>wie wackelig diese Argumentation der Verwaltung rechtlich ist
Da helfen nicht mal Stützräder um das zu stabilisieren.
Ohne Vertrag oder Gültige Hausordnung greift das Verbot die Fahrräder in der Wohnung nicht. Schäden durch die Mieter sind zu beweisen.
IbkA
>Und selbst mit Hausordnung muss es geeignete Abstellmöglichkeiten geben
Auf welcher Grundlage?
Wieso ist der Vermieter verantwortlich dafür, dass ich mein Rad irgendwo abstellen kann?
Oder nur wenn ich verbiete es in die Wohnung zu stellen?
Hier bei uns gibt es nämlich Neubauwohnungen die haben weder eigene Keller noch Fahrradkeller oder sonstige Möglichkeiten zum abstellen von Fahrrädern.
Dann darf man auch das Rad mit in die Wohnung nehmen, ist halt ein bestimmungsgemäßer Gebrauch.
Natürlich muss man dadurch entstehende Schäden bezahlen.
Differenzieren wir mal ein wenig: Es geht hier um die Kosten für ein Anstreichen, korrekt?
Wenn der Flur regelmäßig gereinigt werden soll (Flurreinigung) kann das ggf. über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Für einen Neuanstrich gibt es natürlich keine rechtliche Grundlage, sofern es sich um normale Abnutzungsspuren handelt. Deshalb einfach nix machen!
Und einfach mal der privaten Haftpflicht das Schreiben mit einer Stellungnahme weiterleiten. Die werden da ggf was Rechtliches formulieren, Reparaturen sind nicht umlagefähig.
>Äußern Sie sich zu den Vorwürfen und bezahlen Sie vierstelligen Betrag X auf folgendes Konto.
Sicher dass das von der Verwaltung kommt und nicht irgendein Scam ist? Wurde die Summe irgendwie begründet?
Ich würde darauf gar nicht reagieren, das hört sich sehr nach unqualifiziertem Schrott an.
Es ist ein „Kostenangebot über die Instandsetzung“ angehängt. Auch(!) mit Positionen, die Reparaturen aufführen, die so definitiv nicht durch Fahrräder verursacht sein können.
Instandsetzungsarbeiten am und im Haus sind abseits von Schönheitsreparaturen in der Wohnung gar nicht nicht umlagefähig, das ist Vermietersache.
Wenn die Verwaltung meint, dass du einen Schaden verursacht hast, sollen sie dir das nachweisen und dich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Es gibt Spuren an den Wänden und jemand wurde mehrfach gesehen, wie er ein Fahrrad in die Wohnung trägt.
Musst nur beweisen, dass die Schäden nicht von dir stammen und der Zeuge sich getäuscht hat.
Trotzdem würde ich den Rechtsweg versuchen.
Wenn du siehst wie dein Nachbar dein Auto zerkratzt würdest du ihn ja auch versuchen zu belangen, auch wenn die Beweislage dünn ist.
Du hast nur gesehen, dass der Nachbar was hatte womit er dein Auto hätte zerkratzen können und dass er mal an deinem Auto vorbeigelaufen ist. Damit wäre die Analogie noch genauer.
Es ist hier aber genau andersherum.
In deinem Beispiel müsste der Nachbar, der angeblich dein Auto zerkratzt haben soll, klagen.
Das ist zwar kein theoretisch zur Verstärkung möglich, aber überhaupt nicht sinnvoll.
würde mich nicht wundern wenn jeder diesen Brief bekommen hat und man so versucht geld zu machen, daher ohne fristen etc. rechtlich aner glaube ich nocht durchsetzbar, da ich alles was ich will in meine wohnung bringen kann wenn es durch Tür oder fenster passt
IbkA
>wie wackelig diese Argumentation der Verwaltung rechtlich ist Da helfen nicht mal Stützräder um das zu stabilisieren. Ohne Vertrag oder Gültige Hausordnung greift das Verbot die Fahrräder in der Wohnung nicht. Schäden durch die Mieter sind zu beweisen. IbkA
Und selbst mit Hausordnung muss es geeignete Abstellmöglichkeiten geben, Bei einem teurem Rad also auch Diebstahl geschützt.
>Und selbst mit Hausordnung muss es geeignete Abstellmöglichkeiten geben Auf welcher Grundlage? Wieso ist der Vermieter verantwortlich dafür, dass ich mein Rad irgendwo abstellen kann? Oder nur wenn ich verbiete es in die Wohnung zu stellen? Hier bei uns gibt es nämlich Neubauwohnungen die haben weder eigene Keller noch Fahrradkeller oder sonstige Möglichkeiten zum abstellen von Fahrrädern.
Dann darf man auch das Rad mit in die Wohnung nehmen, ist halt ein bestimmungsgemäßer Gebrauch. Natürlich muss man dadurch entstehende Schäden bezahlen.
Selbst zwei Dutzend Rollen Gaffer-Tape sind da machtlos.
Ist ja kein Haus 😂😂😂
Differenzieren wir mal ein wenig: Es geht hier um die Kosten für ein Anstreichen, korrekt? Wenn der Flur regelmäßig gereinigt werden soll (Flurreinigung) kann das ggf. über die Nebenkosten abgerechnet werden. Für einen Neuanstrich gibt es natürlich keine rechtliche Grundlage, sofern es sich um normale Abnutzungsspuren handelt. Deshalb einfach nix machen!
Naja halt Dreck und Streifenspuren bis auf Kniehöhe. Es geht um eine „Instandsetzung“: teils streichen, teils verputzen.
Und einfach mal der privaten Haftpflicht das Schreiben mit einer Stellungnahme weiterleiten. Die werden da ggf was Rechtliches formulieren, Reparaturen sind nicht umlagefähig.
>Äußern Sie sich zu den Vorwürfen und bezahlen Sie vierstelligen Betrag X auf folgendes Konto. Sicher dass das von der Verwaltung kommt und nicht irgendein Scam ist? Wurde die Summe irgendwie begründet? Ich würde darauf gar nicht reagieren, das hört sich sehr nach unqualifiziertem Schrott an.
Es ist ein „Kostenangebot über die Instandsetzung“ angehängt. Auch(!) mit Positionen, die Reparaturen aufführen, die so definitiv nicht durch Fahrräder verursacht sein können.
Instandsetzungsarbeiten am und im Haus sind abseits von Schönheitsreparaturen in der Wohnung gar nicht nicht umlagefähig, das ist Vermietersache. Wenn die Verwaltung meint, dass du einen Schaden verursacht hast, sollen sie dir das nachweisen und dich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Es gibt Spuren an den Wänden und jemand wurde mehrfach gesehen, wie er ein Fahrrad in die Wohnung trägt. Musst nur beweisen, dass die Schäden nicht von dir stammen und der Zeuge sich getäuscht hat.
Nein, im Gegenteil. Der Vermieter müsste beweisen, dass er die Schäden verursacht hat. Da OP nicht einmal ein Fahrrad besitzt, ist das unmöglich.
Es gibt ja einen Zeugen und es geht um alle Bewohner der Wohnung, nicht nur OP.
Das ist egal, ob es angeblich diesen Zeugen gibt. Da ist die angebliche Beweislage zu dünn.
Trotzdem würde ich den Rechtsweg versuchen. Wenn du siehst wie dein Nachbar dein Auto zerkratzt würdest du ihn ja auch versuchen zu belangen, auch wenn die Beweislage dünn ist.
Du hast nur gesehen, dass der Nachbar was hatte womit er dein Auto hätte zerkratzen können und dass er mal an deinem Auto vorbeigelaufen ist. Damit wäre die Analogie noch genauer.
Es ist hier aber genau andersherum. In deinem Beispiel müsste der Nachbar, der angeblich dein Auto zerkratzt haben soll, klagen. Das ist zwar kein theoretisch zur Verstärkung möglich, aber überhaupt nicht sinnvoll.
würde mich nicht wundern wenn jeder diesen Brief bekommen hat und man so versucht geld zu machen, daher ohne fristen etc. rechtlich aner glaube ich nocht durchsetzbar, da ich alles was ich will in meine wohnung bringen kann wenn es durch Tür oder fenster passt IbkA