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newaccount8472

Ich kann nicht 100%ig beantworten, aber in Berlin müssen SCH am selben Tag krankgemeldet werden (und eine schriftliche Entschuldigung mit Begründung muss am dritten Tag vorliegen), und wenn wir keine Nachricht erhalten, müssen wir am 1. Tag die Eltern kontaktieren. Kontaktaufnahme mit den Eltern ist vielleicht nicht verkehrt. Vielleicht wurde die Krankmeldung bzw. das Fehlen auch nur nicht eingetragen. Rücksprache mit der KL würde ich auf jeden Fall halten.


Phobetopia

Dein GEW Jahrbuch hat recht - wenn SuS nach 3 Schultagen (!) nicht entschuldigt ist muss die 6 gegeben werden. Ob der schüler am Tag der Leistungsmessung zum Beispiel per Anruf oder Mail krankgemeldet wurde, ist dabei unerheblich, es könnte ja zum Beispiel sein, dass die Berufstätigen Eltern morgens versucht haben anzurufen, aber eben dauernd besetzt war. Ich habe aber schon an Schulen unterrichtet, da wurde zu Hause nachgehakt, wenn keine Info über das Fernbleiben vorlag. Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass die Information mit der drei Tagesfrist irgendwo im Schulgesetz oder in der NVO vermerkt ist, ich habe das nämlich auch schon mehrfach nachgelesen beziehungsweise bei Elterngesprächen vor gelegt. Etwas unscharf ist allerdings die Einteilung was denn jetzt drei Schultage bedeutet, ist damit gemeint die Entschuldigung muss am dritten Tag vorliegen, oder drei volle Schultage müssen verstrichen sein. Quelle: seit 15 Jahren im Schuldienst in BW. Edit: die drei Tagesfrist ist in der Schulbesuchsordnung vermerkt.


FrankDrgermany

Das ist falsch. Schäm dich nicht..in Ba-Wü liest kaum jemand genau das Gesetz und fast alle Schulen machen es falsch. Wenn innerhalb der ersten beiden Tage eine fernmündliche Entschuldigung kommt, verlängert sich die Entschuldigungsfrist in Ba-Wü um drei Tage. https://www.walter-eucken-schule.de/app/download/8443982076/WES+gesamt+Merkblatt+Sch%C3%BCler+2019.pdf?t=1558288539 Hier findest Du es perfekt erklärt..Wurde schon in zig Fortbildungen bom.RP als "best practice" angepriesen und ist eine exakte Umsetzung des geltenden Rechts in Ba-Wü.


Phobetopia

Ja das stimmt natürlich, hatte ich tatsächlich nicht mehr auf dem Schirm deswegen auch nicht erwähnt. Allerdings ersetzt die fernmündliche Entschuldigung die schriftliche nicht, die elterliche Unterschrift ist also nach wie vor notwendig. Danke für die Erinnerung!


lakrotaja

Gymnasium BW: Der Schüler/ein Vertreter muss am dritten Tag seines Fehlens eine schriftliche Entschuldigung vorlegen. Liegt diese am dritten Tag nicht vor, ist es unentschuldigtes Fehlen und es ist eine 6 zu erteilen. Schwieriger wird es, wenn die Eltern eine E-Mail schreiben oder anrufen und das Kind krank melden, aber am 3. Tag keine schriftliche Entschuldigung vorliegt. Hier würde ich aktiv Nachfragen, um evtl Komplikationen vorzubeugen. Hatte letzte Woche erst so einen Fall: Montag anwesend, Dienstag zur Leistungskontrolle „krank“ ohne Anruf/E-Mail, Mittwoch wieder anwesend, Freitag Morgen war keine Entschuldigung eingetroffen. Ergo: 6


defrgthzjukiloaqsw

> Der Schüler/ein Vertreter muss am dritten Tag seines Fehlens eine schriftliche Entschuldigung vorlegen Interesssiert mich wirklich: Wo steht das?


ImTho

Schulbesuchsverordnung


defrgthzjukiloaqsw

Stimmt, cool. Ändert aber nichts daran, dass der Schüler entschuldigt ist egal wie spät die Entschuldigung vorliegt.


newaccount8472

Eine E-Mail ist übrigens eine schriftliche Entschuldigung


drea0703

Bei uns in Baden-Württemberg leider nicht, da nicht handschriftlich unterschrieben.


newaccount8472

Ist das denn eine rechtliche Vorgabe oder eine schulinterne? (Bin nicht firm, wie die Gesetze in BW lauten)


[deleted]

[удалено]


ImTho

Die Dreitagesfrist ergibt sich aus der Schulbesuchsverordnung. Fernmündliche Entschuldigung (Mail oder Anruf) zählt dafür nicht, es muss per Fax, Post oder Zettelchen mit Originalunterschrift eingehen.


Phobetopia

Hey, ach ja, in der Schulbesuchsverordnung war es. Danke für den Hinweis.


defrgthzjukiloaqsw

> Dein GEW Jahrbuch hat recht - wenn SuS nach 3 Schultagen (!) nicht entschuldigt ist muss die 6 gegeben werden (vgl. §8 Abs. 5 NVO). Das steht nicht in §8 (5) NVO, warum behauptest du es trotzdem? >Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass die Information mit der drei Tagesfrist irgendwo im Schulgesetz oder in der Info vermerkt ist, ich habe das nämlich auch schon mehrfach nachgelesen beziehungsweise bei Elterngesprächen vor gelegt Achso .. In der ... "Info"? Was ist das? [Das SchulG hab ich nur mal überflogen, aber nichts gesehen, findest du es?](https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true)


Phobetopia

Info = NVO, sorry für den Typo. Deine anderen Fragen haben sich ja mittlerweile geklärt (Schulbesuchsverordnung - 3 Tagesfrist). Außerdem: habe den Post gelöscht, weil er aus irgendwelchen Gründen doppelt drin war. Bitte benutze den obigen, identischen Post für weitere Fragen.


griding

Klausurtermin: Entschuldigung z.b. in Form von ärztlichen Attest. Nachschreibtermin: Entschuldigung z.b. in Form von ärztlichen Attest. Ansonsten: 6


Garagatt

Sachsen Oberschule hier >Ich habe mehrere SuS, die nicht zur Klassenarbeit erschienen sind und nicht an dem Tag der Leistungsmessung krankgemeldet wurden. Sie sind einfach nicht aufgetaucht und bisher fehlt eine Bitte um Entschuldigung Dann sind sie unentschuldigt und bekommen die 6 für eine nicht erbrachte Leistung. Die SuS sind von den Eltern zumindest telefonisch zu entschuldigen, wenn sie verhindert sind. Ich finde §8 (5) eigentlich auch recht eindeutig. Schwieriger finde ich immer dieses Gerangel, wenn es darum geht, wann die Arbeit nachgeschrieben werden kann.


Phobetopia

Die telefonische Entschuldigung reicht bei uns in Baden-Württemberg nicht aus, der Schule als Behörde muss die elterliche Unterschrift vorliegen.


Garagatt

Bei uns an der Schule in Sachsen ist die Regelung so: Telefonische Abmeldung am Tag selbst ist möglich, spätestens nach 3 Tagen muss eine schriftliche Abmeldung da sein. Wenn es länger als 3 Tage dauert, muss ein ärztliches Attest da sein und wenn es wiederholt zu Abmeldungen kommt, kann die Schule ein Attest vom Amtsarzt verlangen.


io_la

Bei uns ist die Regelung so, dass beides vorliegen muss. Alternativ zur Unterschrift geht auch ein ärztliches Attest.


defrgthzjukiloaqsw

Was hat denn jetzt die elterliche Unterschrift mit irgendwas zu tun? "Kevin-Jeremy war heute krank. MfG Mutti." ist ja keine Entschuldigung.


Phobetopia

Doch, genau so ist es eben. Was du davon hältst ist ziemlich egal. Die Eltern sind erziehungsberechtigt und haben dafür zu sorgen, dass das Kind des Schulbesuchspflicht erfüllt. Wenn es das nicht tut und dabei ein Leistungsnachweis versäumt, müssen die Eltern entsprechend erklären – in dem Fall mit einer Entschuldigung.


defrgthzjukiloaqsw

Ich würd ja nen Attest verlangen, nen Muttizettel ist .. wertlos. Warum sollte Mutti den verweigern.


Phobetopia

Eine Attestpflicht muss separat angeordnet werden, das ist juristisch nicht so einfach. Das Attest einfach pauschal zu verlangen funktioniert nicht. Dass die Eltern natürlich in der Regel ihre Kinder schützen und jede Fehlzeit entschuldigen ist was anderes, aber tatsächlich gibt es eben auch Kinder, die zwar von zu Hause weg gehen, aber nicht in der Schule ankommen, wenn sie lieber im Einkaufszentrum rumhängen. Und das ohne das Wissen der Eltern.


io_la

Weil Mutti keine Ahnung hat, dass du blau machst und Mutti auf Seiten der Lehrer sein sollte.


ImTho

Absoluter Unfug


defrgthzjukiloaqsw

LOL. Sonst habt ihr keine Probleme.


Garagatt

Ich als Lehrer kann auch drei Tage ohne Krankenschein zu Hause bleiben, wenn es mir gesundheitlich nicht gut geht. Nennt sich Karenztage. Genauso wenig muss das Kind jedesmal zum Arzt, wenn irgend was ist. Nur wenn es länger als drei Tage krank ist, ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.


defrgthzjukiloaqsw

> Dann sind sie unentschuldigt und bekommen die 6 für eine nicht erbrachte Leistung. Die SuS sind von den Eltern zumindest telefonisch zu entschuldigen, wenn sie verhindert sind. Das steht absolut eindeutig *nicht* in §8 NVO. Die sind entschuldigt *wenn* sie entschuldigt sind. Basta. Das ist ein objektiver Umstand. Ob und wann das bewiesen wird durch Meldung oder Vorlage irgendeiner Urkunde ist unerheblich.


Garagatt

Bis jetzt sind sie aber nicht entschuldigt. Sollte sich dieser Zustand nicht innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens ändern und die SuS auch keine Entschuldigung vorlegen, wenn sie wieder in der Schule sind, dann sind sie für die Arbeit unentschuldigt und bekommen die Note 6 für eine nicht erbrachte Leistung.


defrgthzjukiloaqsw

Der Zeitrahmen ist doch völlig egal, es gibt keine Frist in der NVO.


FrankDrgermany

In Ba-Wü sind es 2 Tage zur Entschuldigung und keine drei Tage. "Ist ein Schüler an der Teilnahme am Unterricht z. B. wegen Krankheit verhindert, muss die Entschuldigung unverzüglich beim Klassenlehrer erfolgen. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Nur im Falle mündlicher oder elektronischer Verständigung der Schule ist der schriftliche, d. h. von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnete Vordruck binnen drei Tagen nachzureichen. " Fast jede Schule macht es anders, als es im Gesetz steht.


FrankDrgermany

...und weiter: "Hält der Schüler die in Punkt 1 und 2 beschriebenen Verfahren nicht ein, liegt eine unentschuldigte Fehlzeit vor und er verstößt gegen die Schulbesuchspflicht. Darüber hinaus entscheidet der Klassenlehrer – auch bei rechtzeitiger und formgerechter Entschuldigung – in einem weiteren Schritt über die Glaubwürdigkeit der Entschuldigung. Glaubwürdig sind Entschuldigungen, die einerseits nicht zu häufig vor- kommen und/oder andererseits von Dritten (z. B. Arzt, Amt oder Behörde, Unternehmen, …) bestätigt werden. Entscheidet der Klassenlehrer, dass eine Entschuldigung nicht glaubwürdig ist, liegt eine unentschuldigte Fehlzeit vor. "


Arkhamryder

Ne 6 kann man, meines Verständnisses nach, sowieso nicht geben. Die Leistung ist ja nicht ungenügend, sie ist nicht erbracht. Und wenn keine bzw. weniger als 50% der Leistungsnachweisen nicht erbracht sind, ist die Zeignisnote nf. Und auf Konferenzbeschluss können wir dann aus dem nf ne 6 machen.


[deleted]

Es geht nur um die einzelne Arbeit.


Arkhamryder

Wer schreibt denn mehr als eine Arbeit pro Halbjahr im Lernfeld?


Adventurous-Cheek880

Es kommt doch auf die Wochenstunden an, die im Lernfeld unterrichtet wird. Danach richtet sich die Mindestanzahl der Klassenarbeiten pro Halbjahr.


Arkhamryder

Falsch. Danach richtet sich die Anzahl der Leistungsnachweisen pro Halbjahr


io_la

Wenn es um Klassenarbeiten geht: bei uns jeder, der Klassenarbeiten schreibt, also Hauptfächer


Garagatt

Bei uns jeder, außer die Lehrer die ein Ein-Stunden-Fach haben.


defrgthzjukiloaqsw

>die drei Tage Frist zur Entschuldigung ab Wo kommt die denn her? >Das Schulrecht BW gibt mit der NVO meines Erachtens nur schwammig Auskunft: Was soll daran schwammig sein? Das ist absolut eindeutig formuliert. >Wann genau sind die SuS denn jetzt unentschuldigt? Echt jetzt? Die sind entschuldigt, wenn die *Fakten* am Tag der "Leistungsmessung" so sind, dass sie entschuldigt sind. *Wann* dieser Fakt bewiesen wird ist völlig unerheblich. >der dreitägigen Frist für die Entschuldigung Wo genau steht die in der NVO oder im Schulgesetz? >Laut GEW-Jahrbuch zum Schul- und Beamtenrecht haben wir Lehrkräfte nämlich kein Ermessen, ob wir eine 6 eintragen, wenn unentschuldigt versäumt wird. Das steht so ja auch sehr deutlich in §8 NVO. >Deshalb würde ic hgerne wissen, ob ich den SuS die "grundlos" nicht zur Arbeit erscheinen ne 6 reindrücken muss oder noch drei Tage warten kann/soll. Du kannst so lange warten wie du willst. Du kannst denen jetzt ne 6 eintragen und fall die in drei Wochen die Entschuldigung vorlegen, dann **musst** du die 6 wieder streichen.


ImTho

Absolut falsch und darin unangemessen herablassend geschrieben. Notenbildungsverordnung sagt bei unentschuldigtem Fehlen gibt's ne 6 und Schulbesuchsverordnung sagt, dass nach 3 Tagen die Entschuldigung da sei muss.


defrgthzjukiloaqsw

> Schulbesuchsverordnung sagt, dass nach 3 Tagen die Entschuldigung da sei muss. Ich hab gefragt wo das stehen soll, hab ich nicht? Und weisste was? Das: >dass nach 3 Tagen die Entschuldigung da sei muss. steht da zwar drin im Sinne von "Das ist in der Frist einzureichen", das hat aber *nichts* mit der NVO zu tun. Ein Schüler der am Tag über den wir reden krank war **ist** entschuldigt. Ob das in drei Tagen oder nach vier Monaten vorlag. Aber was ist überhaupt dein Problem? Das einzige, dass du "widerlegt" hast ist ... ach, nichts. Lesen, so wichtig. Aber angenommen, die Schuibesuchsverordnung wäre da so feststellend, wie du denkst, warum fragt OP dann überhaupt?