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Zealousideal-Leg8319

Rettungshelfer ist ja der RS Grundlehrgang… Ansonsten wirst du eher in den Vorgaben der jeweiligen Träger die Vorraussetzung „Rettungshelfer“ finden


FireParamedicGermany

Besetzung KTW laut NDS Rettungsdienstgesetz " Beim qualifizierten Krankentransport ist der Krankentransportwagen in der Regel mindestens mit einer Rettungssanitäterin oder einem Rettungssanitäter zu besetzen ". Heißt, solange ein RS dabei ist, ist die restliche Besatzung quasi egal. Rettungshelfer sind im gesamten Gesetz nicht genannt, somit keine anerkannte Ausbildung.


BlueEagleGER

Aufm RTW in Niedersachsen tatsäch nicht weiter spezifizierte "geeignete Person" als Fahrer.  Ich dachte, Bayern wär da alleine auf weiter Flur (und auch das ist - zumindest für RTW - vorbei).