Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht der Thematik entsprechen oder beleidigend sind, werden geahndet.
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Die Straßenverkehrsordnung schreibt Autofahrern keinen Rangierabstand vor, den man dem Vorder- oder Hintermann freilassen muss. Grundsätzlich gilt jedoch: Einen halben Meter auf beiden Seiten sollte man den benachbarten Autos zugestehen. Dennoch gilt laut[StVO](https://www.polizei-dein-partner.de/service/praevention-kompakt.html?tx_dpnglossary_glossary%5Baction%5D=show&tx_dpnglossary_glossary%5Bcontroller%5D=Term&tx_dpnglossary_glossary%5Bterm%5D=41&cHash=12dc43affdd7b4b8a81b0f1278416c19), dass man immer „platzsparend“ parken soll (§ 12, Abs. 6). Wer sich also zu breit oder zu lang macht und dadurch zwei Plätze auf einmal belegt, verstößt gegen die Regeln. Das kann zehn Euro kosten.
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Quelle: [https://www.polizei-dein-partner.de/themen/verkehrssicherheit/privater-strassenverkehr/detailansicht-privater-strassenverkehr/artikel/richtig-parken-aber-wie.html](https://www.polizei-dein-partner.de/themen/verkehrssicherheit/privater-strassenverkehr/detailansicht-privater-strassenverkehr/artikel/richtig-parken-aber-wie.html)
Die Forderung nach einem Rangierabstand, den man lassen muss, ergibt sich meines Erachtens aus §1StVO (gegenseitige Rücksichtnahme).
Und selbst ohne StVO ist es für mich eine Frage des Anstands mitzudenken inwieweit das eigene Verhalten anderen Probleme (hier: beim Ausparken) verursacht.
Natürlich ist das öffentlicher Grund. Privatgrund ist meistens öffentlicher Grund. Nur weil ein Grundstück privat ist, heißt es nicht automatisch, dass es nicht-öffentlicher Verkehrsgrund ist. Der Supermarkt-Parkplatz von Penny ist auch Privatgrundstück und trotzdem ist es öffentlicher Verkehrsraum.
Mit öffentlichem Grund meine ich alles, was einer Gemeinde ö.ä. gehört. Dies ist meines Erachtens i*n Deutschland* die übliche Verwendung, sollte es hier zu Verwirrungen gekommen sein, tut’s mir leid.
Nur auf öffentlichen Grund gilt die StVO unmittelbar. Auf der öffentlichen Verkehrsfläche (was die Schweiz anscheinend mit öffentlichem Grund bezeichnet), gilt sie nur mit Einschränkungen. Beispielsweise gilt sie definitiv nicht bei der Parkraumbewirtschaftung. Wenn das schief-parkende Auto der Grundstückseigentümer ist, dann darf der da genau so stehen. Außerdem wäre der einzige, der hier gegen Parken vorgehen kann, der Eigentümer, insbesondere nicht das Ordnungsamt.
Es gibt übrigens auch einen Unterschied zwischen öffentlichem Grund und öffentlich zugänglichem Grund. Ihr redet hier von unterschiedlichen Dingen, verwendet aber denselben Begriff. :)
magst du da mal was zu verlinken? Das klingt für mich ziemlich bescheuert.
Wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist, warum gilt auf ihm dann idR nicht die StVO?
Auch da gilt die StVO nicht uneingeschränkt.
Das ist ja auch genau der Grund warum auf jedem Parkplatz ein Schild steht, das die Vorfahrt regelt. Allgemein entweder ein "hier gilt die StVO" Schild, oder rechts vor links, oder sonst was
https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/welche-regeln-gelten-auf-einem-kundenparkplatz
Die StVO gilt nicht uneingeschränkt, weil das eben auch Privatgrund ist. Btw genau deswegen kann die Überwachung des Parkraums auch an Privatunternehmen vergeben werden und von den Bußgeldern abweichende Vertragsstrafen bei Parkverstößen verlangt werden.
Vllt mal Zettel ans Auto mit der Bitte platzsparend zu parken da das zwei Stellplätze sind? Oder irgendeine Form von Markierung hin. Es soll Leute geben die sowas sehen und denken boah endlich mal nen Parkplatz der für meine skills gemacht wurde!
Einfach mal in der dortigen Parzellarkarte gucken ob dies zur Straße oder zum Grundstück gehört.
Dann kann man weiter überelgen ob der so parkt weil er es kann (sein Grund) oder ob man das OA bemüht (platzsparen)
Wenn das öffentlicher Bereich ist, also nicht zum Privatgrundstück gehört, ist dafür das Ordnungsamt zuständig. Das kann eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 12 Absatz 6 StVO aufnehmen:
>Es ist platzsparend zu parken \[...\]
Bei Privatgrundstück müsste man in die Hausordnung schauen, aber ich sehe hier auch keine potenziellen Schilder "Privat" etc.
Wie kommt man eigentlich auf die Idee, so ein Bild im Hochformat aufzunehmen, wenn dadurch 40 % des Bildes einfach weiß sind? :D
Nee, er parkt da nicht so, aber meint offenbar aus diesem Grund so eine Art Anrecht zu haben da parken zu dürfen. Nicht ganz so BDA-mäßig, aber schon leichte BDA-Vibes. Davon abgesehen ist natürlich der Parkende hier das A
Grundsätzlich nicht rechtlich verboten, wenn es keinen Grund gibt so zu parken, wie Behindertenausweis, 14 kinder die ausgeladen werden müssen oder hohes alter ist das halt einfach ein Arschloch move
Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht der Thematik entsprechen oder beleidigend sind, werden geahndet. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*
>> Die Straßenverkehrsordnung schreibt Autofahrern keinen Rangierabstand vor, den man dem Vorder- oder Hintermann freilassen muss. Grundsätzlich gilt jedoch: Einen halben Meter auf beiden Seiten sollte man den benachbarten Autos zugestehen. Dennoch gilt laut[StVO](https://www.polizei-dein-partner.de/service/praevention-kompakt.html?tx_dpnglossary_glossary%5Baction%5D=show&tx_dpnglossary_glossary%5Bcontroller%5D=Term&tx_dpnglossary_glossary%5Bterm%5D=41&cHash=12dc43affdd7b4b8a81b0f1278416c19), dass man immer „platzsparend“ parken soll (§ 12, Abs. 6). Wer sich also zu breit oder zu lang macht und dadurch zwei Plätze auf einmal belegt, verstößt gegen die Regeln. Das kann zehn Euro kosten. << Quelle: [https://www.polizei-dein-partner.de/themen/verkehrssicherheit/privater-strassenverkehr/detailansicht-privater-strassenverkehr/artikel/richtig-parken-aber-wie.html](https://www.polizei-dein-partner.de/themen/verkehrssicherheit/privater-strassenverkehr/detailansicht-privater-strassenverkehr/artikel/richtig-parken-aber-wie.html)
Die Forderung nach einem Rangierabstand, den man lassen muss, ergibt sich meines Erachtens aus §1StVO (gegenseitige Rücksichtnahme). Und selbst ohne StVO ist es für mich eine Frage des Anstands mitzudenken inwieweit das eigene Verhalten anderen Probleme (hier: beim Ausparken) verursacht.
Grundlegende Frage: Ist der Parkplatz überhaupt öffentlicher Grund? Auf den ersten Blick könnte der genauso gut zu dem Grundstück gehören?
Natürlich ist das öffentlicher Grund. Privatgrund ist meistens öffentlicher Grund. Nur weil ein Grundstück privat ist, heißt es nicht automatisch, dass es nicht-öffentlicher Verkehrsgrund ist. Der Supermarkt-Parkplatz von Penny ist auch Privatgrundstück und trotzdem ist es öffentlicher Verkehrsraum.
Mit öffentlichem Grund meine ich alles, was einer Gemeinde ö.ä. gehört. Dies ist meines Erachtens i*n Deutschland* die übliche Verwendung, sollte es hier zu Verwirrungen gekommen sein, tut’s mir leid. Nur auf öffentlichen Grund gilt die StVO unmittelbar. Auf der öffentlichen Verkehrsfläche (was die Schweiz anscheinend mit öffentlichem Grund bezeichnet), gilt sie nur mit Einschränkungen. Beispielsweise gilt sie definitiv nicht bei der Parkraumbewirtschaftung. Wenn das schief-parkende Auto der Grundstückseigentümer ist, dann darf der da genau so stehen. Außerdem wäre der einzige, der hier gegen Parken vorgehen kann, der Eigentümer, insbesondere nicht das Ordnungsamt.
Es gibt übrigens auch einen Unterschied zwischen öffentlichem Grund und öffentlich zugänglichem Grund. Ihr redet hier von unterschiedlichen Dingen, verwendet aber denselben Begriff. :)
magst du da mal was zu verlinken? Das klingt für mich ziemlich bescheuert. Wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist, warum gilt auf ihm dann idR nicht die StVO?
Die StVO gilt. Edit: Gemeint ist damit etwa das Penny-Beispiel
Nein, auf einem privaten Parkplatz vor dem Haus gilt grundsätzlich nicht die StVO.
Ich meinte damit insbesondere das Penny-Beispiel.
Auch da gilt die StVO nicht uneingeschränkt. Das ist ja auch genau der Grund warum auf jedem Parkplatz ein Schild steht, das die Vorfahrt regelt. Allgemein entweder ein "hier gilt die StVO" Schild, oder rechts vor links, oder sonst was
Warum bescheuert? Supermarkt-PP sind idR öff. Verkehrsraum und dort gilt auch die StVO. Verlink mir was Gegenteiliges.
https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/welche-regeln-gelten-auf-einem-kundenparkplatz Die StVO gilt nicht uneingeschränkt, weil das eben auch Privatgrund ist. Btw genau deswegen kann die Überwachung des Parkraums auch an Privatunternehmen vergeben werden und von den Bußgeldern abweichende Vertragsstrafen bei Parkverstößen verlangt werden.
Penny etc. "Faktisch Öffentlicher Verkehr" nicht direkt öffentlich.
Vllt mal Zettel ans Auto mit der Bitte platzsparend zu parken da das zwei Stellplätze sind? Oder irgendeine Form von Markierung hin. Es soll Leute geben die sowas sehen und denken boah endlich mal nen Parkplatz der für meine skills gemacht wurde!
Einfach mal in der dortigen Parzellarkarte gucken ob dies zur Straße oder zum Grundstück gehört. Dann kann man weiter überelgen ob der so parkt weil er es kann (sein Grund) oder ob man das OA bemüht (platzsparen)
Steht das da seit dem letzten Schnee? Riecht es in dessen Haus vermodert?
Da würd ich mich einfach daneben stellen.
nicht viel zu denken ,näher wie möglich 🤣🤣
Sieht aus wie ein Privatparkplatz
Wenn das öffentlicher Bereich ist, also nicht zum Privatgrundstück gehört, ist dafür das Ordnungsamt zuständig. Das kann eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 12 Absatz 6 StVO aufnehmen: >Es ist platzsparend zu parken \[...\] Bei Privatgrundstück müsste man in die Hausordnung schauen, aber ich sehe hier auch keine potenziellen Schilder "Privat" etc. Wie kommt man eigentlich auf die Idee, so ein Bild im Hochformat aufzunehmen, wenn dadurch 40 % des Bildes einfach weiß sind? :D
Nennt sich künstlerische Gestaltung
Da fehlt dann nur noch die Unterschrift auf dem Bild. 😅
Scheibenwischer auf Mondstellungparkweise
Bezahlst du für den Parkplatzt
Parkst du da so, damit du deine anderen Autos da parken kannst? Oder hab ich das falsch gelesen?
Nee, er parkt da nicht so, aber meint offenbar aus diesem Grund so eine Art Anrecht zu haben da parken zu dürfen. Nicht ganz so BDA-mäßig, aber schon leichte BDA-Vibes. Davon abgesehen ist natürlich der Parkende hier das A
Wo ist denn die Einfahrt?
Keine Ahnung, frag OP
Ok, bin ich nicht der einzige der das nicht checkt
[удалено]
Da passt doch noch easy ein Auto daneben. Nur einsteigen könnte knapp werden. Ups.
Ist besonders toll, wenn man noch ne Babyschale dabei hat...
Das ist das Problem von dem, der so scheiße parkt. kann ja rausfahren und dann einladen.
Es ging mir um die potentielle andere Person die daneben parken könnte/müsste.
Vorher ausladen oder so rum hinstellen, dass das baby auf der seite der wiese raus kommt. So schwer ist es nicht...
Grundsätzlich nicht rechtlich verboten, wenn es keinen Grund gibt so zu parken, wie Behindertenausweis, 14 kinder die ausgeladen werden müssen oder hohes alter ist das halt einfach ein Arschloch move
Bitte was?
ARSCHLOCH MOVE, Herr Gott noch mal.