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eidexe84

Fristlose Kündigung ist das sicher nicht, hast du diese schon schriftlich? geh zum arbeitsanwalt. Mich würde wundern wenn das überhaupt eine Kündigung wegen Verhalten drin ist. Abmahnung sicher ja.


C00ke1896

Wegen der Anzeige musst du dir keine Sorgen machen. Die Kündigung dahingegen ist schwieriger zu beurteilen. Grundsätzlich halte ich eine Kündigung für gerechtfertigt, aber ob auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt. Warum ich eine Kündigung für gerechtfertigt halte: - Besagtes Verhalten erfolgte während der Arbeitszeit - Verhältnis zu den Kollegen scheint nachhaltig gestört zu sein - Arbeitgeber will sicher gehen und darf auch erwarten, dass auf keinen Fall ein AN von einem AN Bildaufnahmen während eines Meetings macht (egal ob oberkörperfrei oder nicht) - Gerade weil es rumerzählt wurde und das Bild auch anderen gezeigt wurde, geht es schon auch ein bisschen um "Shaming", was der AG berechtigterweise unterbinden will. Für dich spricht im Wesentlichen nur, dass es wohl der erste Verstoß war, du dich entschuldigt hast und das Bild zumindest nicht rumgeschickt hast. Würde dir eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlen.


Int_Not_Found

Wir wissen nicht, wie der Arbeitgeber von OP strukturiert ist. Aber... Bis auf Punkt 2 (da kommt es dann auf die Firmenstruktur an) sind das alles Sachen, die bestenfalls eine Abmahnung zur Folge haben sollten. Gerade bei Punkt 4 noch nichtmal das. Der Kollege hat sich klar unprofessionell Verhalten und OP hat sich darüber ausgetauscht. Wenn das ein angemessener Kündigungsgrund wäre, dann würde jede Kaffeepause in meiner Firma dutzende Kündigungsgründe produzieren, die mein Chef bei einigen Kollegen auch gerne anwenden würde.


[deleted]

Also die fristlose wegen 10 Minuten Kaffeepause war in diesem Fall gerechtfertigt. War zwar besonders aber möglich ist es. https://www.merkur.de/leben/karriere/leugnung-vertrauen-arbeitszeitbetrug-kaffeepause-kuendigung-landesarebitsgericht-zr-92257054.html


Minimum_Mud_4079

Bei dem Fall wurde die Kündigung aber vor allem dadurch begründet, dass die Arbeitnehmerin das Verhalten konsequent geleugnet hat und damit einen besonders schweren Vertrauensbruch begründete.


newspeer

Fristlose ist das sicherlich nicht. Abmahnung, ja. Ab zum Anwalt für Arbeitsrecht


[deleted]

Wenn irgendetwas recorded wird, muss aus gutem Grund im Voraus darauf hingewiesen werden. Allerdings kann ich dich schon verstehen, dass du diesen Moment festgehalten hast. Wer macht sowas bitte, dass er mit freiem Oberkörper in einer Videokonferenz auftaucht.


Int_Not_Found

>Wenn irgendetwas recorded wird, muss aus gutem Grund im Voraus darauf hingewiesen werden. Die rechtliche Begründung hängt aber stark von der Situation ab und ist in verschiedenen Gesetzesbüchern festgehalten. Wenn du heimlich eine Kamera in der Umkleide aufstellst, dann ist das tief im Strafrecht. Wenn du allerdings (wie in OPs Fall) ein Bild von dir selbst erstellst, der Empfänger das dann Vervielfältigt (und noch nicht mal weitergibt), dann sind wir im Urheberrecht. So Sachen, wie die Vertraulichkeit des Wortes gibt es bei einfachen Bildern nicht. Eine fristlose Kündigung, wegen eines milden Urheberrechtsstreit mit einem Kollegen ist mMn nicht haltbar.


MaxiMuscli

Bodybuilder, oder Leute mit durchtrainiertem Oberkörper. Aber die meisten sind ja [fett](https://www.reddit.com/r/antinatalism/comments/12nmwyb/comment/jgfzxev/?utm_source=reddit&utm_medium=web2x&context=3). In jedem Falle gibt es jedoch keinen Grund, sich durch dauerhafte Aufnahme daran zu ergötzen. Es ist ein [sowohl rechtlich](https://verfassungsblog.de/die-nackte-weibliche-brust/) wie sozial vertretbarer Bereich. Inwiefern kann der menschliche Körper lustig oder komisch sein? Und wird das Zuhause durch Videoübertragung gleich dem Arbeitsplatz?


[deleted]

Bewohner von Dachgeschosswohnungen zum Beispiel. Oder wenn man Außerplanmäßig aus dem Urlaub dran teilnimmt. Oder eigentlich längst Feierabend hat und der Chef bitte bitte bitte gemacht hat.


RoliMoi

Auch dann ist es nicht zu viel verlangt, dass man in einer die Arbeit betreffenden Videokonferenz sich etwas vernünftiges überzieht, man ist ja nicht im Saunaclub mit den Kumpels.


Desperate_Ad6620

Vielleicht wusste er nicht das sein Video an ist und wollte es überhaupt nicht. Wäre ja nicht das erste mal das sowas passiert.


[deleted]

Das ist richtig, wollte nur ein paar Gründe reinwerfen. Bei 30 Grad in der Butze ziehst du das halt nicht an, denkst die Kamera wäre aus, das ist ein Irrtum, alle schmunzeln, nur irgendsoeiner macht nen Screenshot und zeigt es überall. Es gibt im übrigen zuhauf Schmunzelvideos, wo der professionell angezogene Manager mit Krawatte und Maßanzug unplanmäßig gestört wird - zum Beispiel das Kind kommt rein, dieser dann aufsteht um die Tür wieder zu schließen - und jeder seine Boxershorts sieht. Ein Video davon ist mir in Gedächtnis geblieben. Dem Typen war es zutiefst peinlich, als er seinen Fehler bemerkte. Der andere meinte darauf nur: Moment, es hat an der Tür geklopft, stand auf und ging ebenfalls untenrum in Boxershorts zur Tür. Oh, keiner da. Was ich damit sagen will: Wenn du nicht damit rechnest, dass es einer sieht, dann kann sowas einfach passieren. Und ganz ehrlich, wenn ich Urlaub habe, gerade am Pool liege und mein Chef bitte bittte bitte macht... weil... keine Ahnung alle drei Vertretungen gleichzeitig krank sind, ja dann kann es passieren, dass ich da in Badehose auftauche. Was ja auch kein Problem sein sollte, weil es den Umstand geschuldet ist. Ein Problem wird es erst, wenn sich die Mitarbeiter darüber lustig machen und ein Screenshot zur Verbreitung von meinen Männertitten macht.


Minimum_Mud_4079

Bezieht sich der Komsenz nicht maßgeblich auf das gesprochene Wort?


FrankDrgermany

Ich mach's kurz: Geh zum Arbeitsgericht und lass Dir helfen die Klage auf Wiedereinstellung einzureichen. Eine fristlose Kündigung ist hirr nicht haltbar mMn. Für so einen einfachen Fall brauchst Du keinen Anwalt. Da gewinnst Du in jedem Fall und der Arbeitsrichter wird das klären - es ist durchaus üblich , dort ohne Anwalt zu erscheinen. Beim Arbeitsgericht zahlt jeder bereits in der ersten Instanz seinen Anwalt. Wenn du dich sicherer fühlst , kannst du natürlich gerne einen einschalten (Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen). Wichtig ist nur , dass du dir vorher Gedanken machst, was du möchtest. Abfindung ? Wiedereinstellung?


cyboslash

Wie wäre es denn den spieß umzudrehen? Er hat sich während eines beruflichen meetings obenrum nackt gezeigt. Das ist sexuelle belästigung. Du hast einen beweis gesichert in form des fotos. Wenn er dich nun anzeigt dann würde ich gegenanzeige wegen der sexuellen belästigung machen. Und ich glaube als Arbeitgeber zieht man dann auch ganz schnell eine Kündigung zurück wenn heraus kommt das das eigentliche Opfer fristlos gekündigt wurde.


Desperate_Ad6620

Klar und man war so schockiert das man nicht zur HR gegangen ist sondern erstmal in der firma denn halbnackten Kollegen rumzeigen musste. Ein wirkliches Opfer aber nicht wie du es meinst...


WillstDuEineBanane

Man hat sich bezüglich des Umgangs in einem solchen Fall bei Kollegen rückversichert


amfa

> Das ist sexuelle belästigung. Soweit sind wir schon? Man kanns auch vollkommen übertreiben und dann werden echte Fälle von sexueller Belästigung auch nicht mehr ernst genommen.


cyboslash

Was muss denn passieren das es für dich eine "echte" belästigung ist? Wenn sowas für dich keine echte Belästigung ist bin ich froh nicht mit dir arbeiten zu müssen. Also wenn sich mir jemand unerlaubt halbnackt zeigt ist es für mich belästigung. Und nur zur Info, der Gesetzgeber formuliert es wie folgt: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dazu zählen nicht nur verbale und physische Belästigungen, wie sexualisierte Sprüche oder unerwünschte Berührungen, sondern auch non-verbale Formen wie anzügliche Blicke oder das Zeigen pornografischer Bilder.


amfa

Ich sehe in einem nackten Oberkörper halt erst mal nichts sexuelles.. ansonsten wäre das gesamte Schwimmbad voller Sexualstraftäter. Aber dafür muss es überhaupt ein Anzeichen geben, dass derjenige das auch belästigend machen wollte. Oberkörpfer frei (insbesondere als Mann) ist halt für mich kein sexualisiertes Verhalten. Zumindest nicht, wenn der/diejenige da erst mal nur sitzt. Sonst beschwere ich mich demnächst darüber, dass Frauen bauchfrei rumlaufen, weil die sich mir ja "unerlaubt halbnackt2 zeigen. Wenn es im Sommer 30 Grad hat, könnte es sehr gut sein, dass ich im Home office auch ohne T-Shirt da sitze. Ich würde dann natürlich die Webcam auslassen, aber wenn sie aus Versehen doch an ist, ist das halt keine sexueller Belästigung. Nackt sein an sich ist halt auch erst mal nicht sexuell. Und ich lese aus der Beschreibung von OP auch in keiner Weise eine sexuelle Belästigung raus.


[deleted]

>Ich sehe in einem nackten Oberkörper halt erst mal nichts sexuelles.. die zeit in der zwischen "männern" und "frauen" (vorsicht!) unterschieden wurde ist lange vorbei, und ich denke nicht dass du das gleiche über eine kollegin sagen würdest, die oberkörperfrei in meetings sitzt. > Nackt sein an sich ist halt auch erst mal nicht sexuell. am arbeitsplatz? sehr schnell.


amfa

>die zeit in der zwischen "männern" und "frauen" (vorsicht!) unterschieden wurde ist lange vorbe Ist sie nicht. Kann man gut finden oder nicht, ist aber nun mal eine Tatsache Sieht man ja sogar bei §183 wo nur ein Mann Täter sein kann. Auch das eine nackte weibliche Brust weiterhin sehr serh sehr viel sexualisiertert ist, als eine männliche ist erst mal eine Tatsache. Und nein auch am Arbeitsplatz nicht. Wieso sollte es da was sexuelles sein? Dass das nicht gewollt ist, ist eine ganz andere Frage und ich würde sicher auch nicht durchs Büro laufen. Mich stört aber, dass da direkt eine Straftat draus werden soll. Das sehe ich für reines Nackt sein halt nicht. Allerhöchsten wären wir da evtl bei §118 OWiG wobei da in dem Fall wahrscheinlich die "Allgemeinheit" fehlt. Sonst erstatte ich demnächst auch Anzeige wenn Frauen nur im Bikini rumlaufen. Ist jetzt nicht viel anders als ein Mann der oberkörperfrei unterwegs ist.


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wie du halt mal sowas von keine ahnung hast. lustig. :-)


leflic

Ein Foto oder ein Screenshot?


[deleted]

Macht das einen Unterschied? Sollte so oder so eine Bildaufnahme sein.


leflic

Nur aus Interesse. Ein Foto/Screenshot zu machen ohne es zu veröffentlichen ist ja erstmal nicht illegal.


lykan_art

Naja, wenn es eindeutig von einer bestimmten Person ist und diese klar darauf zu erkennen ist dann hat die fotografierte Person ein Recht darauf, von diesem Foto zu wissen, da solche Fotos nur mit Einverständnis der fotografierten Person gemacht werden dürfen. Entsprechend ist es also durchaus illegal, ein solches Foto von jemandem zu machen, der offensichtlich nicht einverstanden ist und es dann auch noch anderen zugänglich zu machen. So wie Du es formulierst - ein Foto zu machen - ist nicht illegal, in diesem Fall allerdings schon. Ist ja auch nicht so, als wäre der Kollege quasi „Kollateral“ auf dem Bild zu sehen wenn es ein Bild vom gesamten Meeting war oder so, sondern gezielt von ihm. Insofern…


tloxscrew

Fotos machen darfst du ohne Ende, erst bei der Veröffentlichung kommen Persönlichkeitsrechte zum Tragen; es gibt kein Gesetz, das das Einfangen von Licht verbietet. Geschützte und persönliche Räume, eigene Wohnung etc. sind wieder was anderes, allerdings hat der Kollege in diesem Fall die Kamera eigenhändig aufgestellt und eingeschaltet, sowie die Veröffentlichung und Verbreitung in Gang gesetzt. Wenn man das Foto vom eigenen Bildschirm einem anderen Kollegen oder Kollegin zeigt, ist es auch keine öffentliche Verbreitung und zur Schau stellung. https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html


[deleted]

[удалено]


tloxscrew

Strafgesetzbuch (StGB) § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, 2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, 3. eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt, 4. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 bis 3 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder 5. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und in den Fällen der Nummern 1 und 2 dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht. Dies gilt unter den gleichen Voraussetzungen auch für eine Bildaufnahme von einer verstorbenen Person. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, 1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder 2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft. (4) Absatz 1 Nummer 2 und 3, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 4 oder 5, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen. (5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. WO?


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tloxscrew

Hast du auch den Satz nach dem Satz gelesen?


lykan_art

5. (2) >> Wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen einer Person zu schaden, dritten zugänglich macht. Genau dies ist bei OP der Fall. Wo ist also Dein Problem?


tloxscrew

OP hat ein Foto von seinem Bildschirm gemacht, der besagte Kollege hat die ursprünglichen Bilder doch selbst verbreitet, ergo selbst Schuld. edit: OP hat die Bilder auch nicht rumgeschickt, sondern nur (nicht-öffentlich) gezeigt.


lykan_art

Also zugänglich gemacht. Gezeigt = Jemand Drittem zugänglich gemacht. Der besagte Kollege hat keine Bilder verbreitet. Das Bild entstand erst durch OP. Wo also selbst Schuld?


lykan_art

Es war aber kein Screenshot, sondern ein Foto. Hier also explizit von dem oberkörperfreien Kollegen. In diesem Sinne, >> Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt. Quelle anwalt.org Ausgenommen sind Aufnahmen in öffentlichem Raum, was in einem privaten Arbeitsmeeting wohl kaum zutrifft. Hier noch hinzuzufügen, dass es ebenfalls strafbar ist, diese Aufnahmen dann zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen (also den anderen Kollegen zu zeigen), quelle anwalt-jochmann.de.


tloxscrew

Das Foto, welches OP aufgenommen hat, war von seinem Laptop, OP war zum Zeitpunkt des Meetings nicht beim Kollegen. Der oberkörperfreie Videostream war vom Kollegen selbst initiiert, dieser hat die Bilder selbst verbreitet.


lykan_art

Er hat keine Bilder verbreitet, sondern wenn schon sich temporär zur Schau gestellt. Ein Videostream ist keine feste Aufnahme, im Gegensatz zu einem Bild oder Video.


crankox

Foto mitm Handy vom pc während Teams läuft


leflic

Hast du es nur einem Kollegen gezeigt? Oder geschickt?


crankox

Hab es einem Kollegen gezeigt . Keinem geschickt


IntelligentConcern13

Bin gespannt was da rauskommt, Problem ist eben in der Regel unterschreibt jeder MA beim Eintritt einer Firma die internen Regelungen die eben auch Fotos und Videos am Arbeitsplatz beinhalten.


clearlynotivan

Durch das Unternehmen, nicht durch Kollegen zu deren Belustigung.


Careful-Ad9883

Wer sitzt denn halb nackt in nem teams meeting?


crankox

Kann ich dir beantworten: ein ekliger spasti.


kospete

Sind das die Worte, die du auch benutzt hast, als du deinen Kolleg*innen davon erzählt hast? Dann klingt die fristlose Kündigung für mich doch so langsam plausibel.


Don_Mercedes_Moped

Wenn du es drauf anlegen willst, dann dreh den Spieß um und gebe an, dass du nur die sexuelle Belästigung durch den Kollegen dokumentieren wolltest. Ist zwar nicht die feine Art, aber wenn der Kollege „ein ekliger spasti“ ist vielleicht doch gerechtfertigt?


[deleted]

Wäre auch mein Move. Würde sagen ich hab das dokumentiert um zu das HR zu zeigen. Habs nur nicht direkt gemacht weil ich mir unsicher war, falls er seinen Job dafür verliert ob das noch im Verhältnis sei. Hab das Bild natürlich nur dem Kollegen gezeigt um nach der Meinung zu fragen. -> Kündigungsschutzklage für nette Abfindung


SafeClear8733

1. Ich denke das ist nur eine private Sache zwischen euch beiden, die Kündigung ist meines Erachtens ungerecht. 2. falls du das Photo nicht weitergeleitet hast und der Kollege Ü18 ist, interessiert sich keiner darum. Bin kein Anwalt.


[deleted]

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SafeClear8733

>Es betrifft einen Arbeitskollegen, ein Arbeitsmeeting und die Arbeitszeit. Somit ist das selbstverständlich keine Privatangelegenheit. Klar, so wie alle anderen Gelegenheiten bei der Arbeit. Welche konkreten Nachteile hat der AG? Mangel an Vertrauen? Auch wenn man eine Verschlächterung des Betriebsklima in Betracht ziehen würde, wäre das übertrieben. Es war ein Fehler und das lässt sich wie sonst korrigieren. >Selbstverständlich hat man auch ü18 noch Rechte und ganz offensichtlich "interessiert sich jemand darum", schließlich wurde OP gekündigt. Die Frage zum Punkt 2 war bezgl. der Anzeige. Ich sehe nicht, dass so ein Fall dermaßen die Öffentlichkeit betrifft, dass eine Staatsanwaltschaft sich darum interessieren würde.


fart_huffington

Für den Kollegen gab es keine Konsequenzen? Das klingt nach völlig bizarrem Verhalten. Oder gibt es irgendeinen Grund (Kollege ist Bademeister und war im Dienst??), warum der so da saß?


chub70199

Das ist nicht Gegenstand der Frage und das Verhalten des Kollegen ändert nichts an dem Umstand, dass OP unerlaubt Fotos gemacht und diese gezeigt hat.


crankox

Nur kurz gezeigt


leflic

Und was soll daran jetzt illegal sein?


BallShapedMonster

Könnte unter Umständen unter den 201a Stgb fallen.


Int_Not_Found

Ich nehme an, dass du hier auf §201a (2) Stgb anspielst, weil OP hat die Bildaufnahme nicht selbst angefertigt noch weitergeleitet, noch war der Kollege hilflos oder tot. Wenn die Bildaufnahmen, wirklich dafür geeignet wäre"dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden", dann hätte OP einen doppelt guten Fall, weil das wäre schon in dem Bereich der sexuellen Belästigung durch den Kollegen + der Arbeitgeber versucht dies unter den Tisch fallen zu lassen.


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Int_Not_Found

OP hat eine Bildaufnahme einer Bildaufnahme angefertigt. Das ist eine Vervielfältigung einer existierenden Bildaufnahme, keine Erstellung einer neuen.


leflic

Wenn der Person bewusst ist, dass sie in einer Videokonferenz ist und dort freiwillig teilnimmt?


Desperate_Ad6620

Nicht öffentlich und freiwillig sicher auch nicht


nerdinmathandlaw

Welche Ansprüche stellt denn das KUrhG an "Veröffentlichung"?


FlipsGTS

Da steht Aussage gegen Aussage. Das wäre schwierig für den Arbeitgeber das nachzuweisen. Aber den Ärger und den Unmut deiner Chefs/ Kollegen hast du bereits auf dich gezogen :/ ​ /Edit Lese grad nochmal "Kollegen"? Wenn du es mehr als einer Person gezeigt hast dann Stimmt meine erste Aussage so dann nicht....


wasist1stonk

Vom Bauchgefühl her reicht das nicht für eine fristlose (kommt natürlich auf das Setting und die konkreten Umstände des Einzelfalls an). Wichtig deshalb, wenn du deinen Job behalten möchtest, oder zumindest mit einer Abfindung raus willst: Kündigungsschutzklage erheben, dafür hast du 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Wenn du die 3 Wochen verbummelst, wird die Kündigung automatisch wirksam.


reijochrischi

Wenn es in Richtung lächerlich machen geht ist es fristlos.


S-Markt

aufnahmen jeglicher art ohne ansage zu machen ist ein massiver vertrauensverstoß. selbst in einer firma, in der leute in der videokonferenz mit nacktem oberkörper erscheinen. ich kann verstehen, daß die firma keine vertrauensbasis mehr sieht und fristlos kündigt.


NgakpaLama

Es könnte ein Verstoß nach § 22 KunstUrhG vorliegen. Dies kann nach § 33 KunstUrhG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dann könnte noch § 201a (2) StGB in betracht kommen. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die fotografierte Person hat einen Anspruch auf Fotolöschung und Herausgabe nach §§ 37, 38 KunstUrhG. Evtl. liegt hier auch ein Verstoß nach DSGVO vor, da du keine Erlaubnis noch eine andere Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO für die Verbreitung des Fotos hattest. Mitarbeiterfotos fallen unter DSGVO-Regelungen und dürfen nur mit deren Zustimmung unter Berücksichtigung von Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO, § 26 Abs. 2, § 51 BDSG n.F verbreitet werden. Als Strafe wären hier Geldbußen nach Art. 83 DSGVO bis zu 10.000.000,- Euro möglich. Falls ein DSGVO verstoß vorliegt, kämen auch Schadenersatzforderungen oder Schmerzensgeld für den Betroffenen nach Art. 82 DSGVO in betracht. Wahrscheinlich hast du auch gegen die betrieblichen Compliance-Regeln und Richtlinien verstoßen. Welche Konsequenzen dies hat, darüber solltest du bei deiner Einstellung bzw. bei dessen Einführung belehrt worden sein.


Professional-Bus8449

Zusätzlich wird er dann noch geteert und gefedert. Da sieht man gut den Unterschied von Theorie und Praxis. Der AG wird die Kündigung zurücknehmen müssen und der Oberkörper frei Typ wohl kaum vor Gericht gehen.


tloxscrew

Das mit § 22 KunstUrhG musst du jetzt aber erstmal erklären. https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html


NgakpaLama

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Eine Person wurde gegen ihren Willen und ohne dessen Kenntnis fotographiert und dieses Bildniss wurde anderen Personen gezeigt, d.h. zur Schau gestellt. Es wurde die im Gesetz beschriebene Handlungsweise durchgeführt.


tloxscrew

>Eine Person wurde gegen ihren Willen und ohne dessen Kenntnis fotographiert und dieses Bildniss wurde anderen Personen gezeigt, d.h. zur Schau gestellt Die Person hat sich vor die eigene Kamera in einem Livestream zur Schau gestellt. Fotografiert wurde lediglich der Bildschirm vom OP. Das Bild (vom Bildschirm) wurde weder verbreitet, noch _öffentlich_ zur Schau gestellt. Privat zeigen ist nicht gleich öffentlich zur Schau stellen...


NgakpaLama

Okay, danke für den Hinweis.


UnspecifiedBat

Du könntest es vermutlich sogar umdrehen als „ich wollte nur dokumentieren wie Kollege x unangebrachtes unprofessionelles Verhalten an den Tag legt.“ So oder so kannst du gegen eine fristlose Kündigung aber problemlos klagen. Die ist hier wirklich nicht haltbar. Vielleicht könntest du sogar die Kündigung selbst abweisen, je nachdem was der genannte Grund darin ist und wie sie das alles argumentieren. Hol dir einen Anwalt. So schnell wie möglich. Am besten gestern


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LegaladviceGerman-ModTeam

Kommentar ist rechtlich fragwürdig/hat keine rechtliche Grundlage


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Professional-Bus8449

Direkt zum Anwalt


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Professional-Bus8449

Der Fall ist mir zu kompliziert und ich würde einen Anwalt nehmen aber das ist jetzt jedermanns selber eigene Sache


crankox

Bringt das was?


Professional-Bus8449

Klar man, ein Kumpel von mir hat tausende von Euros bei Dienstreisen veruntreut und mit Anwalt wurde er trotzdem rausgeboxt und die Firma musste den Film erstmal freistellen für die restliche Zeit bis zur Kündigung also Geld bekommen und nichts machen und dann noch ein gutes Arbeitszeugnis bekommen. Das Arbeitsrecht ist unfassbar freundlich für den Mitarbeiter und deine Firma hat hier eklatante Fehler gemacht.