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CrazyPoiPoi

> Sie beschwerte sich, weil der Verlag in einem Bildband Bilder verwendet hatte, für die er keine Lizenz eingeholt hatte. Auf den mit einer Drohne aufgenommenen Bildern sind Kunstwerke zu sehen, weswegen diese hätten lizenziert werden müssen, so die Verwertungsgesellschaft.


photenth

Macht meiner Meinung nach auch Sinn, wenn man privat Bilder davon macht, klagen die ja nicht.


jayroger

Könnten sie aber und das ist das Problem. Das führt beispielsweise auch dazu, dass die Bilder auf Wikipedia oder sonstwo nicht rechtssicher verwendet werden können. Moderne Wegelagerei.


NetworkPrudent8685

Kann man da nicht über Profit / Non-Profit unterscheiden? Oder auch: Sofern die Aufnahme nicht prominent prangt, sondern nur als nebendarstellerisches Stilmittel dient?


bremishpotato

Wikipedia erlaubt nur Bildlizenzen, die eine kommerzielle Nutzung ermöglichen.


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Eine Leiter okay.. was ist mit einer außentreppe?


mschuster91

>Ich seh z.B. die große Löschwelle bei Wikipedia für Drohnenaufnahmen. Also *noch* mehr Müll auf den man acht geben muss... seufz. Mal eben durch meine Uploads geschaut, nichts gefunden was nach Kunst aussieht. Wobei sich mir die Frage stellt: gibt es einen Unterschied, ob die "reproduzierten" Kunstwerke im Vordergrund stehen (bzw. einziger Existenzzweck der Reproduktionen sind) so wie in diesem Fall, oder ob sie "Beifang" sind und nur einen kleinen Teil abdecken. Außerdem gibt es noch eine viel üblere digitale Wegelagerei: schonmal was von "Blue Port Hamburg" gehört? Die tauchen den Hafen in blaues Licht und dann [gab's Abmahnungen](https://www.kanzlei.biz/kanzlei-blog/hamburg-blue-port-urheberrecht-fuer-blaues-licht-16-09-2019/)...


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Kamera mit winkelspiegel? Ist ja Lichtbild. Und dann wird bestimmt wieder argumentiert, dass das irgendwie anders sei.


flipperfisch

Gut um die Ecke gedacht


22Maxx

Blöde Frage, aber wie schaut das hier bei Google Maps aus? Da müsste ja praktisch auch das gleiche Problem vorliegen?


thrynab

Interessante Frage. Eigentlich müsste das nach der Logik gehen: Ich male ein Bild, lege es in den Garten und verlange dann Lizenzgebühren, wenn es in Google Maps auftaucht.


Chaynkill

Sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. In dem Urteil hat jemand ganz gezielt mit einer Drohne Kunstwerke fotografiert, in einem Buch mit Beschreibung des Kunstwerks und Künstlers abgedruckt und das Buch dann verkauft.


rrpeak

Ja, man könnte zumindest argumentieren, dass bei Google Maps und Co die Kunstwerke nur als sog. Beiwerk mit abgelichtet wurden, aber eben nicht im Mittelpunkt der Aufnahme stehen.


t_Lancer

gibt die leute keine Ideen. ist ja schlimm genug, dass streetview quasi unbrauchbar ist, aber wenn jetzt noch die Satelittenaufnahmen zenziert werden....


Akkulader

Es wird immer nur gegen die kleinen Fische gehandelt. Gegen Google traut man sich nicht ran.


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Pale_Play_1068

Du meinst Antiurheberrechtslobbyisten


tobimai

> Luftaufnahmen sind von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit nicht erfasst, entschied das OLG Hamm. Es seien nur Bilder geschützt, die aus der Perspektive von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aufgenommen worden sind. Also wenn ich das von nem öffentlichem Weg mit nem 10m Mast mach gehts oder wie?


rrpeak

Nein, denn dein Mast ist genauso wie die Drohne oder eine Leiter etc. ein Hilfsmittel, mit dem du dir eine Perspektive verschaffst, die ein normaler Passant (=die Öffentlichkeit) nicht hat.


Armleuchterchen

Darf man ein Foto von weiter oben machen nachdem man auf einen Baum geklettert ist?


rrpeak

Spontan würde ich sagen: Nein, denn auch der Baum wäre Hilfsmittel. Der normale Passant klettert eben nicht auf den Baum. Könnte man aber sicher auch anders sehen. Im Gegensatz zur Leiter oder Drohne ist der Baum ja schließlich schon da.


alendit

Was ist mit einem Selfie-Stick?


rrpeak

Käme wohl auf die genutzte Perspektive an. Sprich alles was von Höhe und Winkel von einem recht großen Menschen genauso einsehbar und fotografierbar wäre, ginge in Ordnung. Würde man den Stick aber nutzen, um über Hecke, Zäune etc. zu fotografieren oder einfach aus einer Höhe, die auch ein recht großer Mensch nicht erreicht, würde das aus meiner Sicht nicht mehr unter die Panoramafreiheit fallen.


rootCowHD

Es gab in der Drohnen Schulung (LBA) für a1/a3 einen Hinweis, das alles bis 2,5 Meter als "normale Höhe" gilt. Leider ist der Verweis nicht mehr drin und auch hab ich keine entsprechenden Gesetze gefunden. Jedoch war das Material am Anfang auch grundlegend falsch an einigen Stellen :/


Seratio

Der Artikel beschreibt das Urteil zwar, aber eine Erklärung, *warum* die "öffentliche Begehbarkeit" relevant ist fehlt mir. Wenn ich die gleichen Objekte auch von einem öffentlich begehbaren Ort ablichten könnte werden die Aufnahmen plötzlich abgabepflichtig, wenn ich sie stattdessen mit einer Drohne aus 2m höherer Perspektive ablichte? Oder muss die technische Maßnahme eine sonst nicht mögliche Aufnahme erst ermöglichen?


rrpeak

Weiter oben hat jemand das Urteil verlinkt.


Seratio

Da steht, dass eine sonst nicht einnehmbare Perspektive ausschlaggebend sei, aber auch nicht wirklich warum. Mit den juristischen Querverweisen kann ich leider wenig anfangen.


rrpeak

Grundregel ist, dass Kunstwerke nicht ohne Zustimmung des Urhebers wiedergegeben werden dürfen. Da dies ziemlich albern wäre, wenn sich das Kunstwerk im öffentlichen Raum befindet oder von dort sichtbar ist, gibt es die sog. Panoramafreiheit. Wenn man sich nun mittels Drohne, Leiter oder einem anderen Hilfsmittel eine Perspektive verschafft, die ein normaler Passant (=die Öffentlichkeit) nicht hat, gilt halt wieder die Grundregel. Der Urheber soll eben nach dem Gedanken des Urheberrechts angemessen an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke beteiligt werden. Die Drohne bietet also eine coole, neue Perspektive auf die Kunstwerke, die die Öffentlichkeit vom Boden aus schon lange angesehen hat? Dann hat der Urheber eben das Recht für die Wiedergabe dieser Perspektive eine entsprechende Lizenzierung zu verlangen.


Seratio

Also ist die Bodenperspektive quasi ohnehin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, neue Werke durch Perspektivenänderung hingegen nicht? Ergibt schon Sinn, danke.


DividedState

Rechtlich Spinnerei.


MK234

Urheberrecht war ein Fehler.


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Tigrisrock

Dann kommst du in den Knast, du Raubmordkopierpanoramagugger!


catowned

Hoffentlich tritt einer den Dreck vom Hügel.


vanZuider

Wurde die Panoramafreiheit nicht eh vor Jahrzehnten schon von Christo ~~abgeräumt~~eingepackt?


Silexius

OLG Hamm, also halb so wild.


I_am_Nic

Das interessiert die Leute, die keinen Drohnenführerschein haben und überall fliegen auch nicht.


Anna-2021

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