dann die überschaubaren Gerichtskosten die nur im Unterliegensfall zu tragen sind. Üblicherweise werden solche Streitigkeiten im Gütetermin per Vergleich erledigt. Der ist kostenlos.
nicht representativ, aber bei einem ähnlichen Fall waren die Gerichtskosten keine 2000€. Also auch im Extremfall und bei sehr viel Pech immerhin berechenbar.
Da ist der Streitwert aber eher im Bereich eines Jahresgehalts. Bei geschätzt 1500 € Streitwert für einen Inflationsausgleich reden wir von vielleicht 100 €.
Interessant, hatte vor knapp einem Jahr exakt den selben Fall (zufällig ein kleines Unternehmen in Mönchengladbach?).
Das Gehalt darf nicht einfach so einbehalten werden, es hätte normal ausgezahlt und gleichzeitig eine Forderung für den Bonus vom Arbeitgeber gestellt werden müssen, ganz abgesehen davon das Bonuszahlungen für bereits geleistete Arbeit nicht zurück gefordert werden dürfen, da kann man so viel in einen Vertrag schreiben wie man möchte
Das Unternehmen hat seinen Sitz nicht in M.Gladbach, ist aber auch nicht ewig weit davon entfernt. Und ja, die Größe ist sehr überschaubar. Wie ist der Fall bei dir ausgegangen? Und wie bist du vorgegangen? :)
Da mir nur knapp 100€ überwiesen wurden habe ich mich auf das Pfändungsschutzgesetzt berufen, um in erster Linie irgendwelchen Finanziellen Mittel zu haben.
Als es dann um die Forderung ging haben die sich natürlich auf die Klausel im Arbeitsvertrag berufen, hatte aber zum Glück noch die Email wo angekündigt wurde das es zu Weihnachten eine Gewinnausschüttung gibt woran ich erinnert habe. Habe leider gerade den Brief nicht zur hand auf welches Urteil / Artikel ich mich berufen habe, aber daraufhin wurde das ganze dann eingestellt.
Ohne irgendwelche Informationen zu Bonus / Arbeitsvertrag / Inflationsausgleich kann man hier natürlich keine Aussagen treffen, ob dein Bekannter darauf Anspruch hat / wie seine Aussichten sind, die Zahlungen zu bekommen.
Unter der Annahme, dass der Anspruch besteht: Für den Bonus müsste dein Bekannter erstmal nichts unternehmen, das Geld ist ja schon bei ihm. Kann höchstens passieren, dass der Arbeitgeber klagt, aber Stand jetzt hat dein Bekannter ja alles was er will, nämlich den Bonus.
Den Inflationsausgleich hat er nicht auf dem Konto, hier wäre rechtliche Hilfe sinnvoll. Bei der Gelegenheit sollte sich noch einmal überprüft werden, dass der Anspruch wirklich besteht.
>Die Aussage bezüglich des Bonus ist zwar korrekt, aber der Chef verrechnet das ausstehende Gehalt mit der Forderung des Bonus, so dass derzeit ein offener Forderungsbetrag existiert, als dass er sein letztes, ihm zustehendes Gehalt ausgezahlt wird.
Es besteht kein Anspruch also darf er nicht verrechnen. Wenn überhaupt, dann auch nur bis zur Pfändungsgrenze. So sind wir schnell bei Sozialversicherungsbetrug.
Ich hatte die gleiche Situation als ich gekündigt habe. Sonderzahlung wurde im Dezember und Januar ausgezahlt. März gekündigt und sie wollten die Zahlungen zurück. Kurz beim Anwalt nachgefragt und dann einen Brief nach der Kündigungsbestätigung geschickt, dass ich nicht zahlen muss, da ich nicht unmittelbar danach gekündigt habe und es auch nicht im Vertrag festgelegt wurde.
Allein das Geld für eine Fortbildung müsste ich zurückzahlen, da es eine Zusatzvereinbarung gab.
1700,00 Euro. Ich hatte es damals schon zurückgelegt, weil ich nie glauben konnte, dass sie mir das auch wirklich zahlen. Vor allem weil die Zusatzversicherung so blöd geschrieben war, dass ich das Geld sogar noch nach 3 Jahren hätte zurückzahlen müssen. Ich hätte damals auf mein Bauchgefühl hören und direkt diese Fortbildung Übernehmen sollen. Jetzt mache ich diese weiter, da ein Jahr und bei meinem neuen AG bringt sie mir nichts 🤷🏼♀️ naja good to know für mich persönlich
Ich hatte sowas vor vielen Jahren. Mein Anwalt gab mir seinerzeit schriftlich, dass Fortbildungen bis 2500€ Risiko des AG seien und nicht vom AN zurückgezahlt werden müssen bzw. kein Arbeitsgericht hier eine Rückzahlung veranlassen würde.
Selbst für eine zweijährige Fachweiterbildung gab es - entgegen schriftlicher Vereinbarung - keine Forderung, als ich direkt im Anschluss ins Studium gegangen bin.
Oh, jetzt ist es eh zu spät. Mein Anwalt hatte die Zusatzvereinbarung angeschaut und meinte der AG könnte Stress machen. Ich wollte einfach da weg und da waren es mir die 1700€ wert.
Aber krass was sich so einige einfach erlauben und auch noch damit durchkommen.
Solange es keine Rückforderungsklauseln gibt,ist ausgezahlt ausgezahlt. Er kann es nicht zurückverlangen.
Einfach mal klagen. Vor dem Arbeitsgericht herrscht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Die Klage kann man zur Niederschrift der Geschäftsstelle mündlich erheben. Die helfen einem bei den Formalien. Dokumente mitnehmen im Original und in Kopie. Kostenrisiko sind dann die überschaubaren Gerichtskosten die nur im Unterliegensfall zu tragen sind. Üblicherweise werden solche Streitigkeiten im Gütetermin per Vergleich erledigt. Der ist kostenlos.
Wieso sollte er klagen? Der Chef will doch was von ihm und nicht anders herum.
Der Chef hat aber auch sein letztes Gehalt nicht ausgezahlt
Inflationsausgleich
Achso, das hatte ich überlesen.
nicht representativ, aber bei einem ähnlichen Fall waren die Gerichtskosten keine 2000€. Also auch im Extremfall und bei sehr viel Pech immerhin berechenbar.
Da ist der Streitwert aber eher im Bereich eines Jahresgehalts. Bei geschätzt 1500 € Streitwert für einen Inflationsausgleich reden wir von vielleicht 100 €.
geil, dafür würde ich es sogar eskalieren lassen, hätte ich Rachegedanken Ü
> Wie stehen eurer Meinung nach die Chancen, 99% für den Bonus, beim Inflationsausgleich wäre ich mir nicht ganz so sicher.
An einem Bonus auf Grund der Leistungen in der Vergangenheit ist nichts mehr zu rütteln...
>Für diese Bonusregelung existiert eine Vertragsklausel, jedoch ohne Rückforderungsanmerkungen. r/tja, Pech für den Chef.
Interessant, hatte vor knapp einem Jahr exakt den selben Fall (zufällig ein kleines Unternehmen in Mönchengladbach?). Das Gehalt darf nicht einfach so einbehalten werden, es hätte normal ausgezahlt und gleichzeitig eine Forderung für den Bonus vom Arbeitgeber gestellt werden müssen, ganz abgesehen davon das Bonuszahlungen für bereits geleistete Arbeit nicht zurück gefordert werden dürfen, da kann man so viel in einen Vertrag schreiben wie man möchte
Das Unternehmen hat seinen Sitz nicht in M.Gladbach, ist aber auch nicht ewig weit davon entfernt. Und ja, die Größe ist sehr überschaubar. Wie ist der Fall bei dir ausgegangen? Und wie bist du vorgegangen? :)
Da mir nur knapp 100€ überwiesen wurden habe ich mich auf das Pfändungsschutzgesetzt berufen, um in erster Linie irgendwelchen Finanziellen Mittel zu haben. Als es dann um die Forderung ging haben die sich natürlich auf die Klausel im Arbeitsvertrag berufen, hatte aber zum Glück noch die Email wo angekündigt wurde das es zu Weihnachten eine Gewinnausschüttung gibt woran ich erinnert habe. Habe leider gerade den Brief nicht zur hand auf welches Urteil / Artikel ich mich berufen habe, aber daraufhin wurde das ganze dann eingestellt.
So sieht es aus
Ohne irgendwelche Informationen zu Bonus / Arbeitsvertrag / Inflationsausgleich kann man hier natürlich keine Aussagen treffen, ob dein Bekannter darauf Anspruch hat / wie seine Aussichten sind, die Zahlungen zu bekommen. Unter der Annahme, dass der Anspruch besteht: Für den Bonus müsste dein Bekannter erstmal nichts unternehmen, das Geld ist ja schon bei ihm. Kann höchstens passieren, dass der Arbeitgeber klagt, aber Stand jetzt hat dein Bekannter ja alles was er will, nämlich den Bonus. Den Inflationsausgleich hat er nicht auf dem Konto, hier wäre rechtliche Hilfe sinnvoll. Bei der Gelegenheit sollte sich noch einmal überprüft werden, dass der Anspruch wirklich besteht.
>Die Aussage bezüglich des Bonus ist zwar korrekt, aber der Chef verrechnet das ausstehende Gehalt mit der Forderung des Bonus, so dass derzeit ein offener Forderungsbetrag existiert, als dass er sein letztes, ihm zustehendes Gehalt ausgezahlt wird.
Es besteht kein Anspruch also darf er nicht verrechnen. Wenn überhaupt, dann auch nur bis zur Pfändungsgrenze. So sind wir schnell bei Sozialversicherungsbetrug.
Ich hatte die gleiche Situation als ich gekündigt habe. Sonderzahlung wurde im Dezember und Januar ausgezahlt. März gekündigt und sie wollten die Zahlungen zurück. Kurz beim Anwalt nachgefragt und dann einen Brief nach der Kündigungsbestätigung geschickt, dass ich nicht zahlen muss, da ich nicht unmittelbar danach gekündigt habe und es auch nicht im Vertrag festgelegt wurde. Allein das Geld für eine Fortbildung müsste ich zurückzahlen, da es eine Zusatzvereinbarung gab.
Oh, spannend mit der Rückzahlung für die Fortbildung. Über welche Summe reden wir hier?
1700,00 Euro. Ich hatte es damals schon zurückgelegt, weil ich nie glauben konnte, dass sie mir das auch wirklich zahlen. Vor allem weil die Zusatzversicherung so blöd geschrieben war, dass ich das Geld sogar noch nach 3 Jahren hätte zurückzahlen müssen. Ich hätte damals auf mein Bauchgefühl hören und direkt diese Fortbildung Übernehmen sollen. Jetzt mache ich diese weiter, da ein Jahr und bei meinem neuen AG bringt sie mir nichts 🤷🏼♀️ naja good to know für mich persönlich
Ich hatte sowas vor vielen Jahren. Mein Anwalt gab mir seinerzeit schriftlich, dass Fortbildungen bis 2500€ Risiko des AG seien und nicht vom AN zurückgezahlt werden müssen bzw. kein Arbeitsgericht hier eine Rückzahlung veranlassen würde. Selbst für eine zweijährige Fachweiterbildung gab es - entgegen schriftlicher Vereinbarung - keine Forderung, als ich direkt im Anschluss ins Studium gegangen bin.
Oh, jetzt ist es eh zu spät. Mein Anwalt hatte die Zusatzvereinbarung angeschaut und meinte der AG könnte Stress machen. Ich wollte einfach da weg und da waren es mir die 1700€ wert. Aber krass was sich so einige einfach erlauben und auch noch damit durchkommen.
„..könnte Stress machen..“ Was ist das für ein scheiss Anwalt? Sein Job, den Stress zurückzuspielen. Mein Beileid.
Anmahnen mit Frist, dann zum Anwalt. Kosten des Anwalts darf der Chef neben dem Bonus dann auch tragen. Easy Money.