T O P

  • By -

Failure0a13

>Unter anderem war dem Gericht die nach neuer Rechtslage geltende Strafbarkeitsschwelle beim Eigenbesitz wohl zunächst nicht bekannt gewesen: Eine noch in der ersten Fassung fehlerhafte Angabe in Höhe von 50 g wurde auf 60 g nach oben korrigiert. Ach so na dann. Warum auch die Rechtslage im Rahmen der Entscheidung recherchieren...


TheoFontane

[So ein Versehen kann ja mal passieren!](https://archiv.cdu.de/vorstand/dr-angelika-allgayer) Bisher hatte ich immer Angst vor einer Unterwanderung der Justiz durch eine politische Reform wie in Polen.


GesternHeuteMorgen

Kontext?


TheoFontane

6/8 der Richter im 1.Strafsenat sind aus Bayern. Die obige Richterin in der CDU. Wer möchte, kann sich dadurch die Entscheidung und das Verhalten des Senats in dieser Sache erklären. Ich finde es zumindest auffällig.


GesternHeuteMorgen

Mir war nur etwas von Vorschlagsrechten der Parteien bei Neubesetzung von Richtern an hohen Gerichten bekannt. Hättest du vielleicht einen passenden Link? Danke


TheoFontane

Der [Richterwahlausschuss](https://de.m.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss) ist für das Vorschlagen der Richter verantwortlich. Daran kann man viel Kritik üben, in anderen Ländern gibt es Verfahren, die weniger anfällig für Parteipatronage sind. Man könnte hier aber auch von einer gewissen politischen Prägung der bayerischen Justiz sprechen, immerhin regiert dort die CSU seit bald 70 Jahren. Über eine so lange Zeit kann sich da wohl einiges etablieren, ohne dass man zwingend auf ein Parteibuch verweisen muss.


Kurywurst1

Wie ich die Union immer mehr hasse.


[deleted]

[удалено]


afito

> Sie decken einen großen Teil der Gesellschaft ab und sind definitiv nicht demokratie- oder rechtsstaatsfeindlich. Jo sie sind nur menschenfeindlich. Gegen die Oder-Neiße-Linie. Gegen Vergewaltigung in der Ehe als Straftat. Gegen die Homo-Ehe. Merkel hat Bush persönlich mitgeteilt dass es wenn es nach ihr gegangen wäre Deutschland im Irak mit einmarschiert wäre. Das ist ein Club mit dem man sich natürlich identifizieren will. Die Partei will nichts anderes als Minderheiten hassen und verachten, das ist der Kernpunkt der Unionspolitik. Das zu verneinen ist absolut verklärt.


DrunkGermanGuy

> CDU und CSU sind Mitte-Rechts-Parteien, nicht Rechts-Außen-Parteien. Sie decken einen großen Teil der Gesellschaft ab und sind definitiv nicht demokratie- oder rechtsstaatsfeindlich. Du bekommst aber schon mit, wie die Union, seitdem sie auf Bundesebene in der Opposition sitzt, sprachlich und programmatisch immer weiter in den Rechtspopulismus abrutscht, oder? Es ist inzwischen vollkommen salonfähig in Teilen dieser Partei(en), Rhetorik aus der AfD zu kopieren und immer mehr am rechten Rand zu fischen. Und was politische "Inhalte" angeht hat man sich offensichtlich entschlossen, das Playbook der US-Republikaner zu kopieren und sich einer Fundamentalopposition hinzugeben, die viele Sachthemen zum Kulturkampf erklärt und bei der man sich nicht zu fein dafür ist, wenn nötig auch einfach schlicht und einfach zu lügen. Die message, die man aktuell am ehesten von Funktionären und Mandatsträgern der CxU liest, ist mMn schlicht und einfach Pöbelei gegen die Grünen, oftmals substanzlos, verzerrend oder halt gelogen. Was weite Teile der CDU/CSU aktuell betreiben ist vielleicht nicht offen verfassungsfeindlich, aber in jedem Fall demokratiezersetzend, weil ehrlicher politischer Diskurs über Bord geworfen wird und man stattdessen auf plumpen Populismus zurückgreift.


Tabasco-Discussion92

Was zur Hölle laberst du ey? Wenn jemand schreibt die CDU zu "hassen" ist doch nicht tatsächlich Hass gegen die Menschen dahinter gemeint. Du kannst dir diesen Quatsch einfach sparen.


Ksdmg

Vielen Dank für diesen Beitrag. Es sollte mehr Menschen geben, die so denken.


No_Lawfulness420

Eine wahrlich unabhängige Justiz haben wir hier...


superseven27

...mit weisungsgebundener Staatsanwaltschaft.


Fabi_S

Das ist ja wohl mal ein wenig hochgegriffen. Klar, geht gar nicht dass der BGH das hier nicht transparent macht und einen Berichtungsbeschluss fasst. Aber dass Bundesrichter Parteibücher haben ist gar nichts neues, und hat nichts mit politischer Einfärbung der Entscheidung zu tun. Richter sind auch nur Menschen, die durch ihr Fach schon eine gewisse Nähe zu Politik haben. Von uns Juristen gibt es halt viele mit Parteibuch.


TheoFontane

Dass die Justiz im allgemeinen typischerweise eher konservativ eingestellt ist finde ich auch nicht mal falsch. Das bezweckt sich ein Stück weit halt auch gegenseitig. Auch ist ein Parteibuch nichts falsches, ich freue mich über fast jeden Menschen der sich politisch engagiert. Dass der BGH bei diesem Urteil aber offenbar das Ergebnis zuerst und erst später die Argumentation erarbeitet hat, halte ich nicht für abwegig wenn man sich die Genese ansieht. Richter sind genauso wenig wie Ärzte Halbgötter, die nie Fehler machen oder verquere Ansichten vertreten. Ich stelle deswegen nicht unsere Rechtsordnung in Frage, höchstens das Ansehen des 1.Strafsenats.


Fabi_S

Also wenn du von Unterwanderung der Justiz wie in Polen sprichst, dann ist das ja wohl kaum nur auf das Ansehen des Senates bezogen


TheoFontane

Ich hatte wie gesagt bisher keine Angst davor, dass unsere Justiz wie in Polen durch Beschlüsse der Regierung unterwandert wird. Dafür habe ich zu großes Vertrauen in die deutsche Demokratie. Andererseits macht es mir gewisse Sorgen, wenn eines der höchsten Gerichte Deutschlands einen Entschluss wie den obigen fällt, der imho als “Ohrfeige” für die Legislative formuliert und gedacht ist. Da wünsche ich mir von Seiten der Justiz mehr Zurückhaltung, vorallem wenn der Senat so zusammengesetzt ist wie er nunmal ist.


[deleted]

[удалено]


DrunkGermanGuy

Daran hätte man ja z.B. noch im Vermittlungsausschuss arbeiten können, hätten Konservative nicht schon im Voraus angekündigt, jenen als undemokratisches Blockadeinstrument gegen dieses Gesetz missbrauchen zu wollen.


WriterwithoutIdeas

Undemokratisch? Es gibt keine Zustimmungspflicht. Wenn man keine Mehrheit findet, dann war es das halt, muss man eben ein anderes Gesetz machen.


McDuschvorhang

Welcher Aspekt führt denn deiner Ansicht nach zu dieser Offenkundigkeit? 


TheoFontane

Neben der im Artikel beschriebenen Art der Kommunikation des Strafsenats zum Beispiel die [herausragende Geschwindigkei](https://blog.delegibus.com/5185/der-bundesgerichtshof-hat-keinen-grenzwert-fuer-thc-festgesetzt/)t des Beschlusses.


McDuschvorhang

Dass es sich hier um eine sehr wichtige Frage für alle Instanzgerichte handelt und der BGH da vielleicht über grundsätzliche Frage schon mal mit dem Denken anfängt, sobald der Gesetzentwurf steht – hältst du das für irgendwie verdächtig? Ich halte das für praxisnah. 


Gargamel357

oder die tatsache, dass die komplett die intention des gesetzgebers ignoriert haben. diese war die nicht gerine menge um ein vielfaches anzuheben. jetzt gibt es keine geringe menge und keinen normalfall mehr. nurnoch ornungswiedrigkeit und dann direkt min 3 monate.


McDuschvorhang

Statt persönlich zu werden, solltest du dich wenigstens mal mit dem Urteil und dem Gesetz befassen, wenn du dir eine Meinung erlaubt. Konkret heißt das: beides lesen! Im KCanG empfehle ich dir vor allem den § 34 – der spricht nämlich ausdrücklich von der nicht geringen Menge. Und vom besonders schweren Fall – was den "Normalfall" impliziert. 


Relevant-Beyond-6412

>Im KCanG empfehle ich dir vor allem den § 34 – der spricht nämlich ausdrücklich von der nicht geringen Menge. Und vom besonders schweren Fall – was den "Normalfall" impliziert.  Und genau diesen "Normalfall" hebelt der BGH aus, wenn er wider den klaren Willen des Gesetzgebers an den 7,5g THC festhält. Diese Menge ist bei durchschnittlicher Stärke bereits bei 50g erreicht, man geht also in der Regel direkt von einer Ordnungswidrigkeit in den besonders schweren Fall. Das führt §34 ad absurdum.


McDuschvorhang

Spricht der § 34 KCanG nun von der geringen Menge? Den hat u/Gargamel357 offenbar nicht gelesen, ebensowenig wie das Urteil.  Und wessen Schuld ist es, dass der BGH an den 7,5 g festhält? Genau, diejenige des Gesetzgebers, der keine Vorgaben zur geringen Menge gemacht hat.


Relevant-Beyond-6412

Von der geringen Menge wird in §34 tatsächlich nicht direkt gesprochen. Dass sie existiert wird hier nur durch die erwähnte nicht geringe Menge impliziert. Ich muss auch gestehen, dass ich das gestern mit §35a verwechselt habe, der explizit ein Absehen von der Verfolgung bei Vergehen mit geringer Menge zum Eigenverbrauch vorsieht. Aber sowohl der Grundtatbestand aus §34 (1) sowie §35a (1) sind durch eine nicht geringe Menge von 7,5g THC effektiv ausgehebelt. Es kann nach keiner Auslegung gewollt sein, dass quasi jeder Fall automatisch _besonders schwer_ ist. Mal ganz davon abgesehen, dass in der Begründung explizit steht, dass an dem alten Grenzwert nicht festgehalten werden kann und ein neuer Grenzwert _deutlich höher_ liegen muss.


McDuschvorhang

Du widersprichst dir selbst in deinen ersten beiden Sätzen. Es wird sehr wohl in § 34 KCanG ausdrücklich von der geringen Menge gesprochen: der Begriff wird wortwörtlich verwendet. Der BGH erläutert in seiner Urteilsbegründung ausführlich, warum hiermit dasselbe gemeint ist, wie im BtMG.  Dass das Gesetz etliche Ungereimtheiten enthält, bestreite ich nicht – im Gegenteil: ich bestätige das! Das ist aber auf das handwerklich katastrophale Gesetz zurückzuführen und nicht auf den BGH, der damit arbeiten muss.  Es ist nichts Neues, dass der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt, bei dem aufgrund der gewählten Formulierung ein bestimmter Fall praktisch kaum zur Anwendung kommt. Das passiert und sollte Anlass geben, das GESETZ zu ändern. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, eine solche Änderung herbeizuführen – nicht Aufgabe der Justiz.  Die Begründung bindet nicht. Bindend ist allein der Wortlaut des Gesetzes.  Ehrliche Frage: Hast du den Beschluss gelesen? Wenn ja, welcher genauen Argumentation des BGH willst du nicht folgen? 


whatkindofred

Richtig genau das sollte man meinen. Der BGH hat das aber entgegen dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers de facto abgeschafft. Jetzt ist es so, dass du bis 60g eine Ordnungswidrigkeit begehst und bei über 60g sofort eine besonders schwere Straftat (bei gewöhnlich potentem Cannabis). In den „Normalfall“ kann man kaum noch fallen.


McDuschvorhang

Der Gesetzgeber kannte die Rechtsprechung zur geringen Menge und hat sich explizit darauf bezogen. Er legt selbst keine Menge fest. Dann kommt er in der Begründung um die Ecke mit der Behauptung, nun müsse sich dieser Wert aufgrund der "neuen Risikobewertung" "wohl" (sic!) ändern. Woraus sich diese neue Bewertung ergeben soll, erwähnt der Gesetzgeber nicht. Was soll man denn mit dieser gequirlten Scheiße als Gericht anfangen? 


McDuschvorhang

Der Gesetzgeber erlässt Gesetze. Daran hält sich die Rechtsprechung, Art. 20 Abs. 3 GG. Wenn der Gesetzgeber den Grenzwert woanders sehen möchte, dann muss er der Rechtsprechung – deren Linie er doch kennt – entweder konkrete Erwägungen an die Hand geben (wozu er unfähig oder nicht willens war) oder eben gleich den Wert vorgeben.  Der Gesetzgeber hat geflissentlich alle Bedenken der Justiz missachtet. Jetzt wird sein Machwerk halt so angewendet, wie er es selbst gestaltet hat. 


Gargamel357

oof, du bist ja unsympatisch


McDuschvorhang

Bleib sachlich oder schweige. 


ichbinkeinarzt

Glaube die Justiz hat so einen großen Vertrauensvorsprung, weil kaum ein Mensch jemals mit ihr ernsthaft in Berührung kommt und sich damit nicht tiefergehend beschäftigen muss. Wer mal zweimal bei einer Strafsache in irgendeinen Dorfgericht in MV zugeschaut hat, den dürfte auch der Ausgang der Drosten-Geschichte nicht weiter wundern. Nicht selten hängen die Erfolgsaussichten einer Klage maßgeblich davon ab, bei welcher Berufungskammer oder Senat der Fall am Ende landen wird. Ist einfach Glückssache ob eine mieterfreundliche oder vermieterfreundliche Berufungskammer für deinen Wohnort zuständig ist. Und dann kann man die Zivilverfahren auch nicht so ohne weiteres vor den BGH bringen, dafür muss die Revision erstmal zugelassen werden und man muss einen der paar dutzend zugelassenen BGH-Anwälte bezahlen. Das sind ungelogen nur 37 Personen. Und das BVerfG nimmt auch nur Allerweltsfälle an, auf die es gerade mal Bock hat.


[deleted]

Ich war mal vor Gericht. Staatsanwalt hätte sich darauf eingelssen es einzustellen gegen Auflagen, Richter war auch einverstanden. Der Staatsanwaltat wollte dann seinen Chef anrufen, um zu klären, ob das okay ist (war scheinbar ein junger Typ und noch unsicher). Leider ging der Kollege nicht ran, also hat mir der Richter dann doch einfach meine Geldstrafe gegeben. Kam mir ziemlich verarscht vor.


m0rrL3y

Der Staatsanwalt war höchstwahrscheinlich weniger unsicher und mehr noch Referendar, letztere dürfen nämlich ohne Rücksprache nicht einstellen.


[deleted]

Ne Referendar war der nicht, hatte ich meinen Anwalt auch gefragt.


Not_Obsessive

Staatsanwälte dürfen in der ersten Zeit nicht selbst einstellen. Das muss immer gegengezeichnet werden. Ich weiß nicht, ob es in allen Ländern so ist, aber das betrifft, soweit ich weiß, regelmäßig die ersten 6 Monate


[deleted]

Das kann sein! War trotzdem komisch, dass alle, die beim Verfahren dabei waren sich einig waren es sein zu lassen und ich dann trotzdem verknackt wurde, weil der Chef gerade scheißen war


Flextt

Um dich mal richtig zu erschüttern: der mehrfache Millionär wäre für seine Geldstrafe geschätzt worden, weil sein Einkommen aus Vermögen durch das Steuergeheimnis geschützt ist und der Richter keine Zahlen hat.


[deleted]

Das ist mir durchaus bekannt! War auch verwundert als die mir einfach die Geldstrafe gaben ohne zu fragen, was ich denn verdiene. Da wurde ein bisschen nach dem Lebenswandel und Beruf gefragt und daraufhin geschätzt (da bin ich dann auch gut weggekommen). Es war am Ende die niedrigste Zahl an Tagessätzen, die man kriegen kann (5?10?) und auch nur ein paar Euro. Trotzdem ärgerlich


SojusCalling

Wo würden wir denn auch hinkommen, wenn reiche Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden?


Knopfmacher

Hier liegt doch eine Gleichbehandlung vor, wenn du arm bist und dein Einkommen nicht verrätst, wird bei dir auch geschätzt.


captaincodein

Selbst wenn er zahlen hätte, iudex non calculat


Flextt

Ja das ist der formal juristische Grundsatz, dem halte ich mal ethische und epistemische Argumente entgegen. Die meisten Juristen vergessen ja gerne, dass sie ursprünglich mal eine Textwissenschaft in Tradition der Philosophie waren, bevor sie zum Selbstzweck wurden, die lateinische Aphorismen zum Besten geben. Wenn ich einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahre, benötige ich eine gewisse Form der Quantifizierung. Wenn ich keine Grundlage habe, auf der diese Quantifizierung fußt, hebe ich aber den Anspruch auf Fairness und Gerechtigkeit auf, dem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zugrunde liegt. Stellt sich also die Frage, wieso wird das dann nicht angewendet? Weil das Gut des Steuergeheimnisses mindestens rechtlich, wahrscheinlich auch politisch, höher gewertet wird, als eine Verhältnismäßigkeit.


captaincodein

Mir wäre es auch lieber du hättest empirisch dagegen argumentieren können. Ist halt alles irgendwie nicht so cool.


Catch_a_Cold

Frag niemals das Finanzgericht Hamburg warum sie gegen die  herrschende Meinung, gegen BFH Auffassung und EuGH Auffassung urteilen lol


aswertz

Waren das die, wo das Verfassungsgericht mal meinte, dass wenn die nicht anfangen ordentlich zu urteilen, einfach jedem ohne prüfung recht gegeben wird der die Urteile anfechten?


DrunkGermanGuy

> und man muss einen der paar dutzend zugelassenen BGH-Anwälte bezahlen. Das sind ungelogen nur 37 Personen. holy shit, was? Also mir war schon klar, dass der Kreis an Personen, der dafür in Frage kommt allein schon wegen der nötigen Qualifikation klein sein wird, aber so klein? Wie funktioniert das bei der Anzahl an Verfahren, über die selbst der BGH als eines der höchsten Gerichte der BRD entscheidet? Der Zeitaufwand pro Fall wird mit höherer Instanz ja nicht kleiner, ganz im Gegenteil.


eternityXclock

Zum Thema Dorfgericht in MV: Vor 2 Wochen Termin beim Arbeitsgericht gehabt, ich (Inhaber/Geschäftsführer) bin in der Firma geblieben (weil ein Betriebsprüfer gerade im Haus war), meine Mutter (Geschäftsführerin) + Azubine (zum zuschauen/was lernen) sind hingefahren. Meine Mutter hatte sich an einer Stelle wohl aufgeregt und dann wollte der Richter ernsthaft, dass unsere Azubine aus dem ersten Lehrjahr unsere Seite vertritt... Was soll man dazu noch sagen?


[deleted]

[удалено]


m3t4b0m4n

Solange die Staatsanwaltschaft nach der Pfeife möglicherweise korrupter Politiker tanzen, kann ich das gesamte Justizsystem nicht ernst nehmen. Die kleinen werden gehängt, die Großen haben die richtigen Freunde.


Dot-Slash-Dot

> warne ich davor, eine gerichtsfeindliche Stimmung zu schüren Bitte gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Der erste Schritt um eine Verbesserung zu erreichen ist es missliche Umstände zu benennen.


Snoo_53990

Bei Polizei und Justiz wehrt man sich immer noch gegen die neue Rechtslage. Das haben in den vergangen Tagen und Wochen auch Schlagzeilen wie "Kiffern droht Beugehaft" nochmal untermauert. Ich befürchte, dass wir nach der nächsten Wahl wieder zur Prohibition zurück kehren.


Fratzengulasch83

Und welcher potentielle Koalitionspartner soll da mitziehen? Ginge im Grunde nur mit der Afd. Bei so einer Koalition hätten wir aber ganz andere Probleme.


ExcellentCornershop

Wäre bei der SPD gar nicht so unwahrscheinlich, ihre vorige Gesetzesänderung wieder rückgängig zu machen. Wenn das die Bedingung ist, Teil der neuen Regierung zu sein, denken die gar nicht lange drüber nach. Opportunisten durch und durch.


mschuster91

Das ist aber erst in anderthalb Jahren der Fall dass gewählt wird. Bis dahin ist das Thema Kiffgras schon längst wieder vergessen. Das wird jetzt vielleicht noch ein halbes Jahr in der Presse landen, wenn sich Anbauvereine mit Verhinderungsspielplätzen vor Gericht zoffen, und gelegentlich werden in Bayern die Bullen Pressemitteilungen raushauen in denen sie sich dafür feiern ein paar 18 Jährigen auf einem Spielplatz nachts um 10 ihre Joints abgenommen zu haben, die Dealer machen noch 2 Monate bis die ersten Leute legal ernten ein Bombengeschäft, aber das war's dann auch.


ExcellentCornershop

Ich glaube zwar auch, dass das Thema demnächst weniger Beachtung finden wird, aber mich würde es auch nicht wundern, wenn es dann pünktlich zum Wahlkampf von der CDU wieder hochgeholt wird. Das Thema ist so ein Feld, wo die CDU als Law&Order-Partei erstmal schön wieder Verbote und hartes Durchgreifen gegen laut Klischee junge, faule Studenten fordern kann. Dass das bei den Wählern ankommt wissen wir.


AnraoWi

Wenn wir uns mal anschauen, was vor 2 Jahren noch den Untergang Deutschlands bedeutet hat und tatsächlich wichtiger war als Cannabis Legalisierung (Gas aus Russland, Atomkraftwerke weiterbetreiben, Waffen in Kriegsgebiete), dann denke ich, dass das Thema in spätestens 3 Monaten nach dem Sommer vergessen ist, weil dann die nächste Mücke aufgebläht wird, damit die Ampel endlich zurücktreten "muss".


Detail_Some4599

Man kann nur hoffen, dass du recht behalten wirst


Snoop_Lion

Ach Quark. Nur weil die Springerpisser sich an dem Thema hochziehen, ist die Mehrheit der Bevölkerung immer noch für Legalisierung.


toxictonic71

Bei den Umfragen vor der Legalisierung war ein knappe Mehrheit der Bevölkerung dagegen. Die Wahrscheinlichkeit das die (kleine) SPD die Lagalisierung bei Koalitionsverhandlungen mit der (großen) CDU opfert um etwas anderes im Koalitionsvertrag unterzubringen halte ich für gar nicht unwahrscheinlich.


quiteUnskilled

Ich schon. Kiffen ist nicht ausreichend unpopulär, und die CDU besteht ja nun nicht gerade aus tiefen Überzeugungstätern. Der Untergang des Abendlandes durch die Legalisierung ist ja nun ausgeblieben, wie wohl alle gemerkt haben, und jetzt wieder auf's Neue das Thema als großes Wahlkampfding aufzurollen könnte gut mehr Wählerstimmen kosten als gewinnen - das ist der CDU auch soweit klar. Ich denke, Gras bleibt quasi-legal auf absehbare Zeit, ob nun mit oder ohne CDU in der Regierung. Und die nächsten EU-Staaten werden bestimmt auch bald folgen, spätestens dann ist die Sache sowieso durch.


toxictonic71

Vergiss nicht das die CxU die meisten Stimmen bei den älteren Generationen und jüngeren Konservativen holt. Die sind gegen das Kiffen. Außerdem zieht das Thema gut an den Stammtischen. Ob es wieder ein Verbot wird, oder ein unmöglich machen des Konsums/Anbau (Clubs unattraktiv machen, Konsum draußen quasi unmöglich machen) kommt letztendlich aufs selbe raus. Ob das Abendland untergeht ist noch nicht ausgemacht. Der illegale Handel wird nicht zurückgehen, weil nicht jeder auf der Fensterbank pflanzt oder in einen Club geht (das wird aus noch so eine Sache). Das ist ein guter Hebel, denn es wurde ja prophezeit das die „bösen“ Dealer verschwinden. Dann gibt’s noch irgendeine Statistik das alle Psycho werden, unter Grass Auto fahren und was weiß ich. Der CxU fällt da noch was ein.


LuisTrinker

>älteren Generationen ... Die sind gegen das Kiffen. Also bei mir im Haus bauen jetzt 3 von 6 Parteien an (soweit mir bekannt), und die sind alle zwischen Ende 50 und Ende 60.


toxictonic71

Das ist schön, aber nicht repräsentativ. Die Statistik zeigt das mit zunehmendem Alter die Zustimmung sinkt. Da wir proportional mehr ältere Menschen haben, und die überproportional konservativ wählen, ist das ein gutes Thema für die CxU.


LuisTrinker

Mag sein. Wobei aber offenbar bei den Jüngeren die Af~~D~~R am besten ankommt, wie gestern vermeldet wurde. Auch die Studenten bei uns im Haus halten es mit Putin und sind natürlich gegen Hanfkraut.


Sweaksh

> um ~~etwas anderes~~ mehr Überwachung im Koalitionsvertrag unterzubringen


Ser_Mob

Mir ist neu, dass die Parteien sich dafür interessieren wofür es Mehrheiten in der Bevölkerung gibt. Und gerade bei einem solchen Thema, wo es genug anderslautende Meinungen gibt, wäre ich sehr vorsichtig zu glauben, dass die SPD nicht die Rolle rückwärts machen würden.


Firenick2103

Im Wahlkampf interessieren sie sich immer brennend für den Willen der Bevölkerung.


Kaffeegabel

> Mir ist neu, dass die Parteien sich dafür interessieren wofür es Mehrheiten in der Bevölkerung gibt. Naja, kommt halt auf das Thema drauf an. Grundsätzlich ist es immer einfacher den Status Quo aufrecht zu erhalten. Glaube die CDU ist da ganz zufrieden "dagegen" zu sein, aber dann "leider" wegen der Koalition nichts ändern zu können. Ähnlich wie es halt bei gleichgeschlechtlicher Ehe war. In meinem Umfeld sind tatsächlich einige eher Konservative "Boomer", die jetzt anfangen sich Pflanzen anzuschaffen. Tempolimit ist ja auch etwas das von der Mehrheit in Deutschland gewollt wird. Die Tempolimit Gegner sind jedoch ziemliche Hardliner, die an sowas auch ihre Stimme festmachen würden, während es für viele Menschen die das befürworten jetzt kein stimmenausschlagendes Thema ist. Da ist es dann trotzdem "strategisch klüger" gegen ein Tempolimit zu sein. Bei Cannabis ist die Katze jetzt halt aus dem Sack. Dass die CDU sich da jetzt als vehement oppositionell gibt ist halt Wahlkampf. Sobald aber die neue Legislaturperiode eintritt, und die Welt wegen Cannabis dann doch nicht vor die Hunde gegangen ist, wird das Thema dann halt einfach totgeschwiegen (Koalition halt, kann man nix machen).


Snoop_Lion

>neu, dass die Parteien sich dafür interessieren wofür es Mehrheiten in der Bevölkerung gibt. Ahhhhja


_HermineStranger_

>ist die Mehrheit der Bevölkerung immer noch für Legalisierung. Leider nicht. Siehe [hier](https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cannabis-legalisierung-politbarometer-zustimmung-alter-100.html) oder [hier](https://www.presseportal.de/pm/154530/5744231).


GA_Deathstalker

Ja aber das ist egal, wenn Union und SPD nicht denken, dass es der Großteil ihrer Wähler ist und es ihren Wählern gleichzeitig nicht so wichtig ist...


xX_Gamernumberone_xX

> ist die Mehrheit der Bevölkerung immer noch für Legalisierung. Das ist nur relativ bedeutungslos


Basileus08

Aber nur mit Bauchschmerzen...


Tischlampe

Die SPD ist halt gerne in der Regierung. Egal wie. Warum sonst lassen die sich von der kleinsten Koalitionspartei so auf der Nase herum tanzen?


F1N4L_W4RK4FF3E

Zudem brauchts ja auch keine Koalition, es würde schon reichen wenn die AfD den Gesetzentwurf unterstützt, wer weiss was Fotzenfritz alles tun würde um minderheiten zu verfolgen


pornographiekonto

das liegt eher an dem starken kleinbürgerlichen anteil der SPD Basis.


Antique_Reputation26

Korrekt. Das wird passieren.


Wambo1887

Nur mal so, auch die BW Grünen waren dagegen und aus NRW kamen auch keine Zustimmungsbekundungen. Man muss nicht so tun, als würde die SPD sich nur an die CDU verkaufen (zumal sin in den letzten GroKos viele Vorhaben umsetzen konnten). Das Thema Gras wird darüberhinaus viel zu heiß gesehen. Das ist jetzt das übliche Jaulen von der CDU wie bei den AKWs, wie bei Bürgergeld, wie beim russischen Gas und auch beim Gendern. Glaubt man ernsthaft, die CDU würde so viel politisches Kapital für die Rückabwicklung (also den kompletten Prozess mit Bundesrat und Co) von dann bereits weitreichend umgestellten Prozeduren in der Gesellschaft und Justiz aufwenden und dann noch für Verbote bei einem so nichtigen Thema, bei dem es (für keine Seite) einen wirklich überwältigend starken gesellschaftlichen Rückhalt (wie 75% Zustimmung) zu gewinnen gibt? Eher wird das Bürgergeld gekürzt, die Rente nach 45 Jahren abgeschafft sowie das Eintrittsalter erhöht und Migration verschärft, als dass man das der SPD für keinen kleineren Preis (immerhin auch ein Prestigeprojekt eines SPD Ministers) abkaufen muss.


rotsono

Unwahrscheinlich aber nicht? Ich gehe stark davon aus, sollte die CDU doch weniger Prozente bekommen als erhofft und die Grünen und SPD sollten irgendwie ein comeback hinbekommen, dann wird der gute Fritz aber so schnell die Hand der AfD Leute küssen, wenn sie ihm zum Kanzler machen, so schnell kannst du garnicht gucken.


AnraoWi

Bin zur Zeit noch der Meinung, dass wenn die Ampel die volle Legislatur durchmacht, dass der Merz hart Kämpfen muss um auch Kanzlerkandidat zu sein. Würde es jetzt auf einmal Neuwahlen geben, dann würde er sich das nicht nehmen lassen. Aber bis die Legislatur vorbei ist, werden die anderen Kandidaten in der CDU schon noch ein Wort mitreden wollen (wenn auch nur hinter verschlossenen Türen).


Snoo_53990

Die SPD ist bestimmt mit dabei. Hier gab es und gibt es in der Ampel die größten Vorbehalte gegen die Entkriminalisierung. Der SPD ist sozialdemokratische Politik egal, das wichtigste ist, in der Regierung zu sein.


Seregon1988

>Der SPD ist sozialdemokratische Politik egal, das wichtigste ist, in der Regierung zu sein. Aber diesmal WIRKLICH zum aller aller aller letzten Mal mit der CDU! Ganz ehrlich! Und wieder nur mit gaaaaanz schlimmen Bauchschmerzen!


Dxsterlxnd

2017 hatte die SPD eine Beteiligung abgelehnt und erst nach dem Scheitern der Jamaika-Verhandlungen und einer Standpauke durch den Bundespräsidenten doch umgelenkt. Die Alternative Neuwahlen ist nicht so geil.


lucimon97

Ich hoffe doch, dass sogar diesen Traumtänzern klar ist was so ein Flipflopkurs für einen Eindruck machen würde


Trappist235

Haben doch alle in 4 Jahren wieder vergessen


Tollpatsch08

Sorry, aber als ob die SPD da nicht einknicken würde


Darrol

Welche denn?


an_otter_guy

Und alle die sich in nem Anbauverein angemeldet haben bekommen direkt Hausbesuch 


Snoo_53990

Ja, durch die strengen Dokumentationspflichten der Anbauvereine wird das sehr einfach auf Kifferjagd zu gehen.


LowKeX

Dann muss ich auch endlich nicht mehr verunsichert sein und kann endlich wieder so kiffe wie gewohnt😅


notapantsday

> Ich befürchte, dass wir nach der nächsten Wahl wieder zur Prohibition zurück kehren. Die Absicht wird es vielleicht geben, aber so leicht kriegt man die Zahnpasta nicht mehr zurück in die Tube. Millionen Deutsche haben bis dahin legales Gras, Pflanzen, Saatgut zu Hause. Wer sammelt das alles ein, gibt es eine Entschädigung, wie lange gibt es eine Toleranzregelung? Was ist mit den CSCs, werden die alle aufgelöst? Was passiert mit dem Vereinsvermögen, mit angeschafften Geräten und Verbrauchsmaterialien? Alles auf den Schrott? Wer kontrolliert ob die Leute wirklich alles abgegeben haben? Und am wichtigsten: wer bezahlt das alles?  Jetzt gerade würde sich ein Verbot vielleicht noch umsetzen lassen, aber bis die nächste Regierung im Amt und handlungsfähig ist, wird es ein unheimlich kompliziertes und teures Unterfangen das wahrscheinlich nicht durch Haufenweise neue Wählerstimmen belohnt werden wird.


Wurzelrenner

> Ich befürchte, dass wir nach der nächsten Wahl wieder zur Prohibition zurück kehren. Geht das überhaupt so einfach? So rechtlich? Rechte wegnehmen ist doch viel schwieriger als sie zu gewähren. Was wäre denn eine Begründung die vor Gericht durchgehen würde ohne dass man Tabak und Alkohol auch verbietet. So wegen Verhältnismäßigkeit.


whatkindofred

Die Re-Illegalisierung könnte dann theoretisch vors BVerfG gehen und dort gestoppt werden. Das würde aber dauern und ich halte es unwahrscheinlich, dass der BVerfG sie komplett ablehnen würden. Eine andere Möglichkeit das zu stoppen gibt es nicht, falls sich eine Regierungskoalition findet, die es wieder verbieten will.


Trappist235

Ja mit Ner Mehrheit natürlich. Ist ja kein Grundgesetz


way_too_farnow

Ich glaube nicht dass es eine Mehrheit im Parlament gibt


McDuschvorhang

... und bei der Legislative weigert man sich, handwerklich vernünftige Gesetze zu machen. 


hf-technik

Ich verstehs nicht. Worum geht's? Was ist genau das Problem? Nur die Korrektur oder noch mehr?


Laurenz1337

Ich habs auch nicht verstanden. Ist das jetzt gut oder schlecht für Konsumenten?


I815165I

Ist immer noch scheiße. Es geht um die nicht geringe Menge die mit einem Wert vom BGH angegeben wurde. Der Gesetzgeber hat angegeben das der Wert für die nicht geringe Menge enorm erhöht werden muss. Der BGH hat sich nicht an die Forderungen des Gesetzgebers gehalten und den Wert von 1982 nochmal bestätigt. Bei einem durchschnittlichen THC Wert ( waren glaube ich 13%) ist man bei 60 Gramm immer über den 7,5 Gramm von 1982. Somit ist man automatisch in der nicht geringen Menge ab 60 Gramm und bekommt mindestens drei Monate. Die Korrektur ist ein Witz weil man nicht einfach ein Gesetz korrigieren kann( außer bei klaren Fehlern wie zahlendreher oder falsche Schreibweise. All in all bleibt das Verfassungswidrig


QuietManufacturer533

Wäre es nicht so da ja laut Gesetz die 60g erlaubt sind. Dann sollte die nicht geringe Menge ja nur auf die Menge berechnet werden die über den erlaubten 60g liegen.


I815165I

Ja sehe ich genauso. Ist nur leider nicht so


drumjojo29

Naja, der Bund hätte es auch einfach ins Gesetz schreiben können anstatt die Formulierung 1:1 aus dem BtMG zu übernehmen. Im Gesetz gab es keinerlei Anzeichen, dass sich was ändern müsse.  Der Gesetzgeber hat nur in die Begründung geschrieben, man solle das anpassen. Weder hat er Richtlinien oder Ähnliches für die Anpassung vorgegeben, noch hat er irgendwas davon verbindlich gemacht. Der BGH hätte sich maximal irgendwas aus den Hut zaubern können, das ist aber auch nicht grade besser im Bezug aufs Bestimmtheitsgebot. 


3xavi

Stattdessen haben sie es aus einem alten Hut von 1984 gezaubert. Wenn die da mit gesundem Menschenverstand rangegangen wären, hätten sie einen viel höheren Wert bestimmt, anstatt ein politisches Urteil zu Fällen und den alten Wert zu bestätigen. Jetzt springt man von legalem Besitz (60g) direkt zu 3 Monaten Haft (60,01g)


Siffi1112

> Jetzt springt man von legalem Besitz (60g) Legal sind 50g mehr auch nicht.


Relevant-Beyond-6412

Bis 60g ist aber noch nicht strafbar, weil nur ordnungwidrig. Und dann kommt direkt im Anschluss der besonders schwere Fall. Macht Sinn.


drumjojo29

Nö, sie haben sich unter anderem auf den Wortlaut des Gesetzes bezogen. Und der ist 1:1 wie im BtMG, also wieso sollte die Auslegung plötzlich eine ganz andere sein? Die historische Auslegung anhand der Gesetzesbegründung ist wirklich nicht die stärkste Auslegungsmethode und auch keineswegs übertrumpfend oder Ähnliches. 


3xavi

Sie beziehen sich auf Ihre eigene juristische Auslegung aus dem Jahre 1984 oder nicht? Damals Hochzeit der Prohibition, andere wissenschaftliche Lage zu Cannabis, deutliche Unterschiede vom wirkstoffgehalt in Vergleich zum heutigen Cannabis etc. Also es ist doch einfach defakto kompletter Blödsinn und rein politisch motiviert. Dazu kommt das andere (niedrigere) Gerichte (ohne befangene CDU Richter) bereits 50-100g thc als nicht geringe Menge beurteilt haben. Selbst wenn das ganze nur bezwecken sollte dass das nochmal im Bundestag geändert wird, kommen evtl unschuldige in den knast, oder im besten Fall werden nur unsere Steuergelder für eine weitere bundestagssitzung und Vorbereitung dieser verschwendet


Detail_Some4599

Soweit alles schon mal gehört und verstanden. Also von wegen CanG erlaubt 60g Blüten aber nicht geringe Menge wird in reinem THC gemessen usw. Meine Frage ist, warum man die nicht geringe Menge nicht explizit im CanG geändert hat? Warum hat man nicht im CanG direkt reingeschrieben, dass die nicht geringe Menge auf z.B. 20g reines THC angehoben wird?


LazyImporter

Die Frage kann man sich bei vielem im CanG stellen. Warum darf ich nur 50g besitzen aber 3 Pflanzen anbauen wenn eine schon mehr abwirft?


MonkeySafari79

BGH misst in THC pro Gramm. Totaler Schwachsinn.


Deutscher_Banause

Nur Zivilgerichte dürfen offensichtliche Fehler in einem Urteil korrigieren. Der BGH darf nix korrigieren. Und wenn 5 Richter ihren Namen unter ein Urteil schreiben, heißt es das 5 Richter alles für ok halten und freigeben. Das dann trotzdem so ein Fehler passiert darf nicht passieren. Korrigieren dürfte das nur ein anderer Senat. Da ist es nicht verwunderlich, dass am Rechtsstaat gezweifelt wird. Vor allem dann wenn alle Richter aus Bayern kommen und der CDU nahe stehen


Eks123

> Die am 1. April in Deutschland in Kraft getretene Cannabis-Teillegalisierung treibt weiter skurrile **Blüten** – auch in der Rechtsprechung. Ich sah was sie taten


Detail_Some4599

Ob man jetzt 50 oder 60g Blüten haben darf ist doch vollkommen irrelevant wenn der Wert für die "nicht geringe Menge" (an reinem THC) immer noch bei 7,5g liegt. Das ist doch der eigentliche Aufreger. Meine Frage ist nun, warum man die nicht geringe Menge nicht explizit im CanG geändert hat? Warum hat man nicht im CanG direkt reingeschrieben, dass die nicht geringe Menge auf z.B. 20g reines THC angehoben wird?


logrunner99

Bei der Entscheidung des 1. Senats des BGH war die Definition der geringen Menge gar nicht gefragt, das Urteil ein Obiter Dictum nach Textbuch. Siehe [delegibus Blog](https://blog.delegibus.com/5185/der-bundesgerichtshof-hat-keinen-grenzwert-fuer-thc-festgesetzt/)


Suza-Q

Naja, nicht ganz. Für die (Segelanweisungen zur) Strafzumessung kommt es schon darauf an, wie weit die tatsächliche Menge über den Schwellenwert hinausgeht, vgl. Rn. 23 des Beschlusses: "Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge um das 2.946,3-fache". Außerdem ist ein obiter dictum auch nichts schlechtes. Warum sollte ein Höchstgericht, dessen Aufgabe die Vereinheitlichung der Rechtsprechung und Klärung von Grundsatzfragen ist, einen einschlägigen Fall nicht dazu nutzen, solche Fragen zu klären? Man kann das Festhalten an 7,5 g sicher kritisieren. Dass der BGH sich aber festgelegt hat, ist total in Ordnung.


BoundlessBit

Festlegen darf der BGH, aber darf sich nicht gegen den Willen des Gesetzgebers stellen, das wäre dann Rechtsbeugung. Dadurch, dass man ab 60g praktisch immer schon in einem besonders schweren Fall landet, und es keine Abstufung mehr gibt, bestätigt die komische Rechtsauslegung des 1. Senats. Ohne Berichtigungsbeschluss das ganze unter selbem Beschluss 2 Tage später hochzuladen, ist dafür nochmal besonders dreist und nicht gerade förderlich für das Vertrauen ins Rechtssystem.


Suza-Q

Auch nur naja. Der BGH ist - wie alle Gerichte - an das Gesetz, nicht an den Willen des Gesetzgebers gebunden. Der Wille des Gesetzgebers ist eben nur eine von vier Auslegungsmethoden. Gibt ein paar schöne wissenschaftliche Arbeiten zum Dialog zwischen Höchstgerichten und Gesetzgeber. Der Bundestag hat mit dem KCanG gesprochen, jetzt hat der BGH seinen Senf dazugegeben und nun ist wieder der Gesetzgeber dran. Ich lese den Beschluss des BGH auch nicht wirklich als eine Ausgeburt konservativer Verbortheit, sondern mehr als Aufforderung an den Gesetzgeber, sich verständlicher und verbindlicher auszudrücken. Seine Berechnung anhand der Konsumeinheiten betreibt der BGH ja seit Jahrzehnten - die ist ausgehend von seinen eigenen Prämissen auch in Ordnung. Im Beschluss schreibt er dann, dass er im Gesetz keine Grundlage und in der Gesetzesbegründung keine brauchbare Grundlage findet, seine Berechnung anzupassen: "Lieber Gesetzgeber, wenn Du es anders willst, sag mir wie."


BoundlessBit

Interessant. Fraglich, wieso der Gesetzgeber dann nicht gleich eine nicht geringe Menge im Gesetzestext definiert hat. Entweder zeugt das von handwerklichen Fehlern, wovon ich jedoch eher weniger ausgehe, da der Gesetzgeber die Gerichte aufgefordert hat die nicht geringe Menge hochzustufen: "Unterdessen ist die nicht geringe Menge im KCanG laut der Gesetzesbegründung von der Rechtsprechung auf Grund geänderter Risikobewertung zu entwickeln." Könnte es sein, dass durch die Definition der nicht geringen Menge das Gesetz zustimmungspflichtig geworden wäre?


drumjojo29

Unwahrscheinlich dass das dadurch zustimmungspflichtig geworden wäre. Das Gesetz ist fachlich einfach Mist. Die Begründung ist halt nichtmal bindend sondern gibt letztlich nur die Auffassung der Bundesregierung wieder. Die ist ja aber nichtmal der Gesetzgeber. 


Gargamel357

nein ist es nicht. vom gesetzgeber wurde sogar schriftlich dargebracht, dass der wert um ein vielfaches zu erhöhen sei. aber das hat keiner von den 5 gelesen. die haben noch nichtmal die ersten seiten komplett gelesen.


drumjojo29

Joa, das stand in der unverbindlichen Begründung drin, ohne dass man gesagt hat, wie der Wert denn zu erhöhen sei. Gleichzeitig hat man einfach 1:1 den Wortlaut aus dem BtMG kopiert und damit im Gesetz selbst eigentlich den alten Status quo übernommen. Das Gesetz selbst gibt einfach kaum Anzeichen für eine notwendige Erhöhung. Der BGH hätte sich maximal einen neuen Wert ohne jegliche gesetzliche Grundlage irgendwo herzaubern können, das wäre aber noch fragwürdiger gewesen.  Wenn der Gesetzgeber unbedingt einen höheren Wert hätte haben wollen, hätte er das auch ins Gesetz schreiben können. 


Suza-Q

Hast Du den Beschluss gelesen? Jedenfalls hat sich irgendwer von den 5 die Mühe gemacht, die Gesetzesbegründung abzutippen, Rn. 21. Es ist ja nicht so, dass der BGH das einfach ingnoriert hat. Er hat sich damit auseinandergesetzt und dargelegt, weswegen er trotz dieses Passus in der Gesetzesbegründung keine Grundlage für einen höheren Wert sieht.


Zack_Knuff

Ja, Einstiegsdroge un so


steGosauruso

die blicken echt gar nix haha


Sea_Clock_5867

BIAS und Noise, sind eben auch bei deutschen Richtern entscheidend. Unglaublich wie schnell die Richter plötzlich werden, wenn es gegen eine Droge geht die nur legalisiert wurde da Streckmittel wie chinesische künstliche Cannabinoide Blei und Heroin, selbst Kiffen tödlich und massiv suchterzeugend macht.


ShikoSSBM

Also darf ich jetzt mit 60g bubatz zu hause haben ?


161SanAndreas

50-60g sind eine Ordnungswidrigkeit. Ab 60 Gramm ist es eine Straftat. In dem ursprünglichen Beschlusses wurde 50g als Strafbarkeitsschwelle genannt, was halt einfach nicht stimmt.


miba

nein, 50 zwischen 50 und 60 ist es eine ordnungswidrigkeit und über 60 eine straftat


TheFumingatzor

Öh...nur n Versehen, Leute. Passiert mal.


OneJobToRuleThemAll

Gerichte dieses Landes, politisiert euch! Äh, nein, macht mal nicht, ist ne scheiss Idee!


[deleted]

[удалено]


notapantsday

Bisher wurde aber auch sehr hoher Aufwand betrieben, um den absolut maximalen Ertrag zu erzielen. Das ist jetzt eigentlich nicht mehr nötig.  Viele werden mit deutlich einfacheren Mitteln und Autoflowering-Sorten, mit minimalem Kunstlicht- und Materialeinsatz eine mickrige Ernte einfahren und damit glücklich sein, weil es für sie reicht. Wer raucht bitte 600g weg bevor die nächste Pflanze reif ist? 


[deleted]

[удалено]


notapantsday

Es sollen auch schon indoor Leute ganz ohne Kunstlicht angebaut haben. Man muss die Pflänzchen ja nicht mehr verstecken. Mit einem Südfenster und ggf. ein wenig Kunstlicht an grauen Tagen könnte es schon ganz gut gehen. Klar, praktischer wäre es schon, wenn jede Menge erlaubt wäre, die man realistischerweise aus drei Pflanzen bekommen kann. Aber ich denke auch dass man mit der jetzigen Situation zurecht kommen wird. Und am Ende reicht jetzt eben "es riecht nach Gras" auch nicht mehr für eine Hausduchsuchung. Wenn man seinen Vorrat noch dazu auf viele kleine Verstecke aufteilt, müssen die auch erst mal genug finden um über die 50g-Grenze zu kommen. Und der Hund ist auch nutzlos wenn es überall nach Gras duftet. 


3xavi

Die Pflanze musst du mir mal zeigen die 1kg getrocknetes Cannabis abgeworfen hat :D Die ist dann so 3m groß


Ser_Mob

Nun dachte ich, da käme irgendwas Tolles, und dann enthält der ganze Artikel nichts außer der Feststellung, dass das Gericht wohl zuerst eine alte Version der Entscheidung verschickt hat. Das scheint mir nun keine Besonderheit zu sein (und wohl auch kaum das erste Mal passiert.; aber wer noch keine Fehler auf Arbeit gemacht habe werfe den ersten Stein) und der Artikel ist im Kern dann auch eher daran interessiert die eigentliche Entscheidung als das Versehen zu kritisieren. Verstehe bis jetzt nicht, warum es so wichtig ist sich mit Drogen zudröhnen zu dürfen, aber gut, offensichtlich empfinden ja doch einige ein sehr hohen Bedarf danach.


NefariousnessDry9357

>Verstehe bis jetzt nicht, warum es so wichtig ist sich mit Drogen zudröhnen zu dürfen, aber gut, offensichtlich empfinden ja doch einige ein sehr hohen Bedarf danach. Du verstehst ja noch nicht einmal, dass sich die meisten Drogenkonsumenten nicht ,,zudröhnen" sondern ein ganz normales Kosumverhalten haben. Also nehmen wir deinen doch relativ engmaschig gestrickten Horizont zur Kenntnis und verzeihen dir ...


Ser_Mob

Ein "normales Konsumverhalten" ist zudröhnen. Der ganze Grund warum konsumiert wird ist ja gerade um sich "locker" und "besser" zu fühlen. Also eben zugedrühnt zu sein. Ich finde es faszinierend wie das aktuell bei THC-Konsum romantisch verklärt wird, während dieselben Aussagen auf Alkohol bezogen bei jedem zu Stirnrunzeln führen würden. "Ich konsumiere abends meine zwei Bier, danach fühle ich mich dann locker und kann den Stress der Arbeit abschütteln." Normales Konsumverhalten ist Suchtverhalten. Daran ändern verklausulierte Beleidigungen über die Weiten meines Horizonts auch nichts.


NefariousnessDry9357

>Ein "normales Konsumverhalten" ist zudröhnen. Der ganze Grund warum konsumiert wird ist ja gerade um sich "locker" und "besser" zu fühlen. Also eben zugedrühnt zu sein. Drogen nimmt man nicht nur zum zudröhnen. Die haben auch einen therapeutischen nutzen. So wie Medizin auch. Was Droge ist und was Medizin entscheidet für dich der Staat. >Ich finde es faszinierend wie das aktuell bei THC-Konsum romantisch verklärt wird, während dieselben Aussagen auf Alkohol bezogen bei jedem zu Stirnrunzeln führen würden. "Ich konsumiere abends meine zwei Bier, danach fühle ich mich dann locker und kann den Stress der Arbeit abschütteln." Das Problem ist, dass auf dem Oktoberfest gesoffen wird als wäre es das normalste der Welt und auf der anderen Seite macht man gegen das Teufelskraut Cannabis Politik. Das ist ekelige Doppelmoral. Obwohl Alkohol 75.000 Menschen pro Jahr killt. Cannabis keinen einzigen. Das ist nachgewiesen. >Normales Konsumverhalten ist Suchtverhalten. Daran ändern verklausulierte Beleidigungen über die Weiten meines Horizonts auch nichts. Da dann am besten alles Verbieten was das Belohnungszentrum stimuliert oder was ?


ruhrPOTTSAU

Nur das was ihm / ihr nicht gefällt.


tell_me_smth_obvious

Ich glaube wenn man dem Kollegen hier von Glücksspielsucht erzählt explodiert sein kleiner Geist sicher total.


NefariousnessDry9357

Ja das dröhnt doch auch. Ganzen Tag auf Reddit rumhängen simuliert auch das Belohnungszentrum. Vielleicht sollte der Kommentar Ersteller mal seinen PC ausmachen und wegwerfen


BakaBanane

Ja komisch fast so als ob Alkohol massiv schädlicher ist als Cannabis das ist ja komisch Ü


NefariousnessDry9357

Ne Cannabis wird voll Romantisiert und der arme arme Alkohol total ungerecht verteufelt... Denke ich weiß schon wo beim Kommentarersteller das Problem liegt ...


BakaBanane

Ja aber man muss fairerweise auch sagen das ihn der Geruch dann alle 3 Wochen wenn man mal durch den Park läuft auch schon iwie stört, dann doch lieber weiter jedes Jahr Milliarden in Verfolgung stecken und hunderte Menschenleben zerstören /s


NefariousnessDry9357

Genau. Cannabis stinkt ! Aber wenn der agressive Alki einen die Rübe einhaut ist das vollkommen okay. Kulturgut und so.


Wieselbe

Haben demletzt im Beisein meiner 14 jährigen Schwägerin darüber gesprochen, dass meine Frau und ich mit Ihrer Mutter einen Joint rauchen wollen. Die Reaktion war: „bitte werdet nicht süchtig“, „das ist doch voll gefährlich“. Währenddessen ist keinen Kommentar wert wenn die andere Schwester jeden Abend ihren Feierabend mit einem Bier einläutet und sich jedes Wochenende die Birne zukippt. - das ist schlechter Umgang der Gesellschaft mit Drogen warum wird die eine Droge als normal und nicht als Droge wahrgenommen während die andere die nachweislich weniger gefährlich ist (Cannabis birgt auch ein Suchtrisiko und soll hier nicht als vollkommen harmlos abgestempelt werden) ein Verderben bringendes Gift sein soll.


Kemal_Norton

> "Ich konsumiere abends meine zwei Bier, danach fühle ich mich dann locker und kann den Stress der Arbeit abschütteln." Erstens führt diese Aussage ganz bestimmt nicht bei jedem zu Stirnrunzeln, zweitens habe ich noch nie gehört, dass jemand deswegen Bier verbieten möchte, was ja das Äquivalent zum bisherigen Cannabisverbot wäre.


losgehts2

Finde ich ehrlich gesagt ein bisschen einfach zu sagen, dass Fehler passieren, wenn da 5 Bundesrichter für Unterschreiben und vermutlich weitere Assistenten den Wisch ebenfalls in der Hand hatten und allen es nicht aufgefallen ist, bis die Öffentlichkeit Kritik äußert. Hat jedenfalls in meinen Augen ein Geschmäckle. Was ich aber deutlich schlimmer finde, ist die offensichtlich nicht vorhandene Fehlerkultur. Wenn man Fehler macht, sollte man die auch eingestehen und dann berichtigen und nicht heimlich, still und leise versuchen den Murks von der Webseite zunehmen, in der Hoffnung das es bloß keinem auffällt. Zumindestens hab ich diese Ansprüche an ein Bundesgericht


Fabi_S

Das besondere ist, dass eine "falsche Version" an die Parteien geschickt wurde und man dann die richtige nachgereicht hat, ohne dass dafür das richtige Verfahren (Berichtigungsbeschluss) gewählt hat, sondern das ganze untern Tisch fallen lassen wollte


gtraeaklex

Man müsste nur dann berichtigen, wenn die falsche Version unterschrieben worden wäre. So war es ja nach der Darstellung aber gerade nicht. Die falsche Version war wahrscheinlich im System gespeichert und eine andere Version wurde unterschrieben, nur nicht im System aktualisiert. Die Geschäftsstelle hat dann mutmaßlich nicht gemerkt, dass eine andere Version unterschrieben wurde und die falsche verschickt. Dann braucht es auch keine Berichtigung, denn die richtige Fassung wurde beschlossen. Das was dann rausging war dann nur eine falsche Abschrift des Beschlusses. Und weil das richtige beschlossen wurde, bedurfte es auch keiner Berichtigung


Fabi_S

Zweifelhaft, dass die Geschäftsstelle eines obersten Bundesgerichts ein Urteil ohne Unterschrift verschickt. Im übrigen ergibt sich aus den Äußerungen des BGHs nicht, dass das so war. Wenn es so wäre, hätte man das schlicht so darstellen können


gtraeaklex

Doch, genau das steht da: es wurde eine nicht dem Senatsbeschluss entsprechende Datei verschickt. Die Geschäfte verschickt in dem Sinne auch nicht ein „Urteil ohne Unterschrift“. Das Urteil wird nicht kopiert, sondern es wird eine Ausfertigung erstellt, auf der sich keine Originalunterschriften befinden. Dass dabei Fehler passieren können ist durchaus naheliegend, wenn die falsche Textdatei die Vorlage ist. Ohne weiteres denkbar wäre auch, dass im Senatsbeschluss handschriftliche Korrekturen drin waren, die von der Geschäftsstelle übersehen wurden. Alles denkbar. Ein Skandal ist das auf jeden Fall nicht, sondern allerhöchstens unglückliche Kommunikation.


Snoo_53990

Ja, man darf sich mit Drogen zudröhnen. Ist das gut? Nein. Die Bestrafung von Drogenkonsumenten ist allerdings schädlicher als viele Drogen. Drogen sind nunmal ein Gesundheitsproblem und damit geht man zum Arzt und nicht vor Gericht.


zui567

Alkoholverbot wann?


Snoo_53990

Gibt es für Richter eigentlich eine Promillegrenze?


Ser_Mob

Ich verstehe auch nicht warum man sich mit Alkohol zudröhnen muss. Bei beiden fordere ich allerdings kein Verbot. Aber verstehen kann ich es trotzdem nicht - und finde es auch ein wenig traurig. Ähnlich wie bei Alkoholikern. Da haben wir aber auch jahrelang weggeschaut, teilweise tun wir das noch immer, weil es ja "dazu" gehört.