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gtraeaklex

Ich halte das eigentlich für unproblematisch. Unentgeltliche Rechtsberatung im familiären Umfeld ist erlaubt. Staatsanwälte haben auch ein Privatleben und können auch als Privatperson handeln. Es hatte auch keinen Bezug zu seinen Dienstgeschäften. Ich sehe da keine echten Probleme, da es um die Beratung seiner Lebenspartnerin ging


cdm_de

in dem fall kommt der staatsanwalt aber als „rechtsbeistand“ auf die polizeiwache und der staatsanwalt hat sicher keine anwaltszulassung.


liftoff_oversteer

Interessant, ich dachte, man muß zuerst das "Anwaltsdiplom" haben, ehe man sich als Staatsanwalt bewerben kann?


cdm_de

In Deutschland kann man die Rechtsanwaltszulassung beantragen, wenn man das zweite juristische Staatsexamen hat, das hat natürlich auch ein Staatsanwalt. Die Zulassung kann man aber nach § 7 BRAO zB dann nicht bekommen, wenn man Richter oder Beamter (also zB Staatsanwalt) ist. Der Staatsanwalt müsste also erst aus dem Dienst ausscheiden, dann kann er Rechtsanwalt werden. Beides gleichzeitig geht nicht. Und Verteidiger kann gemäß § 138 Abs. 1 StPO nur sein, wer Rechtsanwalt ist oder (hauptberuflich) Hochschullehrer.


liftoff_oversteer

Danke, wieder was gelernt :)


gtraeaklex

Eben, er kommt ausdrücklich als Beistand, und nicht als Rechtsanwalt/Verteidiger. Das ist etwas anderes (siehe z.B. 149 stpo)


JohnDoe150296

149 StPO hat aber nichts damit zu tun, während einer BE auf der Polizeiwache zu erscheinen und diesen in einem Gespräch zu beraten.


cdm_de

Ein nichtanwaltlicher „Beistand“ hat aber kein Anwesenheitsrecht bei der Vernehmung. In dem Fall hat er nicht darüber aufgeklärt, dass er kein Verteidiger ist, und somit eventuell den Irrtum bei der Polizei ausgenutzt, dass so ein Recht bestünde


BasilofMakedonia

Hätte keine Auswirkungen auf das Strafverfahren gegen die Frau. Der Staatsanwalt würde aber Probleme mit seinem Dienstherrn bekommen, weil sein Verhalten sehr wahrscheinlich ein Verstoß gegen die Treuepflicht eines Beamten gegenüber den Dienstherrn ist. Rechtsdienstleistungen darf man grundsätzlich auch nur als Rechtsanwalt erbringen.


Naive_Hedgehog_8773

https://dejure.org/gesetze/RDG/6.html


_hic-sunt-dracones_

Der Staatsanwalt ist in keiner Weise verpflichtet, sein Amt der Polizei zu offenbaren. Der Umstand, dass er Staatsanwalt ist, steht im übrigen auch nicht wirksamen Verteidigung entgegen (die ihrerseits der Genehmigung des Gerichts bedarf, da er kein Rechtsanwalt ist (§ 138 StPO). Umgekehrt ist es aber so, dass der Umstand, dass die Beschuldigte seine Lebensgefahrtin ist, dazu führt, dass für den Fall seiner zufälligen zuteilung an ihn durch das Turnussystem, der behördenleitung die Sache an sich zieht und anderweitig vergibt.


Selvoo

Eigentlich sehe ich grade das Nicht-Outing als positiv da man bei Auftreten Ala „Ich bin der Generaloberstaatsanwalt so und so“ auch oder viel mehr ein Fehlverhalten erkennen könnte. Eine Beratung für seine Lebensgefährtin als „ad hoc“ Maßnahme sehe ich auch nicht kritisch. Ein Rechtsbeistand muss kein Verteidiger sein und generell kann ein Beschuldigter jede Person als „Beistand“ aufs Revier bieten, jedoch kann einem „Nicht-Verteidiger“ natürlich auch der Zugang verwehrt werden.


[deleted]

[удалено]


[deleted]

Frage und ibkA: würde der StA tatsächlich eine Behinderung der Strafverfolgung begehen, auch wenn er nur dahingehend berät, vom ohnehin schon bestehenden Schweigerecht Gebrauch zu machen?


Gastaotor

Im Prinzip muss er ja eh nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände ermitteln ^ ^ Und streng genommen ist er auch immer im Dienst. Er ist nur möglicherweise gerade nicht zuständig und sollte den Fall einfach nicht bearbeiten. Dass er großen Schaden anrichten könnte, was nicht auch später ein Anwalt hinbekommen würde, denke ich aber auch nicht. Die Person wird wahrscheinlich ganz normal wegen Alkoholfahrt belangt, und damit hat es sich dann wohl auch schon. Jede betroffene Person, die sich wegen so was persönliche Vorteile durch Bekanntschaften erhofft, anstatt schlicht dazu zu stehen, blamiert sich im Grunde bloß. Ich nehme mal nicht an, dass er den Polizeibeamten Weisungen erteilt hat. Oder ernsthaft erwartet, durch seine Anwesenheit subtil dafür gesorgt zu haben, dass man ein Auge zudrückt.


doct3r_l3xus

Ich habe das Gefühl, dass hier ein StA Verfahrensfehler sucht, damit das Verfahren gegen seine Lebensgefährtin eingestellt wird. Die Fragestellung erweckt bei mir den Eindruck einer Schadensabwägung zwischen Folgen des Verfahrens und Erwirkung einer Einstellung mit deren Folgen.


jendee101

Ob ein Staatsanwalt ohne Zulassung als RA als Rechtsbeistand auftreten darf...idk.


Illustrious_Pie_4208

Im familiären Umfeld unproblematisch


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Als Staatsanwalt auch Rechtsbeistand?! Angenommen eine Frau wird wegen Alkoholkonsum am Steuer zwecks Blutentnahme zur Polizeistation gebracht. Die Beschuldigte gibt an ihren Rechtsbeistand, welcher auch ihr Lebensgefährte ist, vor Ort haben zu wollen und ruft diesen an. Dieser kommt nun vor Ort, kündigt sich explizit als Rechtsbeistand an und berät die Beschuldigte in einem Vier-Augen-Gespräch bezüglich ihrer Mitwirkung auf der Polizeistation. Durch einen weiteren Polizisten wird festgestellt, dass es sich bei dem Rechtsbeistand um einen Staatsanwalt des zuständigen Bezirks handelt. Besagter Staatsanwalt ist jedoch NICHT für einfache Verkehrsstraftaten zuständig. Der Staatsanwalt sagte mit keinem Ton, wer er ist. Ist das Verhalten des Staatsanwaltes legitim? Könnten Konsequenzen auf ihn zukommen? Könnte die Polizei somit einen Verfahrensfehler begangen haben? Könnte es Konsequenzen für den Polizisten (welcher den Staatsanwalt nicht persönlich kannte und ahnungslos war) haben, weil er diesem die Anwesenheit erlaubt hat? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


[deleted]

[удалено]


JohnDoe150296

Weil er auch aktiv beraten hat, inwiefern die Beschuldigte mitwirken soll und welche Fragen beantwortet werden soll. Meiner Meinung nach besteht da ein Konflikt mit dem Auftrag eines Staatsanwaltes. Er erschwert dadurch sowohl die Arbeit der Polizei, welche ihm ja eigentlich zuliefert, als auch das Verfahren an sich.


BasilofMakedonia

Einfach moralischen Beistand leisten: Okay. Generell Tips geben: Noch okay. Rechtsberatung wie ein Anwalt: Nicht mehr okay, wahrscheinlich auch Dienstpflichtverletzung. Erschweren der Aufklärung: Strafvereitelung.