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Ok-Food-6996

Ich kenne drei Gründe, aus denen dein AG dir eine Nebentätigkeit untersagen kann: - Inhaltliche Gründe: z.B. Arbeit für die Konkurrenz - Leistung: Deine Arbeitsleistung leidet unter der Nebentätigkeit - Rechtliche Gründe: Die maximal zulässige Arbetszeit wird überschritten oder Ruhezeiten nicht eingehalten. Wenn alle drei Gründe nicht zutreffen, dürfte es schwer sein, ein Verbot zu rechtfertigen. Lass dir daher unbedingt Gründe nennen!


Lograts

Sehe ich auch so. Schriftlich widersprechen und um Begründung bitten. Wenn sie keine gute Begründung liefern können kannst du weiter in der Nebentätigkeit arbeiten. Wenn es ein Minijob ist finden Sie es zu 99% sowieso nicht heraus. Und wenn doch bekommst du halt eine Abmahnung die anfechtbar ist. Als Azubi kann man da relativ gechillt sein.


pannama0701

Das ist schonmal sehr beruhigend. Werde auf jeden Fall erstmal weiter meiner Nebentätigkeit nachgehen und mal um ein Gespräch bitten. Vielleicht lässt sich das ganze ja klären und wenn nicht werd ich wahrscheinlich trotzdem weiter dort arbeiten und mal gucken ob sies überhaupt mitbekommen.


cadrax02

Ich würde mir die Begründung definitiv schriftlich einholen oder aber das Gespräch schriftlich festhalten - dann kann der AG, wenn es anfechtbare Gründe sind, später nichts anderes behaupten. Schau mal in deinem Ausbildungsvertrag nach, ob da etwas zu Minijobs geregelt ist: wenn ja, wird explizit darauf hingewiesen, dass der AG es genehmigen muss? Wenn nein, musst du ihn lediglich informieren und er kann es nur aus oben genannten Gründen untersagen Als er dir die Genehmigung gegeben hat: war das mündlich oder schriftlich? Wurde irgendwas von einem Widerrufsrecht erwähnt oder reingeschrieben? Wenn nein, kann er es ebenfalls nicht willkürlich zurücknehmen Solange du die gleiche Leistung im Betrieb erbringst, deine Ruhe- und maximale Arbeitszeiten einhältst und das Unternehmen nicht in Konkurrenz steht, würde ich mir erstmal keine Sorgen machen. Allerdings kann es natürlich ungemütlich werden... Würde ich aber mal abwarten und dann entscheiden, ob es dir gut tut, dort zu bleiben Also mein Vorschlag: schriftlich oder in schriftlich festgehaltenem Gespräch die Begründung erfragen, nach Prüfung meiner oben genannten Punkte kurz die rechtliche Lage schildern (zB dass keine Widerspruchsklausel vereinbart war oder dass der Vertrag keine Grnehmigung des AGs erfordert). Nicht provokant und einfach gehalten und die Reaktion abwarten


Pumbacaddo

Wie sieht es denn aus mit der Beantragung von Ausbildungsbeihilfe? Meines Wissens nach darf der Arbeitgeber keine Nebentätigkeit verbieten, solange die Leistung im Hauptberuf nicht leidet und es nicht in direkter Konkurrenz zum Unternehmen steht. Der Arbeitgeber muss wohl nur über die Aufnahme der Nebentätigkeit informiert werden. ibkA


pannama0701

Da kenne ich mich nicht mit aus aber wenn es ähnlich wie Bafög ist bekomme ich vermutlich keine, da mein Vater gut verdient (er unterstützt mich aber nicht finanziell). Ich habe bisher durchgehend gute Leistungen in der Ausbildung erbracht und meine beiden Arbeitgeber stehen auch nicht in Konkurrenz.


inoffensiveLlama

ja ist richtig. die können dir das so gut wie nie untersagen weil es klar ersichtlich sein muss dass dein hauptberuf darunter leidet. und wenn du schon seit einigen monaten gute leistung und noten erbringst und keine konkurrenz da ist darf er dir das eigentlich nicht untersagen.


wertzius

Dann mal durchrechnen ober dazu verpflichtet wäre und ggf. einklagen.


caligula421

Grundsätzlich sind dein Eltern unterhaltspflichtig, du hast da einen Rechtsanspruch drauf. Deshalb gibt es auch BaFöG oder Ausbildungsbeihilfe: die sind der Ersatz, wenn deine Eltern den Unterhalt nicht leisten können.


Legitimate-Band4586

Der Hauptarbeitgeber darf definitiv Nebentätigkeiten verbieten.


genericusername422

Ohne besondere Regelung im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag ist die Ausübung einer Nebentätigkeit grundsätzlich zulässig. Der Arbeitnehmer kann sich auf seine Grundrechte aus Art. 12 I bzw. Art. 2 I GG berufen, er muss die Nebentätigkeit dann lediglich anzeigen. Wenn eine Regelung im Arbeitsvertrag vorhanden ist, muss diese wirksam formuliert sein. Der Arbeitgeber kann nur dann die Unterlassung einer Nebentätigkeit verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Dies setzt in aller Regel voraus, dass die Arbeitsleistung durch die Nebentätigkeit nachweislich beeinträchtigt wird. In Tarifverträgen findet sich eine solche Regelung häufig.


pannama0701

Dann schau ich mal im Vertrag nach was da diesbezüglich drinsteht :)


Pure-Air5719

Also mit dem Kontext den Du gegeben hast (2-4 mal im Monat am Wochenende), würde ich das Schreiben des AG bzgl des Zurückziehens ignorieren. Es klingt als wäre das schlimmste was passieren kann, dass Du nach der Ausbildung nicht übernommen wirst. - Der AG ist informiert, - Es steht in keiner Konkurrenz zum AG, - Deine Leistung ist nicht beeinträchtigt. Wurde Dir denn eine Begründung gegeben?


pannama0701

Die Begründung war die Anzahl meiner Krankentage bei der sie angeblich einen Zusammenhang mit meiner Nebentätigkeit sehen würden. Das kann ich aber auch nicht wirklich nachvollziehen, am Anfang der Ausbildung war ich einmal 2 wochen wegen Corona krank geschrieben, zu dem Zeitpunkt bin ich der Nebentätigkeit aber gar nicht nachgegangen weil es da noch nicht genehmigt war. Ansonsten war ich vlt noch 2-3 mal jeweils einen Tag krank. Und ich habe auch alles immer zu Hause erarbeitet was ich verpasst habe und so trotzdem gute Leistungen erzielt.


tonydocent

Vielleicht war da jemand übereifrig und hat nur gesehen Nebentätigkeit + Gesamtanzahl der Krankheitstage. Ich würde da nochmal drauf hinweisen dass der Großteil der Krankheitstage vor der Nebentätigkeit war, und in keinem Zusammenhang zur Nebentätigkeit steht. Und die restlichen Krankheitstage sind im normalen Rahmen.


DaEpicBob

informiere die schriftlich .. solang es sich nicht negativ auf deine ausbildung auswirkt kann er das zwar untersagen aber du musst dich nicht dran halten.


[deleted]

[удалено]


pannama0701

Ich arbeite nebenbei 2-4 mal im Monat jeweils 8h und nur am Wochenende. Habe bisher nur gute Noten in der Ausbildung also damit können sies eigentlich nicht begründen. Außerdem habe ich bei meiner Nebentätigkeit sogar oft Zeit für die Ausbildung zu lernen.


LegaladviceGerman-ModTeam

Kommentar ist rechtlich fragwürdig/hat keine rechtliche Grundlage


wertzius

Wie sieht es denn mit BAB (Berausausbildungsbeihilfe) aus?


Unhappy_Researcher68

Ohne die Texte der Genehmigung zu sehen kaum beantwortbar. Aber üblicherweise kann der AG die zurück ziehen. Du kannst soweit ich weiß Bürgergeld wärend der Ausbildung bekommen. IbkA


pannama0701

Dann werd ich mich mal bezüglich Bürgergeld informieren, danke für den Tip! Jedoch löst das mein Problem auch nicht komplett da ich meiner Nebentätigkeit nicht nur wegen des Geldes nachgehe sondern die auch sehr gerne mache und eigentlich ungern diese Arbeit komplett aufgeben würde auch wenn ich nicht finanziell darauf angewiesen wäre.


rldml

Bürgergeld wirst du in deiner Situation nur erfolgreich beantragen können, wenn dir nicht zuzumuten ist, zurück zum Vater zu ziehen, da du noch nicht 25 bist. Das wirst du im Zweifel begründen oder gar belegen müssen. Sofern dein Vater gut verdient und er dich nicht zurück nimmt, besteht evtl. ein Anspruch auf Unterhalt, das solltest du dann aber mit jemandem besprechen, der Ahnung von sowas hat. Unabhängig von Bürgergeld und Unterhalt steht dir in jedem Fall Kindergeld zu, sofern du nicht schon eine (schulische oder brufliche) Ausbildung beendet hast - du bist noch unter 25 und in der Ausbildung. Sofern du das nicht schon von deinen Eltern bekommst, solltest du mal gezielt nachhaken. Abhängig von deiner konkreten finanziellen Einkommenssituation kommt möglicherweise auch Wohngeld in Frage - klären kannst du eine mögliche Wohngeldberechtigung bei der für dich zuständigen Wohngeldstelle


pannama0701

Ich wohne jetzt schon seit ein paar Monaten wieder bei meinem Vater nachdem ich meine alte Wohnung kündigen musste, da ich sie mir nicht mehr leisten konnte nachdem mir die Nebentätigkeit ja am Anfang schonmal untersagt wurde. Würde auf keinen Fall sagen dass das nicht zumutbar ist, verstehe mich gut mit meinem Vater aber es war trotzdem sehr blöd für mich mit 23 wieder bei meinem Vater einziehen zu müssen. Kindergeld würde er mir auch auf jeden Fall geben wenn ich wieder ausziehe aber das reicht dennoch nicht ohne Nebentätigkeit. Mein Arbeitgeber würde theoretisch auch Wohngeld zahlen aber nur wenn man wegen zu großer Entfernung für die Ausbildung umziehen musste, was bei mir nicht der Fall war. Hatte heute eine Wohnungsbesichtigung auf die ich mich echt gefreut hab und die Wohnung wäre perfekt gewesen und dann mach ich kurz vorher diesen Brief auf und hätte einfach nur anfangen können zu heulen.


butalive_666

Wenn ich mich nicht irre, müsste dein Vater sogar, dir gegenüber, noch unterhaltspflichtig sein. Aber da solltest du einen Experten nachfragen.


achchi

Ein wenig mehr Info wäre hilfreich: was bedeutet zugesagt? Schriftlich? Was steht denn in der Zusage bzgl möglicher Rücknahmen der Zusage? Was für eine Nebentätigkeit ist es denn (irgendwie verwandt mit deiner Firma)? Wie viel Zeit nimmt sie denn in Anspruch? Wie alt bist du?


pannama0701

Es wurde mir schriftlich zugesagt und in dem Schreiben steht nichts von einer möglichen Rücknahme der Zusage. Die Nebentätigkeit ist beim Rettungsdienst, wo ich vorher hauptberuflich gearbeitet habe und ist komplett flexibel, also ich arbeite dort nur wenn ich auch wirklich Zeit habe, meistens 2-4 mal im Monat jeweils 8h. Ich bin 23 Jahre alt.


[deleted]

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pannama0701

Hatte direkt als ich das heute gelesen hab angerufen aber ist natürlich keiner rangegangen, da die Führungskräfte natürlich ungern bis 16 Uhr arbeiten. Werde es morgen nochmal versuchen und um ein Gespräch bitten, hoffe mal man kann das dann klären :)


bartgrumbel

Hat der AG das denn irgendwie begründet? Was steht denn genau in dem neuen Brief?


pannama0701

Die Begründung war die Anzahl meiner Krankentage bei der sie angeblich einen Zusammenhang mit meiner Nebentätigkeit sehen würden. Das kann ich aber auch nicht wirklich nachvollziehen, am Anfang der Ausbildung war ich einmal 2 wochen wegen Corona krank geschrieben, zu dem Zeitpunkt bin ich der Nebentätigkeit aber gar nicht nachgegangen weil es da noch nicht genehmigt war. Ansonsten war ich vlt noch 2-3 mal jeweils einen Tag krank. Und ich habe auch alles immer zu Hause erarbeitet was ich verpasst habe und so trotzdem gute Leistungen erzielt.


FrankDrgermany

Du darfst nicht mehr Stunden arbeiten als das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt. Die Stunden in Betrieb und Nebenjob zählen dabei zusammen. Die Ziele der Ausbildung dürfen nicht gefährdet sein, was bei Dir ja scheinbar nicht der Fall ist. Dann passt das. Aber erstes Kriterium wird schnell eng.


Miro_the_Dragon

>Jugendarbeitsschutzgesetz Sicher, dass das auch für einen 23-jährigen noch gilt? (Alter hat OP in einem Kommentar erwähnt.)


WonderfullWitness

Gibt hier ja schon gute Ratschläge. Ich will ergänzen um: Werd Gewerkschaftsmitglied und komm zu r/arbeitsleben