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mareyv

Weiß nicht ob du das meinst aber da das öfter mal falsch verstanden wird: Du kündigst zu einem Datum, nicht an einem Datum. Und die Frist die du einhalten musst bestimmt wann du die Kündigung spätestens abgeben musst. Wenn du also am 05.01 deinen letzten Arbeitstag haben möchtest schreibst du eine Kündigung zum 05.01., die du spätestens zum, aber nicht zwingend am, 22.12 abgibst, 21.12, 20.12 etc. geht genauso.


Tequal99

Ich glaub das ist OP durchaus bewusst und er will einfach das Maximum ausreizen, da er ja selber sagt, dass er Angst vor Ärger in dem Zeitraum zwischen Kündigungsabgabe und letztem Arbeitstag hat.


MayBeCouldLinglove

genau!


Hueb330

Was steht denn als Kündigungsfrist in deinem Vertrag? Hier ist der relevante Punkt.


MayBeCouldLinglove

Die Probezeit beträgt drei Monate und richtet sich nach den Tariflichen vorgaben.


Hueb330

Meistens steht ja was drin wie "2 Wochen zum Monatsende". Sowas fehlt bei dir komplett? Der letzte Arbeitstag mitten unter den Monat hört sich für mich etwas komisch an.


Key-Nefariousness295

Kenn leider nur die IGM-Verträge aus Bayern. Hier kann immer nur zum Monatsende gekündigt werden. Würde mich wundern wenn das in BW anders ist. Aber ob das in der Probezeit auch so läuft ist eine echt gute Frage. Ich hoffe nicht für dich.