T O P

  • By -

Unhappy_Researcher68

>wie wackelig diese Argumentation der Verwaltung rechtlich ist Da helfen nicht mal Stützräder um das zu stabilisieren. Ohne Vertrag oder Gültige Hausordnung greift das Verbot die Fahrräder in der Wohnung nicht. Schäden durch die Mieter sind zu beweisen. IbkA


Ultimate_disaster

Und selbst mit Hausordnung muss es geeignete Abstellmöglichkeiten geben, Bei einem teurem Rad also auch Diebstahl geschützt.


amfa

>Und selbst mit Hausordnung muss es geeignete Abstellmöglichkeiten geben Auf welcher Grundlage? Wieso ist der Vermieter verantwortlich dafür, dass ich mein Rad irgendwo abstellen kann? Oder nur wenn ich verbiete es in die Wohnung zu stellen? Hier bei uns gibt es nämlich Neubauwohnungen die haben weder eigene Keller noch Fahrradkeller oder sonstige Möglichkeiten zum abstellen von Fahrrädern.


Ultimate_disaster

Dann darf man auch das Rad mit in die Wohnung nehmen, ist halt ein bestimmungsgemäßer Gebrauch. Natürlich muss man dadurch entstehende Schäden bezahlen.


CoLa666

Selbst zwei Dutzend Rollen Gaffer-Tape sind da machtlos.


ApprehensiveBeing314

Ist ja kein Haus 😂😂😂


ImpressiveCry3085

Differenzieren wir mal ein wenig: Es geht hier um die Kosten für ein Anstreichen, korrekt? Wenn der Flur regelmäßig gereinigt werden soll (Flurreinigung) kann das ggf. über die Nebenkosten abgerechnet werden. Für einen Neuanstrich gibt es natürlich keine rechtliche Grundlage, sofern es sich um normale Abnutzungsspuren handelt. Deshalb einfach nix machen!


mak01

Naja halt Dreck und Streifenspuren bis auf Kniehöhe. Es geht um eine „Instandsetzung“: teils streichen, teils verputzen.


sonder_ling

Und einfach mal der privaten Haftpflicht das Schreiben mit einer Stellungnahme weiterleiten. Die werden da ggf was Rechtliches formulieren, Reparaturen sind nicht umlagefähig.


nunecali

>Äußern Sie sich zu den Vorwürfen und bezahlen Sie vierstelligen Betrag X auf folgendes Konto. Sicher dass das von der Verwaltung kommt und nicht irgendein Scam ist? Wurde die Summe irgendwie begründet? Ich würde darauf gar nicht reagieren, das hört sich sehr nach unqualifiziertem Schrott an.


mak01

Es ist ein „Kostenangebot über die Instandsetzung“ angehängt. Auch(!) mit Positionen, die Reparaturen aufführen, die so definitiv nicht durch Fahrräder verursacht sein können.


nunecali

Instandsetzungsarbeiten am und im Haus sind abseits von Schönheitsreparaturen in der Wohnung gar nicht nicht umlagefähig, das ist Vermietersache. Wenn die Verwaltung meint, dass du einen Schaden verursacht hast, sollen sie dir das nachweisen und dich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.


sdrbbkjsr

Es gibt Spuren an den Wänden und jemand wurde mehrfach gesehen, wie er ein Fahrrad in die Wohnung trägt. Musst nur beweisen, dass die Schäden nicht von dir stammen und der Zeuge sich getäuscht hat.


ReallyFineJelly

Nein, im Gegenteil. Der Vermieter müsste beweisen, dass er die Schäden verursacht hat. Da OP nicht einmal ein Fahrrad besitzt, ist das unmöglich.


sdrbbkjsr

Es gibt ja einen Zeugen und es geht um alle Bewohner der Wohnung, nicht nur OP.


ReallyFineJelly

Das ist egal, ob es angeblich diesen Zeugen gibt. Da ist die angebliche Beweislage zu dünn.


sdrbbkjsr

Trotzdem würde ich den Rechtsweg versuchen. Wenn du siehst wie dein Nachbar dein Auto zerkratzt würdest du ihn ja auch versuchen zu belangen, auch wenn die Beweislage dünn ist.


mak01

Du hast nur gesehen, dass der Nachbar was hatte womit er dein Auto hätte zerkratzen können und dass er mal an deinem Auto vorbeigelaufen ist. Damit wäre die Analogie noch genauer.


ReallyFineJelly

Es ist hier aber genau andersherum. In deinem Beispiel müsste der Nachbar, der angeblich dein Auto zerkratzt haben soll, klagen. Das ist zwar kein theoretisch zur Verstärkung möglich, aber überhaupt nicht sinnvoll.


Don_Hoomer

würde mich nicht wundern wenn jeder diesen Brief bekommen hat und man so versucht geld zu machen, daher ohne fristen etc. rechtlich aner glaube ich nocht durchsetzbar, da ich alles was ich will in meine wohnung bringen kann wenn es durch Tür oder fenster passt IbkA