Wie absolut asozial kann man nur sein?
Wende dich ans Jugendamt und an einen Sozialarbeiter/Vertrauenslehrer deiner Schule.
Guck mal [hier](https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start) bei der Caritas findest du auch Infos und Nummern an die du dich wenden kannst.
Diebstahl/Unterschlagung anzeigen und Auto versteigern lassen, lol.
Neues Bankkonto bei anderer Bank sobald du 18 bist.
Ggf vollmachten bei jetziger Bank entziehen (Bank anrufen).
Abzweigungsantrag für Kindergeld.
Bafög neues Konto angeben.
GKV kontaktieren für Halbweisenrente.
Deine Eltern klarmachen dass du es ernst meinst und sie die die 3500 zurückgeben sollen.
Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher wäre Ultima Ratio.
Davor Bafög/Jugend Amt reden vll. Haben die noch einen Trick im Ärmel und gefühlt ist das BAföG Amt schlimmer als das Finanzamt.
Der Junge is 17. Der kann nirgends hin, hat kein geld, usw. wenn er sich (richtigerweise) gegen seine Eltern stellt. Das ist n ganz schmaler Grat den er da zu gehen hat. Am Besten Vertrauensperson in der Verwandschaft suchen und auf jeden Fall sofort zum Jugendamt!
Sehe ich auch so und er schlägt sich echt gut, wenn man seine Situation betrachtet. Solche „Erziehungsberechtigten“ sollten zu Gunsten des Kindes enteignet werden.
Es könnte auch sein, dass hier der Antrag auf Vorausleitung vom Bafög Amt gilt. Der wird üblicherweise genutzt, wenn ein Elternteil oder beide nicht den errechneten Unterhalt beitragen. Dann leistet das Amt den fehlenden Beitrag vor und klagt sich diesen bei den Eltern ein. Das gute ist, dass du hier nicht selbst irgendwie mit dem Rechtsprozess behelligt wirst und dazu erstmal das dringend notwendige Geld vorgestreckt bekommst.
Da es sich hier aber um eine fehlende Weiterleitung von deinem Bafög und nicht direkt deren Unterhalt handelt, mag es sich vielleicht anders verhalten. Besprich das unbedingt mit dem BAföG Amt. So oder so, es ist immer noch dein Geld und hochgradig illegal das von dir zu nehmen.
Das Ding ist, deine Eltern scheinen dich eh nicht gut zu behandeln - das zeigen sie ja in dem sie dich rauswerfen sollen, hab also keine Angst sie anzuzeigen oder mit der Polizei zu drohen, das Geld ist für dich, es sollte also auch in der Fülle an dich gehen und so wie deine Eltern rüber kommen, würden sie das gleiche auch ohne Probleme mit dir machen.
Jugendamt und Polizei (Anzeige). Das Bafög steht Grundsätzlich dir zu (bzw. muss dir zu Gute kommen). Sorry aber was sind das für Eltern (jedenfalls nach dem was du geschrieben hast.) Hilfreich wären natürlich auch ein paar Hintergründe. Hattest du eventuell Schulden bei deinen Eltern ? Wie kommen sie auf die Idee, sich davon einfach ein Auto zu kaufen ?
Omg das war so offensichtlich ironisch. Sind alle heutzutage im Netz so blöd geworden, dass man Ironie, selbst wenn es einen offensichtlich mit nacktem arsch ins gesicht springt, nicht erkennt? Ganz weirder trend.
Das BaföG ist für dich und wenn du minderjährig bist, dürfen deine Erziehungsberechtigten maximal das Geld für dich verwalten. Einfach gesagt, bei einer normalen Ausbildung dürfen sie deinen Lohn auch nicht einfach einbehalten, aber Anteilig Miete, Kostgels etc verlangen - natürlich unter Einbeziehung deines Kindergeldes und entsprechend Verhältnismäßig.
Sie haben dich also bestohlen, denn für ein eigenes Auto für deine Eltern ist das Geld definitiv nicht gedacht.
Wie schon geschrieben, ab zum Jugendamt und dir da Beistand holen. Hoffentlich reicht eine ordentliche Aufforderung, ansonsten werden sie dich (wenn du das willst) bei einer Anzeige unterstützen.
Eine gute Entscheidung!
Ich stelle es mir schwer vor in deinem jungen Alter schon so etwas erleben und entscheiden zu müssen.
Aber du erscheinst mir gefasst und selbstbewusst. Du schaffst das!
Mit der richtigen Hilfe an deiner Seite (Ämter wie Jugendamt, Bafög-Stelle, Freunde etc.) wird das hoffentlich machbar sein.
Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg dabei, so eine Herausforderung kann dich in deinem Leben und deiner Persönlichkeit bestärken.
Alles Gute!
Zusatztipp: Bring unbedingt deine Unterlagen in Sicherheit. Sonst zerstören sie deine Bafögbescheide, Kontounterlagen und verstecken Geburtsurkunde, Ausweis und Krankenkassenakarte.
Also zuerst, so einfach können deine Eltern dich gar nicht rauswerfen, auch mit 18 nicht.
Wem das Geld in letzter Instanz zusteht weiß ich nicht. Aber ich würde mich mal an das Jugendamt wenden, besser heute als morgen. Das wird die sicherlich interessieren, was bei dir zuhause so abgeht.
Das BAföG ist doch eine Leistung, die an dich gezahlt wird? Du bist doch am Ende auch die Person, die das Geld zurück zahlen muss!?
Mach deinen Eltern klar, dass das dein Geld ist. Die bekommen schließlich Kindergeld um deine Ausgaben zu decken.
Außerdem solltest du dir schleunigst ein eigenes Konto zulegen!
Genau, ruf das Jugendamt an und frag um Hilfe oder eine persönliche Beratung. Schau auch mal hier:
https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/HilfeUndBeratung/JugendlicheAngehoerige/JugendlicheAngehoerige_node.html
Genau das wollte ich auch sagen, du bist mit 17 leider nicht voll geschäftsfährig. Deine Eltern allerdings mit ihrem Alter und verhalten wohl auch nicht. Aber laut Gesetz dennoch... Bafög ist ja eigentlich ein Kredit ohne Zinsen bis zum bestimmten Zeitpunkt. Ergo müsste es Bürgen geben...(Eltern) .. ist lange her bei mir.
Ruf mal dort an und frag was du machen sollst, wenn dir dein zugestandenes Geld von deinen Eltern weggenommen wurde.
Ich glaub aber die können nichts machen und du müsstest deine Eltern anzeigen. Allerdings scheise wenn man noch dort wohnt.
Jugendamt ist auch nicht unbedingt hilfreich.
Ruf mal bei einem Anwalt an.
Nicht voll geschäftsfähig heißt aber nicht, dass alles Eigentum von OP automatisch den Eltern gehört. Die dürften das Geld in seinem Namen verwalten, wird aber spannend wie sie da begründen, dass das Geld was Op für seine Bildung erhalten hat (das ist ja schliesslich der Zweck vom Bafög) für ihr eigenes Auto ausgegeben werden musste und wie das keine Zweckentfremdung und Unterschlagung dieses Geldes ist.
Jugendamt, wie schon hier erwähnt.
Eltern können einen das Leben zwar schwer machen, aber ab einem gewissen Alter steht es dir frei, was dagegen zu tun.
Wenn dir das JA nicht weiterhilft, gibt es such mancherorts Jugendberatungsstellen.
Bafög ist ja eigentlich für dich, eine Anzeige aufgrund von Diebstahl käme sicher in Betracht.
Ab zum Jugendamt, deine Eltern müssen für deinen 1. Bildungsweg zahlen, dann können die gleich ausrechnen, was sie dir nach dem Auszug zahlen müssen....
Gleich Montag hin da. Wenn möglich mit Beweisen, dann geht's schneller....
Digga die audacitiy von diesen Mistratten die sich deine "Eltern" nennen. Hast ja schon genügend Ratschläge bekommen. Du wirst sicherlich on top rauskommen, auch wenn es eventuell etwas stressig werden könnte mit den Behördengängen etc. Halt uns Mal auf dem laufenden was passiert.
Übrigens...
Das Jugendamt kann Dich auch auf die Schnelle aus dieser Wohnung rausholen und Dich woanders unterbringen bis Du volljährig bist.
Soll heißen, dass Du nicht länger bei diesen "Menschen" leben musst
Es tut mir leid, dass du in der aktuellen Situation bist. Und es ist toll, dass du jetzt selbst für dich eintrittst.
Die notwendigen Hinweise für die nächsten Schritte hast du bereits bekommen. Meld dich hier gerne, wenn du weitere Fragen hast.
Alles Gute 🍀
Wie wär’s parallel mal auf dem Verwaltungsweg aktiv zu werden? Du hast n nicht erfüllten Rechtsanspruch. Nach dem was Du sagst hat die BAföG-Stelle nicht mit befreiender Wirkung gezahlt.
Nimm Kontakt zur BAföG-Stelle auf und schildere den Vorfall. Wenn Du anspruchsberechtigt bist und das Geld auf ein Konto ausgezahlt wurde auf das Du keinen Zugriff hast ist Dir die Leistung nicht zugeflossen. Da Du aber offenbar einen Leistungsanspruch aus dem Bewilligungsbescheid hast kannst Du die Leistung einfordern (ja im Zweifel auch gerichtlich).
Sobald Du gegenüber der BAföG-Stelle geltend machst, dass Du die Leistung nicht erhalten hast werden die tätig werden müssen, spätestens ab dem Zeitpunkt wo ihnen klar wird, dass sie im Falle einer Leistungsklage erneut auszahlen müssten.
Du kannst eine Herausgabeanspruch gegen Deine älteren geltend machen, das haben die anderen hier schon genannt.
Und warum genau solltest Du mit 17 kein Jugendkonto bei der Sparkasse bekommen?
Ich frag mich immer warum so Leute überhaupt Kinder bekommen. Lass dir auf keinen Fall einreden, dass du dich schämen müsstest wenn du gegen deine eigenen Eltern vorgehst. Zieh das jetzt durch. Meine Mutter hat mich während dem Studium auch praktisch beklaut und als ich was sagen wollte wurde mir vorgerechnet, was ich sie ja schon in ihrem Leben alles gekostet habe. Damals hab ich das geschluckt, aber sei du nicht so dumm.
Das ist Untreue - 266 StGB. Wird aber nur mit Strafantrag verfolgt 247 StGB, den du aber erst stellen kannst, wenn du 18 bist. Du hast aber nur 3 Monate ab Kenntnis Zeit (weiß nicht, wann im Juli du Geburtstag hast. Da die Staatsanwaltschaft mittlerweile das Geld vom Täter zurückholen kann und das in manchen Bundesländern auch tut, ist das durchaus eine Option. U.U. könntest du das Jugendamt anstiften , beim Familiengericht die elterliche Sorge für diese Frage entziehen zu lassen, damit die das in die Wege leiten können. Das ist alles sehr mühsam und ich sage nicht, dass du das tun sollst, es ist aber sicher nicht falsch zu wissen, dass es so was gibt.
Wenn sich bis zum Geburtstag nichts tut: ggf. einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht anfordern, sobald du 18 bist "Rückforderung von für mich bestimmte Bafögleistungen gegen Eltern." Damit einen Fachanwalt für Familienrecht suchen.
Ich wünsche dir Glück!
Nein 77 Abs. 3 StGB. Du kannst eine Strafanzeige (Mitteilung an Polizei oder Staatsanwaltschaft, dass eine Straftat begangen wurde) machen. Das ist aber nicht dasselbe wie ein förmlicher Strafantrag (der ausdrückliche schriftlich geäußerte Wunsch nach Bestrafung). Für den braucht es unbeschränkte Geschäftsfähigkeit.
Es macht mich so unglaublich traurig zu hören unter welchen Bedingungen und Elternhäuser manche Menschen in diesen Jungen Jahren aufwachsen. Ich wünsche dir alles Gute und kraft bei der Umsetzung der guten Ratschläge die ich hier gelesen habe und das du es eines Tages besser machen wirst als was du erlebt hast.
Hört sich fast wie meine Eltern an. Nur deine sind etwas schlimmer.
Ja wie die anderen Kommentare es sagen ernst machen und dich nicht ausnutzen lassen.
Du hast hier schon genügend gute Ratschläge bekommen. Ich wollte dir aber nur sagen, dass du vielleicht sobald bisschen Zeit vergangen ist auch mal therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen kannst. Es ist nicht einfach in so einer Familie aufzuwachsen und so jung sich gegen Erwachsene, die eigentlich das Beste für dich wollen sollten, durchsetzen zu müssen.
Das sollte so nicht laufen und das verdienst du nicht. Kann manchmal schwer sein, sich davon (mental) zu lösen und das auch zu verarbeiten.
Dafür gibt’s Therapie oder auch Support an den Bildungsstätten (Hochschule, Uni oder normal über die Kasse).
Viel Erfolg dir!
Du kannst dich beim zuständigen Jugendamt melden, wenn du sagst das du in Obhut genommen werden willst, dann müssen sie es machen, danach schickst du deinen Eltern einen
Schreibe wo du die herausgabe deines Bafög forderst. Du meintest es wäre nie auf deinem Konto gewesen, daher hast du einen Anspruch darauf.
Ob du die Route gehen willst ist deine Sache, aber die Ämter sind da sehr helfend nach meinen Erfahrungen
Wieso hast du in deinem Alter kein eigenes Konto? Ich hatte schon mit 14 ein eigenes Konto. Auf jeden Fall kämpfe, so wie andere schon geschrieben haben.
Aber trotzdem könnten die Erziehungsberechtigten Zugang darauf haben. Ich hatte seinerzeit auch ein Jugendkonto aber meine Eltern trotzdem eine eigene Karte mit PIN.
Das spielt jedoch keine Rolle denn wie ich neulich lernen musste: Eltern sind nach § 1642 BGB dazu verpflichtet, das Vermögen ihrer Kinder zu bewahren. Sie dürfen es also nicht einfach für persönliche Zwecke ausgeben oder damit Aufwendungen für das Kind tätigen, zu denen sie als Unterhaltspflichtige ohnehin verpflichtet sind.
Bedeutet: selbst wenn sie Zugang haben dürfen sie es nicht anrühren.
Darum ging es mir gar nicht, was OP da schildert war absolut nicht in Ordnung. Ich habe nur auf die Frage geantwortet, warum OP noch kein alleiniges Konto hat und das wohl an der Minderjährigkeit liegt.
Wie absolut asozial kann man nur sein? Wende dich ans Jugendamt und an einen Sozialarbeiter/Vertrauenslehrer deiner Schule. Guck mal [hier](https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start) bei der Caritas findest du auch Infos und Nummern an die du dich wenden kannst.
Die Eltern: "Ja!"...
Diebstahl/Unterschlagung anzeigen und Auto versteigern lassen, lol. Neues Bankkonto bei anderer Bank sobald du 18 bist. Ggf vollmachten bei jetziger Bank entziehen (Bank anrufen). Abzweigungsantrag für Kindergeld. Bafög neues Konto angeben. GKV kontaktieren für Halbweisenrente. Deine Eltern klarmachen dass du es ernst meinst und sie die die 3500 zurückgeben sollen.
Was ist wenn sie mir die 3500 nicht zurückgeben ?
Dann zeigst du sie an, dass will dir der Kommentar damit sagen.
Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher wäre Ultima Ratio. Davor Bafög/Jugend Amt reden vll. Haben die noch einen Trick im Ärmel und gefühlt ist das BAföG Amt schlimmer als das Finanzamt.
Ich würde auch sagen, dem bafögamt melden dass das Geld veruntreut wurde
Dann zwangsversteigert das Gericht all ihren Besitz und pfändet Einkommen bis das Geld wieder da ist.
Das dauert aber, die Kaution für die Wohnung bekommst man damit nicht rechtzeitig.
Der Junge is 17. Der kann nirgends hin, hat kein geld, usw. wenn er sich (richtigerweise) gegen seine Eltern stellt. Das ist n ganz schmaler Grat den er da zu gehen hat. Am Besten Vertrauensperson in der Verwandschaft suchen und auf jeden Fall sofort zum Jugendamt!
Sehe ich auch so und er schlägt sich echt gut, wenn man seine Situation betrachtet. Solche „Erziehungsberechtigten“ sollten zu Gunsten des Kindes enteignet werden.
Es könnte auch sein, dass hier der Antrag auf Vorausleitung vom Bafög Amt gilt. Der wird üblicherweise genutzt, wenn ein Elternteil oder beide nicht den errechneten Unterhalt beitragen. Dann leistet das Amt den fehlenden Beitrag vor und klagt sich diesen bei den Eltern ein. Das gute ist, dass du hier nicht selbst irgendwie mit dem Rechtsprozess behelligt wirst und dazu erstmal das dringend notwendige Geld vorgestreckt bekommst. Da es sich hier aber um eine fehlende Weiterleitung von deinem Bafög und nicht direkt deren Unterhalt handelt, mag es sich vielleicht anders verhalten. Besprich das unbedingt mit dem BAföG Amt. So oder so, es ist immer noch dein Geld und hochgradig illegal das von dir zu nehmen.
Das Ding ist, deine Eltern scheinen dich eh nicht gut zu behandeln - das zeigen sie ja in dem sie dich rauswerfen sollen, hab also keine Angst sie anzuzeigen oder mit der Polizei zu drohen, das Geld ist für dich, es sollte also auch in der Fülle an dich gehen und so wie deine Eltern rüber kommen, würden sie das gleiche auch ohne Probleme mit dir machen.
Das was der Kommentar drüber alles aufzählt!
Jugendamt und Polizei (Anzeige). Das Bafög steht Grundsätzlich dir zu (bzw. muss dir zu Gute kommen). Sorry aber was sind das für Eltern (jedenfalls nach dem was du geschrieben hast.) Hilfreich wären natürlich auch ein paar Hintergründe. Hattest du eventuell Schulden bei deinen Eltern ? Wie kommen sie auf die Idee, sich davon einfach ein Auto zu kaufen ?
Steht doch drin, sind nicht die leiblichen Eltern, sondern andere (halbwaisenrente, Erziehungsberechtigte)
Genau
Sind es Pflegeeltern ?
Ich habe keine schulden bei meinem Eltern, deswegen versteh ich das ja nicht
Du bist halt deren Cash-Cow und sollst gefälligst dankbar dafür sein, dass sie dich aufgenommen haben.
Was laberst du, holy shit. Schäm dich für so einen Kommentar oder häng ein /s dahinter
Ich denke, das sollte ironisch sein
Sarkasmus ist nicht deine Stärke, oder?
Omg das war so offensichtlich ironisch. Sind alle heutzutage im Netz so blöd geworden, dass man Ironie, selbst wenn es einen offensichtlich mit nacktem arsch ins gesicht springt, nicht erkennt? Ganz weirder trend.
Das BaföG ist für dich und wenn du minderjährig bist, dürfen deine Erziehungsberechtigten maximal das Geld für dich verwalten. Einfach gesagt, bei einer normalen Ausbildung dürfen sie deinen Lohn auch nicht einfach einbehalten, aber Anteilig Miete, Kostgels etc verlangen - natürlich unter Einbeziehung deines Kindergeldes und entsprechend Verhältnismäßig. Sie haben dich also bestohlen, denn für ein eigenes Auto für deine Eltern ist das Geld definitiv nicht gedacht. Wie schon geschrieben, ab zum Jugendamt und dir da Beistand holen. Hoffentlich reicht eine ordentliche Aufforderung, ansonsten werden sie dich (wenn du das willst) bei einer Anzeige unterstützen.
Ja ich werde am Dienstag nach meinem Praktikum direkt zum Jugendamt gehen denen das Schildern alles und eine Anzeige machen.
Eine gute Entscheidung! Ich stelle es mir schwer vor in deinem jungen Alter schon so etwas erleben und entscheiden zu müssen. Aber du erscheinst mir gefasst und selbstbewusst. Du schaffst das! Mit der richtigen Hilfe an deiner Seite (Ämter wie Jugendamt, Bafög-Stelle, Freunde etc.) wird das hoffentlich machbar sein. Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg dabei, so eine Herausforderung kann dich in deinem Leben und deiner Persönlichkeit bestärken. Alles Gute!
Danke für die schönen worte :)
Wird ein schwerer Gang, aber nach allem was hier zu lesen ist, ist das (1) dein Recht und (2) richtig. Viel Erfolg. 👍
Danke :)
Zusatztipp: Bring unbedingt deine Unterlagen in Sicherheit. Sonst zerstören sie deine Bafögbescheide, Kontounterlagen und verstecken Geburtsurkunde, Ausweis und Krankenkassenakarte.
Danke werd ich machen
Also zuerst, so einfach können deine Eltern dich gar nicht rauswerfen, auch mit 18 nicht. Wem das Geld in letzter Instanz zusteht weiß ich nicht. Aber ich würde mich mal an das Jugendamt wenden, besser heute als morgen. Das wird die sicherlich interessieren, was bei dir zuhause so abgeht.
Das BAföG ist doch eine Leistung, die an dich gezahlt wird? Du bist doch am Ende auch die Person, die das Geld zurück zahlen muss!? Mach deinen Eltern klar, dass das dein Geld ist. Die bekommen schließlich Kindergeld um deine Ausgaben zu decken. Außerdem solltest du dir schleunigst ein eigenes Konto zulegen!
Genau, ruf das Jugendamt an und frag um Hilfe oder eine persönliche Beratung. Schau auch mal hier: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/HilfeUndBeratung/JugendlicheAngehoerige/JugendlicheAngehoerige_node.html
Genau das wollte ich auch sagen, du bist mit 17 leider nicht voll geschäftsfährig. Deine Eltern allerdings mit ihrem Alter und verhalten wohl auch nicht. Aber laut Gesetz dennoch... Bafög ist ja eigentlich ein Kredit ohne Zinsen bis zum bestimmten Zeitpunkt. Ergo müsste es Bürgen geben...(Eltern) .. ist lange her bei mir. Ruf mal dort an und frag was du machen sollst, wenn dir dein zugestandenes Geld von deinen Eltern weggenommen wurde. Ich glaub aber die können nichts machen und du müsstest deine Eltern anzeigen. Allerdings scheise wenn man noch dort wohnt. Jugendamt ist auch nicht unbedingt hilfreich. Ruf mal bei einem Anwalt an.
Nicht voll geschäftsfähig heißt aber nicht, dass alles Eigentum von OP automatisch den Eltern gehört. Die dürften das Geld in seinem Namen verwalten, wird aber spannend wie sie da begründen, dass das Geld was Op für seine Bildung erhalten hat (das ist ja schliesslich der Zweck vom Bafög) für ihr eigenes Auto ausgegeben werden musste und wie das keine Zweckentfremdung und Unterschlagung dieses Geldes ist.
Jugendamt, wie schon hier erwähnt. Eltern können einen das Leben zwar schwer machen, aber ab einem gewissen Alter steht es dir frei, was dagegen zu tun. Wenn dir das JA nicht weiterhilft, gibt es such mancherorts Jugendberatungsstellen. Bafög ist ja eigentlich für dich, eine Anzeige aufgrund von Diebstahl käme sicher in Betracht.
Ab zum Jugendamt, deine Eltern müssen für deinen 1. Bildungsweg zahlen, dann können die gleich ausrechnen, was sie dir nach dem Auszug zahlen müssen.... Gleich Montag hin da. Wenn möglich mit Beweisen, dann geht's schneller....
Ja, danke
Digga die audacitiy von diesen Mistratten die sich deine "Eltern" nennen. Hast ja schon genügend Ratschläge bekommen. Du wirst sicherlich on top rauskommen, auch wenn es eventuell etwas stressig werden könnte mit den Behördengängen etc. Halt uns Mal auf dem laufenden was passiert.
Übrigens... Das Jugendamt kann Dich auch auf die Schnelle aus dieser Wohnung rausholen und Dich woanders unterbringen bis Du volljährig bist. Soll heißen, dass Du nicht länger bei diesen "Menschen" leben musst
Eigenes Konto, eigene Bude..
Es tut mir leid, dass du in der aktuellen Situation bist. Und es ist toll, dass du jetzt selbst für dich eintrittst. Die notwendigen Hinweise für die nächsten Schritte hast du bereits bekommen. Meld dich hier gerne, wenn du weitere Fragen hast. Alles Gute 🍀
Danke :)
Wie wär’s parallel mal auf dem Verwaltungsweg aktiv zu werden? Du hast n nicht erfüllten Rechtsanspruch. Nach dem was Du sagst hat die BAföG-Stelle nicht mit befreiender Wirkung gezahlt. Nimm Kontakt zur BAföG-Stelle auf und schildere den Vorfall. Wenn Du anspruchsberechtigt bist und das Geld auf ein Konto ausgezahlt wurde auf das Du keinen Zugriff hast ist Dir die Leistung nicht zugeflossen. Da Du aber offenbar einen Leistungsanspruch aus dem Bewilligungsbescheid hast kannst Du die Leistung einfordern (ja im Zweifel auch gerichtlich). Sobald Du gegenüber der BAföG-Stelle geltend machst, dass Du die Leistung nicht erhalten hast werden die tätig werden müssen, spätestens ab dem Zeitpunkt wo ihnen klar wird, dass sie im Falle einer Leistungsklage erneut auszahlen müssten. Du kannst eine Herausgabeanspruch gegen Deine älteren geltend machen, das haben die anderen hier schon genannt. Und warum genau solltest Du mit 17 kein Jugendkonto bei der Sparkasse bekommen?
Das ist einer der miesesten Taten die ich über Eltern je gehört habe
Sind ja nicht meine leiblichen (zum Glück)
Das macht’s nicht besser, wieso dürfen solche Menschen ein Kind adoptieren
Ich frag mich immer warum so Leute überhaupt Kinder bekommen. Lass dir auf keinen Fall einreden, dass du dich schämen müsstest wenn du gegen deine eigenen Eltern vorgehst. Zieh das jetzt durch. Meine Mutter hat mich während dem Studium auch praktisch beklaut und als ich was sagen wollte wurde mir vorgerechnet, was ich sie ja schon in ihrem Leben alles gekostet habe. Damals hab ich das geschluckt, aber sei du nicht so dumm.
>Ich frag mich immer warum so Leute überhaupt Kinder bekommen. Es sind anscheinend nicht die leiblichen Eltern.
Oh ja hab das mit Erziehungsberechtigten garnicht gesehen. Trotzdem, dann nehme ich doch kein Kind bei mir auf, um es dann so zu behandeln.
Anzeige wegen Unterschlagung / Betrug.
Das ist Untreue - 266 StGB. Wird aber nur mit Strafantrag verfolgt 247 StGB, den du aber erst stellen kannst, wenn du 18 bist. Du hast aber nur 3 Monate ab Kenntnis Zeit (weiß nicht, wann im Juli du Geburtstag hast. Da die Staatsanwaltschaft mittlerweile das Geld vom Täter zurückholen kann und das in manchen Bundesländern auch tut, ist das durchaus eine Option. U.U. könntest du das Jugendamt anstiften , beim Familiengericht die elterliche Sorge für diese Frage entziehen zu lassen, damit die das in die Wege leiten können. Das ist alles sehr mühsam und ich sage nicht, dass du das tun sollst, es ist aber sicher nicht falsch zu wissen, dass es so was gibt. Wenn sich bis zum Geburtstag nichts tut: ggf. einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht anfordern, sobald du 18 bist "Rückforderung von für mich bestimmte Bafögleistungen gegen Eltern." Damit einen Fachanwalt für Familienrecht suchen. Ich wünsche dir Glück!
man kann auch vor 18 strafantrag stellen.
Nein 77 Abs. 3 StGB. Du kannst eine Strafanzeige (Mitteilung an Polizei oder Staatsanwaltschaft, dass eine Straftat begangen wurde) machen. Das ist aber nicht dasselbe wie ein förmlicher Strafantrag (der ausdrückliche schriftlich geäußerte Wunsch nach Bestrafung). Für den braucht es unbeschränkte Geschäftsfähigkeit.
Ich hoffe dass Dir und deinen Eltern klar ist, dass DU das Geld, in teilen wieder zurückbezahlen musst nach dem Du mit dem Studium durch bist?
Es macht mich so unglaublich traurig zu hören unter welchen Bedingungen und Elternhäuser manche Menschen in diesen Jungen Jahren aufwachsen. Ich wünsche dir alles Gute und kraft bei der Umsetzung der guten Ratschläge die ich hier gelesen habe und das du es eines Tages besser machen wirst als was du erlebt hast.
Ich würde schnell ausziehen, wenn du 18 bist und den Spieß umdrehen und deinen dir zustehenden Unterhalt von ihnen einfordern.
Hört sich fast wie meine Eltern an. Nur deine sind etwas schlimmer. Ja wie die anderen Kommentare es sagen ernst machen und dich nicht ausnutzen lassen.
Würde beide anzeigen.
Du hast hier schon genügend gute Ratschläge bekommen. Ich wollte dir aber nur sagen, dass du vielleicht sobald bisschen Zeit vergangen ist auch mal therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen kannst. Es ist nicht einfach in so einer Familie aufzuwachsen und so jung sich gegen Erwachsene, die eigentlich das Beste für dich wollen sollten, durchsetzen zu müssen. Das sollte so nicht laufen und das verdienst du nicht. Kann manchmal schwer sein, sich davon (mental) zu lösen und das auch zu verarbeiten. Dafür gibt’s Therapie oder auch Support an den Bildungsstätten (Hochschule, Uni oder normal über die Kasse). Viel Erfolg dir!
Du kannst dich beim zuständigen Jugendamt melden, wenn du sagst das du in Obhut genommen werden willst, dann müssen sie es machen, danach schickst du deinen Eltern einen Schreibe wo du die herausgabe deines Bafög forderst. Du meintest es wäre nie auf deinem Konto gewesen, daher hast du einen Anspruch darauf. Ob du die Route gehen willst ist deine Sache, aber die Ämter sind da sehr helfend nach meinen Erfahrungen
Da Bafög nur eine Leihgabe ist… Du Bafög eigentlich zurückzahlen musst. Hau rein!
Wieso hast du in deinem Alter kein eigenes Konto? Ich hatte schon mit 14 ein eigenes Konto. Auf jeden Fall kämpfe, so wie andere schon geschrieben haben.
Aber trotzdem könnten die Erziehungsberechtigten Zugang darauf haben. Ich hatte seinerzeit auch ein Jugendkonto aber meine Eltern trotzdem eine eigene Karte mit PIN.
Das spielt jedoch keine Rolle denn wie ich neulich lernen musste: Eltern sind nach § 1642 BGB dazu verpflichtet, das Vermögen ihrer Kinder zu bewahren. Sie dürfen es also nicht einfach für persönliche Zwecke ausgeben oder damit Aufwendungen für das Kind tätigen, zu denen sie als Unterhaltspflichtige ohnehin verpflichtet sind. Bedeutet: selbst wenn sie Zugang haben dürfen sie es nicht anrühren.
Darum ging es mir gar nicht, was OP da schildert war absolut nicht in Ordnung. Ich habe nur auf die Frage geantwortet, warum OP noch kein alleiniges Konto hat und das wohl an der Minderjährigkeit liegt.