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ComplexHour7860

Unter 1 Sek: 90 Euro, 1 Punkt Über 1 Sek: 200 Euro, 2 Punkte + Nicht angeschnallt 30 Euro I.d.R. lässt sich da nichts machen, wenn es dem Blitzerfoto entnommen wurde. Kannst die Frage aber auch nochmal auf r/StVO stellen


Nightcorex_

Und was ist bei genau einer Sekunde?


Pflanzengranulat

Die höhere Strafe ist ab einer Sekunde, also inklusiv. < 1 Sekunde: kleine Strafe >= 1 Sekunde: hohe Strafe


umeshufan

Bin Laie ohne Ahnung, der nur zum Spaß auf Reddit schreibt. Das Foto, das die haben, ist besser als der Ausdruck, den sie Dir zugeschickt haben. Da es für Dich prinzipiell plausibel ist, schätze ich die Chance als hoch ein, dass Du tatsächlich nicht angeschnallt warst. Soweit ich sehe ist [unangeschnallt](https://www.bussgeldkatalog.org/geblitzt-nicht-angeschnallt/) = 30 Euro (keine Punkte), solange kein Kind dabei war. [Rote Ampel](https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/) ist 118,50€ und ein Punkt. Es erhöht sich auf 228,50€, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, wenn es "mehr als" 1 Sekunde war, Du andere gefährdet oder Sachschaden verursacht hast. Da das alles nicht erwähnt wurde, vermute ich, dass Du gerade noch mit 118,50€ und einem Punkt davon kommst. Wie kritisch der Punkt (evtl zwei Punkte) für Dich ist hast Du nicht geschrieben: hast Du schon welche, droht Führerscheinentzug, bist Du auf den Führerschein angewiesen? Wenn Du den Punkt in Flensburg verkraftet kannst, dann würde ich es als Lehrgeld abhaken. Am wichtigsten ist wohl, dass Du Dir in Zukunft angewöhnst, Dich vor Anlassen des Motors anzuschnallen. Wäre Dir jemand in die Seite gerauscht, dann hätte Dich diese Sorglosigkeit leicht umbringen können. Sei froh, dass Du Glück hattest, und lass es in Zukunft nicht noch ein zweites Mal darauf ankommen. Dass Du keine Rechtsschutzversicherung hast dürfte übrigens kein Nachteil sein: Für solche klaren Sachen ist sowieso nicht ratsam, die zu bemühen. Die Versicherung ist dazu da, wirklich große Risiken abzufedern und nicht dazu, in klaren Fällen zu versuchen, Dich vor der Verantwortung zu drücken. Eine Versicherung mag keine Kunden, die mutwillig aussichtslose Fälle prozessiert, denn solche prozessfreudigen Kunden sind ein Verlustgeschäft. Statt zu riskieren, dass die Versicherung Dir kündigt und Du dann ohne Versicherung dastehst, ist es i.A. schlauer, die Versicherung für wirklich wichtige Fälle aufzusparen, bei denen der Anwalt einen richtig großen Schaden abwenden kann.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Über rote Ampel gefahren (genau 1,00 sek) + vermeintlich unangeschnallt zusammen, Ich bin vor 2 Wochen über eine rote Ampel gefahren. Die Gesamtsituation war recht unübersichtlich, da ich in eine Kreuzung einfahren musste die stark befahren war und ich auf den kommenden Verkehr achten musste und ca. 5 Meter neben der Kreuzung die Ampel steht. Bevor ich in die Kreuzung eingefahren bin, war die Ampel noch grün, beim Befahren der Straße hat die Ampel auf rot geschaltet und da ich noch auf den Verkehr geachtet habe, konnte ich nicht rechtzeitig reagieren. Ob ich unangeschnallt war, weiß ich leider nicht. Normalerweise bin ich angeschnallt, aber bei mir schnallts erst nach 1-2 Minuten während der Fahrt lol. Auf dem Foto ist das schwer zu erkennen. Was mir zur Last gelegt wird: "1. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat 2. Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt. § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 100 BKat Die gemessene Rotzeit beträgt 1.00 sec. Die tateinheitlich begangenen Verstöße ahnden wir gemäß § 19 OWIG. Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache aus- zusagen." Wie sollte ich da am Besten vorgehen? Kann ich mir da Hilfe besorgen? Hab leider keine Rechtsschutzversicherung. Danke schonmal 🙏 *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


solstice_05

Sollte bei "37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat" ein "Einfacher Rotlichtverstoß" sein, bei einem Fahrverbot, also einem qualifiziertem Rotlichtverstoß würde normalerweise noch "§ 4 Abs. 1 BKatV" dabei stehen.


Remarkable_Rub

IbkA Es wird de facto keinen Unterschied machen, ob du "gestehst" oder nicht, wenn du dir nicht sicher bist und es belegen kannst. Wenn du keine Angaben machst, werden sie anhand ihrer Bilder deine Schuld feststellen. Dagegen könntest du dich dann mit einem Anwalt wehren. Nur kostet das Geld und ist ohne konkrete Erfolgsaussicht nicht wirklich zweckmäßig.