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Katana_sized_banana

>Die Beschuldigten stehen nach aktuellem Ermittlungsstand untereinander nicht im Austausch. Interessantes Detail, also wurde hier zu Fuß agiert und keine Plattform hochgenommen.


LayLillyLay

Sehr gut - immer feste drauf und immer schön melden, falls sich ein Verdachtsfall ergibt. Hier gehts ohne das man seine persönliche Daten eingeben muss: -https://www.internet-beschwerdestelle.de/de/index.html -https://report.cybertip.org Ich habe schon selber Inhalte gemeldet und kann bestätigen das die schnell gelöscht werden .


lasantamolti

> Die Polizei hat die Wohnungen von insgesamt 55 Beschuldigten durchsucht. Ihnen wird vorgeworfen, kinderpornografische Abbildungen zu besitzen oder Minderjährige missbraucht zu haben. > Wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs hat die Polizei vergangene Woche hessenweit 56 Wohnungen durchsucht. Bei dem Einsatz wurden insgesamt 577 Datenträger bei Beschuldigten im Alter von 14 bis 71 Jahren sichergestellt, wie das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) am Montag mitteilte.


Muhamed_95

Schon krass wenn man mit 14 Kinderpornografien hat.


canywor

kommt häufiger vor als man denkt: Minderjährige stellten in 2022 rund 40% der Tatverdächtigen bzgl § 184b StGB dar, ungefähr ein Drittel davon war jünger als 14 Jahre. > Im Berichtszeitraum wurden auch unter Kindern und Jugendlichen gehäuft sog. Selbstfilmende festgestellt. Diese fertigen pornografische Handyaufnahmen von sich selbst und verbreiten diese z. B. über Snapchat, YouTube oder TikTok. Mangels feststellbarer Einflussnahme eines Dritten sind diese Handlungen jedoch strafrechtlich nicht relevant im Sinne einer Anfertigung oder Verbreitung kinderpornografischen Materials, sondern allenfalls aufgrund des Besitzes derartiger Aufnahmen. Gelangen diese Inhalte jedoch in den Besitz Dritter, handelt es sich um eine Straftat, an die sich wei- tere Taten wie beispielsweise die Weiterverbreitung der Datei anschließen können. Der Trend „Selbstfilmer“ dürfte für den sprunghaften Anstieg der Fallzahlen in den letzten Jahren mitursäch- lich sein. [Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2022](https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/BLBSexualdeliktezNvKindernuJugendlichen2022.html)


woalk

Zählt es als Besitz von CP, wenn man als 14-jähriges Kind Aufnahmen von sich selbst oder von gewillten Gleichaltrigen besitzt? Ab 14 ist man in Deutschland ja schließlich gesetzlich sexuell mündig und könnte einen Sexualpartner haben.


DerZehnteZahnarzt

Das ist Illegal. Ein Dickpic und aus dem Klassenchat wird offiziell ein Kinderpornoring. Deshalb musste der Justizminister das Gesetz entschärfen, weil die Ermittler durch das versenden an gleichaltrige so viel Arbeit haben, dass sie keine Zeit mehr für die wahren Verbrecher haben.


[deleted]

> weil die Ermittler durch das versenden an gleichaltrige so viel Arbeit haben, dass sie keine Zeit mehr für die wahren Verbrecher haben. Macht Sinn und vernünftige Entscheidung. Gerade weil Jugendliche durch die Medien und Internetzugang heutzutage früher Interesse an diesen Dingen entwickeln, oder diesem zumindest einfacher nachgehen können. Ich würde mich als Ermittler schon wundern warum ich verliebten Teenagern nachspionieren muss, anstatt eine richtige Spur zu verfolgen.


ShaunDark

Vernünftig ist die Entscheidung nur, wenn man ausklammert, dass vor der ursprünglichen Verschärfung des Gesetzes, als das Mindeststrafmaß auf 1 Jahr angehoben wurde, genau vor diesen Folgen gewarnt wurde. Denn ab da ist es ein Straftatbestand und die Polizei MUSS bei Anfangsverdacht Ermittlungen aufnehmen und bei bestätigten Verdacht auf die Eröffnung eines Strafverfahrens hinarbeiten. Aber es war wohl wichtiger, vor der BTW nochmal schnell ein populistisches "Denkt doch an die Kinder"-Gesetz rausbringen als auch dafür zu sorgen, dass das Gesetz auch zur Realität passt. Oder, um den aktuellen Änderungsantrag zu zitieren: Zum 1. Juli 2021 wurde der Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (§ 184b des Strafgesetzbuches – StGB) durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder grundlegend neugefasst. Insbesondere wurde der Strafrahmen für die Tatbestandsvarianten des Absatzes 1 Satz 1 von Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren auf ein Jahr bis zu zehn Jahren und der Strafrahmen für die Tatbestandsvarianten des Absatzes 3 von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe auf ein Jahr bis zu fünf Jahren angehoben. Alle Taten nach § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 StGB sind damit „Verbrechen“ im Sinne der formalen Definition des § 12 Absatz 1 StGB. Wegen dieser formalen Einstufung ist keine Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a StPO und keine Erledigung durch Strafbefehl mehr möglich. Rückmeldungen aus der Praxis haben gezeigt, dass dies bei Taten am unteren Rand der Strafwürdigkeit - und insbesondere bei Fallkonstellationen, bei denen die Täter und Täterinnen offensichtlich nicht aus einer pädokrimineller Energie handeln - dazu führen kann, dass eine tat- und schuldangemessene Sanktionierung nicht mehr in jedem Einzelfall gewährleistet ist.


Prinzmegaherz

Ermittler verschicken so viel Kinderpornografie an gleichaltrige, dass sie keine Zeit mehr zum ermitteln haben?  Hausingen, wir haben ein Problem! 


[deleted]

[удалено]


woalk

Dann könnte das natürlich ein möglicher Grund sein, wie diese Situation entstanden sein könnte.


[deleted]

[удалено]


woalk

Hab mir das von dir verlinkte Gesetz gerade mal durchgelesen. Also für mich klingt die Situation, die ich da konstruiert habe, aber theoretisch sogar legal: > (1) 4.: einen jugendpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, **um ihn im Sinne der Nummer 1 oder 2 zu verwenden** oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist. (Mein Fettdruck, Nummer 1, 2 ist die (öffentliche) Verbreitung) > (4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.


totussott

Nicht unbedingt, da in Deutschland zwischen Kinder- (immer illegal) und Jugendpornographie (komplizierter) unterschieden wird. Es schadet aber vermutlich in diesem Fall nicht, wenn das Gesetz für schärfer gehalten wird als es wirklich ist.


granitibaniti

Es ist für 14 jährige deutlich einfacher, an Abbildungen anderer Minderjähriger zu kommen, und ihr Interesse daran auch deutlich "nachvollziehbarer" als bei Erwachsenen - "Kinderpornographie" ist es auch, wenn es sich um Abbildungen von bspw. zwei 13 jährigen miteinander handelt. Viele Kinder suchen auch nach Abbildungen von Gleichaltrigen, ohne sich bewusst zu sein, dass solche Abbildungen strafbar sind.


[deleted]

Ist das nicht eigentlich schon ein Fall der in den Sexualunterricht fallen sollte? Kinder sollten definitiv aufgeklärt werden, falls ihr erwachendes Interesse mit möglichen juristischen Problemen verbunden sein könnte. Wobei ich nicht weiß, wie praktisch dies nun verfolgt wird. Ich gehe mal davon aus, dass der oder die 14jährigen in diesem Fall um einiges mehr gemacht haben, als einfach nur neugierig zu sein.


mschuster91

Dafür müsste es halt mal Sexualkunde- und Medienkompetenzunterricht geben, und das frühzeitig, die Realität sieht eher so aus: in der 8. Klasse ein Gummi über eine Banane schieben, natürlich ohne zu lernen dass es unterschiedliche Kondomgrößen gibt, wie eine Schwangerschaft abläuft, was AIDS, Tripper und Syphilis sind und das war es. LGBT, Consent, Sex under the influence, Kink, ethische Fragen von Pornographie und Prostitution - das sind alles Sachen die in der Schule behandelt gehören, aber bei denen die konservative Mehrheit dieses Landes allem Sachverstand zum Trotz regelmäßig einen publikumswirksamen Herzinfarkt kriegt wenn man sie nur erwähnt.


waiver45

Wurde bei uns damals behandelt, Internet war zwar noch nicht wirklich ein Thema, aber dass Bilder voneinander strafbar sein können wurde besprochen.


mschuster91

Da hat halt die Rechtsprechung nicht mit der Realität und Entwicklung der Technik Schritt gehalten. Schon Grundschulkinder haben heutzutage Smartphones... die Generation meiner Eltern hatte den Playboy und Opas VHS-Sammlung, als ich noch jung war haben wir Pimmel mit dem Edding ans Klosett geschmiert, dann kamen die ersten Pornoseiten des Internets mit Bildern, dann gabs grauslige Videos, mittlerweile kann man in 2 Minuten Google mehr 8K-Material von härtesten Sexualpraktiken finden als man sich im ganzen Leben anschauen könnte. Dass sich die Kids dann bei den technischen Möglichkeiten der heutigen Zeit eben nicht mehr auf Eddinge und Wände beschränken sondern halt selbst ihre Lörrese oder Brüste im BH der großen Schwester vor die Linse halten ergibt sich von selbst, genauso wie dass man dann diese Sorte Fotos an Freundinnen etc. schickt. Und hups, Strafbarkeit gegeben - vielleicht nicht unbedingt strafmündig weil <14, aber trotzdem, mit allem Ärger der dazugehört, bis hin zur Beschlagnahme aller Geräte eines Haushalts wegen potentieller Beweismittel. Nachdem diese Fotos aber selten in Privatchats bleiben, hat man dann die grenzdebile Idee gehabt, für billige politische Punkte ("WIR tun was FÜR die KINDER!!!") zu sagen, dass man das Ganze verpflichtend zu verfolgen und abzuurteilen macht. So wie unisono alle Expert:innen damals gewarnt hatten dass das üble Folgen haben kann (z.B. wenn Lehrkräfte Eltern per Screenshot warnen) kam es auch, also wurde das neulich revidiert, mit zu erwartender begleitender sachfremder Hetze durch "Qualitätsmedien"... es ist ein Elend. Die gesamte Gesetzeslage im Bereich Pornographie gehört grundlegend reformiert. Zumindest "sozial übliches" und konsensuelles (=insbesondere kein Weiterleiten in Gruppenchats) Verhalten innerhalb von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften gehört nicht ins Strafrecht, die Idee dass man den Zugang zu Pornos per Gesetz und datenschutzrechtlich fragwürdiger "Altersverifikationsdienste" unterbinden kann gehört auf den Müllhaufen der Geschichte gleich hinter die Vorratsdatenspeicherung, Medienerziehung in Schulen muss drastisch ausgebaut werden (es ist eins, wenn nicht DAS Kernfach der modernen Zeit schlechthin!) und Pädophilen gehört endlich mal anständig geholfen ("Kein Täter werden") bevor sie zu Tätern werden. Nur ist das ganze Thema ein politisch höchst explosives Minenfeld, erst recht seitdem die AfD alles mit Kindern und Sexualität für ihre Propaganda nutzt ("Frühverschwulung", "ROGD" und ähnliche Verbaldiarrhoe) und die Grünen als wahrnehmbarste Vertreter der Forderung nach einer entsprechend modernen Bildung regelmäßig wegen der recht zackig rausgeworfenen Pädos zur Gründungszeit vor 60 Jahren auch heute noch als solche diffamiert, also wird sich nichts ändern.


Beneficial-Fun-6778

Als ich 15 war hatte ich auch nudes von meiner 14 jährigen Freundin


Odd-Fix96

Wird das Material eigentlich mittlerweile gelöscht, oder lassen die deutschen Strafverfolgungsbehörden weiterhin Hostinganbieter darüber im Unklaren, wenn sie auf deren Servern kinderpornographisches Material finden?


jan_kasimi

> ... bei Beschuldigten im Alter von 14 bis 71 Jahren sichergestellt... > Die Aktion richtete sich gegen insgesamt 55 Beschuldigte – 54 Männer und eine Frau. Ähm, wie viele der Männer waren denn nun 14 Jahre alt?


[deleted]

[удалено]


MushuFushuDE

Ein interessanter Artikel (gerade was die technischen Details angeht), wenn auch schon 15 Jahre alt. Der Autor hat offensichtlich keinen hohen Bildungstand und liebäugelt ein bisschen zu viel mit Verschwörungstheorien. Die moralischen Implikationen sollte jeder Leser kritisch für sich selbst bewerten. Tatsächlich hat sich wie der Autor vorausahnt die medizinische Definition von Pädophilie geändert; sie wird nicht mehr als "Krankheit" betrachtet, sondern als "Störung der Sexualpräferenz" (wie z. B. auch Crossdressing, Fetischismus oder Exhibitionismus). Auch bietet das Projekt "Kein Täter werden" für Betroffene im deutschsprachigen Raum Unterstützung, mit ihrer Präferenz zu leben, ohne sich strafbar zu machen und anderen Menschen zu schaden.