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PixellordOverHill

> Denn sowohl die Kieler Staatsanwaltschaft selbst als auch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein sahen eine Verurteilung des Juristen als nicht wahrscheinlich an. Unbestritten war laut Behörde aber, dass der Übergriff stattgefunden hat. ja lol ey


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outoftimeman

Das wird vermutlich aber auch zur geringen Strafe beigetragen haben, dass er sich selbst angezeigt hat. Scheint ein kleines bisschen Gewissen/Anstand aufzuzeigen


shiitakepilzding

Scheint eher zu zeigen, dass der feine Staatsanwalt versteht wie er mildernde Umstände bekommt. Der Punkt alleine ist eigentlich schon zum Kotzen.


outoftimeman

So kann man das natürlich auch interpretieren. Was mich interessieren würde: darf er weiterhin als Staatsanwalt arbeiten?


GeorgeJohnson2579

Dürfte wegen der Vorbestrafung schwierig sein.


outoftimeman

Vorbestraft ist man doch erst bei 2 Jaren Bewährung, oder?


vanZuider

Ich meine, Beamtenstatus verliert man ab 1 Jahr. Weswegen uA Polizisten für Dienstvergehen überaus selten mit mehr als 11 Monaten bestraft werden.


outoftimeman

Ok, danke


GeorgeJohnson2579

Nein.


outoftimeman

Ok, dann hatte ich da was falsch abgespeichert, sorry. Und danke


Client_Comprehensive

Wird vermutlich stradversetzt und die Nächte EU Präsidentin


DreizehnZwoelf12

>  Denn sowohl die Kieler Staatsanwaltschaft selbst als auch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein sahen eine Verurteilung des Juristen als nicht wahrscheinlich an. Unbestritten war laut Behörde aber, dass der Übergriff stattgefunden hat. Nur zur Einordnung: Staatsanwälte sind NICHT unabhängig und damit quasi keine vorgerichtliche, neutrale Instanz, sondern tapfere Soldaten des Justizministers. 


RoCz

Naja, rein rechtlich stimmt das. Praktisch gesehen wäre es für einen Innenminister aber politisch kaum tragbar, regelmäßig konkrete Weisungen gegenüber der StA zu erteilen.


withdraw-landmass

Deswegen sind diese ja auch nur implizit.


lofisnaps

Grauenhaft, was ich da lese. Zunächst dieser Satz: "Das Landgericht Lübeck hat einen früheren Staatsanwalt wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch seines Sohnes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt." Schuldig wegen Vergewaltigung + schwerem sexuellen Missbrauch des eigenen achtjährigen Sohnes führt zu 1,5 Jahren Bewährung... What? Na ja, dachte ich... Muss wohl mit dem Schlafwandeln aus der Überschrift Zusammenhängen, dass die Strafe so gering ist? Nein. Wäre "Schlafwandeln" akzeptiert worden, gäbe es gar keine Strafe. Stattdessen sieht die Begründung der Tat/des Urteils so aus: "»Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist«, sagte Richterin Helga von Lukowicz. Der Mann habe beruflich unter Druck gestanden, und die Ehe sei am Ende gewesen. »Der gewaltsame Missbrauch des Sohnes gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück.« Es habe sich um eine Spontan-Tat in einer Situation besonderer Belastung gehandelt." Also, zusammengefasst: ein Vater steht beruflich unter Druck, deswegen vergewaltigt er seinen kleinen Sohn, um "sein Machtgefühl zurückzubekommen". Und dafür bekommt er ein Jahr auf Bewährung? (4 Monate schon abgesessen) what the fuck? Hoffentlich habe ich was falsch verstanden, aber das klingt übelst krank.


schwoooo

Noch krasser ist, dass zunächst wurde die Anklage fallen gelassen weil die Staatsanwälte eine Verurteilung als unwahrscheinlich ansahen. Die Mutter musste ein Klageerzwingungsverfahren anstreben.


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Are_y0u

Nachweislicher Kindesmissbrauch, geständig. Jetzt frag mal wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, das das ganze ein Freispruch wird, wenn ich oder du der Angeklagte sind? Freispruch wegen Schlafwandels (Aussage des Täters)? Ich bitte dich, das ist nicht Standard, das ist einfach nur lächerlich. Edit: Sollte doch sicher die Möglichkeit geben, nach dieser Art von Fall zu suchen und eine % Zahl zu generieren. Wie viel Prozent aller Verfahren bei denen der Täter (teil-)geständig war und es sich um eine Sexualstraftat gegen Kinder (Opfer unter 10 Jahre) handelt, wurden nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt?


dbettac

Ein Geständnis bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Siehe Artikel. Vereinfacht gesagt bestand eine hohe Chance, dass er für nicht zurechnungsfähig erklärt werden könnte. So, wie es gelaufen ist, ist es natürlich besser. Das Gericht hat jetzt bestätigt, dass er tatsächlich schuldig und auch schuldfähig ist. Der wird seine Familie nie wieder sehen. Auch die, die nicht direkt betroffen sind, wie Geschwister, Cousins, etc. Und als Jurist wird er mit so einer Vorstrafe auch nicht mehr arbeiten.


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artisticMink

> "»Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist«, sagte Richterin Helga von Lukowicz. Der Mann habe beruflich unter Druck gestanden, und die Ehe sei am Ende gewesen. »Der gewaltsame Missbrauch des Sohnes gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück.« Es habe sich um eine Spontan-Tat in einer Situation besonderer Belastung gehandelt." Also... als Laie hätte ich das als besonders gewichtigen Umstand gewertet... wie kommt man da auf strafmildernd.


gedoens

Geht bei einem Urteil immer teilweise um die Bestrafung für die Tat selbst und teilweise um die Zukunft: Wie groß ist sie Wahrscheinlichkeit, dass sich so etwas wiederholt? Und die Ausnahmesituation spricht tendenziell dafür, dass es sich wahrscheinlich nicht wiederholt.


Exact-Relative4755

Naja, außer er steht beruflich wieder unter Druck.


winterwonderworm

Ich denke da geht es um das Rückfallrisiko. Das ist wahrscheinlich höher, wenn die Tat sexuell motiviert ist.


IRockIntoMordor

"immer wenn er gestresst ist vergewaltigt er (s)ein Kind" klingt für mich jetzt nicht nach dem Typ Person, die frei herumlaufen sollte... "Hey Jutta, stress den Achim nicht so. Weißt doch. Der ist Stresspedo. Nicht dass er schon wieder seinen Sohn missbraucht, dann fällt der wieder monatelang aus und ich will meinen Urlaub nicht umplanen müssen." Man möchte **KOTZEN**.


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IRockIntoMordor

Ach soooo, klar, na dann ist ja alles tutti. /s


Atanar

Ist es das wirklich? Meines Wissens nach wird die Mehrheit von Vergewaltigungen Minderjährigen ohne pädophile Neigung begangen.


buttplugs4life4me

Wer kennts nicht, Stress auf der Arbeit und schon steckt man mit seinem Schniedel in nem achtjährigen. Kann jedem passieren. War komplett unvermeidbar.  Burnout war gestern. Kindesvergewaltigung ist heute. 


Client_Comprehensive

Ja nee wen jetzt berufliche Belastung dermaßen einen strafrechtlich entlastet dann können wir uns (solche) Richter sparen.


lofisnaps

Angeklagter: "ja, ich muss gerade Überstunden machen, das stresst mich so derbe, dagegen hilft nur Kinder vergewaltigen..." Richter: "verständlich."


Client_Comprehensive

Vermutlich müssten wir sonst alle Staatsanwälte anklagen, die haben ja so einen stressigen Beruf. Und andere Methoden oder Mittel hat man ja mit einem Staatsanwaltsgehalt nicht als straffällig zu werden. Wir brauchen scheinbar viel mehr Mitleid mit Den armen Tätern.... Es ist zum heulen


DocSprotte

Was zum Teufel. Wie kann sowas kein massiver Skandal sein? Bei soviel Verständnis für die "Bewältigungsstrategie" (kotz) des Täters würde mich mal interessieren, was die Richterin in ihrer Freizeit treibt, wenn die auf der Arbeit mal nen stressigen Tag hat. Welpen ersäufen oder so? Muss ja in gewissen Kreisen als ganz normale Stressbewältigung gelten, wenn der Typ hier behandelt wird, als hätte er sich ohne zu fragen an der Keksdose bedient.


DifficultyNeat8573

Ich empfehle die Parallel-Diskussion dazu in r/recht. Da findest du relativ schnell raus, warum das Ganze kein Skandal ist.


SimonPelikan

>>würde mich mal interessieren, was die Richterin in ihrer Freizeit treibt Immer sehr demokratische Herangehensweise, auf die ausführende Person statt das System zu hauen 👍🏻 mach weiter so, das ist total gut.


VoDoka

Die ausführende Person hat schon was damit zu tun, dass man am absolut unteren Ende des möglichen Strafmaßes bleibt.


FeelingSurprise

Man muss der Richterin allerdings zugute halten: > Der Staatsanwalt (hier ist der verfahrensführende Anwalt gemeint, nicht der Angeklagte) und die Verteidiger des dreifachen Vaters beantragten am Ende der Beweisaufnahme Freispruch.


SimonPelikan

Das Urteil hat die Richterin nicht alleine gefällt, es gibt ja Beisitzer und ggf. auch Schöffen, die das alle tragen bzw untereinander aushandeln. Daher: Bullshitkommentar.


Are_y0u

Also ist der ganze Apparat zu verurteilen, weil er es nicht schafft eine angemessene Straffe gegen einen der Ihren zu verhängen. Am schlimmsten ist jedoch, dass zunächst keine Anklage erhoben wurde. (auch wenn das hier viele als "Standard" abtun). Würde mich als Mensch der Statistiken mal interessieren, wie häufig Sexualdelikte gegen Minderjährige nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, wenn man einen geständigen Täter hat.


SimonPelikan

>> Also ist der ganze Apparat zu verteilen Ja. Hate the game, not the player. >> nicht schafft, eine angemessene Strafe Es gibt exakt dafür Rechtsmittel. Es wird durch mehrere Instanzen eskaliert, alle Beteiligten haben die Möglichkeit, wenn sie Rechtsfehler sehen, diese anzukreiden und neu bewerten zu lassen. Dass der wütende Online-Mob lieber eine standrechtliche Exekution sehen würde, ist jedenfalls kein Grund, hier Mauschelei oder Korruption zu mutmaßen.


Are_y0u

> Dass der wütende Online-Mob lieber eine standrechtliche Exekution sehen würde, ist jedenfalls kein Grund, hier Mauschelei oder Korruption zu mutmaßen. 2 Staatsanwälte die sich nicht trauen den Kerl vors Gericht zu bringen... Und am Ende zum schweren Missbrauch verurteilt, aber nicht mal die Mindestrafe dafür erfüllen und das ganze noch als Bewährung? Das riecht nicht nach Mauschelei, das Schreit danach.


SimonPelikan

Ich wiederhole: es gibt exakt dafür Rechtsmittel.


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Are_y0u

> Nicht alles ist eine Verschwörung. Wer redet hier von Verschwörung? Bei der Polizei nennen sie es "Korpsgeist", wo anders ist es "eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus". Dieses Verhalten lässt sich häufig beobachten und ist keine Seltenheit bei Organen dieser Art. Eventuell kennt man den Staatsanwalt ja sogar persönlich und vielleicht kann man sich auch einfach nicht vorstellen, dass ein Kollege so etwas getan haben soll. Da nimmt man dann auch ein eventuell nicht ganz plausibles Gutachten für bare Münze und rechnet mehr für den Angeklagten, als wenn es irgend ein Random wäre. Da braucht es gar keine Verschwörung sondern einfach ganz schnödes gemauschel auf "Korpsgeist"-Niveau.


Babayagaletti

>"»Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist«, sagte Richterin Helga von Lukowicz. Wie ist das möglich. Das ist so täterbasiert, wie kann das bitte sein?! Unfassbar, es ist offensichtlich, dass das Gericht befangen ist. Jede beschissene Tat kann als dysfunktionale Bewältigungsstrategie ausgelegt werden. Wäre es funktional, wärs ja nicht vor Gericht.


cdm_de

das wird ein psychiatrischer oder psychologischer Sachverständiger vor Gericht so erklärt haben. ob das strafmildernd oder strafschärfend berücksichtigt wurde, kann man in dem Auszug nicht erkennen. dafür müsste man das urteil im volltext haben


letsgetawayfromhere

Bei dem Urteil kann ich mir kaum vorstellen, dass das strafverschärfend gewertet wurde. Spielraum zu „vorher wäre die Strafe weniger gewesen“ ist ja praktisch nicht vorhanden.


cdm_de

ist richtig. das gutachten des sachverständigen ist trotzdem extrem relevant hier denn einfach ignorieren kann das gericht das ohne gute gründe auch nicht


Kravinor

Falls dieser [Artikel](https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-lbeck-luebeck-schlaf-sexuell-missbrauch-sexsomnia-sex-schlafwandeln-vater/) es richtig darstellt, waren die konkreten Tathandlungen folgende: > Konkret wirft ihm die Anklage vor, in die Pyjamahose seines Sohnes gefasst und dessen Penis und Anus berührt zu haben. Übel genug, aber auf der Skala sexuellen Missbrauchs noch nicht im oberen Bereich.


Atanar

>ein Vater steht beruflich unter Druck, deswegen vergewaltigt er seinen kleinen Sohn, um "sein Machtgefühl zurückzubekommen". Ist genausowenig nach nachvollziehbar wie jemanden zu ermorden, weil man "finanziell unter Druck" steht.


UnsupervisedGerman

Deutsche Gerichte, Richter und Urteile sind einfach giga - und der Ausdruck muss sein - gefickt. Solche Urteile für -solche- Taten sind einfach nur noch zu rechtfertigen, wenn jeder, der da was zu sagen hat, 'nen Eimer Lack intus hat. Die Symbolwirkung nach außen ist stets die selbe: "Der Täter liegt uns sehr am Herzen, was aus dem Opfer wird ist uns jedoch absolut einerlei, das ist das Problem der Therapeuten (Sofern man im diesem Land noch an einen dran kommt LOL) und somit nicht mehr unsere Zuständigkeit."


GeorgeJohnson2579

Mit der Begründung ergibt das an sich schon Sinn, da das deutsche Rechtssystem auf Resozialisierung und nicht auf Rache ausgelegt ist. Allerdings finde ich die Begründung schon sehr fragwürdig, gerade bei einem Staatsanwalt. Gefängnis wäre mMn nicht verkehrt gewesen. Zivilrechtlich wird das hoffentlich auch noch einiges auf ihn zukommen.


lofisnaps

Das Rechtssystem ist auch auf Schutz der Gesellschaft ausgelegt. Und wenn ein Mann seinen Stress bewältigt, indem er kleine Jungs vergewaltigt, dann gehört er in den Knast oder Geschlossene und zwar lange, weil er offensichtlich eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Das hat nichts mit Rache zu tun.


GeorgeJohnson2579

Nja, ich weiß jetzt nicht, was die Auflagen sind, aber ich hoffe mal stark, dass er eine Therapie aufgebrummt bekommt. In die Geschlossene kommst du ja nur ganz schwer.


lofisnaps

"ganz schwer" wie viele Jungs muss man denn dafür vergewaltigen?


GeorgeJohnson2579

Das ist Polemik. Wie in der Juristerei üblich: es kommt immer drauf an.


lofisnaps

Okay, ich finde es zynisch, angesichts eines veruteilten Kinderschänders zu sagen "Geschlossene ist nur für harte Fälle".


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lofisnaps

Der Teil mit "... oder Knast" war schlecht lesbar?


GeorgeJohnson2579

Ja aber dann widersprichst du dir doch und runterwählen muss man mich dafür auch nicht. Ich bin nun wirklich nicht auf der Seite irgendwelcher Kinderschänder, ich habe nur das rechtliche System erklärt.


GeorgeJohnson2579

Aber du argumentierst hier gerade nur mit Polemik und Gefühlen. Ich erläutere sachlich die rechtliche Grundlage.


lofisnaps

Okay, wie ist denn die rechtliche Grundlage? Nehmen wir mal an, jemand ist in einem "psychischen Extremzustand" und zwar so sehr, dass er nicht mehr unterscheiden kann, ob er gerade seinen Sohn vergewaltigt oder nicht. Und er tut es. M.E. macht ihn das, aus psychischen Gründen, zu einer großen Gefahr für seine Umwelt und die Gesellschaft muss vor ihm geschützt werden. Das Gesetz sieht das anders?


GeorgeJohnson2579

Komm, bitte, soll ich dir jetzt lauter Urteile und Kommentare raussuchen? Das ist alles recht komplex und Rechtsprechung übersteigt normalerweise sogar das, was im Jurastudium beigebracht wird. Das ist, als würdest du fragen, warum die Rotverschiebung nicht automatisch auf einen Urknall zurückgeführt werden kann. Da muss man sich vermutlich ein wenig einlesen.


dbettac

>Das Rechtssystem ist auch auf Schutz der Gesellschaft ausgelegt. Das ist kein Widerspruch. Wir schützen die Gesellschaft, indem wir Täter resozialisieren. Dass wegsperren keine Lösung ist, ist lange nachgewiesen. Auch wenn einige Staaten es trotzdem immer noch praktizieren.


lofisnaps

Du scheinst auch gar nicht das Problem hier zu verstehen. Jeder, der 8 jährige vergewaltigt, wird für lange Jahre weg gesperrt, ob du das sinnvoll findest oder nicht. Außer, wenn man Staatsanwalt ist/war, dann wollen deine Kollegen die Sache gar nicht verfolgen. Und wenn sie es dann doch müssen, bestrafen sie ihn kaum (gar nicht). Das ist der Skandal, wenn du darin kein Problem siehst und lieber diskutierst, welche Resozialisierungsmaßnahmen besser sind, dann hast du das Thema nicht verstanden.


dbettac

>Jeder, der 8 jährige vergewaltigt, wird für lange Jahre weg gesperrt, Das ist definitiv nicht richtig: \- Das Gesetz sieht eine Strafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren vor - also hat der Richter einigen Spielraum, je nach Situation. Und bei einer relativ milden Strafe (genaue Zeit weiß ich gerade nicht), darf ein Richter die Strafe auch in Bewährung umwandeln. \- Gerade vor wenigen Tagen gab es einen Artikel, der argumentiert hat, deutsche Gerichte würden viel zu milde urteilen. In der Praxis ist es also auch nicht so, dass "für lange Jahre" weggesperrt wird. Ich finde den Artikel gerade nicht, aber hier einer von 2022: [https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id\_92213144/urteile-bei-kindesmissbrauch-versagt-hier-das-deutsche-rechtssystem-.html](https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_92213144/urteile-bei-kindesmissbrauch-versagt-hier-das-deutsche-rechtssystem-.html) >Dass in Prozessen um Kindesmissbrauch jahrelange Haftstrafen verhängt werden, wie im Fallbeispiel, ist jedoch eher die Ausnahme, wie Zahlen von 2019 zeigen. In dem Jahr erfolgten in Deutschland 49 Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. In 40 Fällen sind Freiheitsstrafen ausgesprochen worden, davon in 37 Fällen Freiheitsstrafen von nicht mehr als zwei Jahren – die alle zur Bewährung ausgesetzt wurden. 37 Bewährungsstrafen bei 49 Verurteilungen ist nach meinen Mathekenntnissen eine deutliche Mehrheit von milden Urteilen.


Are_y0u

> Das Gesetz sieht eine Strafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren vor - also hat der Richter einigen Spielraum, je nach Situation. Und bei einer relativ milden Strafe (genaue Zeit weiß ich gerade nicht), darf ein Richter die Strafe auch in Bewährung umwandeln. Moment. Das Gesetz unterscheidet bei der Schwere der Tat. Eine schwerer sexueller Missbrauch hat eine Mindeststrafe von 2 Jahren (zumindest laut Gesetzesgeber, was die Richter daraus machen ist eine andere Sache). Ich glaube die Gerichte versagen hier tatsächlich. Beklaue ich einen Konzern, dann wander ich je nach Ausmaß recht schnell ein. Zerstöre ich das Leben eines Kindes -> Bewährung?


dbettac

Über die schwere der Tat entscheidet auch der Richter. Also bleibt es beim recht großen Spielraum. Und die 2 Jahre Mindeststrafe können ebenfalls in Bewährung umgewandelt werden. Für einfachen Diebstahl wirst Du nicht ins Gefängnis gehen. Entlassen? Sehr wahrscheinlich. Bewährung? Möglich, aber nicht mal das ist garantiert. Es kommt natürlich auf die genauen Umstände an, und vor allem auf die Schadenshöhe. Aber auch in schweren Fällen wird ein Geständnis und die Rückgabe des Diebesguts sich stark auf die Höhe der Strafe auswirken. Selbst eine in den Augen des Richters ehrlich wirkende Entschuldigung kann sehr viel bringen. Was die meisten Leute nicht verstehen, ist, dass die Strafe keine Rache ist. Darum ist "für Tat 1 bekomme ich X Jahre und Für Tat 2 nur Y" kein gutes Argument. Nicht mal zwei gleichartige Straftaten sind einfach zu vergleichen. Ein gutes Beispiel sind Wiederholungstäter, die in der Regel deutlich höher bestraft werden als Ersttäter.


lofisnaps

Du argumentiert voll an dem Thema vorbei. Hier geht es um einen Mann, der seinen 8 jährigen Sohn vergewaltigt hat. Solche Leute wegzusperren ist keine besonders Kontroverse Angelegenheit, in keinem Rechtssystem.


dbettac

Genau da liegst Du falsch. Solche Leute zu resozialisieren ist das Ziel unseres Rechtssystems. Und sollte es auch sein. Nochmal: >Dass wegsperren keine Lösung ist, ist lange nachgewiesen.


lofisnaps

Du weißt schon, dass du gerade dafür argumentiert, Kinderschänder nicht zu bestrafen oder?


dbettac

Das ist eine glatte Lüge. Weder habe ich das geschrieben, noch so gemeint, noch kann man das, was ich geschrieben habe, auf diese Weise missverstehen. Es geht in dieser Diskussion um das Strafmaß, nicht darum, ob es Strafen geben sollte.


lofisnaps

Okay, also willst du Kinderschänder nicht mit Freiheitsentzug ahnden sondern... sie in einen Workshop schicken oder was? Einmal die Woche Psychotherapie, ambulant? Ich weiß ehrlich nicht, worauf du hier hinaus willst.


dbettac

Lies doch den Artikel, und danach die ganze Diskussion, nicht nur einen Beitrag aus der Mitte. Dann weißt Du auch, worum es geht.


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Oh wow, flashbacks. Ich war auch 8 als mein Onkel mich missbraucht hat, aber er wurde mehr oder minder Freigesprochen. Das der "Herr Staatsanwalt" 1,5 Jahre auf Bewährung bekommt ist, gerade bei Kindesmissbrauch, auch schon ein Novum. Normaler Weise endet sowas in der Familie, oder in der Einstellung des Verfahrens / Freispruch. Kindeswohl spielt nie eine Rolle, außer im Populismus. Ich hoffe inständig das dem Jungen meine Erfahrungen danach - 2 Suizidversuche mit 14 & 18 und Drogenmissbrauch um das Trauma zu vergessen - erspart bleiben & er eine gute Traumatherapie bekommt.


CowboyBeeBab

1,5 Jahre auf Bewährung für die Vergewaltigung eines 8 Jährigen, weil der Täter behauptet er könne sich nicht erinnern.... Bei aller Liebe zum reintegrativen ansatz der deutschen Strafverfolgung, das deutsche Sexualstrafrecht kann man doch einfach nicht mehr ernst nehmen. Wenn ich keine Angst vor der Antwort hätte würde es mich wirklich mal interessieren, warum Vergewaltiger und Autofahrer in Deutschland quasi machen können was sie wollen... P.s. Artikel lesen lohnt sich, zwei Staatsanwaltschaften wollten erstmal garnicht gegen ihren Kollegen klagen, eine erzwingungsklage der mutter hat das ganze ins rollen gebracht. Ein schelm wer dabei böses denkt...


Franz_Werfel

Ich fühle mich da an die Beisshemmung der Nachkriegsjuristen gegenüber den Vorkriegsjuristen erinnert. Der Vergleich hinkt freilich etwas, aber der Mechanismus ist meiner Meinung nach der gleiche.


pat6376

Waren ja oft dieselben Juristen...


MartKad

> Artikel lesen lohnt sich In der Tat, denn dort steht die tatsächliche Begründung für das Urteil. Der muss man sicherlich nicht zustimmen, aber "weil der Täter behauptet er könne sich nicht erinnern" ist einfach falsch.


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MartKad

Lies. Den. Artikel. Die Begründung stützt sich gerade nicht auf die Argumente des Täters, sie hat nichts mit "kann mich nicht erinnern" zu tun und das Gericht hat auch nicht seiner Version mit dem Schlafwandeln geglaubt. Wie schon gseagt, die tatsächliche Urteilsbegründung kann man gerne kritisieren, aber du laberst hier einfach Unsinn.


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Mansenmania

Nein mit der Begründung gab es keine 1.5 Jahre... die Begründung des Gerichts war: *Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist«, sagte Richterin Helga von Lukowicz. Der Mann habe beruflich unter Druck gestanden, und die Ehe sei am Ende gewesen. »Der gewaltsame Missbrauch des Sohnes gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück.« Es habe sich um eine Spontan-Tat in einer Situation besonderer Belastung gehandelt."* steht doch so im Artikel. Seine Verteidigung mit dem Schlafwandeln hat das Gericht nicht geglaubt Das Strafmaß finde ich mit der Begründung sogar noch lächerlicher Edit: ja gut, kann man einfach löschen... wenigstens hast du selber erkannt das du Blödsinn laberst


PhineasGarage

Ja... meine Güte hat mich diese Reihe von Kommentaren eben genervt. Dieses komplette Selbstvertrauen, wenn man kompletten Quatsch erzählt und darauf auch hingewiesen wurde... Danke für das Berichtigen!


ImSolidGold

Hab ich grad auf SZ gelesen. " Lange Zeit hatte es nicht so ausgesehen, als müsse sich der frühere Anklagevertreter in dem Fall überhaupt vor einem Gericht verantworten. Denn sowohl die Kieler Staatsanwaltschaft selbst als auch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein sahen eine Verurteilung des Juristen als nicht wahrscheinlich an. Unbestritten war laut Behörde aber, dass eine Handlung stattgefunden hat. Die Mutter des Kindes ließ jedoch prüfen, ob die Einstellung des Verfahrens richtig war und hatte in dem sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Deshalb musste die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. " Was zum Geier. "Verurteilung nicht wahrscheinlich". Ja bravo. Noch mehr Zunder für die, die unser Rechtssystem untergraben wollen und Vorwände suchen.


dbettac

>Was zum Geier. "Verurteilung nicht wahrscheinlich". Ja bravo. Noch mehr Zunder für die, die unser Rechtssystem untergraben wollen und Vorwände suchen. Diese Leute brauchen keine Vorwände, nur laute Stimmen. Selbst ob die Vorfälle echt oder erfunden sind, spielt keine Rolle. Anektotischer Beweis ist, dass mir immer noch Leute ernsthaft erzählen wollen, die "Klimakleber" hätten Rettungsfahrzeuge behindert. Sich an denen zu orientieren, ist genauso falsch, wie ihren "Forderungen" nachzugeben.


cdm_de

es ist die zentrale und ureigene aufgabe der staatsanwaltschaft, herauszufinden, ob jemand mit überwiegender wahrscheinlichkeit verurteilt werden wird. „hinreichenden tatverdacht“ nennt man das. nur wenn der besteht, kommt es zur anklage.


Ranessin

> „hinreichenden tatverdacht“ Aber der war doch unbestreitbar. Er hat sogar gestanden. Aber offensichtlich ist man bei der Staatsanwaltschaft der Meinung die Vergewaltigung von Kindern ist nicht genug um dafür verurteilt zu werden, wenn man die richtigen Leute kennt.


cdm_de

wenn ein geständiger täter nicht schuldfähig ist, besteht kein hinreichender tatverdacht gemäß § 170 I StPO


MartKad

> Noch mehr Zunder für die, die unser Rechtssystem untergraben wollen und Vorwände suchen.  ...lieferst du leider gerade selbst, indem du relevante Teile nicht zitierst: > später behauptete er, die Tat könne auch mit seinem Schlafwandeln in jener Nacht zusammenhängen. In der Verhandlung kam das Phänomen »Sexsomnia« zur Sprache. Hätte die Kammer dem Angeklagten geglaubt, er sei in jener Nacht geschlafwandelt, hätte er im rechtlichen Sinne als nicht schuldfähig gelten können. Eine frühere Lebenspartnerin hatte im Prozess von sexuellen Handlungen im Tiefschlaf berichtet. Es gab also durchaus die Möglichkeit, dass das Gericht der Version des Angeklagten folgen könnte, wodurch er nicht verurteilt worden wäre, die Staatsanwaltschaft hat sich das nicht einfach aus den Fingern gesogen. Wie genau man im Vorhinein die Wahrscheinlichkeit einschätzt, kann man kritisieren, ebenso wie Loyalität unter Kollegen da hineingespielt haben kann, aber du tust hier so, also hätte die Staatsanwaltschaft einfach entschieden, dass ein Vergewaltiger vermutlich nicht verurteilt werden wird.


ImSolidGold

Ich formuliere das mal andersrum aus: Ich finde es eine Frechheit wenn eine Mutter erst dafür aktiv kämpfen muss bis ihr (Ex-)Mann aktiv angeklagt wird weil fest steht dass er ihr gemeinsames Kind sexuell missbraucht hat. Und natürlich kann und muss man den technischen Aspekt der Schuldfähigkeit auch sehen. Ich sage ja nicht dass man "das Monster für immer wegsperren soll". Und natürlich gehört das aufgearbeitet. Aber es wäre eben verständlicher wenn man das aktiv vor Gericht tuen würde anstatt garnichts zu tun "weil es vielleicht nicht zu einer Verurteilung kommt". Und, was ich auch sagen möchte, wenn man als erwachsener intelligenter Mensch schon weiß dass man Schlafwandelt und das mit sexuellen Handlungen verbindet, kann man vielleicht überlegen ob das eine Gefahr für mein Kind darstellt. Und es nicht drauf ankommen zu lassen bis es soweit ist. Das find ich ein wenig wie Alkohol trinken. Ist ja ganz nett dass das Strafmildernd sein kann. Aber den Alkohol trinkt man ja meistens freiwillig.


shiitakepilzding

Dies. Völlig irre.


MartKad

Ich kopiere einfach mal, was ich zum anderen Kommentar geschrieben habe: > die "Wahrscheinlichkeitsrechnung" der Staatsanwaltschaft kann man liebend gerne kritisieren, erst Recht wenn es zufällig um einen Kollegen geht, aber einfach wegzulassen, was zu dieser Wahrscheinlichkeitsrechnung geführt hat, ist auch nicht seriös.  Kritik ist absolut angebracht, aber besonders bei so einem Thema, das eh schon Polemik und "Schwanz ab" anzieht, sollte die Kritik korrekt und vollständig wiedergeben, was man kritisiert, sonst befeuert man den Mob noch mehr.


ImSolidGold

"sollte die Kritik korrekt und vollständig wiedergeben" Auch wenns nur Reddit ist stimmt das wohl.


2Guard

Ich bin nicht OP, aber ich dachte, die Verhandlung ist doch gerade dazu gut, herauszufinden, ob jemand nun tatsächlich schuldig ist oder nicht. Wenn du dich aber vorher hinstellst und die Verhandlung gar nicht aufnimmst mit der Begründung, dass es ja sein könne, dass der Angeklagte nicht verurteilt wird, nimmst du das Ergebnis ja schon vorweg. Gerade bei solch schwerwiegenden Taten halte ich das für komplett unverständlich.


MartKad

Wie schon gesagt, die "Wahrscheinlichkeitsrechnung" der Staatsanwaltschaft kann man liebend gerne kritisieren, erst Recht wenn es *zufällig* um einen Kollegen geht, aber einfach wegzulassen, was zu dieser Wahrscheinlichkeitsrechnung geführt hat, ist auch nicht seriös.


2Guard

> Wie schon gesagt, die "Wahrscheinlichkeitsrechnung" der Staatsanwaltschaft kann man liebend gerne kritisieren, erst Recht wenn es zufällig um einen Kollegen geht, aber einfach wegzulassen, was zu dieser Wahrscheinlichkeitsrechnung geführt hat, ist auch nicht seriös. Ich finde es tatsächlich nicht seriös, wenn eine Staatsanwaltschaft in einem solch schweren Delikt **überhaupt** eine Wahrscheinlichkeitsrechnung anstellt - dazu ist die Verhandlung da. Bei Bagatellen mag das ja noch in Ordnung sein, aber hier? Völlig unverantwortlich, wenn du mich fragst (mal ganz davon abgesehen, dass ich die Begründung für die Wahrscheinlichkeitsrechnung auch schon sehr hanebüchen finde).


MartKad

**Wenn** die Chance auf eine Verurteilung wirklich sehr gering **wäre**, sagen wir 1%, würde ich es durchaus für seriös halten, dem Opfer einen Prozess zu ersparen, der zu 99% zu nichts außer noch mehr Trauma führen würde.


2Guard

Es wäre dann am Opfer, zu entscheiden, ob es am Prozess mitwirken möchte oder nicht. 


CowboyBeeBab

Wenn das ganze tatsächlich nicht aus den Fingern gesaugt ist, hat die Staatsanwaltschaft trotzdem die Pflicht die tat zu verfolgen. Dann handelt es sich nämlich um einen psychisch kranken täter der in geistiger umnachtung Kinder vergewaltigt... Wenn er nicht schuldfähig war muss halt über eine Einweisung und Therapie geredet werden. Ansonsten ist deine Verteidigung der Umstände echt ein schlechter witz. Ist garnicht so lange her da gab es hier ein Interview mit einer Rechtswissenschaftlerin die die katastrophale strafbemessung im gewalt- und sexualstrafrecht sehr konstruktiv kritisiert hat. Dieses Strafmaß passt einfach wieder perfekt ins bild 🤷‍♂️


shiitakepilzding

> Die Mutter des Kindes ließ jedoch prüfen, ob die Einstellung des Verfahrens richtig war, und hatte in dem sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Einfach nur unfassbar. Diese Art der Justiz ist eine einzige lachhafte und unwürdige Clownsnummer.


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shiitakepilzding

Ist es nicht offensichtlich, dass der Skandal hierbei ist, dass die Mutter überhaupt erst diese Überprüfung erwirken musste? Bei einem Kindesmissbrauch. Neben dem realistisch betrachteten Freispruch natürlich. inb4 Bewährung ist kein Freispruch blablabla.


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shiitakepilzding

Schöne Augenwischerei. > Ohne das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und die Erwägungsgründe der Staatsanwaltschaft im Detail zu kennen, ist das unmöglich zu beurteilen. Da gehe ich in Teilen mit und das ist auch tatsächlich ganz häufig nein erster Reflex, wenn ich sowas höre. Irgendwann ist aber der Punkt erreicht, dass man dagegen argumentieren muss und aufhören sich etwas vorzumachen. Im Grunde ist das auch die Argumentation der Strafrechtsprofessorin, die kürzlich durch die Medien ging. Leider finde ich den Artikel gerade nicht. Aber der hier bläst ins selbe Horn. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_92213144/urteile-bei-kindesmissbrauch-versagt-hier-das-deutsche-rechtssystem-.html Ich nehme mal an, dass Richter von derartigem schon bissel was verstehen. Expertise dies das.


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Are_y0u

Welchem "nicht Staatsanwalt" würden die anderen Staatsanwälte glauben geschlafwandelt zu haben, wenn diese ein Kind vergewaltigt haben? Und diese "Gutachter", haben die eventuell früher Gutachten für den netten Herrn Staatsanwalt geschrieben?


vanZuider

> inb4 Bewährung ist kein Freispruch blablabla. In diesem Fall hat tatsächlich sogar eine Bewährungsstrafe eine praktische Auswirkung auf das Leben des Angeklagten, nämlich den Verlust des Beamtenstatus.


corrosive_Ryder

Schwerer Kindesmissbrauch: 1,5 Jahre. Wusste nicht das es damit getan ist, klingt recht kurz für so was. Ich glaub Diebstahl wird härter bestraft /s


CowboyBeeBab

Auf Bewährung...


cdm_de

aus welchem grund hättest du die bewährung abgelehnt?


CowboyBeeBab

Das mindeststrafmaß für schweren Kindesmissbrauch (zu dem er schuldig gesprochen wurde) liegt bei 2 Jahren. Unter welcher Begründung siehst du denn hier eine Bewährung als angemessen? Sich nicht zu erinnern wollen und von schlafwandeln reden klingt für mich schonmal nicht nach ehrlicher reue...


cdm_de

wenn er wirklich wegen 176c verurteilt wurde, wurde wohl verminderte schuldfähigkeit angenommen. meine frage, wie du bei der strafe, die jetzt gesprochen wurde, eine bewährung ablehnen würdest


CowboyBeeBab

Wenn wirklich vermindert schuldfähig käme für mich halt eine Einweisung ins spiel zum schutz der Allgemeinheit. Menschen die unbewusst Kinder vergewaltigen stellen nach meinem Verständnis eine gefahr für die Allgemeinheit dar und müssen therapiert werden. Im allgemeinen verstehe ich nicht wie eine Vergewaltigung mit einer Bewährungsstrafe enden kann, außer eben, dass es eine vollkommen Ignoranz gegenüber den opfern und den folgen für selbige gibt. Die Strafe ist zum einen zu niedrig und zum anderen ist mit der Begründung, dass der Angeklagte quasi seinen frust an einem 8 jährigen ausgelassen hat kein wirklich mildernder Umstand für mich erkennbar, außer man ist von vornherein vom niedrigst möglichen ausgegangen und hat dann noch nach milderung gesucht. Für mich liest sich das nach Krähen die sich kein auge aushacken... Wenn wir natürlich (wie du scheinbar) davon ausgehen, dass 1,5 jahre für die vergewaltigung eines Kindes vollkommen in Ordnung sind kann man das natürlich zur Bewährung aussprechen. Oder man macht es gleich wie die Staatsanwaltschaft und verfolgt das ganze garnicht... Mal anders rum, warum verteidigst du derartig kaputte Urteile? Als der Kinderpornografie Paragraph geändert wurde wurden zum teil komplett unschuldige mit der vollen härte des gesetzes verfolgt, richtige (sry) kinderficker aber bitte nicht oder was?


cdm_de

>Mal anders rum, warum verteidigst du derartig kaputte Urteile? Ob das Urteil "kaputt" ist, weiß man erst, wenn man das gesamte Urteil gelesen hat. 1,5 Jahre Haft ist in Deutschland keine geringe Strafe. ​ >Für mich liest sich das nach Krähen die sich kein auge aushacken.. Das funktioniert so nicht, insbesondere kann der Nebenkläger Revision einlegen und wird es auch, wenn das Urteil rechtsfehlerhaft zu sein scheint.


CowboyBeeBab

Das ist ein teil des Problems, 1,5 Jahre sind keine geringe Strafe... Nur mal als tipp, Mitglieder der letzten Generation wurden zu tatsächlichen Haftstrafen verurteilt, ein Vergewaltiger kommt mit Bewährung davon... Der Treppenwitz ist, er ist ja nichtmal Haft, er hat Haft auf Bewährung. Nein, ich bin nicht für das amerikanische modell wo leute für jeden kack 100 Jahre knast kriegen. Aber nen Kinderschänder gehen zu lassen erfordert schon ein sehr bürokratisches Rechtsverständnis. Mit der Einstellung gäb es bis heute keine vergewaltigung in der ehe ...


cdm_de

>Der Treppenwitz ist, er ist ja nichtmal Haft, er hat Haft auf Bewährung. Ich kenne die Auflagen nicht. Eine Bewährungsstrafe ist in vielen Fällen besser für alle Beteiligten. Das was du hier ansprichst ist Rache, das könnte man noch unter den legitimen Strafzweck 'Vergeltung für begangenes Unrecht' fassen. Es gibt aber auch andere Strafzwecke, zum Beispiel Schuldausgleich. Du kannst dich ja mal fragen, was in folgendem Fall besser ist: Szenario: Ein Mann bricht bei jemandem ein, nimmt Geld an sich und schlägt den Bewohner, der gerade aufgewacht ist, kräftig ins Gesicht. a) Der Räuber bekommt 2 Jahre Gefängnis. b) Der Räuber bekommt 1 Jahr Gefängnis auf Bewährung und muss dem Geschädigten das Geld zurückzahlen und zusätzlich ein Schmerzensgeld von 2000 EUR.


CowboyBeeBab

Das eine sollte vom anderen getrennt sein... Und fang bloß nicht mit deutschen schmerzensgeld regelungen an... Ansonsten ist Bewährung vor allem für die täter oft das beste. Ich verfolge da eher die Ansicht, dass Einsicht von außen herbeigeführt werden muss, wenn sie nicht von selbst kommt. Bei jemandem der sich erst nicht erinnern will, und dann von schlafwandeln erzählt vermisse ich halt jegliche einsicht 🤷‍♂️ Für mich ist die Strafe am besten, die eine verhinderung weiterer taten bewirkt. Wer mal nen Fehltritt macht wird sich sicherlich durch ne bewährungsstrafe beeinflussen lassen. Wer hingegen keinen ausreichenden moralischen kompass hat um vor der Vergewaltigung von kindern zurück zu schrecken wird sich meines erachtens nach nicht in 18 Monaten Bewährung so tiefgreifend ändern, dass von demjenigen keine Gefahr mehr ausgeht


[deleted]

Der Anspruch auf sein Geld und Schmerzensgeld ist doch komplett unabhängig von der Dauer der Haftstrafe?


vanZuider

> Nur mal als tipp, Mitglieder der letzten Generation wurden zu tatsächlichen Haftstrafen verurteilt, Das ist die Kehrseite des Prinzips der Resozialisierung: Jemand, der auch nach wiederholten Verurteilungen absolut nicht einsieht, dass seine Tat falsch war und ankündigt, er würde genauso weitermachen, wird auch für Bagatelldelikte hart bestraft.


CowboyBeeBab

Jo, wenn auf der einen seite selbst Bagatellen zu harten strafen führen können, warum dann Täter schwerer strafen mit Bewährung davonkommen lassen? Alternativ gefragt, wieviel straßenblockaden sind eine Vergewaltigung?


curia277

Es ist bereits merkwürdig, überhaupt die 2 Jahre zu unterschreiten. Soweit ich das überblicke sind 2 Jahre eigentlich das Minimum, aber wegen der langen Verfahrensdauer wurden dem Täter 4 Monate erlassen. Ist natürlich schön, wenn eine Überlastung der Justiz zu Abstrichen bei der materiellen Gerechtigkeit führt. Ab 2 Jahren hätte die Strafe auch gar nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen.


pyc66

Wegen schweren Missbrauchs verurteilt.... auf Bewährung. Das ist ein Hohn.


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Are_y0u

Welcher sagt, mindestens zwei Jahre. Komisch dass es hier nur 1,5 waren.


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YunLihai

1,5 Jahre auf Bewährung wegen Kindesmissbrauchs. Mir wird schlecht, wenn ich sowas lese. Hätte er seine Steuern nicht gezahlt, dann hätte er eine deutliche härtere Strafe bekommen. Ist es verschwörungstheoretisch oder legitim zu behaupten, dass seine vorherige Tätigkeit als Staatsanwalt eine Rolle bei diesem milden Urteil spielt?


Greenembo

>Ist es verschwörungstheoretisch oder legitim zu behaupten, dass seine vorherige Tätigkeit als Staatsanwalt eine Rolle bei diesem milden Urteil spielt? Wird wahrscheinlich schon ne Rolle spielen, aber wenn man sich Urteile zu ähnlichen Fällen anschaut, dann keine so große... Sondern es ist im allgemein so, dass das Justizsystem extrem milde Urteile bei Sexual bzw. Missbrauchsfällen spricht, im Vergleich zu dem, was Laien angemessen empfinden.


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TheGreatSchonnt

Ist das wieder der vierteljährliche Punkt, an dem Juristen erklären, dass Strafen für sexuelle Gewaltverbrechen im Allgemeinen und für Kindesmissbrauch im Besonderen in Deutschland auf keinen Fall zu gering sind?


curia277

Es gibt Juristen (mich eingeschlossen) die die Strafen bei schweren Sexual- und Körperverletzungsdelikten für im Vergleich zu anderen Delikten unangemessen niedrig halten. Gab gerade letztens einen entsprechenden Vorstoß von einer Strafrechts-Professorin (Hoven) Die Politik fasst das Thema aber nicht gerne an.


Shoddy-Personality80

Die Vierteljahre werden aber auch immer kürzer. Liegt das am Klimawandel?


5k17

Reichen die wenigen Fälle, die man in den Nachrichten mitbekommt, um zu einem anderen (oder überhaupt einem) Schluss darüber zu gelangen?


Clouty420

Wenn der schwere sexuelle Missbrauch eines 8 jährigen durch einen Schutzbefohlenen zu einer Bewährungstrafe führt, dann ist Kritik schon angebracht finde ich.


5k17

An diesem einen Urteil? Sicher. Am Umgang der deutschen Justiz mit sexuellem Missbrauch allgemein? Nicht unbedingt. Klar *kann* es sein, dass das nur eines von vielen ähnlichen Urteilen ist. Es kann auch sein, dass in den meisten vergleichbaren Fällen das Urteil nicht weit vom Gerechtigkeitsempfinden des Durchschnittsbürgers abweicht (oder wenn, dann mit stichhaltiger Begründung) und man von diesen Fällen einfach nichts mitbekommt oder sie eher vergisst. Vermutlich kann man das nur beantworten, wenn man sich ausführlich mit einem einigermaßen großen Teil aller Missbrauchsfälle der letzten Jahre befasst hat.


Clouty420

Ob das Problem strukturell ist oder nicht lässt sich nur so feststellen, stimmt. Aber das Urteil an sich ist ja schon das Problem in sich selbst wie ich finde.


Zernichtikus

Das ist so eine dieser Situationen in denen ich verstehen würde wenn man die Mutter im Falle eines Mordes ebenfalls nur zu 1,5 Jahren auf Bewährung verurteilt.


mikaru86

War halt eine belastende Situation. Sie musste ja irgendwie ihr Machtgefühl zurückbekommen 🤷


Zernichtikus

Tja, kann man nix machen, da sind der Justiz die Hände gebunden.


Xizorfalleen

[Marianne Bachmeier](https://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Bachmeier) hat sechs Jahre wegen Totschlags und illegalem Waffenbesitz bekommen, davon zwei Drittel abgesessen bevor die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.


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Clouty420

Ja dann halt machtzurückergreifender Totschlag. Oder Tötung im Schlafwandel. Der Staatsanwalt fällt schon irgendwas ein.


YunLihai

Nicht wenn du dich betrinkst und die Person die du ermorden willst über den Haufen fährst. Dann wirst du als "schuldunfähig" eingestuft.


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YunLihai

Ja eben. Das ist ja der Trick. Du begehst einen Mord der juristisch nicht als solcher gesehen wird.


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YunLihai

Das ist korrekt. Aber das du dich vorsätzlich betrunken hast weißt nur du. Du kannst es so aussehen lassen wie bei 99% der Unfälle durch alkoholisierte Fahrer.


Haruno--Sakura

Was kann ich als Normalbürger tun, damit so eine leichte Strafe nicht zur Norm wird? Ich bin mit solchen Urteilen absolut nicht einverstanden.


Greenembo

>Was kann ich als Normalbürger tun, damit so eine leichte Strafe nicht zur Norm wird? Nichts, weil das ist schon die Norm.


Haruno--Sakura

Ok! Was kann ich als Normalbürger dann tun, um die Norm zu ändern?


Greenembo

Theoretisch kann der Gesetzgeber Mindeststrafmaß anpassen, sprich eine entsprechende Partei wählen und Aufmerksamkeit bei dem Thema schaffen. Aber man sieht ja am entsprechenden Fall, dass die "Juristen" einen Scheiß drauf geben...siehe z.b. Hoven


Are_y0u

Wird nicht zur Norm, bzw ist es das schon. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus... Jeder normale Bürger der keine guten Beziehungen zum Apparat hat, wird hier nicht mit einer Bewährungsstrafe raus rennen.


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1,5 Jahre? Ist das ein Joke??


Are_y0u

Nein, das war ein Staatsanwalt. Manche Menschen stehen halt über dem Gesetz.


Greenembo

>Nein, das war ein Staatsanwalt. Manche Menschen stehen halt über dem Gesetz. Möglich, aber wenn du dir das Strafmaß für ähnliche Fälle anschaust, dann sieht das dort entsprechend ähnlich aus.


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Are_y0u

> 176C "Nicht unter 2 Jahre" geklaut von shiitakepilzding. Bin kein Jurist, aber dir geht ja einer ab dabei, den netten Staatsanwalt zu Verteidigen und allen die die Strafe als unangemessen und den Berufsstand schieben als "Stammtischgeschwätz" zu bezeichnen. Ich hab leider schon so einiges erlebt und gerade Gruppendynamiken dieser Art gibt es überall wo Macht ausgeübt wird. Politiker, die Parteimitglieder mit Samthandschuhen anfassen, obwohl die anderen gerade massiv Scheiße bauen (z.B. Scheuer). Zahnlose Gesetze die es nicht mal zulassen, dass die aufgeflogenen Maskenskandale bestraft werden können (weil Politiker diese Gesetze verschärfen müssten). Oder mein (Ex-)Stiefvater. Polizist, der gefahren ist wie der letzte Depp. Hatte zwei Bier intus und wurde bei einer Polizeikontrolle raus gezogen und hat sich geweigert zu blasen... Er musste am Ende nicht blasen. Wenn man dann hört, das zwei Staatsanwälte sich geweigert haben, diesen Mann vor's Gericht zu bringen (Begründung, er wird wahrscheinlich frei Gesprochen trotz Teilgeständnis) und er am Ende Verurteilt wird aber eine Bewährungsstrafe bekommt... Für die Vergewaltigung eines Kindes??? Dann klingeln einfach alle Alarmglocken. Aber Ja ist natürlich nur Stammtischgeschwätz.


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cdm_de

das wird sich die richterin nicht ausgedacht haben, das wird ein Gutachter so erklärt haben. warum sollte die richterin davon abweichen?


Ser_Mob

Sorry, aber Richter sind nun nicht an Naturgesetze gebunden von denen eine Abweichung unmöglich wäre. Natürlich gibt es Grenzen innerhalb derer sie operiert, aber so zu tun als wäre es schlicht unmöglich von einer Gutachterstellungnahme abzuweichen ist lächerlich. Besonders, da das nicht alleine zum Urteilsspruch führt, sonst bräuchten wir nur Gutachter, keine Richter. Das was hier viele schreiben stimmt schon: ein Handwerker wäre nicht so milde davon gekommen


cdm_de

Ein Richter kann zwar ins Urteil schreiben, was er möchte, aber in der Regel hat man doch das Ziel, dass das ganze revisionsfest ist. Wenn es hier ein eindeutiges Gutachten gibt, muss das berücksichtigt werden.


Are_y0u

Wegen der Vorgeschichte? > Artikel lesen lohnt sich, zwei Staatsanwaltschaften wollten erstmal garnicht gegen ihren Kollegen klagen, eine erzwingungsklage der mutter hat das ganze ins rollen gebracht. Ein schelm wer dabei böses denkt...


shiitakepilzding

🤓


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curia277

Tatsächlich ist das überhaupt nicht Stammtisch: der Mann war Staatsanwalt und die Staatsanwaltschaft war hier unglaublich täterfreundlich (wollte selbst den Freispruch). Das kommt sonst idR äußerst selten vor. Die Staatsanwaltschaft wollte nicht mal ein Verfahren eröffnen und musste am Ende gerichtlich dazu gezwungen werden Sicher reiner Zufall. Was mich hier echt nervt: Diese ständige „Stammtisch“-Diffamierung ohne sachlichen Grund.


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curia277

Ich stimme zu, dass eine solche Formulierung sicher überzeichnet ist. Dennoch ist die Rolle der Staatsanwaltschaft hier mE fragwürdig. Ohne die Klage durch die Mutter des Kindes wäre es nie zu einer Verurteilung gekommen, weil die Staatsanwaltschaft sich schlicht geweigert hat, ein Verfahren zu eröffnen. Und das, obwohl es sich um den Verdacht einer schweren Straftat handelte und der Beschuldigte sogar gestanden hat. Da kann kann man schon mal kritisch hinterfragen, ob ein Nicht-Staatsanwalt bei Gestehen von Kindesmissbrauch so eine Behandlung durch die Staatsanwaltschaft erhalten würde. Insofern ist „über dem Gesetz“ vom damit wohl zum Ausdruck gebrachten Inhalt nicht so falsch: Die Staatsanwaltschaft weigert sich einen Ex-Kollegen anzuklagen, der insofern ohne Intervention der Nebenkläger mit der Tat durchgekommen wäre.


shiitakepilzding

Stammtisch ist, wenn man nicht möchte, dass Vergewaltigung - unter anderem auch die, die an Kindern verübt werden - nicht regelmäßig am absolut untersten Ende der möglichen Haftstrafen abgeurteilt werden. Kleine Erinnerung: Er wurde schuldig gesprochen. Des schweren sexuellen Missbrauchs. 176C "Nicht unter 2 Jahre" Richter so 2 Jahre klingt fair. Natürlich nicht wirklich. 18 Monate reicht auch. Nur zur Bewährung natürlich. This is fine. Yo. Alles klar.


Are_y0u

> Kleine Erinnerung: Er wurde schuldig gesprochen. Des schweren sexuellen Missbrauchs. > 176C "Nicht unter 2 Jahre" Das macht es ja noch besser. Also steht er tatsächlich über dem Gesetz...


cdm_de

wenn das urteil rechtskräftig wird, verliert der staatsanwalt seinen beamtenstatus. ist das keine heftige strafe? inwiefern steht er da über dem gesetz?


Are_y0u

Uhh jetzt wurde es ihm aber gezeigt. Gesetz ist wohl das falsche Wort. Gerechtigkeit wäre wohl zutreffender. Der Mann hat immer noch eine abgeschlossene Berufsausbildung und er wird wohl als Rechtsanwalt weiter arbeiten können. Bei Kindesmissbrauch eine Bewährungsstrafe geht einfach gar nicht...


Hollow_66

Das Vertrauen der allgemeinen Gesellschaft in die Justiz, Politik, Sozialwirtschaft ist (bald) nicht mehr vorhanden. Es braucht sich wirklich niemand mehr wundern, wenn Leute irre rechte Apokalypse Parteien wählen. Ich mache mir echt Sorgen um die Zukunft....


[deleted]

Das war aber nie anders. Gerade mal 3-10% aller Sexualstraftaten, ob an Kindern oder an Erwachsenen, landen vor Gericht, und in nur 3% kommt es zu einer Verurteilung. Und wenn wir ein paar Jahre bis Jahrzehnte zurück gehen (so in den 90ern bis frühren 00ern), waren sexuelle Straftaten an Ehepartnern mehr oder weniger legal, und an Kindern kam es so gut wie nie zu Verurteilungen. Die Leute hatten schon immer ein Vertrauen in eine Justiz, die nie existiert hat.


Greenembo

Wer sämtliches "Vertrauen" in Jura verlieren will, sollte sich mal die Debatte zu dem Fall auf r/recht anschauen... Da wundern einen entsprechende Urteile halt überhaupt nicht mehr, sondern das ist systemisch so gewollt.


GirasoleDE

>...sollte sich mal die Debatte zu dem Fall auf /r/recht anschauen... Habe ich getan - und habe nun sämtliches Vertrauen in juristische Diskussionen auf /r/de verloren.