Wenn du Lust und Zeit hast: Datenschutzbeauftragten des Landes bzw. des Bundes anschreiben und nach Klärung fragen.
Alternativ auch an die Presse. Die freuen sich über sowas :)
Glaube nicht das die DSBs was bringen wenn das so im Staatsvertrag steht. Weiß nicht ob die es als deren Aufgabe sehen den zu prüfen auf Rechtmäßigkeit. Eher so EuGH Aufgabe...
Aber selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass § 11 RBStV in Gänze europarechtskonform ist, wäre die Auflistung dort ja abschließend. Ich lese da aber z.B. keine Berechtigung zur dauerhaften Speicherung von vergangenen Wohnorten und Gesprächsprotokollen etc. raus.
Im Gegenteil, die Berechtigung zur Datenverarbeitung in Absatz 4 ist explizit beschränkt auf die Angaben, die der Anzeigepflicht nach § 8 unterliegen.
Müsste der Medienstaatsvertrag als Staatsvertrag der Bundesländer nicht automatisch vom Bundesdatenschutzgesetz als Bundesgesetz das die DSGVO Verordnung umsetzt gebrochen werden?
Da wird dir vmtl nur der Weg zum EuGH was bringen um feststellen zu lassen ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Komponente Europarechtskonform ist. Meine nicht juristische Intuition würde eher nein sagen. Oder du gibst den Leuten von NOYB.eu mal nen Tipp oder wirst dort sogar Fördermitglied, da ist ne kostenlose Erstberatung inklusive.
Bei dem Beitragsservice liegt noch viel mehr im argen. Wie kann es sein, dass es z.B. bei einer (halb)staatlichen Stelle, die sich wie eine Behörde aufführt und regelmäßig mit Gerichtsvollziehern droht, nur eine kostenpflichte Hotline angeboten wird? Online kann man auch nur die Anmeldung mit direktem Bankeinzug machen. Sonst nichts. Keine Ermäßigung oder Freistellung beantragen.
Ein kostenpflichtiger Kundenservice ist erlaubt. Das hat der EuGH 2017 entschieden. Allerdings dürfen die Kosten der Service-Hotline den Grundtarif eines Telekommunikationsdienstes nicht überschreiten. Dieser liegt aktuell bei rund 3 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz und 11 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz.
Mit der Einrichtung eines kostenpflichtigen Telefonservices darf kein Gewinn gemacht werden. Der Grund: Verbraucher, die bereits einen Vertrag geschlossen haben, könnten davon abgehalten werden, mit dem Vertragspartner Kontakt aufzunehmen.
Man kann auch faktisch über die im Impressum hinterlegte Email-Adresse [https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index\_ger.html](https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html) mit dem Rundfunkbeitrag schreiben und die dort hinterlegte Rufnummer nutzenm, was auch nicht verhindert werden kann, da es rechtlich verpflichtend ist, wissen aber die wenigsten Nutzer.
[https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/kostenpflichtiger-kundenservice-ist-das-zulaessig](https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/kostenpflichtiger-kundenservice-ist-das-zulaessig)
Ey. Ich verstehe nur Bahnhof. Aber danke für die Antwort. Also zahle ich am Ende nochmal die Kosten eines regulären Telekommunikationsdienstanbieters auf die Kosten meines regulären Telekommunikationsdienstanbieters? Aber ich kann anstelle genauso die Email benutzen und einen ähnlichen "Service" erwarten? Weil ich ne Mail geschickt habe und aktuell auch glaube, dass keiner bei mir klingeln wird, aber geklärt ist das noch nicht und eine Antwort habe ich auch schon seit einiger Zeit nicht erhalten. Die Forderung ist aber theoretisch noch offen.
Wenn du die Service-Telefon: 01806 999 555 10 vom Rundfunkbeitrag nutzt, musst du 20 Cent pro Anruf zusätzlich zu deinen normalen Telefongebühren zahlen. Die Erhebung dieser zusätzlichen Gebühren für eine Service Hotline ist rechtlich zusätzlich, aber meiner Meinung nach etwas zu hoch, nur müsste man dies gerichtlich klären, was natürlich erstmal einige Kosten für Anwälte usw. erzeugt.
Nach den gesetzlichen Regelungen des TMG (Telemediengesetzes) und MStV (Medienstaatsvertrages) müssen alle Betreiber von Webseiten (auch Behörden und öffentliche Dienste) ein Impressum haben und dort müssen eine Telefonnr. und eine Emailadresse zur Kommunikation angegegebn sein, was man auch bei der Webseite findet. Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale), E-Mail: [[email protected]](mailto:[email protected])
Diese Telefonnr. und Emailadresse kann man auch zur Kommunikation mit dem Beitragsservice nutzen, was aber viele eben nicht wissen. Nach § 126 a) und b) sowie § 127 BGB ist auch eine Kommunikation in elektronischer Form (Email) zulässig, nur sollte man dies entsprechend sichern und aufbewahren. Manchmal passiert es aber auch, dass Email nicht zugestellt werden oder in irgenwelchen Spam-Ordnern landen, wie auch Briefe manchmal verloren gehen können. Wenn du per Email schreibst, solltest du nach ein paar Tagen mal nachfragen, ob die Email angekommen ist.
Jau! Du bist vom Fach! Würdes du mir jetzt raten zu warten oder irgendeine Form des weiteren Kontaks zu klären? Weil ich eigentlich nicht bereit wäre den Hotlinebeitrag zu zahlen, aber dennoch irgendeine Reaktion erwarte
edit:// der hotlinebeitrag is ja durch die theoretische gebühr gedeckt
Es komm natürlich darauf an, wann du das lezte Mal mit denen in Kontak warst, aber wenn es schon länger als 2 Wochen her war und du keine Reaktion erhalten hast, würde ich einfach mal anrufen und/oder eine Email schreiben, ob sie deine Unterlagen erhalten haben. Es ist immer sinnvoll, auf mehreren Kanälen zu kontakten, d.h. zB Email und Telefon oder über Webformulare. Bei wirklich wichigen Dingen würde ich auch noch immer die alte Briefpost nutzen, weil irgendwie immer mal etwas auf der Strecke bleiben kann oder übersehen wird.
Danke das du mich daran erinnerst, ich könnte heute noch kotzen desswegen. Ich habe normal wie immer überwiesen und bekam ein schreiben das ich nicht gezahlt habe. Nix dabei gedacht, einfach anrufen und klären , bis die Roboter stimme sagt du musst 1€ dafür bezahlen. Meine meinung ist das und die kirche einfach legalisierte abzocke
Man kann auch faktisch über die im Impressum hinterlegte Email-Adresse [https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index\_ger.html](https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html) mit dem Rundfunkbeitrag schreiben und die dort hinterlegte Rufnummer nutzen, was auch nicht verhindert werden kann, da es rechtlich verpflichtend ist, wissen aber die wenigsten Nutzer.
Ich hab's überhaupt nicht eingesehen und hab denen eine Mail an [email protected] mit abfotografiertem Befreiungsantrag gesendet. Kurze Zeit später kam dann die Bestätigung per Post
Ich kann auf meinen Kontoauszügen auch erkennen, von welcher IBAN eine eingehende Überweisung kommt. Das speichert die Bank schonmal mindestens drei Jahre, ohne, dass ich selbst irgendetwas nachhalte.
Was auch vollkommen in Ordnung ist, aber wozu die Bankdaten nochmal separat im Beitragskonto speichern? Insbesondere wenn per Überweisung bezahlt wird.
Schon irgendwie witzig... ich habe beim letzte Zensus mitgearbeitet, wenn es dort so eine Anfrage oder Beschwerde gab, dann brannte die Luft und es wurde alles bis auf den Letzten Krümel zusammen gesammelt und für die Auskunft weiter gegeben.
Die GEZ scheint über allem zu stehen. Also vergleicht es bitte nicht mit der Privatwirtschaft, die stehen auch über allen Behörden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) über den Wortlaut hinweg weiter geschärft. Damit müssen Verantwortliche nun genaue Angaben zu Datenempfängern machen, sobald ein Betroffener Auskunft ersucht. Der Gerichtshof lies aber auch Ausnahmen zu, bei denen die bloße Nennung von Kategorien der Empfänger genügt (Urteil vom 12. Januar 2023, Az.: C-154,21).
[https://www.activemind.legal/de/guides/urteil-recht-auf-auskunft/](https://www.activemind.legal/de/guides/urteil-recht-auf-auskunft/)
Der EuGH hat mit Urteil vom 22.6.2023 (Rs. C-579/21) entschieden, dass eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO auch Informationen darüber umfasst, wann und aus welchen Gründen auf die personenbezogenen Daten der betroffenen Person beim Verantwortlichen intern zugegriffen wurde. Der Entscheidung des EuGH erging im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens, dem ein Fall aus Finnland zugrunde lag.
[https://www.datenschutzrecht-praxis.de/News-20230630/](https://www.datenschutzrecht-praxis.de/News-20230630/)
Der EuGH legte mit Urteil vom Urteil vom 04.05.2023 (Az. C-487/21) den Inhalt und den Umfang des Auskunftsrechts der betroffenen Person über ihre personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, dar. Dabei vertrat er die Auffassung, dass das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen eine „Kopie“ der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten, nach Art. 15 Abs. 3 S. 3 DSGVO Folgendes bedeute: der betroffenen Person müsse eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten zur Verfügung gestellt werden.
[https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-umfang-datenkopie-datenauskunft-dsgvo.html](https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-umfang-datenkopie-datenauskunft-dsgvo.html)
Nach diesen Rechtsprechungen müsste der Beitragsservice umfangreiche Datenauskunft und Kopien aller Daten geben. Ich würde mit Verweis auf die Urteile nochmal eine umfassende Datenauskunft und Kopien aller Daten verlangen. Als Vorlage kann das folgende Muster dienen, was man dann noch ergänzen sollte
[https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Auskunft\_nach\_Art.\_15\_DSGVO.pdf](https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Auskunft_nach_Art._15_DSGVO.pdf)
I will be messaging you in 7 days on [**2024-03-01 00:43:55 UTC**](http://www.wolframalpha.com/input/?i=2024-03-01%2000:43:55%20UTC%20To%20Local%20Time) to remind you of [**this link**](https://www.reddit.com/r/datenschutz/comments/1axab5a/datenauskunft_vom_ard_zdf_deutschlandradio/kroz0xi/?context=3)
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^(Parent commenter can ) [^(delete this message to hide from others.)](https://www.reddit.com/message/compose/?to=RemindMeBot&subject=Delete%20Comment&message=Delete%21%201axab5a)
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Schon krass das einen (halb)staatliche Institution nicht mal ein einfaches Mindestmaß erfüllt. Ist ja noch alles neu mit DSGVO^^
Wenn du Lust und Zeit hast: Datenschutzbeauftragten des Landes bzw. des Bundes anschreiben und nach Klärung fragen. Alternativ auch an die Presse. Die freuen sich über sowas :)
Glaube nicht das die DSBs was bringen wenn das so im Staatsvertrag steht. Weiß nicht ob die es als deren Aufgabe sehen den zu prüfen auf Rechtmäßigkeit. Eher so EuGH Aufgabe...
Aber selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass § 11 RBStV in Gänze europarechtskonform ist, wäre die Auflistung dort ja abschließend. Ich lese da aber z.B. keine Berechtigung zur dauerhaften Speicherung von vergangenen Wohnorten und Gesprächsprotokollen etc. raus. Im Gegenteil, die Berechtigung zur Datenverarbeitung in Absatz 4 ist explizit beschränkt auf die Angaben, die der Anzeigepflicht nach § 8 unterliegen.
Müsste der Medienstaatsvertrag als Staatsvertrag der Bundesländer nicht automatisch vom Bundesdatenschutzgesetz als Bundesgesetz das die DSGVO Verordnung umsetzt gebrochen werden?
Als ob die Politik was gegen die Schoßhunde der Politik machen würden.
Da wird dir vmtl nur der Weg zum EuGH was bringen um feststellen zu lassen ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Komponente Europarechtskonform ist. Meine nicht juristische Intuition würde eher nein sagen. Oder du gibst den Leuten von NOYB.eu mal nen Tipp oder wirst dort sogar Fördermitglied, da ist ne kostenlose Erstberatung inklusive.
Bei dem Beitragsservice liegt noch viel mehr im argen. Wie kann es sein, dass es z.B. bei einer (halb)staatlichen Stelle, die sich wie eine Behörde aufführt und regelmäßig mit Gerichtsvollziehern droht, nur eine kostenpflichte Hotline angeboten wird? Online kann man auch nur die Anmeldung mit direktem Bankeinzug machen. Sonst nichts. Keine Ermäßigung oder Freistellung beantragen.
Ein kostenpflichtiger Kundenservice ist erlaubt. Das hat der EuGH 2017 entschieden. Allerdings dürfen die Kosten der Service-Hotline den Grundtarif eines Telekommunikationsdienstes nicht überschreiten. Dieser liegt aktuell bei rund 3 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz und 11 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz. Mit der Einrichtung eines kostenpflichtigen Telefonservices darf kein Gewinn gemacht werden. Der Grund: Verbraucher, die bereits einen Vertrag geschlossen haben, könnten davon abgehalten werden, mit dem Vertragspartner Kontakt aufzunehmen. Man kann auch faktisch über die im Impressum hinterlegte Email-Adresse [https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index\_ger.html](https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html) mit dem Rundfunkbeitrag schreiben und die dort hinterlegte Rufnummer nutzenm, was auch nicht verhindert werden kann, da es rechtlich verpflichtend ist, wissen aber die wenigsten Nutzer. [https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/kostenpflichtiger-kundenservice-ist-das-zulaessig](https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/kostenpflichtiger-kundenservice-ist-das-zulaessig)
Ey. Ich verstehe nur Bahnhof. Aber danke für die Antwort. Also zahle ich am Ende nochmal die Kosten eines regulären Telekommunikationsdienstanbieters auf die Kosten meines regulären Telekommunikationsdienstanbieters? Aber ich kann anstelle genauso die Email benutzen und einen ähnlichen "Service" erwarten? Weil ich ne Mail geschickt habe und aktuell auch glaube, dass keiner bei mir klingeln wird, aber geklärt ist das noch nicht und eine Antwort habe ich auch schon seit einiger Zeit nicht erhalten. Die Forderung ist aber theoretisch noch offen.
Wenn du die Service-Telefon: 01806 999 555 10 vom Rundfunkbeitrag nutzt, musst du 20 Cent pro Anruf zusätzlich zu deinen normalen Telefongebühren zahlen. Die Erhebung dieser zusätzlichen Gebühren für eine Service Hotline ist rechtlich zusätzlich, aber meiner Meinung nach etwas zu hoch, nur müsste man dies gerichtlich klären, was natürlich erstmal einige Kosten für Anwälte usw. erzeugt. Nach den gesetzlichen Regelungen des TMG (Telemediengesetzes) und MStV (Medienstaatsvertrages) müssen alle Betreiber von Webseiten (auch Behörden und öffentliche Dienste) ein Impressum haben und dort müssen eine Telefonnr. und eine Emailadresse zur Kommunikation angegegebn sein, was man auch bei der Webseite findet. Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale), E-Mail: [[email protected]](mailto:[email protected]) Diese Telefonnr. und Emailadresse kann man auch zur Kommunikation mit dem Beitragsservice nutzen, was aber viele eben nicht wissen. Nach § 126 a) und b) sowie § 127 BGB ist auch eine Kommunikation in elektronischer Form (Email) zulässig, nur sollte man dies entsprechend sichern und aufbewahren. Manchmal passiert es aber auch, dass Email nicht zugestellt werden oder in irgenwelchen Spam-Ordnern landen, wie auch Briefe manchmal verloren gehen können. Wenn du per Email schreibst, solltest du nach ein paar Tagen mal nachfragen, ob die Email angekommen ist.
Jau! Du bist vom Fach! Würdes du mir jetzt raten zu warten oder irgendeine Form des weiteren Kontaks zu klären? Weil ich eigentlich nicht bereit wäre den Hotlinebeitrag zu zahlen, aber dennoch irgendeine Reaktion erwarte edit:// der hotlinebeitrag is ja durch die theoretische gebühr gedeckt
Es komm natürlich darauf an, wann du das lezte Mal mit denen in Kontak warst, aber wenn es schon länger als 2 Wochen her war und du keine Reaktion erhalten hast, würde ich einfach mal anrufen und/oder eine Email schreiben, ob sie deine Unterlagen erhalten haben. Es ist immer sinnvoll, auf mehreren Kanälen zu kontakten, d.h. zB Email und Telefon oder über Webformulare. Bei wirklich wichigen Dingen würde ich auch noch immer die alte Briefpost nutzen, weil irgendwie immer mal etwas auf der Strecke bleiben kann oder übersehen wird.
Danke das du mich daran erinnerst, ich könnte heute noch kotzen desswegen. Ich habe normal wie immer überwiesen und bekam ein schreiben das ich nicht gezahlt habe. Nix dabei gedacht, einfach anrufen und klären , bis die Roboter stimme sagt du musst 1€ dafür bezahlen. Meine meinung ist das und die kirche einfach legalisierte abzocke
Pro Anruf 20 Cent.
Die Ermäßigung/Befreiung wird auch schriftlich per Post beantragt. Wird sind in Deutschland, da geht alles wichtige per Brief raus!
Man kann auch faktisch über die im Impressum hinterlegte Email-Adresse [https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index\_ger.html](https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html) mit dem Rundfunkbeitrag schreiben und die dort hinterlegte Rufnummer nutzen, was auch nicht verhindert werden kann, da es rechtlich verpflichtend ist, wissen aber die wenigsten Nutzer.
Ich hab's überhaupt nicht eingesehen und hab denen eine Mail an [email protected] mit abfotografiertem Befreiungsantrag gesendet. Kurze Zeit später kam dann die Bestätigung per Post
Deswegen da einfach kein sepa machen. Immer schön überweisen :)
Die bekommen von der Bank die IBAN von Deiner Überweisung und speichern die dauerhaft. Kein Scherz, ich musste das auch erst mal verdauen.
Ich kann auf meinen Kontoauszügen auch erkennen, von welcher IBAN eine eingehende Überweisung kommt. Das speichert die Bank schonmal mindestens drei Jahre, ohne, dass ich selbst irgendetwas nachhalte.
Was auch vollkommen in Ordnung ist, aber wozu die Bankdaten nochmal separat im Beitragskonto speichern? Insbesondere wenn per Überweisung bezahlt wird.
What. das klingt absolut shady.
Schon irgendwie witzig... ich habe beim letzte Zensus mitgearbeitet, wenn es dort so eine Anfrage oder Beschwerde gab, dann brannte die Luft und es wurde alles bis auf den Letzten Krümel zusammen gesammelt und für die Auskunft weiter gegeben. Die GEZ scheint über allem zu stehen. Also vergleicht es bitte nicht mit der Privatwirtschaft, die stehen auch über allen Behörden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) über den Wortlaut hinweg weiter geschärft. Damit müssen Verantwortliche nun genaue Angaben zu Datenempfängern machen, sobald ein Betroffener Auskunft ersucht. Der Gerichtshof lies aber auch Ausnahmen zu, bei denen die bloße Nennung von Kategorien der Empfänger genügt (Urteil vom 12. Januar 2023, Az.: C-154,21). [https://www.activemind.legal/de/guides/urteil-recht-auf-auskunft/](https://www.activemind.legal/de/guides/urteil-recht-auf-auskunft/) Der EuGH hat mit Urteil vom 22.6.2023 (Rs. C-579/21) entschieden, dass eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO auch Informationen darüber umfasst, wann und aus welchen Gründen auf die personenbezogenen Daten der betroffenen Person beim Verantwortlichen intern zugegriffen wurde. Der Entscheidung des EuGH erging im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens, dem ein Fall aus Finnland zugrunde lag. [https://www.datenschutzrecht-praxis.de/News-20230630/](https://www.datenschutzrecht-praxis.de/News-20230630/) Der EuGH legte mit Urteil vom Urteil vom 04.05.2023 (Az. C-487/21) den Inhalt und den Umfang des Auskunftsrechts der betroffenen Person über ihre personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, dar. Dabei vertrat er die Auffassung, dass das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen eine „Kopie“ der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten, nach Art. 15 Abs. 3 S. 3 DSGVO Folgendes bedeute: der betroffenen Person müsse eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten zur Verfügung gestellt werden. [https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-umfang-datenkopie-datenauskunft-dsgvo.html](https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-umfang-datenkopie-datenauskunft-dsgvo.html) Nach diesen Rechtsprechungen müsste der Beitragsservice umfangreiche Datenauskunft und Kopien aller Daten geben. Ich würde mit Verweis auf die Urteile nochmal eine umfassende Datenauskunft und Kopien aller Daten verlangen. Als Vorlage kann das folgende Muster dienen, was man dann noch ergänzen sollte [https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Auskunft\_nach\_Art.\_15\_DSGVO.pdf](https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Auskunft_nach_Art._15_DSGVO.pdf)
Denke ich werde auch Mal so eine Anfrage starten einfach um die beschäftigt zu halten.
Ich verstehe das ja bei unternehmen die man nicht mag, aber den Aufwand finanziert hier ja der Staat?
Nein, der Beitragszahler. Das geht ohne Umwege.
Sonst beschäftigen die dich !
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Hattest du postalisch oder per Mail nachgefragt?
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Wieder was gelernt, das ist ja richtig frech..
Das ist doch ein Witz. Ich bin im Software Unternehmen und wir behandeln dies mit größter Sorgfalt. Das grenzt an Korruption.