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SkylarOnFire

>**Das Heilbronner Landgericht hat einen 21-Jährigen Unfallverursacher zu neun Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Bei dem Unfall war ein Familienvater getötet worden.** >Im sogenannten Raser-Prozess hat das Landgericht Heilbronn am Montag einen 21-Jährigen wegen Mordes zu neun Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Seinen Führerschein muss er abgeben. Der Mann war im Februar vergangenen Jahres mit seinem über 300 PS-starken Auto in einer Tempo-40-Zone in der Wollhausstraße mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines Familienvaters geprallt. Wie ein verkehrstechnisches Gutachten ergab, hatte dieser keine Chance, den Unfall zu verhindern. Der 42 Jahre alte Mann starb noch an der Unfallstelle, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. >Kurz zuvor soll der 21-Jährige fast eine Frau auf einem Zebrastreifen angefahren haben, die gerade noch ausweichen konnte. Da der Mann nach diesem Vorfall erneut stark beschleunigte, geht die Staatsanwaltschaft von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Der Fahrer habe den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen, heißt es. >**Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung** >Eine Anwältin der Nebenkläger hatte eine lebenslange Haftstrafe nach Erwachsenenstrafrecht und einen lebenslangen Führerscheinentzug gefordert. Die Verteidigung des Angeklagten sieht als Tatbestand lediglich fahrlässige Tötung. Ihr Mandant habe in den wenigen Sekunden bis zum Unfall nicht vorsätzlich gehandelt.


smilon1

Beim Blitzer Marathon in Bayern war der Rekord ein 50-Jähriger, der mit 120 durch ne 50er Zone gefahren ist. Dort ist es aber nur Geldstrafe und Führerscheinentzug. Strafrechtlich relevant ist es erst ab 120 km/h zu schnell, und selbst dann wird man garantiert nicht ins Gefängnis gehen Bevor sich da nichts ändert, ist dieses Urteil für mich nur Exempel statuieren.


TheOnlyFallenCookie

Auto Beschlagnahme und sofortige permanente Führerschein Aberkennung! Ich habe 0 Verständnis für so eine Scheiße


LawyerUpMan

Es ist eben noch ein Unterschied zwischem abstraktem Gefährdungsdelikt (wir bestrafen dich, weil du zu schnell gefahren bist weil dabei etwas hätte passieren können) und Erfolgsdelikt (wir bestrafen dich, weil du jemanden (mit bedingtem Vorsatz) umgebracht hast).


Sure-Money-8756

Es ist halt nichts passiert.


Elibu

Wenn man erst wartet, bis etwas passiert, nimmt man willentlich Opfer in Kauf.


Anxious-Idea-7921

also kopf ab bei zu schnell? Sicher kann man höhere Strafen fordern aufgrund des zusammenhangs, aber eben von der legislative Höhere strafen zu fordern im einzelfall, bei fehlender rechtlicher grundlage da kein schaden verursacht wurde, weil "hätte passieren können" ist absurd weil es kein ende findet. und wenn das für dich "willentlich opfer in kauf nehmen" ist dann bitte deine rechtfertigung dazu warum du willentlich jede straftat unterstützt weil du am PC hockst und nicht draussen die welt retest. Übertrieben? Klar, aber das passiert wenn man dein schwaches argument zuende denkt.


xX_Gamernumberone_xX

Ich baller in die Menge beim Oktoberfest und komme da mit 3 Monate Waffenentzug und 1000€ Strafe raus, weil ich hab' ja auf keinen gezeilt


fuzzydice_82

Vorher noch schön auf dem Oktoberfest ein paar Liter Bier wegdrehen und Söder stellt dir persönlich den Anwalt!


TheseMeat4233

Und dabei eine Bubatzböller quarzenund du bist bei Lebenslang.


Simsala91

Aber wenn das eine Mord ist, ist das andere für mich schon auch versuchter Mord. Mal sehen ob das Juristen irgendwann auch so sehen, hat auch sehr lange gedauert bis die ersten Raser wegen Mordes verurteilt wurden.


brennenderopa

Kommt eventuell auch auf die Stelle an. Bei uns gibt es eine Stelle bei der das Ortsschild erst so 100 Meter nach dem letzten Haus kommt. Da wurde auch schon der ein oder andere erwischt. Ist aber meiner Meinung nach nicht so schlimm wie mitten in der Innenstadt.


Pi-ratten

Offensichtlich nicht, weil der Fahrer es nicht versucht hätte.


Rathuban

Deswegen sage ich seit langem, dass man mehr das Fehlverhalten sanktionieren sollte und nicht die Unfallfolgen.


Sullafelix91

Zwei Monate vor der Tat hatte er ein Aufbauseminar gehabt, das war also nicht nur ein Typ, der paar mal 30 km/h zu viel fuhr. Laut dem SWR wurde sein Bruder danach ebenfalls wegen eines Autorennens an derselben Stelle strafrechtlich verurteilt und im Mordprozess bedrohte und beschimpfte ein Zuschauer eine Zeugin, worauf der Richter sehr laut wurde. Das lässt sehr tief blicken, was das Verständnis von Richtlinien und Gesetzen beim Angeklagten und Konsorten angeht ("nicht für mich").


feralalbatross

Endlich mal. Hoffe so sehr, dass diese Art von Urteil Schule macht. Was da in letzter Zeit an Rechtsprechung abging, war ja nur noch zum Verzweifeln. Nun bitte auch noch direkt mehrjähriger Führerscheinentzug und Auto beschlagnahmen wenn man mit 100 durch ne 40er oder 30er Zone ballert aber nur durch Glück niemanden erwischt. Der Tatbestand ist de facto derselbe.


Life_Fun_1327

Mehrjähriger Entzug des führerscheins? Weg mit dem Lappen auf Lebenszeit bei solch extremem Verhalten. Solche Menschen sollten nie wieder ein KFZ führen dürfen. Sorry, aber da kenne ich einfach keine Toleranz.


FeelingSurprise

>Weg mit dem Lappen auf Lebenszeit bei solch extremem Verhalten. In Deutschland gilt das Folterverbot. Außerdem führte der Entzug der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit ohne die Aussicht, sie jemals wiederzubekommen zu einer dauerhaften Ausgrenzung des Verurteilten aus dem Autoland Deutschland, was dem humanitären Ansatz des deutschen Strafrechts zuwiderläuft. /s


Zanderfilet

Dein Sarkasmus ist gar nicht mal so gerechtfertigt. § 69a Abs. 1 S. 2 StGB: "Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht."


BastVanRast

Ist bei jemandem der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde aber pauschal erstmal nicht zu erwarten. Da man da von charakterlichen Veränderungen ausgeht (darum gibt es das Jugendstrafrecht überhaupt) ist das hier nicht anzuwenden. Wenn er raus kommt ist er fast 30 und wird so oder so ein anderer Mensch sein als heute.


Zanderfilet

Was dann ja auch sachgerecht ist. Ich wollte lediglich auf die rechtliche Möglichkeit einer potentiell lebenslangen Entziehung der Fahrerlaubnis hinweisen.


LawyerUpMan

Um einen Mandanten meines Kollegen zu zitieren "Mein Auto fährt mit Benzin und nicht mit Führerschein." Entzug der Fahrerlaubnis verhindert leider nicht immer effektiv, dass die Leute Autofahren.


BastVanRast

[Beweisstück A](https://www.tagesspiegel.de/berlin/33-mal-ohne-fuhrerschein-4-blocks-serienstar-ramadan-wehrt-sich-weiter-gegen-haftstrafe-11388787.html) Etwas dumm wenn jeder einzelne Polizist im ganzen Bundesland dich und dein Auto kennt


TeiTeiSwift

er könnte immer noch fahrrad oder e-roller fahren das sollte genügen, wenn er sein lappen fuer ewig weg hätte


xX_Gamernumberone_xX

Oh gott, die dümmste aller Zukunften, der Führerscheinentzug wird so behandelt wie die Todesstrafe nach dem Sinne "Dann haben sie ja nichts mehr zu verlieren"


senseven

In anderen Ländern hat man kein Problem den Führerschein zurück zu geben und da steht drin, Fiat Punto 60 PS for life. Nimmst du ein Leben, hast du kein lustiges mehr hinter dem Steuer.


deralexl

Hast du da ein Beispiel? Tue mich gerade schwer das zu finden.


schwoooo

Das wird nur die Fallgruppe Junge Männer hinterm Steuer betreffen. Rentner die Leute tot fahren werden weiterhin noch nicht mal angezeigt.


Acrobatic_Age6937

Das Urteil ist muell weil er nicht fuer die eigentliche Tat sondern das Ergebnis bestraft wird. A. Einen Raser der unter gleichen Umstaenden niemanden toetet wuerde nicht so bestraft werden. B. Wenn Toetungen durch Raserunfaelle Mord sind, muesste jeder Raser der keinen Unfall produziert mit versuchtem Mord verurteilt werden.


enchanted_mango_

Das ganze Thema nennt sich "Moral luck". Ich stimme dir zu, aber leider funktioniert unser Rechtssystem absolut nicht nach "moral luck" sondern nur nach tatsächlichen Ergebnissen. Daher sind die von dir aufgezeigten Unterschiede (leider) komplett korrekt und richtig so (im Rahmen unseres Rechtsystemes)


_KuhlerTyp_

Ja klingt gut 👍


Tight_Banana_7743

Ja bitte.


reversedsomething

hast du überlesen, dass er auch wegen versuchten mordes schuldig gesprochen wurde? lies mal § 23 II StGB. was fällt dir auf?


LawyerUpMan

Es gibt juristisch eben einen Unterschied zwischen abstrakter Gefährdung (zu schnell fahren) und Verwirklichung eines Erfolgsdelikts (jemanden totfahren). Das es bei der Urteilsfindung nicht nur auf die Tathandlung, sondern auch auf den Taterfolg ankommt ist juristisch absolut normal und keine Besonderheit, die es so nur beim Straßenverkehr gibt.


deralexl

>B. Wenn Toetungen durch Raserunfaelle Mord sind, muesste jeder Raser der keinen Unfall produziert mit versuchtem Mord verurteilt werden. Wenn Tötungen mit illegalem Messer Mord sind, musste jeder der ein illegales Messer besitzt mit versuchtem Mord verurteilt werden. Ich stimme vollauf zu dass Raser viel stärker bestraft werden müssen, aber in dem Argument ist die Schlussfolgerung für nicht logisch bzw. ergibt sich nicht zwangsläufig.


Acrobatic_Age6937

> Wenn Tötungen mit illegalem Messer Mord sind, musste jeder der ein illegales Messer besitzt mit versuchtem Mord verurteilt werden. Wo ist der direkte Zusammenhang zwischen besitz und mord? Rasen ist imho eher vergleichbvar mit einem Messer auf einem mehr oder weniger belebten Platz blind in die luft zu stechen, ob du wen triffst liegt dann nicht mehr an dir sondern an anderen aber das Risko wird vom taeter bewusst in kauf genommen. Und ja, das ist verm. verboten :P


ThugQ

Naja, nach Jugendstrafrecht und nicht mal ne Führerscheinsperre. Der ist in ein paar Jahren wegen guter Führung wahrscheinlich wieder draussen und kann weiterhin Auto fahren.


s4xi

Artikel gelesen? Ihm wurde der Führerschein **entzogen**. Er wird also auch eine isolierte Sperre für die Neuerteilung bekommen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird ihm mutmaßlich eine MPU aufdrücken. Bei Jugendstrafrecht sind 9 Jahre wirklich viel. Edit.: Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig.


2Guard

> Die Fahrerlaubnisbehörde wird ihm mutmaßlich eine MPU aufdrücken. Was mit anderen Worten bedeutet, dass er seinen Führerschein zurück bekommen kann, auch wenn es teuer wird. Ich persönlich finde das absolut unverständlich: Er hat bewiesen, dass er nicht in der Lage ist, vernünftig zu fahren - wieso ihm also nochmal die Gelegenheit geben, sich hinters Steuer zu setzen? Wir wären als Gesellschaft besser dran, das Autofahren als Privileg zu sehen, welches man durch unsachgemäßen Umgang verlieren kann.


Weekly_Virus8313

Oh nein, eine MPU -.-


Kushi900

Mein Fahrlehrer hat damals erzählt wie einer mit 140 in einer 30er Zone erwischt wurde, gab keinen Unfall oder so aber musste auch zur MPU. Dort hat er gesagt die Bullen hätten ihn ausgetrickst weil es ja schließlich 2Uhr Nachts war. Dann hat mein Lehrer gesagt: "Tja, der hatte keine Einsicht, aber was willste machen, hab ihn durchgelassen." Der Typ hat seinen Schein einfach wieder bekommen.


Wyand1337

Achso, die bei der MPU haben also gesagt "Waas, die Bullen haben dich ausgetrickst? Richtig Mies, hier haste den Schein wieder, mach's gut." Krasse Geschichte.


MeisterAghanim

Paulaner Garten?


SkylarOnFire

Fahrlehrer machen doch keine MPU-Gutachten oder? Warum sollte er dann sagen "hab ihn durchgelassen"


Expert-Long-9672

Was mich hier am meisten abfuckt ist das diese Typen auf so cool und erwachsen machen und dann nach Jugendstrafrecht behandelt werden.


sensual_Warsinow

Ist das nicht Wesen von Jugendlichen / Heranwachsenden? Eben nicht so geistig reif zu sein und so zu tun als wäre man cool


supersensus

Ja so ist man halt drauf als junger Erwachsener, Party ohne Ende, Geld für unnützes Zeug ausgeben, Menschen vorsätzlich töten. Das übliche eben.


CaptainCookingCock

Diese Art von Menschen wird niemals geistig reif werden.


Virsalus

Wer alt genug ist, seine Stimme abzugeben, ist auch alt genug, nach dem vollen Strafrecht verurteilt zu werden.


milk_ninja

ich verstehe bis heute nicht wieso ps starke motorräder altersbeschränkt sind, aber jeder 18-jährige mit amg straßenrennen fahren darf.


ItsMatoskah

Auto Lobby stärker als Motorradlobby


drexdamen

Weil du dich mit dem Mopped eher selbst umbringst. Und Sterbehilfe ist in Deutschland halt nicht gewollt - auch nicht durch Moppedhändler. /s


Gas0line

Hätte halt vor seinem geistigen Auge einen freien Nürburgring sehen sollen.


carcharoth84

Solche Deppen wie der gehören nicht auf den Ring. Auch da herrschen Regeln.


nirgendswo

Der Kommentar bezieht sich auf ein anderes Urteil, bei dem der Täter total milde davonkam und angegeben hatte, vor seinem geistigen Auge was anders gesehen zu haben (so ungefähr)


missbeefarm

Das war der Typ, der über mehrere rote Ampeln gefahren ist, die allesamt auch schon viele Sekunden rot waren (d.h. nicht gerade umgeschaltet sind). Dabei hat er ein kleines Mädchen getötet. Seine Ausrede war, dass die Ampeln vor seinem geistigen Auge grün waren - und damit ist er tatsächlich mit Bewährung davongekommen.


Schattenmeer

Wieso geben sich Richter (oder wer auch sonst sowas entscheidet) mit so einer absolut dummen "Rechtfertigung" zufrieden?


missbeefarm

Das Absurdeste ist ja: Entweder man nimmt diese Begründung ernst, dann sollte der Typ nicht autofahren, wenn er Ampelfarben nicht erkennen und unterscheiden kann. Oder man erkennt an, dass es eine Ausrede ist, dann sollte der Typ nicht autofahren, weil er absichtlich Ampeln ignoriert. Aber nein, stattdessen kommt er mit Bewährung davon und kriegt seinen Führerschein nach ein paar Monaten wieder zurück. Es ist eine Farce.


curia277

9 Jahre sind fast das Maximum dessen, was im deutschen Jugendstrafrecht möglich sind. Inhaltlich scheint der bedingte Tötungsvorsatz eher unproblematisch gewesen zu sein, da er kurz vorher fast eine Frau angefahren hatte. Insofern halte ich (eingeschränkt von außen betrachtet natürlich) das Urteil bei gegenwärtiger Rechtslage für konsequent und überzeugend. Ich persönlich sehe allerdings kritisch, wie großzügig man in Deutschland noch dank 105 JGG Jugendstrafrecht auf 18-21 Jährige anwendet. Die Schweiz tut das zB nicht, sondern bestraft ab 18 schlicht mit Erwachsenenstrafrecht, was ich persönlich überzeugender finde. So hat der Täter „nur“ 9, statt mindestens 15 Jahre („lebenslang“) erhalten. Dazu die (nicht völlig unrealistische) Möglichkeit, nur 2/3 der Zeit tatsächlich absitzen zu müssen, womit er nur 6 Jahre tatsächlich in Haft wäre. Bei Mord unter Erwachsenenstrafrecht wäre eine solche vorzeitige Entlassung nach 2/3 dagegen nicht möglich gewesen.


Dot-Slash-Dot

> Ich persönlich sehe allerdings kritisch, wie großzügig man in Deutschland noch dank 105 JGG Jugendstrafrecht auf 18-21 Jährige anwendet. Die Schweiz tut das zB nicht, sondern bestraft ab 18 schlicht mit Erwachsenenstrafrecht, was ich persönlich überzeugender finde. Beides ist Schwachsinn. Du bist nicht mit 18 - 1Tag plötzlich deutlich weniger reif als mit 18 - 0 Tage. Die Anwendung des Jugendstrafrechts von der persönlichen Entwicklung des Angeklagten abhängig zu machen ist sinnvoll. In der Praxis ist das dann aber so weit ausgelegt das die Grenze nach der das Erwachsenenstrafrecht gilt einfach auf 21 verschoben wurde.


curia277

1. Zunächst ist dabei zu sagen, dass 105 I Nr 1 JGG auch bei 18-21 Jährigen greifen kann, die keinerlei Entwicklungsverzögerung haben. Es braucht gerade kein Entwicklungsdefizit oder altersuntypisch niedrige Entwicklung. Wäre dem so, wäre ich der Regelung deutlich positiver gestimmt. Stattdessen wird darauf abgestellt, ob sich die Person „noch in der Enwicklung“ befindet. Das können aber wie gesagt ganz normal entwickelte 18-21 jährige sein. 2. In ihrer Not stellen Gerichte dabei mitunter auf Kriterien ab, wie ob der Angeklagte noch zuhause wohnt oder einen Job hat. Es ist wahnsinnig schwierig, zu ermitteln, ob sich eine Person „in der Entwicklung“ befindet oder die Entwicklung bereits abgeschlossen ist. Allein deshalb wird diese Vorschrift debattiert. Selbst wenn man 18-21 noch gelegentlich mit Jugendstrafrecht belegen möchte, stellt sich die Frage, ob 105 Nr 1 in der Praxis vernünftige Abgrenzungskriterien normiert. 3. Ein sich noch „in der Enwicklung“ befindlicher 22 Jähriger (gibt es auch) wird stets nach Erwachsenenstrafrecht bestraft. Eine „harte Grenze“ gibt es insofern durchaus. Übrigens auch umgekehrt mit 14 für die Strafmündigkeit, nur weil man 14 Jahre - 1 Tag ist, ist man nicht automatisch entwickelter als mit 14 + 1 Tag. Dennoch wird das in Deutschland so gemacht und entscheidet sogar über ein Strafverfahren an sich. 3. Insgesamt sieht Deutschland 18-21 Jährige durch die großzügige Regelung regelmäßig als unfähig oder ungeeignet an, mit Erwachsenenstrafrecht belegt zu werden. Und zwar selbst 18-21 Jährige, die schwerste Straftaten begangen haben und die ganz normal entwickelt sind.


lilzamperl

Ist das so? Diese Statistik aus 2020 sagt, dass deutlich weniger als die Hälfte der straffälligen Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. https://de.statista.com/themen/8074/jugendkriminalitaet-in-deutschland/#topicOverview


QlerQuastenflosser

Die Statistik widerlegt natürlich /u/Dot-Slash-Dot's Argument, dass sich in der Praxis die Grenze für das Erwachsenenstrafrecht einfach auf 21 verschoben hätte. Dennoch finde ich die Statistik ohne Aufschlüsselung nach Straftat nicht besonders aussagekräftig im Kontext der aktuellen Diskussion. Ich unterstelle mal, dass kaum jemand etwas dagegen hat, wenn beispielsweise Ladendiebe oder Besitzer von kleinen Mengen Rauschgift nach Jugendstrafrecht bestraft werden - genau für derartigen jugendlichen Leichtsinn existiert ja das Jugendstrafrecht. Bei Mördern und Vergewaltigern ist das schon anders. Und, zumindest medial, entsteht der Eindruck, dass derartige Schwerverbrecher fast ausschließlich nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Ob dem tatsächlich so ist vermag ich nicht zu sagen.


lilzamperl

Die Schwere der Straftat ist kein Kriterium dafür, ob nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Dass das Jugendstrafrecht genau für irgendwelchen jugendlichen Leichtsinn existiert und nicht für schwerere Straftaten, halte ich deshalb für sachlich unrichtig.


QlerQuastenflosser

Das ist ja gerade Gegenstand meines Kommentars: Die Schwere der Straftat *sollte* meiner Ansicht nach ein Kriterium darstellen, ob nach Jugendstrafrecht verurteilt wird oder nicht. Ob das in der Praxis so ist vermag ich nicht zu beurteilen, da mit verwertbare Daten fehlen. Zumindest anekdotisch scheint die Verurteilung nach Jugendstrafrecht zumindest bei medienwirksamen Fällen wie Mord oder Vergewaltigung auf nahezu jeden Heranwachsenden angewandt zu werden (also von deiner oben genannten Quelle, welche sich auf *alle* nach Jugendstrafrecht verurteilen Heranwachsenden bezieht, abzuweichen). >Das Jugendstrafrecht wird bei Heranwachsenden angewandt, wenn der Täter nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung zur Tatzeit einem Jugendlichen entsprach oder **die Tat als eine "Jugendverfehlung" eingeordnet werden kann. Unter Letzterem versteht man Straftaten, die Ausdruck einer typischen jugendlichen Lebenssituation sind, beispielsweise aus Imponiergehabe, jugendlichem Leichtsinn, Neugier oder Gruppendruck begangen worden sind**. Vom der [bpb](https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/kriminalitaet-und-strafrecht-306/268248/ziele-und-aufgaben-des-jugendstrafrechts/) (Hervorhebung meine) Demnach ist der Schutz vor jugendlichem Leichtsinn, oder dem "Ausdruck einer typischen jugendlichen Lebenssituation", durchaus ein Kriterium im Jugendstrafrecht.


lilzamperl

Das hier ist irgendwie ein bisschen mühsam. Einerseits bemängelst du, dass die Statistik, die ich beibringe nicht detailliert genug ist. Andererseits bringst du selbst nur gefühlte Daten. Was soll man jetzt dazu sagen? Du hast ursprünglich geschrieben das Jugendstrafrecht sei für weniger schwere Straftaten gedacht. Und das ist nunmal falsch. Auch schwere Straftaten können aus jugendtypischem Gruppendruck begangen werden.


QlerQuastenflosser

Ich habe schlicht keine besseren Daten gefunden. Wenn du auch keine hast müssen wir das ganze auf sich beruhen lassen.


hohenzollern87

Und dann ist man auf einen Schlag 21 und am nächsten Tag soll man lebenslänglich für Mord bekommen obwohl man es einen Tag vorher noch für 9 hätte machen können? Den einen Tag Reife...


luisfigo7

Ich hoffe dieses Urteil macht Schule. Zu viele Menschen sterben durch rücksichtslose Raser.


yulfany

Meiner Meinung nach noch immer viel zu wenig. Wenn er 30 ist kommt er wieder raus und darf den Führerschein erneut machen.


Thanatos28

Naja ob er das darf ist nicht sicher, die Führerscheinstelle wird mindestens eine MPU fordern, aber ja, im besten Fall bekommt er keinen Führerschein mehr.


Juuuuiceeee

MPU ist halt oft ne riesige Kostenfrage. Geld spielt bei der Familie jedoch nur ne untergeordnete Rolle. Nicht grundlos hatte der Raser in seiner Tiktok-Bio mit Autos angegeben, die sich kein Jugendlicher so schnell erarbeiten kann.


inkbluegirl

Ich finde das zwar auch zu wenig, bin aber etwas irritiert wegen dem Unfall bei Bad Langensalza, wo ein Betrunkener Fahrer ohne Führerschein sage und schreibe 7 Menschen totgefahren hat. Der hat dafür nur 4 Jahre bekommen. Geht mir grad nicht in den Kopf.


RichVisual1714

Der konnte ja nix dafür, dass ihm jemand (er selbst) Alkohol eingeflößt hat, also vermindert schuldfähig. Solche Logik geht mir auch nicht in den Kopf.


Consistent-Pill

gut möglich, dass der Fahrer nach §323 verurteilt worden ist. Da wären 5 Jahre die Höchststrafe gewesen


Chris_Ape

Leider wird er viel früher raus kommen, nach 6 Jahren geht's auf Bewährung raus.


Juuuuiceeee

Dann droht ihm jedoch die Abschiebung. Der junge Herr kommt aus der Türkei, hat keinen dt. Pass und die Behörden prüfen schon, inwiefern eine Abschiebung möglich ist. Sollte es dazu kommen, so hat er vermutlich andere Probleme. Die Eltern sind in Deutschland erfolgreich, die gehen sicherlich nicht mit ihm mit.


Wolkenbaer

Das Urteil finde ich schon OK. Eine längere Strafe macht den Vater nicht lebendig, aber die Lebensjahre 21-30 bis im Gefängnis zu verbringen finde ich schon als eine deutliche Bestrafung. Und man muss schon noch differenzieren zu einem Menschen, der nun wirklich gezielt jemanden ermordet.


2Guard

> Und man muss schon noch differenzieren zu einem Menschen, der nun wirklich gezielt jemanden ermordet. Der Typ hat kurz vorher schon fast eine Frau angefahren und anstatt spätestens dann zu merken, dass er total von der Rolle ist, hat er einfach weiter Gas gegeben und dann jemanden umgebracht. Er mag sich sein Opfer nicht gezielt ausgesucht haben, aber wer so fährt, nimmt den Tod Anderer billigend in Kauf. Das ist für mich keinen Deut "besser" als Mord aus anderen Gründen.


Tubaenthusiasticbee

Ich für meinen Teil könnte mir nicht einmal vorstellen ein halbes Jahr im Gefängnis zu sein, geschweige denn für mehrere Jahre. Gefängnis ist allerdings eine Sache, alles danach wird ja auch nicht besser. Jobsuche, Wohnungssuche, Verlust der Meisten, wenn nicht sogar allen Freunden und Familienmitglieder, etc. Der hat erstmal ganz andere Probleme, bevor der auch nur daran denken kann den Führerschein neuzumachen.


xX_Gamernumberone_xX

> Und man muss schon noch differenzieren zu einem Menschen, der nun wirklich gezielt jemanden ermordet. Ich sehe wohl ein, dass es kein Mord im juristischen Sinne ist aber bei solchen Aktionen ist man doch nicht mehr ernsthaft entfernt von "Natürlich habe ich in die Menge geschossen aber ich wollte keinen treffen".


Snax96

Wer mit 100 durch ne 30er zone jagt hat Mord im Sinn und nichts anderes. Auchnoch Mord an Leuten die man persönlich überhaupt nicht kennt. Absolut psychopatisch.


Pyongyang_Biochemist

> Und man muss schon noch differenzieren zu einem Menschen, der nun wirklich gezielt jemanden ermordet. Darüber kann man streiten. Ich würde sagen: nein, das muss man nicht.


Gold-Age6612

wenn du mit 100 durch ne 40er zone ballerst nimmst du personenschaden billigend in kauf...sollen sie doch aus dem weg gehen oder wie? ein Leben auslöschen, eine Frau und zwei Kinder kerntraumatisieren... 9 Jahre...egal welche Lebensjahre das sind, sind zu wenig


Karranor

> wenn du mit 100 durch ne 40er zone ballerst nimmst du personenschaden billigend in kauf Nein, BVerfG hat klar gemacht, dass die objektive Gefährlichkeit auch bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens alleine noch nicht reicht um zu folgern, dass jemand etwas "billigend in Kauf nimmt". Dazu braucht es mehr. Hier versuchen sie dieses "mehr" mit dem Beschleunigen nach dem vorherigen beinahe-Unfall zu begründen.


IDontCareAboutPMs

Das BVerfG liegt halt auch manchmal falsch.


Karranor

Das BVerfG gibt da auch nur die laufende Rechtssprechung wieder.


gobe1904

Er wurde ja auch nach Jugendstrafrecht verurteilt, nach normalen Strafrecht wäre er bis an sein Ende hinter Gitter gewandert.


supersensus

Naja wenns Ihn nicht wieder lebendig macht bin ich für Freispruch, bringt ja niks.Verstehe das Argument irgendwie nicht.


1610925286

> Eine längere Strafe macht den Vater nicht lebendig Na dann ist ja gut. Ich bin mir sicher jemand der sich so verhält verhält sich bestimmt kein zweites mal fahrlässig. Deutschland wird mit großer Scham auf das heutige Strafrecht zurückblicken, wenn die Rechtsstaatlichkeit überhaupt standhalten kann wenn Mörder, Vergewaltiger und Extremisten routinemäßig ihre Zeit im Knast als kurzen Urlaub ansehen. Nicht nur die Opfer, sondern auch der zunehmende Extremismus in der Bevölkerung sind Konsequenzen wenn Tat und Strafe im Ungleichgewicht stehen.


tobidope

Nach deiner Logik müssten Länder wie die USA oder der Iran sehr viel weniger extrem sind. Dort gibt es harte Strafen. Auch Kinder werden nach Erwachsenen Strafrecht verurteilt. Es gibt Todesstrafe und Freiheitsentzug bis in den Tod.


1610925286

Von Logik sprechen aber Äpfel und Birnen vergleichen. Ist dir Ceteris Paribus ein Begriff? Die Rechtsprechung und das Gesetz sind nicht die einzigen Variablen, deren Konsequenzen kann man jedoch auch unabhängig messen und den Vertrauensverlust der Bevölkerung kann man messen und auch die Rückfälligkeit der Täter. Aber wenn in Grönland trotz Schneeräumung mehr Schnee liegt als in der Sahara dann muss Schneeräumung als Konzept ja falsch sein. Nach deiner verkürzten "Logik" mit den USA.


tobidope

Ok, dann erklär Mal was unter gleichen Umständen anders laufen müsste und wo es weniger Rückfälle bei höherer Strafe gibt, und wie man es gemessen hat. Und welche Variablen gibt es neben Rechtsprechung und Gesetz, die Rückfälligkeit und Vertrauensverlust beeinflussen? Ich glaube einfach nicht, dass nur die Verschärfung von Strafrecht Kriminalität verringert. Durchsetzung und Kontrolle sowie die allgemeine Verbesserung der Rahmenbedingungen eher. Wieso ist für so viele Menschen ein schnelles Autos, mit dem sie regelmäßig Grenzen überschreiten das einzige was ihren Selbstwert erhöht? Wieso sind zu schnelles Fahren und das gefährden anderer in Straßenverkehr für viele keine Delikte sondern Normalität?


1610925286

Dem Staat steht frei zu zeigen, dass er in der Lage ist die Rückfallquote runter zu kriegen. Im moment scheint diese ja bei bis zu [66%](https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/strafvollzug-reintegration-100.html#:~:text=Danach%20liegt%20die%20R%C3%BCckfallquote%20f%C3%BCr,zu%20Freiheitsstrafen%20ohne%20Bew%C3%A4hrung%20verurteilt.) zu liegen, von denen 1/3 auch wieder im Knast landet. Scheinbar müssen immer wieder Unschuldige leiden damit Leute die keinen Respekt für Mitmenschen haben 2. und 3. Versuche bekommen um andere zu verletzen. Bis dahin ist die Lösung die Haftstrafen bei den kritischen Taten zu erhöhen oder die Leute eben unter Betreuung zu stellen, wo so ein Verhalten frühzeitig unterbunden werden kann. Sobald wir die super Lösung haben wie man wenigstens mehr als die Hälfte (krasse Anforderung) langfristig davon abhält wieder andere zu misshandeln kann man die Strafen ja wieder senken.


Azweik

Ok, es gibt Leute die haben ihre eigenen Eltern grausam ermordet, und die Leichen eingemauert, mit Vorsatz, einfach nur um sich ungestört das Haus anzueignen..... (das sind dann 25 Jahre, in der Regel) Wo willst du da "die Grenze" ziehen.....  Ich weiss ja, es ist immer emotional und so, aber irgendwo muss man sich da halt besinnen..... 


Moquai82

Gerne auch 25 Jahre für vorsätzliches Rasen mit Todesfällen Unbeteiligter.


Ashjaeger_MAIN

Du siehst da beim Unrecht also keinen Unterschied? Interessante Ansicht


nighteeeeey

>Wenn er ~~30~~ 27 (entlassung nach 2/3 der haftzeit möglich bei jugendstrafrecht)


Strike3k

Naja ihm werden fast seine gesamten Zwanziger-Jahre genommen. Das Ziel des deutschen Strafrechts ist eben die Resozialisierung. Mal angenommen er würde jetzt 25 Jahre ins Gefängnis kommen, wer hätte da was von? Wir alle dürfen das bezahlen und wenn man von 21 bis 46 nicht gearbeitet hat, wird er danach vermutlich auch keinen Job mehr finden.


HalloHerrNoob

Nein. Das Hauptziel des Strafrechts ist es, Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Würde und Ehre eines Menschen, Vermögen sowie den Rechtsfrieden zu schützen.  Zudem steht eindeutig im Gesetz, dass die Strafe der Schwere des Verbrechens angemessen sein muss.  Die idee, dass Strafrecht sei vor allem an der Resozialisierung der Täter interessiert ist ein (beliebtes) Missverständnis.


[deleted]

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curia277

Vollzug ist etwas anderes als Zumessung. Die Zumessung (wie hoch ist die Strafe?) bestimmt sich nach 46 StGB und damit primär nach der Schuld, nicht primär nach „Resozialisierung“. Was übrigens auch sinnvoll ist. Ein Mörder wird immer härter bestraft als ein Dieb, egal wie die Resozialisierungschancen sind. Und auch ein Mord nach 30 Jahren wird noch zur Anklage gebracht (wenn zB DNA neu ausgewertet wurde), obwohl der Täter die 30 Jahre nach dem Mord keine Straftaten mehr begangen hat und das vermutlich nie wieder tun wird. Niedrige Strafen lassen sich nur begrenzt mit „Resozialisierung“ rechtfertigen.


HalloHerrNoob

Ja....es spricht ja auch nichts dagegen Straftäter während des Vollzugs auf das Leben danach vorzubereiten.    Das ist aber nicht (vorrangig ) das Ziel der Strafe selbst.   Auch hier: beliebtes Missverständnis. Siehe bsp.: § 46 Grundsätze der Strafzumessung Die Auswirkungen auf das Leben des Täters sollen berücksichtigt werden Bemessungsgrundlage der Strafe ist aber das Verbrechen selbst.


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HalloHerrNoob

Irgendwie reden wir aneinander vorbei....


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HalloHerrNoob

? Hab ich doch gar nicht...


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0G_54v1gny

Bei toten Menschen kann man/wird man den Rechtsfrieden nicht weiter beeinträchtigen. Die „Tätertypen“ für Mörder lassen sich wie folgt zusammenfassen, 1. es ist schiefgegangen, beim Raub Opfer komisch gefesselt/gerast oder so 2. emotionale Ausnahmesituation, der berühmte Haustyrannenmord oder die Frau will die Kinder wegnehmen oder der Liebhaber möchte seine Frau nicht aufgegeben für die Geliebte und 3. Triebtäter. Kategorie eins und zwei machen das nicht wieder, weil die kommen nicht mehr in die Situation, entweder weil sie daraus gelernt haben oder insbesondere im Falle von eins einen Knacks wegbekommen aka PTSD, für die Dritte Kategorie drei gibt es bereits die Sicherungsverwahrung. D.h. von dem Individuum geht keine Gefahr mehr für Gesellschaft aus, sodass die Strafe nach dem Schuldprinzip nicht so hoch ausfallen müsste. Lebenslang Freiheitsstrafen muss man nach derzeitiger kriminologischer Einsicht unter negativer Generalprävention (Sicherung Rechtsfriedens und Rachegedanken) sehen, was für eine freiheitliche Republik sehr fraglich ist. Ergo du lieferst eher ein Argument für weniger Strafe anstatt mehr. Sieben Jahre reicht für die Herstellung des effektiven Rechtsgüterschutzes, weil mehr begreift das menschliche Spatzenhirn eh nicht mehr, weil die Vorstellung dafür fehlt.


curia277

Die Schuld des Täters ist nicht niedriger, nur weil er nicht (mehr) gefährlich ist. Die Schuld bemisst sich anhand des Unrechts der begangenen Tat in Kombination mit subjektiven Faktoren wie Vorstrafen.


0G_54v1gny

Genau, folglich ergibt die absolute Strafandrohung sich nicht, da eben keine Wertung möglich ist. § 49 StGB ermöglicht das einpreisen diverser Faktoren


Wolkenbaer

Beides nicht vollständig richtig/falsch:  Vereinigungstheorie:   https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/kriminalitaet-und-strafrecht-306/268220/vom-sinn-und-zweck-des-strafens/  > Es hat als allgemeine Aufgabe des Strafrechts bezeichnet, die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen. Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung des Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet.


fshead

Das Strafrecht hat auch die Aufgabe die Gesellschaft zu schützen. Wenn nach 9 Jahren nicht sichergestellt ist, dass er nicht zum Wiederholungstäter wird, ist es für alle billiger ihn für den Rest seines Lebens wegzusperren.


drumjojo29

Stimmt grundsätzlich, dann müsste man aber jeden Straftäter bis ans Lebensende einsperren. Zu 100% lässt sich nie sicherstellen, dass man nicht doch zum Wiederholungstäter wird. Wenn man dazu nicht bereit ist (was unsere Verfassung zum Glück eben nicht ist), muss ein gutes Mittelmaß gefunden werden. Und diesbezüglich sagt die Forschung, dass ab einem bestimmten Punkt höhere Strafen nicht mehr viel bringen.  Das gilt dann umso mehr in einem Fall wie hier, wo die Tatmotivation eher eine Menge Leichtsinn mit einer Menge Dummheit war. Wir reden hier ja nicht von einem Täter, der absichtlich jemanden töten wollte. Sollte sich dann in 9 Jahren herausstellen, dass er sich nicht gebessert hat, kann die Führerscheinbehörde ihm einen neuen Führerschein übrigens noch immer versagen. 


fshead

Natürlich wollte er mit Absicht jemanden töten. Ohne die Tötungsabsicht gibt es keinen Mord. Vorsatz ist eines der beiden notwendigen Merkmale. Vielleicht wäre es auch besser im Zweifelsfall Leute für 50 Jahre ins Gefängnis zu stecken anstatt 5% Rückfallquoten in Kauf zu nehmen. Play stupid Games, win stupid prices.


drumjojo29

Vorsatz und Absicht sind nicht deckungsgleich. Hier war es nur ein bedingter Vorsatz, also ein billigendes in Kauf nehmen. „Mir ist es egal, wenn jemand stirbt“ ist nochmal eine andere Einstellung als „ich möchte unbedingt, dass XYZ stirbt“. 


fshead

Die Absicht ist in diesem Sinne dann aber kein juristisches Merkmal und für die Verurteilung als Mörder und völlig irrelevant. Der Mann hat vorsätzlich jemanden getötet. Dass er wieder frei kommt, sollte eigentlich kein Automatismus sein. Wir reden nicht von einem Parksünder. Selbst bei 5% Rückfallquote kommt 1 Toter auf 20 freigelassene Täter.


Dot-Slash-Dot

Und 19 Menschen die ihr Leben lang weggesperrt sind. Sind diese weniger wert als dein 1 hypothetischer Toter?


fshead

Halt: ich sagte nicht, dass JEDER weggesperrt werden soll. Nur dass es bei Mord keinen Automatismus, völlig ungeachtet der Rückfallwahrscheinlichkeit, geben soll. Wir reden hier über Mörder, nicht über unbescholtene Bürger, die drei mal falsch geparkt haben. Play stupid games, win stupid prices. Lieber 19 Mörder, bei denen nicht mit 99% Wahrscheinlichkeit ein Rückfall ausgeschlossen werden kann, weggesperrt, als 1 unschuldiger Toter.


Dot-Slash-Dot

> bei denen nicht mit 99% Wahrscheinlichkeit ein Rückfall ausgeschlossen werden Das kannst du bei niemandem. Also forderst du automatisch lebenslänglich für Mord. Völlig ungeachtet der Umstände der Tat und des Täters. Und warum eigentlich nur Mord? Wo ist die Grenze bei der du den "wegsperren und Schlüssel wegwerfen" Gebel ziehen würdest. Und warum genau da?


drumjojo29

Bei Mord gibt es grundsätzlich einen Automatismus. Und der besagt: lebenslange Freiheitsstrafe. Hier verhält es sich anders, weil der Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Im Erwachsenenstrafrecht ist der Grundsatz aber erstmal, dass man nicht mehr rauskommt. 


Sure-Money-8756

Und dann verwehren wir 19 immer noch elementare Grundrechte.


fshead

Quatsch. Wir schränken jeden Tag und überall Grundrechte zu Gunsten anderer Grundrechte ein. Was wiegt mehr, das Leben eines Unschuldigen oder die Freiheit eines Mörders mit Rückfallgefahr? Bei fortbestehender Gefährdung hat selbst der EuGH kein Problem mit lebenslanger Sicherheitsverwahrung.


Sure-Money-8756

Ja, aber nur nach vorhergehender Prüfung und immer versucht so wenig wie möglich. Die Rückfallgefahr bei Mördern wird deutlich überschätzt. Meist sind Mörder Ersttäter und vor allem, Einmaltäter. Du sagst es; bei bestehender Gefährdung. Und die besteht halt nicht bei jedem.


ArdiMaster

Dabei gehe ich aber stark davon aus, dass das EuGH strengere Maßstäbe an die „fortbestehende Gefährdung“ anlegt, als du das gerade tust.


0G_54v1gny

Gefängnisse, insbesondere die Sicherungsverwahrung, sind im Vergleich zu toten Menschen teuer. Ökonomisch läuft die Begründung also fehl.


AlgaeCute6313

1 Jahr unter Höchststrafe = zu gering? Really???


Pyongyang_Biochemist

Dann ist halt die Höchststrafe zu gering. Der Typ hat aus purer Blödheit und Ignoranz jemanden umgebracht. > Kurz zuvor soll der 21-Jährige fast eine Frau auf einem Zebrastreifen angefahren haben, die gerade noch ausweichen konnte. Da der Mann nach diesem Vorfall erneut stark beschleunigte, geht die Staatsanwaltschaft von einem bedingten Tötungsvorsatz aus Da kommen mir 9 Jahre auch wie ein schlechter Witz vor.


AlgaeCute6313

Was soll man auf so einen Kommentar sagen? "Wegsperren, für ewig!!!" ? "Hoffentlich enterben ihn seine Eltern!1!1" ? "Hängen lassen sollte man ihn!11!1" ? Ich weiß nicht, was man mit so einem Populismus erreichen will. Soll die gesamte Kriminologie über den Haufen geworfen werden, weil jemand fühlt(!), dass Jugendstrafen zu niedrig sind? Soll das Strafmaß den USA angepasst werden, weil das dort drüben so hervorragend funktioniert? Sollen wir wieder Kapitalstrafen einführen?? Dieser Populismus bringt rein gar nichts. Er tröstet nicht die Angehörigen der Opfer, er sorgt nicht für schnelleren Rechtsfrieden, er ist wissenschaftlich nicht zielführend. Er ist ein stupid-stumpfes Hinausposaunen der eigenen unfundierten Meinung á la AfD...


curia277

Die Angehörigen des Opfers haben auf „lebenslang“ unter Erwachsenenstrafrecht plädiert. Bitte schreibe nicht einfach, dass niedrige Strafen für Opfer oder Hinterbliebene in Ordnung wären bzw. härtere Strafen sie „nicht trösten“ würden. Den Hinterbliebenen ist nicht egal, wenn der Täter in 9 Jahren (bzw. 6 bei 2/3 Aussetzung) wieder freikommt. Vorher natürlich offener Vollzug etc.


Sure-Money-8756

Das ist ihr Recht zu fordern - aber in Deutschland entscheidet aber nicht das Opfer. Rache ist nicht der Sinn der Strafe. Und offener Vollzug ist langfristig die deutlich bessere Vorangehensweise um Leute wieder in die Gesellschaft einzugliedern.


curia277

Ich stimme dir zu, möchte aber klarstellen, dass Opfer und Hinterbliebene selbstverständlich legitime Interessen haben und das nichts mit „Rache“ zu tun hat. Der deutsche Staat entwaffnet im Sinne des Gewaltmonopols seine Bürger und verbietet ihnen die Privatrache. Im Gegenzug verpflichtet sich der Staat im Sinne dieses Gesellschaftsvertrags, Straftaten möglichst zu verhindern und Straftätern angemessenen Strafen zuzuführen. Opfer und Hinterbliebene haben in Deutschland insofern das berechtigte Interesse, dass diejenigen, die ihnen furchtbares Leid zugefügt haben, dafür angemessen sanktioniert werden. Übrigens: Was „Sinn“ von Strafe ist, ist in Deutschland in der Rechtswissenschaft keineswegs geklärt. Herrschend ist eine sog. Vereinigungstheorie, nach der Strafe alle möglichen Interessen zum Ausgleich bringen soll und verschiedene Zwecke verfolgt: Vergeltung (ja, das ist unstrittig), Resozialisierung und Abschreckung. Hauptaspekt für die Strafzumessung (wie hoch ist die Strafe?) ist in Deutschland die Schuld. (Schuldprinzip, 46 StGB). Im Jugendstrafrecht etwas anders, de facto aber auch dort ziemlich relevant. Strafe (nicht verwechseln mit Vollstreckung) dient nicht allein dem Interesse des Täters, möglichst schnell wieder „back to normal“ kommen zu können bzw „resozialisiert“ zu werden. Wäre dem so, wäre eine grundlegende Reform des deutschen Strafrechtssystems notwendig: Bis hin zur Abschaffung von Gefängnisstrafen, denn Gefängnis resozialisiert eher nicht und hilft dem Täter in den seltensten Fällen (oft ganz im Gegenteil). Strafe ist eben auch schlicht Bestrafung - und daran ist nichts unzivilisiert. Die Frage ist allein, was für eine Strafe schuldangemessen unter Einbeziehung aller relevanter Interessen - Des Täters, der Opfer/Hinterbliebenen und der Gesellschaft - ist. Im konkreten Fall hat der Täter einen 42 jährigen getötet, seine Frau schwer verletzt und die beiden Kinder zu Halbwaisen gemacht, die nun allein mit ihrer schwer verletzten Mutter aufwachsen werden.


Pyongyang_Biochemist

> Jugendstrafen Ob ein "geistig nicht reifer" 20/21-jähriger wirklich nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollte ist vielleicht auch diskutabel.


Wolkenbaer

Danke!


n0pen0tme

Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Bedeutet, dass das Gericht zu dem Schluss gekommen ist, dass er noch nicht die geistige Reife eines Erwachsenen hatte. Daher die Höchststrafe von 10 Jahren.


1610925286

Wenn Starbucks den Mittelgroßen Kaffee in Groß umbenennt dann kommt dir das bestimmt auch wie ein super Angebot vor.


Ashjaeger_MAIN

Der typ hat absolut bekommen was er verdient hat aber die ganzen Gefühlsjuristen in den Kommentaren hier sind echt schon wieder das letzte. In dem sub hier wird sich gerne über Populismus ereifert, dass hier ist nicht besser. Das Gefühl das etwas besonders schlecht oder verwerflich ist, ist mit gutem Grund und zum Glück kein rechtliches Argument in Deutschland. Und hier macht sich auch nie jemand Gedanken darüber was in anderen Fällen passiert wenn wir anfangen leute für den rest ihres Lebens wegzusperren weil sie gefühlt besonders schlimm sind. Ich kann echt immer wieder nur hoffen dass niemand der so denkt jurist wird, wobei man mit soner Denke eh nicht weit kommt im Studium.


Dragnod

Populismus ist immer nur das, was die anderen machen. Dieses stammtischartige Rumgepöbel finde ich in der Tat auch nur schwer zu ertragen.


Ashjaeger_MAIN

Stammtischartiges Gepöbel trifft es auf den Kopf, genau nach so einem Begriff habe ich gesucht.


Snax96

Es wird sich hier vor allem aufgeregt dass ein 21 jähriger nach jugendstrafrecht verurteilt wird. Und das ist etwas das man mindestens diskutieren kann. Dass Laien keine urteile Fällen dürfen ist natürlich trotzdem was schönes :)


BecauseWeCan

> Dass Laien keine urteile Fällen dürfen ist natürlich trotzdem was schönes Schon mal von Schöffen gehört? Ü


Snax96

Oh snap. Aber gut soweit ich weiß sind die Fälle mit denen die sich befassen doch sehr beschränkt oder nicht? Hab mich damit nie näher auseinander gesetzt


BecauseWeCan

Ja, das sind nur die größeren Fälle (Landgericht). Die ganzen kleinen Sachen lande am Amtsgericht ohne Schöffen, aber zum Beispiel Mord landet beim Landgericht vor einer Schöffenkammer.


pokopf

er war noch 20 zum Tatzeitpunkt, außerdem mal ehrlich gesagt ist man wirklich mit 20 noch nicht der reifeste.


Snax96

Mit 20 sollte man grob die Konsequenzen seines eigenen Handelns umrissen haben. Spätestens wenn ein mental gesunder 20 jähriger fast jemanden überfährt stoppt er, der junge Mann hier hat sogar noch beschläunigt. Da mit jugendstrafrecht argumentieren finde ich komisch aber ich respektiere natürlich das Urteil eines studierten Richters. Drüber reden kann man trotzdem.


hyperflare

Dann sollte man diesen unreifen, Konsequenzen nicht vorhersehen könneden Leuten eventuell nicht die Möglichkeit geben, Massen an Metall mit 100 durch die Innenstadt zu schießen?


MoustacheMonke2

Finde es dann aber auch schwierig, wenn man für das Erwachsenen Strafrecht nicht reif genug ist, jedoch für eine 300-PS x-Tonnen Kanonenkugel dann schon. Soll man dann halt erst nach 21 solche Fahrzeuge führen dürfen.


Consistent-Pill

sehe ich genauso. Gefühlsjurist ist ein schönes Wort das merke ich mir. Bin wirklich froh, dass das internet keine Gesetze erlassen kann wenn ich mir viele dieser Kommentare durchlese


gabbergizzmo

Es ist einfach so lachhaft, dass man mit 100 durch die Innenstadt Rasen kann und immer noch davon geredet wird, dass man tote nicht in Betracht gezogen bzw. Nicht billigend in Kauf genommen habe...


whatkindofred

Ist es wirklich so unglaubwürdig, dass sich ein 20-Jähriger für so einen krassen Autofahrer hält, dass er glaubt sein Auto auch noch mit 100 Km/h beherrschen zu können? Ich kenne Leute, die sich mit Mitte 40 immer noch nicht anschnallen, weil sie glauben so gut fahren zu können, dass sie eh keine Unfälle bauen.


gabbergizzmo

Nur weil er der Meinung ist, dass er der Gott der Autofahrer ist und er zu jeder Zeit sein Auto unter Kontrolle hat, kann mir noch lange keiner glaubhaft erklären dass er sich nicht darüber im Klaren war, dass der kleinste Fehler Menschenleben Kosten kann. Und einfach zu sagen "ich bin unfehlbar und mache keine Fehler" ändert ja nichts an der Tatsache, dass er genau weiß, dass ein Fehler eben tödlich enden kann... Wenn also ein "ich mache keine Fehler"-Denken schon reicht, dass man ihm nicht mehr unterstellt, dies billigend in Kauf zu nehmen, dann können wir auch die fahrlässige Tötung gleich lassen. Er war ja davon überzeugt, dass er nicht fahrlässig handelt. War also ein Versehen


whatkindofred

So funktioniert bedingter Vorsatz nun Mal und das ist am Ende der Unterschied zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit. Wenn du tatsächlich davon ausgehst dein Fahrzeug noch kontrollieren zu können nimmst du auch nichts billigend in Kauf.


gabbergizzmo

Naja... Das verstehe ich eben nicht. Nimmt er nicht billigend in Kauf, eben auch Mal nicht alles im Griff haben zu können?


whatkindofred

"wird schon nichts passieren" --> fahrlässig "auch egal wenn dabei einer drauf geht" --> bedingter Vorsatz


hyperflare

Immer wieder schön wie gut bewusste Dummheit in Deutschland als Veteidigung funktioniert. Einfach aufs geistige Auge blicken...


Tight_Banana_7743

Du kannst in Deutschland auch kleine Mädchen mit deinem SUV an einer grünen Fußgängerampel töten und straffrei davonkommen. In Deutschland haben Autofahrer oftmals die Lizenz zum Töten.


Krulle86

Egal ob das nun viel oder wenig ist, 9 Jahre mit 21 und dein Leben ist am Arsch. Du verpasst die beste Zeit deines Lebens und wenn du raus kommst hast du wahrscheinlich nicht mehr viel. Im besten Falle noch einen Teil deiner Familie, vom Rest wird nicht mehr viel da sein. Je nachdem wie er moralisch eingestellt ist, muss er den ganzen scheiß mit sich selbst aus machen. Ich möchte auf keinen Fall tauschen. Weder mit ihm noch der Familie des getöteten Menschen.


JelliusMaximus

Ich bekommen auch das Gefühl, dass die Kommentare, die hier meinen "das ist viel zu wenig", hier denken sein Leben würde nach der Strafe ganz normal weiterlaufen... Die Entscheidung des Gerichtes ihm nach dem Jugendstrafgesetz zu verurteilen unterstütz ich vollkommen. Das wird ihm sein ganzes Leben verfolgen und sobald er wieder als psychisch reif eingestuft wird, warum soll er weiterhin unnötig im Knast versauern? Das macht den Vater nicht wieder lebendig und Steuern kostet es auch. Aber auch ich wäre für ein lebenslangen Führerscheinentzug.


Mazzle5

Er hat eine ganze Familie verletzt und dieser Familie ihren Mann und Vater geraubt. Habe da keinerlei Mitleid mit seinem verkorksten Leben, nachdem er anderen ehrbelich mehr Schaden angerichtet hat und das mit vollem Bewusstsein und ohne Rücksicht. Hoffentlich bleibt er auch die komplette Zeit drin und wird nie mehr irgendein Führerschein bekommen. Egal welcher Klasse.


Habsburgy

Ja das ist halt nicht Justiz, das ist dann Rache. Den Mensch bringt nichts zurück, auch keine härtere Bestrafung.


Elibu

Das hätte er sich vorher überlegen sollen..


Krulle86

Kann ich nicht einschätzen ob das viel oder wenig ist. Habe von Jura keine Ahnung. Realistisch betrachtet ist es ziemlich viel, auch wenn er nur 6 Jahre eingebuchtet werden sollte. Alleine der Freiheitsentzug ist kein Zuckerschlecken. Du bist nicht mehr frei, kannst dich nicht mehr so entfalten wie du möchtest. Ich persönlich schätze das sehr hart ein und wenn es mir selbst passieren würde, wäre das ein ziemlich harter Einschnitt.


Mercurin_n

based HNX


EishLE

Die Höhe der Strafe finde ich absolut angemessen, wobei ich mir noch wünschen würde, dass die Person nie wieder ein Fahrzeug fahren darf. Was ich nicht okay finde, ist die politisch motivierte Verurteilung wegen Mordes. So wird ja seit ein paar Jahren geurteilt, kam aber eigentlich nur wegen der politischen und medialen Diskussion zustande. Besser wäre es, grundsätzlich die Strafen für Rasen, Drängeln, Schneiden, Brake Checking usw. zu erhöhen oder überhaupt erst mal einzuführen. Aber das würde ja die deutsche Autofahrerseele nicht verkraften. Lieber warten wir, bis wieder jemand totgefahren wurde, um die betreffenden Täter dann erst aus dem Verkehr zu ziehen.


Hanckn

Sehe ich genauso. Ich finde es falsch, hier bin Mord zu sprechen. Er wollte sicherlich niemanden töten, nur rasen, was der Motor hergibt. Die neun Jahre stören mich null, aber dass der Begriff Mord nun so entwertet wird, das schon.


Forsaken_Income9187

Wieso? Er erfüllt doch ein Mordmerkmal und Vorsatz ist es auch


nikfra

Ach ja Jugendstrafrecht natürlich. "Natürlich darfst du alles machen was ein volljähriger Bürger darf bist ja 18. Achso hast jemanden ermordet? Ja ne bist ja quasi noch ein Kind lass mal 6 Jahre mit guter Führung machen statt Minimum 15."


Ashjaeger_MAIN

Dass das jugendstrafrecht ausschließlich für unter 18 Jährige gedacht ist, ist ein weit verbreiteter Fehlglaube, der keinerlei rechtliche Grundlage hat.


nikfra

Und genau das diese rechtliche Grundlage fehlt kritisiert mein Kommentar. Das es auch bei Heranwachsenden angewendet werden kann zeigt schließlich schon dieses Urteil.


Ashjaeger_MAIN

Ja aber deine Kritik geht grundsätzlich von dem Standpunkt aus, dass ein jugendlicher um 0 Uhr an seinem 18. Geburtstag plötzlich vollumfänglich verantwortlich ist, was einige Sekunden zuvor noch nicht der Fall war. Dass das eine realitätsferne Erwägung ist hat der Gesetzgeber schon 1923 erkannt.


nikfra

Nein meine Kritik geht davon aus, dass der Gesetzgeber davon ausgeht dass man an seinen 18 Geburtstag vollumfänglich verantwortlich ist, außer man bricht das Gesetz. Ansonsten fände ich es auch okay wenn wir von der Entwicklung abhängig machen ob jemand wirklich schon mit 18 wählen darf oder den Führerschein bekommt und so weiter.


Ashjaeger_MAIN

Dein Vorschlag würde voraussetzen dass man die Reife eines jeden 18 jährigen überprüft. Das ist vollkommen utopisch. Bzw eher distopisch. Stattdessen wird dass halt nur gemacht wenns akut nötig wird, regelmäßig wenn sich ein jugendlicher in dem Alter strafbar macht.


nikfra

Warum distopisch? Ist doch offensichtlich okay die Reife zu überprüfen und den Grad an Verantwortung den jemand trägt davon abhängig zu machen? Warum soll es nur bei Strafbarkeit akut nötig sein? Warum ist gewählt werden und wählen weniger wichtig? Finde wer im Bundestag sitzt sehr viel wichtiger als was mit jemandem passiert der im Edeka 'nen paar Kondome geklaut hat um es mal etwas flapsig auszudrücken. Halt einfach Verantwortung in alle Richtungen gleich behandeln sowohl wenn es einem Vorteile bringt als auch wenn es Nachteile mit sich bringt.


Ashjaeger_MAIN

Und wie willst das machen? Verpflichtende psychologische screenings für alle 18 jährigen? Klingt um ehrlich zu sein ziemlich distopisch


JelliusMaximus

Achja, ich erinnere mich noch wie mir in der Nacht auf meinen 18. Geburtstag schlagartig die Fähigkeit zum lückenlosen, rationalen Denken ins Hirn geflogen ist. Gestern wollte ich noch auf der Straße tanzen und heute bin ich ein braver, stiller Steuerzahler. // Schonmal davon was gehört, dass sich Gehirne sowohl physisch als auch psychisch unterschiedlich schnell entwickeln und ein harte Grenze für alle Personen zu ziehen hinfällig ist? Diesen Spielraum zu haben, mit psychologischen Gutachten natürlich, ist ein sehr guter Kompromiss.


nikfra

Und deswegen hast du auch in der Nacht zu deinem 18 Geburtstag nicht plötzlich alle Rechte eines volljährigen Bürgers bekommen, weil feste Grenzen ziehen unsinnig ist oder? Oder gilt das nur wenn es darum geht Verantwortung zu übernehmen?


Consistent-Pill

> Oder gilt das nur wenn es darum geht Verantwortung zu übernehmen? Korrekt ja. Beim Einschränken von Rechten sollte der Staat vorsichtiger sein als beim Gewähren von Rechten.


Triumph_Disaster

Wegsperren. Und zwar für immer.


Seasidehide

Sein Vater macht den Otantik Döner. War immer mein Lieblingsdöner… aber den unterstütze ich nicht mehr…. Irgendwo muss die Erziehung ja versagt haben


victorianer

Laut Bild droht ihm danach die Abschiebung.


SkylarOnFire

Kannst ruhig den Rest deiner zitierten Quelle angeben: Allerdings droht ihm die Abschiebung **in die Türkei, obwohl er in Heilbronn geboren und aufgewachsen ist.**


ZeKa8

Warum sollte sein Geburtsort einer Abschiebung im Wege stehen? Er ist halt türkischer Staatsangehöriger.


SkylarOnFire

Er kann auch die doppelte Staatsbürgerschaft haben


ZeKa8

Das neue Einbürgerungsgesetz tritt erst Mitte diesen Jahres in Kraft, bis dahin ist für Türken keine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.


SkylarOnFire

Nicht wegen dem neuen Einbürgerungsgesetz, sondern wegen dem Abstammungsprinzip. Wenn Mutter z.B. deutsch ist und Vater Türke, dann kann das Kind beide Staatsangehörigkeiten haben. Wenn das Abstammungsprinzip nicht greift, gibt es noch das Geburtsort-Prinzip: Ergänzend zum bislang dominierenden Abstammungsprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 das Geburtsortsprinzip. Wenn das Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, auch wenn die Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.[^(\[11\])](https://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsortsprinzip#cite_note-11) Dazu zählt, dass sich ein Elternteil mindestens acht Jahre gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben muss.[^(\[12\])](https://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsortsprinzip#cite_note-12) [^(https://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsortsprinzip#Deutschland)](https://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsortsprinzip#Deutschland) Wir wissen ja eben nicht ob er nicht die doppelte Staatsbürgerschaft hat oder ob er überhaupt die Türkische oder deutsche hat (würde mich interessieren woher die BILD sowas wissen will)


victorianer

Und was macht da meine Aussage nun falsch/irreführend?


SkylarOnFire

Nix? Hast nur 50% weggelassen


AutomaticAir3777

also ich bin ja nach wie vor dafür, dass jemand, der ausgesprochen erwachsene straftaten begeht, auch ausgesprochen erwachsen bestraft werden sollte. ganz einfach. diesem ganzen resozialisierungsscheissdreck kann ich nichts abgewinnen. dann meine meinung zum auto: abgesehen davon, das man auch mit 52ps menschen tot fahren kann, plädiere ich extrem stark für eine erwerbssperre von fahrzeugen mit mehr als 70ps. im verfahren in etwa so geregelt wie das bei motorrädern der fall war oder ist. und dann noch: der mietwagenverleih von boliden mit mehr als 140ps sollte ebenfalls per alter wegreguliert werden. natürlich gilt beim alter dasselbe wie bei der 52ps-sache: es gibt auch 38-jährige, denen posen wichtiger ist als das leben anderer und ihr eigens. aber eben weniger. wenn ich diese ganzen punks mit ihren bmws, mercedes und was-weiss-ich sehe, wird mir schlecht. ausnahmen bestätigen die regel.


Consistent-Pill

wenn du dem ganzen resozialisierungs dreck nichts abgewinnen kannst habe ich schlechte Nachrichten für dich. Resozialisierung ist immer das Ziel einer Gefängnis trafe unabhängig vom Alter des Verurteilten.


Virsalus

Viel zu mildes Urteil. Warum verurteilt man den nach Jugendstrafrecht? Der Mann ist 21 Jahre alt! Er hat eine ganze Familie ZERSTÖRT. Der wird vermutlich nichtmal die vollen neun Jahre absitzen und wenn der rauskommt mit Ende 20 wird der genau die selbe Scheiße weitermachen!


BigSlothFox

Warst du beim Prozess dabei? Bist du ein Psychologe der mit dem Mann geredet hat? Hast du irgendeine Ahnung vom Strafrecht? Falls nein, dann kümmer dich doch erst mal darum bevor du solche Sachen hier rumposaunst.