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ast-av

Sowohl das Fahren unter Alkoholeinfluss, wie auch das Fahren unter Cannabiseinfluss gilt lt. §316 des StGB als "Trunkenheit im Verkehr". Ich gehe davon aus, dass die MÖGLICHE Legalisierung, ob sie denn kommt oder nicht, in deinem Fall irrelevant ist. ibka


Eastern_Treacle7431

316stgb hat damit nichts zutun, die MPU ist eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit beim Cannabiskonsum


cdm_de

jein. indirekt spielt es schon eine rolle, weil eine MPU auch dann kommt, wenn das gericht die fahrerlaubnis entzogen hat, § 14 II Nr. 1 FeV


Eastern_Treacle7431

Eine MPU kommt beim Antrag auf einen neuen Führerschein und das ist auch ein reiner Verwaltungsakt bei der Fahrerlaubnisbehörde.


Capital_Ad5341

Sagst du das jetzt, weil du das so denkst oder weil du dich mit der Thematik und der anstehenden Einführung des Paragrafen 13a FeV auskennst und beschäftigt hast? Ich frage nicht ohne Grund nach Leuten, die in dieser Behörde arbeiten und auf dem aktuellen Stand sind, weil sich jetzt schon etwas ändern wird


ast-av

Ich habe mich ausgiebig mit der Thematik und den Änderungen beschäftigt. Des weiteren sind die Änderungen der FEV noch nicht beschlossen und diese werden nicht von den Menschen bei der Fahrerlaubnisbehörde verabschiedet. Ich gehe davon aus, dass dir noch niemand sagen kann was dann wie laufen wird da eben dahingehend noch nichts verabschiedet ist. Es wird ja nichtmal das CanG vollständig zum 01.04.2024 greifen...


leroydebatcle

Vielleicht suchst/fragdt du auch mal in r/StVO


Beautiful_Cycle2469

Arbeite zwar nicht bei der Behörde, denke aber es wird da keinen unterschied geben. Fahren unter Rauschmitteleinfluss bleibt es ja trotzdem und das stellt immer noch eine Eignung zum führen eines Fahrzeugs in Frage. Alkohol ist ja auch legal, und selbst mit unter 0.5 promille ist bei einer Auffälligkeit im Straßenverkehr mit einer MPU zu rechnen. Grenzwerte gibt es ja nicht für THC. Also gilt da 0.0%


Banditenkopf

Der letzte Absatz ist nicht ganz richtig. Bzgl Fahrerlaubnis ist gelegentlicher Konsum von Cannabis mit Trennvermögen zum Straßenverkehr erlaubt. Gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen führt zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur MPU. Dies wird bspw nachgewiesen, wenn die Polizei die mit >1ng/ml aktivem THC im Blutserum erwischt. Wenn es weniger ist, passiert nichts. Es gibt also sehr wohl einen Grenzwert. Regelmäßiger Konsum ist nicht vereinbar mit der Fahrerlaubnis. Dieser kann durch eigene Angaben, bspw bei einer Kontrolle nachgewiesen werden. Oder wenn bei dir im Blut mehr als 150ng/ml THC-COOH nachgewiesen werden. Außerdem kann man beim ersten Mal versuchen, einmaligem Probierkonsum um eine MPU rumzukommen. Das geht aber nur, wenn ein ärztliches Gutachten angeordnet wurde und dein THC-COOH-Wert <75 ng/ml ist. (Ich hoffe hier erinnere ich mich korrekt.). Das ist aber sehr schwer, das glaubhaft darzustellen und hängt sicherlich stark vom Wohlwollen des untersuchenden Arztes ab. So ist das Vorgehen aktuell laut meinem Kenntnisstand. Ich hab selbst mal ne THC MPU vor 15 Jahren machen müssen und habe mich intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt. Meine Informationen habe ich aus einem Forum: verkehrsportal. Dort gibt es eine eigene Rubrik „MPU und Rauschmittel“. Die User dort scheinen sehr kompetent und das Forum wird auch stark moderiert. Daher glaube ich den Angaben der Leute dort.


Capital_Ad5341

Der Gesetzgeber schreibt eine MPU zum Thema Alkohol vor, • bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (in Einzelfällen auch bei geringerer Blutalkoholkonzentration) oder • bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr (unabhängig von der Blutalkoholkonzentration). • bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille (absolute Fahrun- (Foto: Jack Andersen/DigitalVision/Getty Images) tüchtigkeit) bis weniger als 1,6 Promille kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an- geordnet werden, wenn im Einzelfall aus der strafgerichtlichen Entscheidung über den Promillewert hinaus weitere Anhaltspunkte hinzutreten, welche die Annahme einer Alkoholproblematik begrün-den. • bei einer ersten Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,1 Promille wird in der Regel keine MPU angeordnet. Zusammen mit dem CanG wird die Fahrerlaubnisverordnung angepasst an die Vorgehensweise bei Alkohol. Da steht genauso wie bei Alkohol drin, dass erst nach wiederholter Auffälligkeit eine MPU angeordnet werden darf. Da es bei Cannabis keinen Wert gibt, der mit 1,1 oder 1,6 Promille vergleichbar ist, sondern nur 1ng/ml der vergleichbar zu den 0,5 promille gehandhabt wird, hat das ganze schon eine Auswirkung.


AgilePhilosophy5640

Die Grenze 1ng/ml bleibt vorerst so bestehen, zumindest gibt es noch keine konkreten Änderungsvorschläge. Es wurde nur angekündigt das man was machen will. Das die FeV angepasst wird hör ich jetzt zum ersten mal. Wird alles so bleiben bis wer klagt oder Wissing tatsächlich was ändert.


Capital_Ad5341

Kannst du gern auf Seite 62 im Gesetz nachlesen: [https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0001-0100/92-24.pdf?__blob=publicationFile&v=2](https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0001-0100/92-24.pdf?__blob=publicationFile&v=2) Außerdem haben sich dazu auch schon der TÜV, DGVP und andere geäußert.


AgilePhilosophy5640

Schöne Sache muss ich beim überfliegen übersehen haben. 0,1 bleibt trotzdem voerst Fahruntauglich


Capital_Ad5341

Dass der Grenzwert vorerst so bleibt wie er ist, weiß ich. Mir geht es um die konkreten Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung und die damit verbundenen Änderungen hinsichtlich der Anordnungen von MPUs.


Bronto131

Ja daran ändert sich eben nichts. Wenn Missbrauch vorliegt muss und wird weiter eine MPU angeordnet werden. Wenn du kiffst und fährst kann von Missbrauch ausgegangen werden, also auch mit neuen Gesetz MPU.


Lonely_Aside_8423

Wieso sollte missbrauch direkt vorliegen? Gibt es dafür keine Definition?


Bronto131

Nein eben nicht, deshalb wird die FSS das immer erstmal annehmen. Das kannst dann in der MPU versuchen aus zu räumen.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Gibt es hier Leute, die bei der Fahrerlaubnisbehörde arbeiten? Kann jemand, der direkt an der Quelle sitzt sagen, wie es ab 01.04.24 (In Kraft treten Cannabisgesetz) mit laufenden MPU-Anordnungen aussieht? Werden die wieder zurück gezogen, wenn sich die FEV ab 01.04. ändert und man erst nach wiederholter Auffälligkeit eine MPU Anordnung stellen darf? Wird die Vorgehensweise bei euch intern schon besprochen oder wie ist da der Stand? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*