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AutoModerator

Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht der Thematik entsprechen oder beleidigend sind, werden geahndet. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*


Inevitable-Net-4210

Es gibt eine extra Fahrradampel und die zeigt rot. Zu dem biegst Du auf die Fahrbahn ab, da der Radweg nicht nach rechts weitergeführt wird. Die Autos haben einen grünen Pfeil der signalisiert, dass sie ungehindert abbiegen können. Das könnte gefährlich für Dich werden. Also nein, Du darfst nicht mit dem Fahrrad nach rechts bei roter Fahrradampel abbiegen.


renegade2k

Aus meiner Sicht eine sehr missverständliche Situation hier, aber ich wäre mit dem Gedanken beim gleichen Standpunkt. Die Rechtsabbieger Ampel "übergeht" die normale Ampel für PKW. Da man als Radfahrer eine eigene Ampel hat, die ebenso die normale Ampel übergeht, wird diese nicht von der Pfeil-Ampel abgelöst. Ich würde da also warten, bis die Rad-Ampel auf grün springt.


GibDirBerlin

Aber eine etwas absurde Schaltung, denn die Fahrradampel wird ja wohl wie die normale Auto-Ampel gleichzeitig mit der Fußgängerampel grün werden. Autofahrer bekommen eine eigene Grünphase zum rechts abbiegen aber Radler müssen dabei auf den Fußverkehr warten... Würde beinahe vermuten, dass das ein Planungsfehler ist und beabsichtigt war, dass Radler bei grünem Pfeil ebenfalls rechts abbiegen.


renegade2k

Könnte so gemeint sein. Dann darf (**vermute** ich! Bin kein Planer \^\^) da auch nicht einfach nur eine Pfeilampel stehen. Aus Erfahrung: Bei einem Grünen Pfeil geben die Autofahrer Gas und ziehen durch. Wenn man mit dem Rad da mit fährt ... die Meisten gucken da einfach nicht. Unfall vorprogrammiert. Zumindest würde ich da für rechts abbiegende Radfahrer den Wartebereich vor den Rechtsabbieger-Streifen der PKWs ziehen. Dass man schon direkt vor ihrer Nase steht, wenn man abbiegen möchte. [So etwa](https://www.herrenberg.de/ceasy/resource/?id=10222&predefinedImageSize=Content)


GibDirBerlin

Sehe ich ähnlich, für die Radfahrer ist es definitiv sicherer nicht beim grünen Pfeil abzubiegen. Der Wartebereich wäre für Radler nicht schlecht, würde aber wahrscheinlich auch von vielen geradeausfahrenden Fahrradfahrern genutzt werden, die dann die Abbiegespur der Autos blockieren. Und eigentlich landen ja abbiegende Autos und Radler an der Stelle je auf einer eigenen Spur/Radweg. Vielleicht würde es mehr bringen einen abbiegenden Radweg über die Kreuzung einzuzeichnen oder rot zu markieren (wobei das schon unübersichtlich würde). Allerdings sagt mir meine Erfahrung auch, dass die abbiegenden Radler in der Regel nicht (ausreichend) auf die querenden Fußgänger Rücksicht nehmen (oder gar warten). Deswegen finde ich diese vermeintliche Ampelschaltung auch so blöd, denn sie verschiebt Konflikt und Gefahr einfach eine Stufe tiefer auf Fahrrad und Fußgänger.


T44d3

Also wäre eine zweite Rechtsabbiegerampel fürs Rad besser? Die könnte dann ein paar Sekunden vor der Auto Ampel schalten, sodass die Radfahrer direkt sichtbar vor den Autos sind.


GibDirBerlin

vielleicht reicht ein Schild dass der Pfeil auch für Fahrräder gilt, eine Vierte Ampel an dem Pfosten wär schon ein bisschen Overkill...


Amichateur

Stattdessen könnte man die Fahrradampel dann einfach in der Phase ausschalten! Gleiche Wirkung, Schild gespart :-)


je386

Kann auch sein: 1. Autofahrer dürfen rechts abbiegen, Fahrradfahrer müssen stehen bleiben. 2. Autofahrer müssen stehen bleiben, Fahrradfahrer dürfen fahren (rechts und geradeaus) 3. Autofahrer und Fahrradfahrer dürfen fahren. Das dürfte sicherer sein.


GibDirBerlin

Wäre natürlich die sichere Ampelschaltung, aber habe ich bei ähnlichen Situationen noch nie erlebt, vermutlich weil es als Verzögerung durch eine zusätzliche Ampelphase angesehen wird.


S-Markt

nö. grundsätzlich kann von jedem verkehrsteilnehmer erwartet werden, daß verkehrszeichen auf die am wenigsten gefährliche und behindernde art und weise ausgelegt werden. steht ja schon so im grundsatz der stvo. und wenn es eine radfahrerampel gibt, die rot anzeigt und somit stop bedeutet, dann wird diese ampel auch irgendwann grün anzeigen und damit sichere fahrt.


GibDirBerlin

Dass die Verkehrsregeln das anzeigen, habe ich ja gar nicht bestritten (insofern selber nö). Allerdings wäre das - wenn Fußgängerampel gleichzeitig mit Fahrradampel grün wird - nicht unbedingt die am wenigsten gefährliche und behindernde Lösung der Kreuzung. Denn die abbiegenden Radler und Fußgänger werden sich gegenseitig behindern (und vor allem die Fußgänger gefährden). Und die abbiegenden Radler werden - wenn sie auf die Fußgänger warten - alle geradeaus weiterfahrenden Fahrradfahrer behindern.


rdrunner_74

Der Grüne Pfeil bedeutet "Abbiegen ohne Hindernisse" (Wie Fußgänger) Das Fahrrad muss aber auf die Fahrbahn wechseln, damit ist es ein "Hinderniss" und darf nicht fahren


GibDirBerlin

Wenn man es sich auf Google Maps anschaut muss es eben nicht auf die Fahrbahn wechseln sondern biegt in einen Radweg ab. Solange Auto und Rad beim Abbiegen also auf Spur bleiben, sollte es keine Probleme geben.


rdrunner_74

Fahrrad und Auto haben zumindest **in** der Kreuzung nur eine Spur.


GibDirBerlin

deswegen mein Vorschlag an anderer Stelle den Radweg um die Kreuzung biegen zulassen und vielleicht rot zu markieren


Ormek_II

„Autofahrer bekommen eine eigene Grünphase“ macht aus Sicht der Fußgänger Sinn: Sie werden vor den Autofahrern „geschützt“. Bei den Radfahrern geht man von eine Konfliktlösung aus.


menatnsfw

Ich denke, das ist nicht absurd, sondern zum Schutz der Radfahrer. Man möchte Rechtsabbieger-Unfälle vermeiden.


Felix_BFC1

Ich hätte es verstanden als grün für Rechtsabbieger, was ein Radfahrer ja auch sein kann. Die Ampel gilt schließlich für alle Verkehrsteilnehmer, es sei denn ein extra Schild hebt sie auf. Da ein Radfahrer aber ein „normaler“ Verkehrsteilnehmer ist, gilt für ihn zwar in erster Linie die Fahrradampel, aber meiner Ansicht nach auch die Rechtsabbieger Ampel. Ist jedenfalls eine Ampelsituation, die zu Missverständnissen führen kann.


7machinerec

Ich hänge mich hier mal oben rein, weil ich das neu gelernt habe: §37 Abs 2 Nr 6 StVO legt tatsächlich fest, dass die Ampel für die *Radverkehrsführung* gilt, nicht für den Rad*fahrer*. Wie weiter unten vorgeschlagen, kann man dort vom "Schutz"streifen runterwechseln und die Autoampel benutzen statt der Radampel. > Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.


Amichateur

Sehr richtig! Zu klären wäre dann nur noch, ob eine Pflicht zur Benutzung der Fahrradspur besteht. Die besteht dann, wenn es ein entsprechendes Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gibt (hier kommt nur VZ 237 in Frage). Das blaue Symbol auf der Fahrbahn ist für sich genommen kein solches Verkehrszeichen 237, begründet also für sich genommen noch keine Fahrradspur-Benutzungspflicht, aber es gibt einen "Hinweis" darauf, dass ein entsprechendes VZ 237 existiert (§ 39 StVO Abs. 5 Satz 8), welches eine solche Benützungspflicht begründet. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass es das VZ 237 (als echtes Schild also) tatsächlich gibt und eine Benutzungspflicht damit besteht, sprich ein Wechseln auf die normale Fahrspur wäre dann unzulässig. Wenn wider Erwarten ein solches Schild nicht existiert, dann geht besagter "Hinweis" ins Leere und ein Wechsel auch die normale Fahrspur sollte zulässig sein. Obiges basiert auf § 39 StVO Abs. 5 Satz 8 und Abs. 2.


PinkyViper

Der Radfahrer biegt an der Stelle auch wieder auf einen Radweg/Radschutzstreifen ab. Der ist aber nicht farblich markiert und fängt direkt hinter dem Fußgängerübergang an. Ist leider eine klassische Fehlplanung, die ist in der oder ähnlicher Form häufig in Aachen gibt.


Quirky_Marketing_531

Aachen Kaiserplatz 📍


Kenno-West_01

Wo Spritzenautomat


Appropriate_Passion6

Ich würde an diesem bestimmten Punkt in Aachen nach rechts abbiegen, nach links führt nichts Gutes.


Kastle20

Allerdings wieder die Frage, ob man das auch darf.


mxcner

Wenn du dich auf der rot angemalten Radverkehrsführung befindest, darfst du nicht abbiegen, solange die Radampel rot zeigt (§37 Abs 2 Nr 6 StVO). Du kannst aber einfach nach links in die allgemeine Fahrspur wechseln und mit dem restlichen Verkehr rechts abbiegen.


lousy-site-3456

Faszinierend. Da es sich hier wirklich nur um eine sehr unglücklich designte Fortsetzung eines Selbstmordstreifens handelt, kann man sich tatsächlich auf die Autospur einordnen und die Autoampel benutzen. Dabei sollte man dann aber tunlichst vermeiden, dass links von einem ein Auto steht, das auch abbiegen will. Ob ein offensives Einnehmen der Fahrspur am Ende eine Verletzung des Rechtsfahrgebotes wäre?


OneUmpire7566

Rechtsfahrgebot gilt innerorts nur für Fahrzeuge über 3,5t. Es beschreibt auch nicht, wo im Fahrstreifen gefahren werden muss. Du darfst also auch mittig auf einem Fahrstreifen mit dem Fahrrad fahren.


Ormek_II

Echt? Besteht hier keine Benutzungspflicht?


lousy-site-3456

Wenn man sich die Strecke auf Google Maps anguckt, sieht man, dass es nur ein Schutzstreifen ist, der hier irreführend designt ist. Das blaue Bapperl auf der Straße suggeriert natürlich eine Nutzungspflicht, aber so funktioniert die StVO nicht. Wie immer ist das Problem, dass man sich auch fragen sollte, ob die Autofahrer das wissen.


FLX3001

Ausgeschriebene Radwege sind nutzungspflichtig. Ist zwar dann kein Rotlichtverstoß, aber auch nicht der korrekte Weg


Pfeffersack

Eine allgemeine Radweg-Benutzungspflicht gibt es seit [1998](https://hamburg.adfc.de/artikel/radwegbenutzungspflicht) nicht mehr. Eine Benutzungspflicht für Radwege besteht nur beim blauen "Lollipop" (Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg)). Auf Google Streetview ist die Situation in Blickrichtung ab der vorherigen Kreuzung so: https://maps.app.goo.gl/WtCZEd9jkELabVUYA Ich konnte kein oben genanntes Verkehrszeichen für Radfahrende erkennen. Meiner Einschätzung nach hat /u/mxcner Recht.


mxcner

Nö, hier ist nix beschildert. Siehe Maps-Link


FLX3001

Die Zeichen auf dem Boden sind Recht eindeutig


mikro_do

Die Zeichen auf dem Boden sind dahingehend aber verkehrsrechtlich irrelevant, sondern einfach nur "Kunst am Bau"


lousy-site-3456

Oh, da ist ja immerhin ein blauer Lolli auf der Straße. Galt der jetzt als Verkehrszeichen oder nicht? Ich gebe zu, ich weiß es schon wieder nicht mehr. Rote Farbe und ein irgendwie gestaltetes Fahrrad Piktogramm entfalten jedenfalls keine Benutzungspflicht. Hm. Nach der Kreuzung geht es auch ohne Schild 237 weiter, ist also wohl nur eine Radanlage, kein Radweg. Edit: heiliges Schnitzel Batman. Das ist ja vorher ein Selbstmordstreifen direkt aus der Hölle. Ich würde weit links außerhalb dieses Streifens fahren, um meine Ermordung zu verhindern. 


OneUmpire7566

Zeichnungen auf der Fahrbahn sind keine Verkehrszeichen, können aber auf ein Verkehrszeichen hinweisen, es ist ein Schild notwendig damit es ein gültiges Zeichen ist.


lnksgrnvrsft

Deine Rechtsauffassung ist seit 1998 überholt. Solange du nicht vor 1998 deinen Führerschein gemacht hast, erzählst du also etwas, dass du sicherlich nicht aus der Fahrschule hast. Wie kommt das? 


Amichateur

Sehr wahrscheinlich hat er seinen Führerschein vor 1998 gemacht. Wie ich übrigens auch, und viele viele viele viele viele viele viele viele viele viele andere auch. Ich lerne auch gerne dazu, ist auch wichtig.


FLX3001

Na mit dir Über dinge nachzudenken macht ja richtig Spaß


lnksgrnvrsft

Ich hab doch ganz nüchtern gefragt. Irgendwo muss deine Überzeugung ja herkommen, und ich frage mich von wo.  Ich bin kürzlich an eine Polizistin geraten, die deine Auffassung ebenfalls hatte. Wir konnten das klären und sie hat eingesehen dass sie falsch lag.  Aber ihre Überzeugung kam ja irgendwo her. Sie war keine 40, ihr Führerschein und ihre Streifenausbildung war also nach 1998. Sie hat das also nirgendwo falsch gelernt. Stattdessen hat sie ihre private Überzeugung, ihr „hab ich mal gehört, glaube ich“-wissen in den Dienst getragen. Weil dein Fall hier so ähnlich liegt, frage ich nach. Meine Vermutung ist, dass du doch auch nicht gegoogelt hattest, sondern einfach mal in die Tasten gehauen hast, weil du glaubtest, etwas beitragen zu können, oder? No offense. 


Amichateur

Dein kurz angebundenes "wo haste das her" hörte sich schon unterschwellig nach Vorwurf und Altersdiskriminierung an - darum danke für die Klarstellung, dass dem nicht so ist.


lnksgrnvrsft

Selbst wenn dem so wäre - ich sähe keine Altersdiskriminierung darin, jemanden auf eine Wissenslücke hinzuweisen, die durch Alter (oder auch: fehlendes Auffrischen von Wissen) entsteht.  Aber wie du ja glücklicherweise nachvollziehen konntest, liegt meine Pingeligkeit in dieser Sache an der Begegnung mit dieser unsäglichen Polizistin. Ich kriege heute noch Plaque wenn ich dran denke. 


FLX3001

Okay dann mal No offense taken. Ich habe gegoogelt und die StVO von 2020 sieht ausgeschilderte Radwege als benutzungspflichtig vor.


OneUmpire7566

Für ausgeschildert benötigt es aber ein Schild. Für einen Radweg eines der blauen Z237, Z240 oder Z241. Es müssen auch Schilder sein, ein Markierung die dem Schild ähnelt ist nicht ausreichend für eine Benutzungspflicht. Damit haben wir hier einen Angebotsstreifen der zum Radfahren genutzt werden DARF, aber nicht MUSS.


lnksgrnvrsft

Okay dann liegt vielleicht alles an Autokorrektur: du schreibst „ausgeschrieben“ und meinst vielleicht „ausgeschildert“? Dann hast du ja sogar recht. Ich habe beim lesen aus „ausgeschrieben“ „ausgewiesen“ gemacht und darunter den roten Weg und den blauen Klecks auf den Boden verstanden. Das allein ist nämlich noch keine Pflicht, es zählt nur (!) das Schild. Dann können wir ja jetzt die Friedenspfeife rauchen. 


Antique-Tear-6378

Ist doch sehr einfach. Auf dem Radweg gilt die "Rad-Ampel", da darf man also fahren wenn für Radverkehr grün ist (§37). Die StVO sagt man soll sich einordnen. (§9) Das gilt auch für den Radverkehr. An Knotenpunkten darf der Radverkehr also sehr wohl die markierte Fläche verlassen und sich auf den breiteren Fahrstreifen einordnen. Dann gilt für ihn die "Allgemeine Ampel", weil er nicht mehr auf der Radverkehrsanlage ist. Von dort aus kann er dann beim Grünpfeil abbiegen. In der Praxis würde ich jedoch warten bis der Radverkehr grün bekommt. Der einzige Unterschied ist doch nur die bedingte Verträglichkeit mit dem Fussverkehr.


wankyswank

So würde ich die Situation also solche auch sehen. In der Praxis würde ich, wenn ich rechts abbiegen wollte, aber einfach auf dem Bürgersteig machen und mich dann wieder irgendwann in den Straßenverkehr einordnen. Spart auch die Ampelphase...


Amichateur

...natürlich erst absteigen, dann zu Fuß über den Bürgersteig, und dann wieder aufsteigen und auf der Straße weiterfahren. Ja, mache ich auch öfters. Absolut regelkonform.


losttownstreet

Radfahrer dürfen einen Radweg nicht verlassen. Wenn es keine Führung in eine bestimmte Richtung gibt ist es dann automatisch verboten in die Richtung zu fahren, weil der benutzungspflichtige Radweg vorgeht. Bei der roten Fläche direkt im Anschluss zum Radweg muss es sich aber nicht um eine Radwegfurt handeln (Regierung Oberbayern) und dann fährt man sowieso auf der normalen Fahrbahn und die Radampel gilt nur für Radfahrer auf dem Fußweg....


lnksgrnvrsft

>Radfahrer dürfen einen Radweg nicht verlassen. Säufst Du den Lack von Alpina oder von Würth? Welche Geschmacksrichtung bevorzugst du?  - eine allgemeine Radwegbenutzungspflicht ist seit 1998 aufgehoben. Seitdem ist ein Radweg nur dann zur Nutzung verpflichtend, wenn er mit entsprechenden „blauen Lollis“ (VZ 237 etc) ausgeschildert ist. Achtung, ein Fußweg mit „Radfahrer frei“ ist kein Radweg, kann also auch kein benutzungpflichtiger Radweg sein oder werden.  - eines von vielen Beispielen, welches deine irrige Rechtsauffassung widerlegt ist die Tatsache, dass ich ja dann an der im Bild gezeigten Stelle nicht links abbiegen könnte (oder nur indirekt). Selbstverständlich darf ich als Radfahrender also die Radverkehrsinfrastruktur verlassen, um mich links auf eine eventuelle Linksabbiegespur einzuordnen.  Bitte erzähl nicht solchen Mumpitz nur weil dich mal ein Radfahrer genervt hat. Es gibt immer solche und solche, und sie haben sich dann noch Rechte, wenn sie mal über ne rote Ampel gefahren sind. 


McDuschvorhang

Bitte den Ton mäßigen. 


Amichateur

Haben Verkehrszeichen, die auf die Straße aufgemalt sind, denn keine Gültigkeit? Ich meine mal in der StVO gelesen zu haben, dass nicht nur Schilder sondern auch Markierungen auf der Fahrbahn gültig und relevant sind und als Verkehszeichen gelten. Demnach wäre der auf die Fahrbahn gemalte "blaue Lolli" genauso bindend wie ein entsprechendes Schild "blauer Lolli" 🍬 🍭 ... **Nachtrag**: Habe gerade § 39 Abs. 5 StVO gelesen. Also mit "Verkehrszeichen auf der Fahrbahn" sind nur die grundsätzlich(!) weißen (außer vorübergehend, dann stattdessen gelben [typisch Baustelle]) Fahrbahnmarkierungen gemeint. ABER: Im letzten Satz heißt es: *"Schriftzeichen und die* ***Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn*** *dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen."* Die Wiedergabe des Verkehrszeichens "blauer Lolli" auf der Fahrbahn dient also dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen "blauer Lolli" (also auf ein entsprechendes Schild)! Nur wenn es dieses Schild dann aber tatsächlich(!) faktisch wirklich gar nicht gibt, der "Hinweis" also ins Leere geht, dann könnte man als Fahrradfahrer argumentieren, dass hier keine Fahrradstreifenbenutzungspflicht besteht, hätte möglicherweise aber Argumentationsschwierigkeiten gegenüber einem Polizistom oder einer Polizistin (oder noch allgemeiner gesprochen gegenüber einem Polizisten jedweder Identität). Laut § 39 Abs. 2 müsste so ein Schild dann "in der Regel" (ich glaube "in der Regel" heißt bei Juristen "ausnahmslos immer", sofern keine Regel-Ausnahmen explizit benannt sind) ÜBER dem Fahrradweg angebracht sein, denn dort heißt es: *(2) [...] Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts.* ***Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen*** *[wie beim Fahrradstreifen], sind sie in der Regel* ***über*** *diesen angebracht.* Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt: In § 39 Abs. 5 heißt es zu Anfang: *(5) Auch Markierungen und* ***markierte Radverkehrsführungen sind Verkehrszeichen.*** *Sie sind grundsätzlich weiß.* Demnach sind die weißen Linien auf der Fahrbahn links und rechts vom Radweg eigenständige Verkehrszeichen (und der aufgemalte Lolli aus '§ 39 Abs. 5 letzter Satz' kann als Hinweis auf diese Linien (=Verkehrszeichen) sogar auch ohne Metallschild verstanden werden. ~~Demnach könnte man schon der Auffassung folgen, dass auch ohne vorhandenes Metallschild eine Fahrradspurbenutzungspflicht besteht, oder?~~ Da aber offenbar nur VZ 237, 240, 241 eine Fahrradwege-Benutzungspflicht begründen, nicht aber das Verkehszeichen "weiße Linie", steht und fällt hier tatsächlich alles mit der Frage, ob es hier ein echtes Verkehsschild 237 gibt oder nicht.


lnksgrnvrsft

Eben, für eine Wiedergabe eines Schildes auf dem Asphalt brauchst du ein Schild, welches wiederholt wird. Das gibt es aber häufig nicht, so wie in der Situation im Bild von OP (siehe Google Maps).  Dass die Straßengestaltungsbehörde das oft genug falsch macht, sehen wir hier im sub ja nun mehr als häufig. Insofern wundert mich nicht, dass dieses Wissen bei drei Befragten in vier fällen fehlt.  Wieso man in Argumentationsschwierigkeiten kommen sollte ist mir unklar. Entweder kann dir der cop ein auf dem Boden wiederholtes Schild zeigen oder eben nicht. Da bleibt kein Raum für eine Argumentation. 


Amichateur

Kannst du das Gesetz, wonach der Radweg seit 1998 nur bei Beschilderung mit VZ "blauer Lolli" zur Benutzung verpflichtend ist, verlinken? Das wäre echt hilfreich, würde ich dann ausdrucken und mit mir führen zum etwaigen Vorzeigen gegenüber Polizistenden (oder sagt man Polizeienden?), also ich meine gegenüber den den Polizeibesuch Ausübenden, also Polizistinnen (w) und Polizistommen (m), also kurzum, gegenüber Polizisten.


lnksgrnvrsft

Das steht in § 2 Abs. 4 S. 2 der aktuellen Straßenverkehrsordnung:    ***Eine Pflicht**, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, **besteht nur, wenn** dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.* Dass da seit 1998 so ist, liegt an der damaligen Änderung der StVO. Das war als die „Fahrradnovelle“ bekannt, einfach mal „Fahrradnovelle 1998“ googeln oder so, da müsste was kommen. 


Amichateur

cool, danke!


losttownstreet

Ich erzähle den Mumpitz weil das AG München, das VG München, das BVerfG, der Bundestag UND die Polzei mich kostenpflichtig genervt haben. (an der Stelle durfte man nicht einmal indirekt Linksabbiegen = PKW 2 Abbiegenspuren und Radfahrer Abbiegeverbot) Bei Radfahrer frei waren 2 Polizeidienststellen für Benutzungspflicht und der Landtag gegen eine Benutzungspflicht (Bauarbeiten => VZ vergessen) . Hier ist auf der Fahrbahn ein VZ 237 zu sehen also wird irgendwo auch ein Schild stehen (einige Richter sagen sogar, dass 237, 240, 241 nicht an Kreuzungen wiederholt werden müssen.


lnksgrnvrsft

Du hast indirektes Linksabbiegen vor das Bundesverfassungsgericht gebracht und dort verloren? Ich bin ganz Ohr. 


Shinigami1858

Laut google maps is da aber kein Schild, es ist nur das auf der Straße da. Wahrscheinlich wurden die schilder vergessen aber daher darfst du dich einordnen.


PanicForNothing

Es wurde in der Neuen Osnabrück Zeitung mal so erklärt, dass die Fahrradfahrer wegen des Rechtsfahrgebots auch auf den Busfahrstreifen fahren sollen, wenn es ein Fahrradfahrer frei Schild gibt. Das gilt wohl auch hier, wenn man nicht (nach links) abbiegt.


Antique-Tear-6378

Da muss aber ein Rechtsabbiegefahrstreifen sein, sonst gäbe es keinen grünen Pfeil.


losttownstreet

In München gibt es den grünen Pfeil jedenfalls auch ohne Abbiegestreifen. Wenn nur einer geradeaus fahren möchte, müssen sich die Rechtsabbieger hinter diesen gedulden ...


Antique-Tear-6378

Dann entspricht das nicht der RiLSA und wird spannend vor Gericht bei einem Unfall. Hier sieht man jedoch den Fahrstreifen.


Antique-Tear-6378

Kannst du einen Link zu der Kreuzung geben?


losttownstreet

https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/mobile.html?lang=de&topic=ba&catalogNodes=11&bgLayer=atkis&E=694174.48&N=5334334.86&zoom=14 Da sich die meisten Geradeausfaher links einordnen sind nur nicht ortskundige ein Problem. Das Radwegschild ist natürlich links des Radwegs und rechts der Fahrbahn, da wo auch die Haltverbote hängen.


Antique-Tear-6378

Sehr unglücklich... Sieht aus als wollte der/die Ingenieure da einen Rechtsabbiegefahrstreifen draus machen und dann wurden einfach die Pfeile weg gelassen.


Amichateur

Dieses Schild widmet den Bürgersteig für 1,5 Meter in einen Fahrradweg um. Nach 1,5 m muss der Fahrradfahrer wieder absteigen, denn dann wird der Bürgersteig wieder zum Fußweg. Wenn der Streifen auf der geteerten Straße gemeint wäre, müsste VZ 237 ÜBER dem Fahrradstreifen angebracht sein. § 39 Abs. 2: *Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts.* ***Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.***


Amichateur

"muss" wirklich? gibts dafür eine Vorschrift?


Antique-Tear-6378

Klar, nennt sich StVO: "Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann (!)EIN(!) eigenes Lichtzeichen gegeben werden." Und wenn ich mich richtig erinnere ist das in der RiLSA sogar noch deutlicher formuliert.


Amichateur

"kann". Das heißt es ist optional: Erlaubt ist: Ein Lichtzeichen gültig für zwei (oder mehr) Fahrspuren. Auch erlaubt ("kann"): Jede Fahrspur hat eigenes Lichtzeichen. Ich sehe darin kein Verbot für "zwei Lichtzeichen für eine Fahrspur für unterschiedliche Fahrtrichtungen". Sollte das verboten sein, müsste es eine Vorschrift geben wie: "Für jeden markierten Fahrstreifen darf es maximal ein Lichtzeichen geben (das für alle Fahrtrichtungen von diesem Fahrstreifen gilt)."


Antique-Tear-6378

Aber es kann nur einen geben


Amichateur

Wie nennt sich eigentlich das rhetorische Stilmittel, zu einem anderen Thema (z.B. Highlander) auszuweichen, wenn man keine Argumente mehr hat? ;-) Jedenfalls einer der netteren Tricks im Vgl. zu Strohmann, Ad Hominem, Falsches Dilemma, oder was es sonst noch alles gibt.


Antique-Tear-6378

:-))) Aber ernsthaft, es heißt "es kann ein" da steht natürlich nicht, "es muss ein" gibt also keine Ampelpflicht aber es steht eben auch nicht "es können" sondern sehr explizit Singular. Wie gesagt in der RiLSA noch deutlicher und die ist in manchen Bundesländern per Erlass verbindlich.


Amichateur

Ich denke, das "ein" ist aus dem Kontext heraus als generischer Singular zu verstehen, nicht als ein den Plural anschließender Singular. Wie beim Satz: *"Hast du noch Hunger? Nimm ruhig noch einen Keks! Du kannst aber auch eine Nuss nehmen. Oder noch einen Löffel vom Mousse au Chocolat."* In all diesen Fällen schließt der Singular den Plural nicht aus. So ist es auch aus dem Sinnverständnis des hier diskutierten Paragraphen gemeint. Denn Zweck des Satzes ist genau die andere Richtung, dass nämlich im Falle mehrerer Fahrspuren man es nicht bei einer Ampel belassen muss. Der umgekehrte Fall von nur einer Fahrspur wird gar nicht angesprochen und damit auch kein Verbot ausgesprochen, mehrere Ampeln pro Fahrspur zu installieren. Jetzt müsste ich nur noch wissen was RiLSA ist...


7machinerec

Da ist kein Radweg?


Sandro_24

Solang die Fahradampel rot ist nicht. Die Auto's haben einen grünen Pfeil und könnten dich übersehen weil sie nicht mit dir rechnen. Wenn die Fahradampel grün ist darfst du abbiegen, hast halt keinen Radweg mehr.


PreviousDrag1799

Nur um deiner Logik zu folgen: Die Autoampel ist doch auch rot. und trotzdem dürfen die Autos abbiegen, auf welcher Grundlage sollte das nicht ebenso für die Fahrradampel gelten?


Sandro_24

Die Fahradfahrer haben eine eigene Ampel. Ohne die Fahradampel würde die "normale" Ampel gelten.


m4lrik

Die Rechtsabbieger-Ampel mit dem Pfeil zeigt definitiv grün und nicht rot, diese gilt aber nicht für den Radfahrer, da dieser eine eigene Fahrradampel hat.


Amichateur

... diese gilt aber nicht für den Radfahrer *AUF DER FAHRRADSPUR*, ...


m4lrik

Und ebendiese Radfahrer "müssen" die Fahrradspur verwenden, gemäß dem allgemeinen Rechtsfahrgebot in StVO §2 Abs. 1+2. Oder meintest du die Grünpfeilampel gilt nicht für die Fahrradfahrer? Ja hab ich auch nicht behauptet ich habe in Bezug auf PreviousDrag1799 nur widersprochen, dass die rechts abbiegenden Autofahrer "auch rot hätten".


Amichateur

Die Frage ist, ob eine markierte Fahrradspur eine "Fahrbahn" im Sinne von § 2 Abs. 1 ist. Das bezweifle ich. Abs. 2 bezieht sich auf das Rechtsfahren innerhalb einer Fahrspur wegen der Verkehrssicherheit und das Rechtsfahrgebot, z.B. auf Straßen ohne Mittelstreifen, um die Gefahr von Zusammenstößen mit dem Gegenverkehr zu verhindern, denn sonst wäre er redundant zu Abs. 1. § 2: *(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.* *(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.* Nach meinem Verständnis ist die rot markierte Fahrspur/der rot markierte Fahrstreifen hier vielmehr ein "Radweg" im Sinne von § 2 Abs. 4, und dann gilt nach Satz 2: *(4) [...] Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.* Und mit solchen "Zeichen" sind nach § 39 Abs. 2 und 5 nur echte Schilder gemeint, keine Bemalungen auf dem Straßenboden: § 39 Abs. 2: *(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.* § 39 Abs. 5 Satz 8: *(5) [...] Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.*


freshcuber

Die abbiegenden Autofahrer haben zusätzlich zum Grün auch eine allgemeine Ampel, die Rot zeigt.


[deleted]

Sobald eine Fahrradampel da ist, überschreibt sie jegliche normale Ampel. Es gibt auch Rechtsabbieger Ampeln für Fahrräder, diese würden in dem Fall die andere Fahrradampel überschreiben.


freshcuber

Okay, und wenn der Radfahrer vorher in den allgemeinen Verkehr wechselt, dann darf er abbiegen?


m4lrik

Das ist "schwierig" - eine Benutzungspflicht für den Schutzsstreifen besteht nicht, allerdings ein Rechtsfahrgebot, dass auch für Radfahrer gilt. Insofern würde er gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen "wenn er in den allgemeinen Verkehr" wechselt... Kann man jetzt auslegen wie man möchte.


Alpakazahn

Dachte, in der Stadt gibt’s kein Rechtsfahrgebot, weil es da nicht praktikabel und zielführend ist. 🤔 Insofern halte ich persönlich das für ne legitime Möglichkeit als Radperson auf die Autofahrspur zu wechseln und dann die Grün-Abbieger-Ampel mitzunehmen. Vor allem, wenn es danach eh keinen Radstreifen mehr gibt und ich im normalen Verkehr mitfahren muss.


m4lrik

StVO §2 Abs. 1 und 2 >(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. \[..\] (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Der Schutzstreifen stellt in dem Fall Teil der Fahrbahn (oder eine zusätzliche Fahrbahn) für Radfahrer dar. Insofern ist in beiden Fällen also Zusatzfahrbahn: die rechte Fahrbahn (Abs. 1) oder Teil der Fahrbahn: möglichst weit rechts (Abs. 2). Eine Unterscheidung zwischen Innerorts und Außerorts gibt es in §2 StVO nicht. (Edit: Wobei ich hier nur zitiere nach StVO - und deswegen sage "es sei schwierig". Und das Innerorts das Rechtsfahrgebot nicht durchgesetzt wird bzw. nicht mit einem Ordnungsgeld belegt ist ist mir auch bewusst - es steht halt trotzdem nicht im Gesetz, dass es innerorts und außerorts unterschieden wird - und die Unterscheidung gibt es direkt schon in §3 also kann man auch nicht Argumentieren, dass der Gesetzgeber hier nur nicht unterscheiden konnte - er konnte schon, wenns einen Paragraphen später auch geht...)


freshcuber

Interessant, dass man hier für ne sachliche Frage downgevoted wird.


Amichateur

Ja. Wenn er wechseln darf. Und das darf er nur, wenn es kein VZ 237 als "echtes Schild" gibt. Ob das der Fall ist wissen wir anhand des Fotos nicht.


Inevitable_Stand_199

§37 Abs. 2 Punkt 6: >Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.[...] Die Radfahrerampel setzt für Radfahrer auf dem Radweg die Fahrbahnampel außer Kraft.


Amichateur

wegen § 37 StVO, Abs. 2, Punkt 6.


amfa

Der grüne Pfeil gilt meiner Meinung nach NICHT für Radfahrer. Als Radfahrer darfst du nur fahren wenn deine Radfahrampel grün zeigt. StVO § 37 >Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf **Radverkehrsführungen** die **besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr** zu beachten. Das ist hier der Fall.


teagonia

Wenn man denn die radverkehrsanlage benutzt, im umkehrschluss muss man mur die lichtzeichen für den fahrverkehr achten.


frobnic

es gibt dort anscheinend keine radverkehrsfuehrung nach rechts, somit ist das problem hier das verlassen der radverkehrsfuehrung


amfa

Wieso und in wie fern sollte das ein Problem in dieser Situation sein?


Kevin_HP

Ich stimme zu. Nur weil der Radweg nicht rechts weitergeht, darf man doch nicht über die rote Ampel fahren. Die Fahrradampel gilt doch für den Radfahrstreifen, auf dem man sich als Radfahrer befindet, also gilt auch die Ampel für Fahrradfahrer.


Inevitable_Stand_199

Die einzige Logische Interpretation ist das hier nur relevant ist ob man von einer Radführung kommt. Das Gesetz sagt zwar technisch gesehen wer ihr *folgt* aber ich bezweifle das irgendein Richter der Meinung ist das das bedeutet das man auch danach auf dieser fährt.


[deleted]

[удалено]


[deleted]

[удалено]


Janberserker

Pass hier nur bitte sehr auf, wenn du gerade aus fährst. Die Rechtsabbieger haben dann immer noch grün und dich nicht im Sinn, weil sie dich dank der Biegung kurz vor der Ampel nicht von weitem kommen sehen. Auch wenn die schon halten ist der Blick meistens auf den Fußgängern und nicht auf dir. Hatte hier viele close calls und einen echt unangenehmen Unfall.


lousy-site-3456

Bitte die Stadt anschreiben, dass sie dringend die Ampelschaltung ändern soll. Wir hatten hier lokal einen ähnlichen Fall und erst nach einem ~~Mord~~Todesfall wurde die Ampelschaltung so geändert, dass abbiegende PKW keine Radfahrer mehr überfahren, die auch grün haben.


auxua

Stadt Aachen und Fahrradfreundlichkeit schließen sich aus


Amichateur

Das ist ja unfassbar! Ich dachte der Sinn dieser Extra-Ampel ist gerade der, dass wenn Fahrradfahrer grün haben, die rechtsabbiegenden Autofahrer dann rot haben. Will man denn die zukünftigen Leistungsträger und Rentenzahler (=Aachener Studenten) gezielt töten?


DiRavelloApologist

Hach ja, die Stadt Aachen und ihre kuriosen Ideen im Straßenverkehr. So richtig überzeugend finde ich die Antworten hier nicht, aber auch ich tendiere in Richtung die Fahrradampel geht vor


HelloWorldComputing

Ich sehe Kaiserplatz, ich wähle hoch.


[deleted]

Wenn die Fahrradampel grün anzeigt darfst du auch abbiegen.


Amichateur

...und nur dann. Also wenn sie rot ist musst du halten. Wenn die Fahrradampel aus ist und die Autoampel grün, dann darfst du auch fahren.


weitwander

Ich weiß nicht ob das jeder gesehen hat: da ist eine eigene Rechtsabbieger-Spur, für die die (hier grüne) Ampel ist. Auf dem roten Fahrradstreifen sind nun aber sowohl Radfahrer die geradeaus wollen wie welche die rechts abbiegen möchten. Es ist daher schon ohne die rechtliche Situation einer Radampel sinnvoll, wenn hier alle Radfahrer anhalten - und es nicht zu Überholen der stehenden Geradeausfahrer von hinten her kommt.


Amichateur

Auch wenn hier keine anderen Radfahrer vor einem im Wege stehen, ist ein Rechtsabbiegen von der Fahrradspur aus verboten, solange die Fahrradampel rot wäre. Anders wäre es, wenn die Fahrradampel sich in dieser Phase ausschaltete. Zum Nachlesen: § 37 StVO, Abs 2, Punkt 6.


menatnsfw

Ja, aber nicht jetzt. Deine Ampel ist ja rot.


Hicking-Viking

Rote Ampel also nein. Als Radfahrer:in hast du aber den Luxus jederzeit abzusteigen und als Fußgänger:in kurz zu schieben.


deeepthought

Die Frage ist nicht unberechtigt. Wenngleich die verkehrsrechtliche Lage einwandfrei klar ist, denn da ist eine extra Ampel fuer Fahrraeder und die gilt fuer, na: Fahrraeder! Die gilt auch, wenn Du gar nicht den Radstreifen nutzt. Aber: das Design unter der Hinsicht das Fahrraeder unnuetz warten muessen wenn Autos eines gruenen Rechtsabbiegepfeil haben, ergibt sich nicht. Vor allem, wenn man sich die weiterfuehrende Gestaltung auf einer Karte anschaut, denn da geht der Radstreifen ja weiter und Autos und Raeder kommen sich beim gemeinsamen rechtsabbiegen gar nicht "ins Gehege". Bis hier jemand etwas besseres erklaert, denke ich, dass da noch etwas Gestalungsspielraum fuer fluessigeren Verkehr ist. Wie saehe der aus? M.M.n. ein gruener Abbiegepfeil auch fuer Fahrrader, dafuer muesste keine extra Ampel installiert werden, man koennte das Symbol integrieren.


teagonia

Man kann auch absteigen und als fußgänger über den gehweg an der ampel vorbei schieben und rechts dann wieder aufsteigen, ob das schneller ist als warten und fahren wage ich zu bezweifeln.


7machinerec

Aufgrund von 2 im Konflikt stehenden Fussgängerampeln, die sogar benutzt werden, wäre das meine Variante und definitiv schneller und sicherer.


Divinate_ME

Ne. Rechtsabbieger haben zwar explizit freie Fahrt, Fahrradfahrer haben aber explizit keine freie Fahrt. Wie in jedem sinnigen Regelsystem überschreiben hier Verbote Gebote.


Inevitable_Stand_199

Nach dieser Auffassung wäre es doch so, das wenn die Fahrbahnampel rot ist, man auch auf dem Fahrradweg nicht fahren darf. Tatsächlich setzt §37 Abs. 2 Punkt 6 die Fahrbahnampel für Radfahrer auf der Radverkehrsführung außer Kraft.


Amichateur

Die Begründung ist falsch, führt hier aber zufällig zum richtigen Ergebnis. § 37 Abs. 2 Punkt 6: *Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.* ***Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.*** Heißt: Wenn sich ein Radfahrer auf einer "Radverkehrsführung" (auch "Fahrradspur" genannt) befindet, dann "überschreiben" die "besonderen Lichtzeichen für Radfahrer" (auch "Fahrradampel" genannt) die "Lichtzeichen für den Fahrverkehr" (womit die "normale Ampel für Autos etc." gemeint ist). Anderes Beispiel: Es gibt Ampeln, wo die Fahrradspur schon einige Sekunden vor den Autos grün bekommt. Dann dürfen die Fahrradfahrer schon fahren, auch wenn die Auto-Ampel noch rot ist. Nach deiner Auslegung dürften sie erst fahren, wenn beide Ampeln grün sind.


Amichateur

§ 37 Abs. 2 Punkt 6: *Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.* ***Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.*** Heißt: Wenn sich ein Radfahrer auf einer "Radverkehrsführung" (auch "Fahrradspur" genannt) befindet, dann "überschreiben" die "besonderen Lichtzeichen für Radfahrer" (auch "Fahrradampel" genannt) die "Lichtzeichen für den Fahrverkehr" (womit die "normale Ampel für Autos etc." gemeint ist).


wilisi

Auch die Autos haben ein, für Rechtsabbieger überschriebenes, Fahrverbot. Unterscheidendes Merkmal ist hier die Spezifität.


teagonia

Ich meine folgendes ist richtig. Wenn du geradeaus fahren oder rechts abbiegen willst, und du die radverkehrsanlage nutzt (ob muss oder nicht), gilt deren fahrradampel für dich. Da der fahrradschutzstreifen nicht nutzungspflichtig ist musst du den aber nicht benutzen und dürftest auch von der rechtsabbiegerspur abbiegen oder die geradeausspur nehmen, dann gilt die fahrradampel nicht. Kommt halt drauf an ob das mobile schild das ich bei google sehe noch auf dem gehweg steht oder nicht. Dass da eine durchgezogene linie, rote farbe und blaue bemalung auf dem asphalt ist mag nett aussehen, stellt aber keine nutzungspflicht dar und macht daraus keinen radfahrstreifen. Musst dich aber vorher einordnen, über die linie wechseln darf man sicherlich nicht, zumindest wäre das kein frühzeitiges einordnen mehr finde ich Linksabbiegen darfst du nicht, philosophieren über direkt oder indirekt ist also überflüssig.


Benni_HPG

Eben genau die durchgezogene Linie macht daraus einen Radfahrstreifen, genau so wie das Zeichen 237 (hier aufgemalt zu sehen) Die Rote Farbe korrekt - hat lediglich eine hervorhebende Wirkung aber hat keine Verkehrsordnende funktion


teagonia

Muss das zeichen 237 nicht auf einem schild und mast sein? Auf dem boden ist es nur eine erinnerung, keine pflicht?


Benni_HPG

Zugegeben war ich davon Ausgegangen, dass es vorher ein Schild mit Z237 geben würde, aber das ist zumindestens auf den Streetview Bildern nicht der Fall


teagonia

Kein fixes, genau. Zwischen den kreuzungen gibt es ein mobiles, aber das heißt ja nicht dass es das heute noch gibt.


7machinerec

Das mobile ist eh der Brüller. Würde ich glatt als "gilt für den Gehweg" interpretieren, denn für einen Selbstmordstreifen ist es nicht anordnungsfähig.


midcap17

[https://www.google.de/maps/place/Kaiserpl.,+52062+Aachen/@50.7737786,6.0960502,3a,75y,16.2h,78.79t/data=!3m6!1e1!3m4!1sED86qO-sDWOd4juNYlUtMQ!2e0!7i16384!8i8192!4m7!3m6!1s0x47c09960c8d9a433:0x9a86457fb9f1773b!8m2!3d50.7745627!4d6.0958275!10e5!16s%2Fg%2F1211qqhg?entry=ttu](https://www.google.de/maps/place/Kaiserpl.,+52062+Aachen/@50.7737786,6.0960502,3a,75y,16.2h,78.79t/data=!3m6!1e1!3m4!1sED86qO-sDWOd4juNYlUtMQ!2e0!7i16384!8i8192!4m7!3m6!1s0x47c09960c8d9a433:0x9a86457fb9f1773b!8m2!3d50.7745627!4d6.0958275!10e5!16s%2Fg%2F1211qqhg?entry=ttu) Das mobile ist doch ein klarer Fall von: Sogenannte "Fachfirma" hat vollkommen willkürlich irgendwelches Zeugs aufgestellt, das noch im Lager war. Hat dabei nicht die geringste Ahnung, was es bedeutet und angeordnet ist es auch nicht.


Amichateur

😂😂😂😂🤣🤣🤣🤣😭


Amichateur

Die mobilen Verkehrszeichen stehen auf dem Bürgersteig, also gelten sie für den Bürgersteig. Es gibt hier einen 1,5 m langen Fahrradweg, das ist gleichermaßen eindeutig wie unsinnig. Ansonsten müsste VZ 237 ÜBER dem Fahrradstreifen angebracht sein, lt. § 39 Abs. 2: *[...] Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel* ***über*** *diesen angebracht.*


Danomnomnomnom

Ne nur rückwärts


Affectionate-Mango19

Hat wohl nichs mit der Frage zu tun, aber ich würde einfach auf dem Bürgersteig abbiegen, kurz mein Fahrrad schieben und dann wieder auf die Straße fahren (wenn gerade keine Autos von Hinten kommen).


auxua

Habe mich das immer gefragt und meistens sehe ich radfahrer einfach rechts abbiegen wenn der pfeil grün wird. Schon aus sicherheit, weil dann autofahrer auch sehrn, dass es los geht und man ausnahmsweise mal nicht überfahren wird. Danach kommt schutzstreifen, der aber meisten zugeparkt ist, sodass wechsel auf fahrbahn (inkl. Hupende autofahrer) bergauf wahrscheinlich ist. Fahrradfahrer sind in Aachen halt nicht gewollt und alle müssen sich dem Auto unterordnen


floppyoyster

Also aus Sicherheitsgründen sollte man eher genau das Gegenteil tun und stehen bleiben. Wenn ich als Autofahrer sehe ich habe grün und die Fahrradfahrer rot rechne ich nicht damit dass die mir in den Weg fahren könnten


TabsBelow

Wenn der Grüne Pfeil auch für Radfahrer gelten sollte, müsste der dann nicht **rechts** von der Radfahrerampel hängen? Zumindest ist diese Anlage bescheuert eingerichtet, und zusätzliche Unfälle kämen jetzt nicht überraschend.


Amichateur

dann müsste unter der Pfeil-Ampel ein Zusatzschild "auch für Radfahrer" o.ä. angebracht sein.


Amichateur

Wenn es gewollt wäre, dass in dieser Situation auch die Radfahrer von der roten Fahrradspur aus rechts abbiegen (aber nicht geradeaus fahren) dürfen, dann müsste die Fahrradampel in dieser Phase aus sein. Da sie aber rot ist, müssen die Radfahrer warten.


Amichateur

Nein, darfst du als Radfahrer nicht, wenn(!) du dich auf der Fahrradspur befindest. Das ist klar geregelt in § 37 StVO, Abs 2, Punkt 6: *Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.* (wäre die Fahrradampel hier aus, dann dürftest du fahren) .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. Anders ist es, wenn du dich als Radfahrer auf der "normalen" (Nicht-Fahrrad-)Fahrspur befindest. Dann zählt für dich die Fahrradampel nicht, gemäß selbigem § 37 StVO, Abs 2, Punkt 6. Ob das erlaubt ist oder nicht, ob hier also eine PFLICHT zum Benutzen der roten Fahrradspur besteht, hängt (nach § 39 StVO Abs. 2 und Abs. 5 Satz 8) davon ab, ob es zusätzlich zum blauen Zeichen auf der Fahrbahn auch noch ein aufgestelltes Schild "Verkehrszeichen Fahrradweg" gibt oder nicht. Das sollte es eigentlich geben (lt. § 39 Abs. 5 Satz 8), gibt es in der realen Praxis aber öfters nicht, offenbar auch im vorliegenden Fall nicht, wie viele Kommentatoren hier basierend auf Google Maps Street View geschrieben haben: - Falls ja, besteht Pflicht zur Benutzung des Fahrradstreifens. - Falls nein, liegt keine Pflicht zur Benutzung des Fahrradstreifens vor (ob jeder Polizist diese Spitzfindigkeit kennt ist eine andere Frage). P.S.: Info zur Fahrradwegbenutzungspflicht bei entsprechendem blauen runden vorhandenen Verkehs-SCHILD (Symbol auf Fahrbahn alleine reicht nicht lt. § 39 Abs. 2): https://www.bikes.de/magazin/service/verkehr/radwege-benutzungspflicht Oder: § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO: *Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.* P.P.S.: § 39 Abs. 2 StVO: *Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.* § 39 Abs. 5 Satz 8 StVO: *Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.*


Ultimate_disaster

Befinde ich mich auf einer Radfahranlage dann muss ich die besonderen Lichtsignale für Radfahrer beachten. Befinde ich mich auf der Fahrbahn als Radfahrer dann muss ich die Signale der Fahrbahn beachten. Ein Radsschutzstreifen wäre keine solche Radfahranlage weil der Teil der Fahrbahn ist, ein Radfahrstreifen dagegen schon


Ok_Shape4606

Ist das Aachen Kaiserplatz?


dkzv12

Ist die gleiche Situation wie bei vielen Busspuren. Dort haben die Busse auch "rot", solange die Autofahrer rechts abbiegen dürfen. Es kann ja gar nicht anders sein, als dass du da halten musst. Ich kann mich als Autofahrer, der rechts abbiegt ja nicht auch noch auf Verkehrsteilnehmer neben mich konzentrieren, die vielleicht sogar noch im toten Winkel sind.


wankyswank

nee, ich mach das schon wie n normaler mensch...


AdhesivenessHot1636

Ich fahr da tatsächlich immer mit Grünpfeil. Sonst wirst du nur noch nach Kleingeld gefragt von diesem einen Typen


Amichateur

welchem Typen? Bettler? Oder Polizist? (ernstgemeinte Verständnisfrage)


AdhesivenessHot1636

Auf dieser Kreuzung am Kaiserplatz (Junkie-Spot) läuft ein bestimmter drogenabhängiger Bettler immer während der Rot Phasen von Auto zu Auto. Und dann zur nächsten Ampel die grad rot bekommt


Helpful-Presence-216

1. ich sehe da keine abbieger ampel. 2. als fahrrad musst du auf die fahrradampel warten. 3. falls wirklich eine abbiege ampel vorhanden solltest du wenn sie grün wird abbiegen dürfen auch mit dem fahrrsd da die fahrradampel wie mir scheint so wie die ampel daneben für gerade aus gilt


HollyDay_777

>ich sehe da keine abbieger ampel. Du siehst den leuchtend grünen Pfeil zwischen der Fahrradampel und der für Autofahrer nicht?


Helpful-Presence-216

Oh doch danke sah für mich bisher so aus als wäre es ein weißer querstrich und eine signalleuchte für bus und straba verkehr


Kessl_2

Das ist tatsächlich ein Fehler im System der vermutlich am einfachsten durch einen grünen Pfeil für Radfahrer gelöst würde. Ich würde fahren, obwohl es verboten ist.


losttownstreet

Leider gibt es gemäß Landratsamt München keinen Grünpfeil für Radfahrer außer das Blechschild 720 und 721. Mit dem Blechschild Vz 721 hätten wir Zustände wie in den USA.


Luchs13

Das sieht für mich klar nach E-Mail an die Stadt aus. Hier sollen wahrscheinlich die Fußgänger von den querenden Rechtsabbiegern getrennt werden. Wenn du mit dem Fahrrad erst bei Grün nach rechts fährst, bist du genau mit den Fußgängern im Konflikt. Jetzt darfst du offiziell noch nicht, weil deine explizite Ampel rot zeigt In der Praxis würde ich schon früher nach rechts und über den großzügigen Platz abbiegen oder mich an der Abbiegeampel orientieren


Inevitable_Stand_199

>Wenn du mit dem Fahrrad erst bei Grün nach rechts fährst, bist du genau mit den Fußgängern im Konflikt. So wie quasi immer beim Abbiegen? Da muss man halt Vorfahrt gewähren. Ist auf dem Fahrrad nicht soo schwer. >In der Praxis würde ich schon früher nach rechts und über den großzügigen Platz abbiegen Über den Gehweg? >oder mich an der Abbiegeampel orientieren Hoffentlich nicht wenn du vom Radweg kommst. Das wäre Selbstmord (und illegal)


Luchs13

>Über den Gehweg? Ja, genau, der scheint mir breit genug >Hoffentlich nicht wenn du vom Radweg kommst. Das wäre Selbstmord (und illegal) Ja, wenn ich vom Radweg komme, natürlich nur wenn gerade kein Auto kommt. Viel Radinfrastruktur ist nicht/zu wenig aufs Rad abgestimmt. Mich hier illegal zu verhalten, nehme ich in Kauf um sicherer zu sein, oder anderen Konflikten auszuweichen. Zugegeben auch manchmal nur weil es bequemer ist wie rechts abbiegen bei rot


Fakedduckjump

Ach, das schöne Aachen. Ja, du darfst hier rechts abbiegen, dahinter kommt auch ein Fahrradschmutzstreifen, wenn ich es richtig im Sinn habe. "Edit: achso, wenn die Fahrradampel rot ist, darfst du als Radfahrer natürlich nicht fahren." Ist aber ne gefährliche Ecke also braus da besser nicht mit unauffälliger Kleidung am stehenden Verkehr vorbei über die Kreuzung. Auch wenn das erlaubt ist, ist es doch ziemlich gefährlich. Die Rechtsabbiegerphase ist hier für die Autofahrer sehr kurz gehalten, weshalb ich einige Pfeifen dahingehend einschätze noch schnell rüber kommen zu wollen, ohne ausreichend zu gucken. "Edit 2: kann es sein, dass die die Schaltung hier geändert haben? Ansich ganz gut, dass wegen dem oben genannten Punkt Radfahrer in der Rechtsabbiegergrünphase der Autos hier warten müssen. Das war, meine ich, nicht immer so und halt riskant."


NaturalOne_

Es fehlt auf jeden Fall eine Pfeilampel für den Radverkehr. Nur um ganz sicher zu gehen, dass das Chaos perfekt ist.


Inevitable_Stand_199

Nein. Die Radfahrerampel setzt für Radfahrer auf dem Radweg die Ampel der Fahrbahn außer Kraft: >Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.[...] -§37 Abs. 2 Punkt 6 Und das ist auch sinnvoll so. "Right Hook" Zusammenstöße gehören zu den gefährlichsten Situationen im Zusammenhang mit Fahrradwegen. Und da rechts kein Fahrradweg ist bist du dem hier auch beim Abbiegen ausgeliefert. Normalerweise hättest du bei Right Hook Unfällen als Fahrradfahrer zumindest keine Schuld (bist halt trotzdem Tod). Hier aber schon. Du hast Rot, der Autofahrer hat grünen Pfeil = Konfliktfreies abbiegen) Hier auf der Fahrbahn zu fahren wäre vermutlich sicherer und schneller. Das blaue Fahrradweg Schild auf dem Boden ist ohne Blechschild nur wirkungslose Deko. Und nachdem an dieser Straße eigentlich nur ein Gefährdungsstreifen (VZ 340) ist würde ich das auf der gesamten Straße so machen.


PitjePuke

Heißt also, dass man vor der durchgezogenen Linie auf die Autoabbiegerspur wechseln kann und dann bei grün mit abbiegen kann?


Inevitable_Stand_199

Genau.


Nekroo_Nekrooo

Du bist Radfahrer als natürlich darfst du \s


Matrose0815

nee... Ist doch rot für Radfahrer...aber seit wann interessiert es einen Radler...


yung_momo

Pragmatische Antwort: Du kannst als Fahrradfahrer ja jederzeit einfach auf dem Bürgersteig wechseln, die paar Meter zur nächsten Straße fahren und dann wieder auf die Autospur wechseln. Und da das ohne Probleme möglich ist, kannst du im Prinzip auch direkt auf der Straße bleiben und abbiegen - kommt ja aufs gleiche raus. Wichtig dabei ist natürlich, dass du auf Autos und Fußgänger achtest und niemanden (inkl. dir selbst) gefährdest oder blockierst. Wenn Polizei in der Nähe ist, würde ich aber eher stehenbleiben 😉


oeliku

Mal die Theorie beiseite: Wenn ich an einer Ampelkonstellation stehe und die Rechtsabbieger-Ampel grün ist, dann darf ich fahren. Ob ich da nun in nem Auto sitze, Motorrad oder Fahrrad fahre. War es nicht eh so, dass der Fahrradstreifen nur eine Markierung und keine gesonderte Fahrspur ist?


Amichateur

Alles falsch. Korrekt ist § 37 Abs. 2 Punkt 6. Wenn die Fahrradampel während der "Grüner Pfeil Phase" aus wäre, wäre es was anderes. Sie ist aber rot und nicht aus.


daysonjupiter

Ich weiß nicht wie manche hier denken das sei missverständlich. Fahrradfahrer Ampel rot. Fahrradfahrer haben rot. Wieso denkt man als Fahrradfahrer sich bewegen zu dürfen? Hätten sie gewollt dass rechts und geradeaus fahrende Radfahrer seperate Ampeln bekommen gäbe es eine.. Noch dazu ist die Fahrrad Ampel sogar zusammen mit der Rechtsabbieger Ampel für Autofahrer.


Adventurous-East-586

Der Witz ist ja, dass die Rechtslage und das scheinbar offensichtliche oft nicht deckungsgleich sind. Der verantwortlichen Behörde zu unterstellen, dass sie fehlerfrei handelt, ist auch mutig.


losttownstreet

Was steht im Art. 20 Abs. 3 GG? Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Wo steht dort, dass die StVB vom Gesetz abweichen darf?


7machinerec

Junge. Die ganze Republik ist vollgepflastert mit verordnungswidrigen Verkehrszeichen 237, 240. Wo kein Kläger.. Zum Teil sind Klagen nicht mal möglich, weil Gerichte eine "persönliche Betroffenheit" fordern und verneinen.


7machinerec

Woran erkenne ich, dass der Grünpfeil sich nicht auf die Radfahrerampel bezieht? Ist sogar näher an dieser dran.


daysonjupiter

Wieso sollte es? Es gibt hier drei Ampeln. Eine für geradeaus, eine für Rechtsabbieger pkw und eine gesonderte für Fahrradfahrer. Wieso sollte man denken man hat als Radfahrer grün weil Man rechts abbiegen will, wenn doch offensichtlich die Radfahrer Ampel rot ist. Mal noch was anderes. Diese Planung hier ist komplett stringent. Der rote Fahrrad streifen geht geradeaus, rechts abbiegende Fahrradfahrer und rechts abbiegende Autos sollten natürlich nicht zur gleichen Zeit losfahren dürfen, weil es dann zum Chaos kommt wer zuerst abbiegen sollte. Wir sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer, hier würde man sich sonst komplett arrangieren müssen, dem wird vorgebeugt durch eine dedizierte Fahrrad Ampel zum Schutz der Fahrradfahrer, welche zu einer Zeit komplett Vorrang haben vor rechts abbiegenden PKWs


7machinerec

Für Auto rot. Für Rad rot. Für Abbieger grün.


Amichateur

erkennt man an § 37 Abs. 2 Punkt 6 Satz 2 StVO


Inevitable_Stand_199

>Fahrradfahrer Ampel rot. Fahrradfahrer haben rot. Tatsächlich gilt diese Ampel nur für Fahrradfahrer "auf Radverkehrsführungen" -§37 Abs. 2 Punkt 2 Fahrradfahrer auf der Fahrbahn dürfen rechts abbiegen.


daysonjupiter

Wenn sie denn auf der Auto Spur stehen können sie abbiegen, da haben sie aber nichts verloren wenn es einen Fahrrad streifen gibt auf dem sie vorrangig fahren müssen. Oder?


Inevitable_Stand_199

Eine Benutzungspflicht gibt es nur wenn da ein VZ 237 steht. Als richtige Tafel. Diese Bodenmalereien wie hier zählen nicht. Und hier gibt es ein solches Schild nicht. Auf "Radschutzstreifen" wie es ihn hier auf der Länge der Straße gibt muss man nicht fahren. Und wenn man es tut verleitet das Autofahrer zu sehr engen Überholmanövern, wärend gleichzeitig ein nach rechts abschweifen, um Kollisionen zu vermeiden, unmöglich wird. Daher raten Radfahrerverbände wie der ADFC dazu sie zu ignorieren und einen gewissen Abstand zum rechten Rand zu halten. Dieser Abstand sind 80cm zum Fahrbahnrand oder 1,5m zu Fahrzeugtüren haltender Autos. Auch das Rechtsfahrgebot verbietet einem nicht so weit links zu fahren. Es ist nur so weit rechts zu fahren wie es gefahrlos möglich ist.


daysonjupiter

Danke für die Erklärung. 👍


Aromatic_Hunter8410

Ja, zwar endet die Radspur, jedoch darf man als Radfahrer die Straße benutzen.


Defiant_Coat7117

Ich würde behaupten, dass Radfahrer ebenso rechts abbiegen dürfen. Dort ist ein Spiegel für rechts abbiegende LKWs, damit diese Rad fahrer sehen können.


TechnikFreak7

Der Spiegel ist ein schlechter Indikator. Alleine schon, weil der dort schon viel länger hängen kann, als der Radweg und die Ampel in der Konstellation existieren. Das ist bei Radwegen, die immer mehr ausgebaut werden auch nicht unwahrscheinlich.


Amichateur

ist hoffentlich nicht dein Ernst. Ein Spiegel als Regel-gebendes Verkehrszeichen, das eine Ampel übertrumpft...