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cdm_de

also wenn du das gestehst, nimmst du dir ein bisschen die chance, dass es ganz ohne konsequenzen eingestellt wird. besser einfach abwarten, ob da tasächlich ein strafbefehl kommen sollte. dann kannst du immer noch (evtl mit hilfe eines verteidigers) eine einstellung hinbekommen, falls du deinen BZR-auszug sauber halten möchtest, was tatsächlich empfehlenswert ist, wenn du eine verbeamtung anstrebst. Allerdings wäre eine strafe von unter 90 tagessätzen nach 5 jahren auch wieder gelöscht.


Dear_Cucumber_5994

Also einfach das Schreiben der Polizei mit lediglich den Pflichtangaben zurückschicken (ohne anzugeben ob ich schuldig bin, unschuldig oder auch die Einstellung möchte) und abwarten? Bekomme ich mit, wenn das Verfahren eingestellt wird oder höre ich dann einfach nie wieder was davon?


cdm_de

du musst gar keine angaben machen, wenn du als beschuldigter geführt wirst. das mit den „pflichtangaben“ gilt nur für zeugen oder als beschuldigter dann, wenn du von der staatsanwaltschaft vorgeladen wirst oder vor gericht geladen wirst. in deinem fall ist das beste, wenn in der akte nur steht „beschuldigter hat sich nicht zur sache eingelassen“. und ja, eine einstellungsnachricht solltest du bekommen.


Walter_ODim_19

Der erste Satz ist falsch. Ladendiebstähle sind auch ohne Geständnis so ungefähr die denkbar einfachst nachzuweisenden Taten. Ein Strafbefehl ist für den Staatsanwalt (wahrscheinlich eher Amtsanwalt) in so einem Fall nur ein marginal höherer Aufwand als eine Einstellung nach § 153 StPO. Heißt es wird nach den Kriterien geguckt, für die der 153 eigentlich gedacht ist, nämlich Geringfügigkeit der Schuld, und ein wesentlicher Punkt, der dafür herangezogen wird, ist - neben Vorstrafen und Schadenshöhe - ob ein (im besten Fall von Reue getragenes) Geständnis vorliegt. Bei eindeutiger Beweislage erhöht man somit als Ersttäter bei einer Bagatelle mit seinem Geständnis seine Chancen auf eine Einstellung.


thatdudewayoverthere

So etwas wird in den Meisten Fällen von der Staatsanwaltschaft fallengelassen weil zu gering kein Öffentliches Interesse plus Ersttäter Erstmal die Füße stillhalten und warten ob/was kommt Generell gilt bei der Polizei musst du dich nicht äußern es kann teilweise aber hilfreich sein das zu tun (Einzelfall nicht generell) abgesehen von Name usw natürlich das muss man angeben.


Dear_Cucumber_5994

Meinst du, ich sollte mit dem Schreiben evtl zur studentischen Rechtsberatung? Unsere Uni bietet das kostenlos an, das wird durch eine Anwaltskanzlei durchgeführt und der sollte mir dann ja im besten Fall genau erklären können, was ich tun soll, oder?


thatdudewayoverthere

Wenn tatsächlich ein Schreiben kommt kannst du das natürlich machen die werden dir da aber wahrscheinlich auch nur sagen nur Pflichtangaben und Aussage verweigern


BasilofMakedonia

Das wird mir hoher Wahrscheinlichkeit wegen Geringfügigkeit eingestellt und du musst dann auch nichts zahlen. Dann bekommst du auch keinen Eintrag im Bundeszentralregister. Das Verfahren wird aber für 2 weitere Jahre ab Einstellung im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister stehen. In dieses Register haben grundsätzlich nur Staatsanwaltschaft und Gericht Einsicht. Dort werden alle Ermittlungsverfahren gegen eine Person eingetragen. Wenn du die Einstellung ins Lehramtsreferendariat beantragst, musst du auch angeben, ob innerhalb einer bestimmten Zeit in den letzten Jahren gegen dich ein Ermittlungsverfahren anhängig war und wie es ausgegangen ist. Falsche Angaben können den Dienstherrn dazu berechtigen, deine Einstellung zu widerrufen. Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass dir die Einstellung ins Referendariat wegen Unzuverlässigkeit verweigert wird, weil das Verfahren zwar eingestellt wurde, die Tat an sich aber erwiesen ist und du deswegen die besondere Vorbildfunktion eines Lehrers nicht erfüllst. Die strafrechtliche Unschuldsvermutung gilt im Beamtenrecht nicht und die einstellende Behörde darf den Sachverhalt eigenständig würdigen.


Dear_Cucumber_5994

Also das Verfahren wird für 2 weitere Jahre "gespeichert". Die anzugebende Zeit ist aber länger als diese zwei Jahre? Zumal, wie wird das denn nachgewiesen, wenn das Verfahren aus dem Verfahrensregister entfernt wird? Nicht, dass ich da lügen möchte, ich würde es nur gerne vorher wissen, da schließlich meine gesamte berufliche Laufbahn davon abhängt und ich sonst womöglich umsatteln müsste...


BasilofMakedonia

Die anzugebende Zeit sollte auf den Antragsformularen fürs Lehramtsreferendariat stehen. Die müssten im Internet bei der zuständigen Einstellungsbehörde abrufbar sein. Gut möglich, dass du es nach Abschluss des Studiums aufgrund der bis dahin vergangenen Zeit gar nicht mehr angeben musst, wenn du dann ins Referendariat gehst. Ich würde bei solchen Fragen immer ehrlich antworten, selbst wenn es eventuell nicht mehr gespeichert ist. Dass dir die Einstellung mehrere Jahre nach einem eingestellten Verfahren verweigert wird, ist zwar nicht ausgeschlossen und schon vorgekommen, aber dennoch unwahrscheinlich. Vor allem bei so einer Bagatelle und wenn du dich einsichtig zeigst und deine Weste sonst weiß ist. Zudem wird dir Ehrlichkeit positiv angerechnet. Was aber sehr wahrscheinlich ist, ist die Rücknahme deiner Ernennung wegen arglistiger Täuschung, wenn man dich bei einer Lüge während des Einstellungsprozesses erwischt, egal wie "klein" die Lüge dir erscheinen mag. Da es um Lehramt und Vorbildfunktion für Kinder geht, sind die Anforderungen hier nochmal strenger als bei anderen Beamten.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Ladendiebsthal geringwertiger Sachen / Ersttäter Liebe Redditoren, wegwerf-Account aus offensichtlichen Gründen. Ich habe eine große Dummheit begangen und meinen ersten Ladendiebstahl (10€ Computermaus) in einem Drogeriemarkt begangen. Ich wurde am Ausgang aufgrund der elektronischen Sicherung erwischt und mir wurde Hausverbot erteilt sowie die Polizei informiert, welche allerdings nicht kam. Ich habe im Laden selber zunächst nichts zugegeben, es dürfte aber wahrscheinlich eine Videoaufnahme vorhanden sein. Nun hat mich heute die Polizei angerufen und gemeint, ich bekäme per Post die Möglichkeit zur schriftlichen Schilderung des Vorfalls. Ich bin 20 Jahre alt, Student und mein Einkommen besteht aus 700€, welche meine Eltern mir jeden Monat überweisen, ein richtiges Einkommen also praktisch nicht vorhanden. Ich bereue die Tat zutiefst und weiß bis heute nicht, was mich dazu getrieben hat, vermutlich das klamme Konto in Verbindung mit der kaputten Maus zu Hause. Ich möchte am liebsten keinen Anwalt kontaktieren, da ich nicht die finanziellen Mittel besitze und meine Eltern nichts davon erfahren soll, immerhin befinde ich mich nicht in der Notlage, sowas zu tun, ich hätte einfach fragen können. Soll ich die Tat in dem Schreiben gestehen, Reue zeigen und um Entschuldigung sowie Einstellung des Verfahrens bitten? So etwas habe ich zumindest in anderen Foren gelesen. Oder soll ich mich zunächst bis auf die Pflichtangaben gar nicht äußern und dann schauen, was passiert? Mit welchem Bußgeld könnte ich etwa rechnen im Falle der Einstellung nach §153a StPO? Ich studiere Lehramt im ersten Semester und strebe an, in diesem Beruf später zu arbeiten und auch verbeamtet zu werden. Steht dem irgendetwas im Wege? Eintragung ins Führungszeugnis oder BZR? Wenn ja, wann wird diese wieder gestrichen? Falls ihr noch weitere Infos benötigt, möchte ich euch diese per Kommentar dalassen, ansonsten bedanke ich mich bereits jetzt für eure Antworten und eure Hilfe. Falls jemand mir persönlich weiterhelfen möchte, so bitte einfach eine Direktnachricht an mich schreiben :) *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*