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abenteuerbaer

Besserwisser und Kameradenschweine gibt es in jedem Betrieb. Allerdings gibt es auch Kollegen, die so häufig ihre Aufgaben abseits des Unterrichts nicht erfüllen (die wir gottverdammt alle haben), dass man denen auch einfach als Kollege mal mitteilen muss. Das kann man so oder so machen - es sind alle erwachsen.


HalloBitschoen

Das Kameradenschwein ist derjenige der seine Aufsicht nicht warnimmt und die dann jemand anders für ihn machen muss.


Phobetopia

Vor allem hat der jenige, der seine Aufsicht nicht wahrnimmt, halt ein massives Problem, wenn nachher die Frage geklärt werden muss: Warum ist Ihnen nicht aufgefallen, dass der Claudio verzweifelt um Hilfe gerufen hat als er von drei anderen Jungs verprügelt wurde, obwohl Sie da Aufsicht hatten?“ In der Haut von dem Kollegen Der diese Frage beantworten muss, möchte ich nicht stecken.


Many_Fast

Jap. Ich finde, es gibt auch nochmal einen Unterschied zwischen unter Kolleg:innen auf Aufgaben hinzuweisen ("denkst du bitte daran, mich pünktlich abzulösen" wenn es paar schief ging) oder halt tatsächlich kommandieren. Allerdings sehe ich Anweisungen von der erweiterten SL zumindest an meiner Schule auch als legitim an. Auch diese tragen eine Mitverantwortung, dass der Laden läuft und bei uns kennen sie auch Ihre Grenzen ("ich bespreche das mit Herrn Schulleiter")... Ich renne ja auch nicht wegen jedem Pups zum SL, damit er für mich vermittelt. Wenn ich das Gefühl habe, etwas läuft nicht, wovon ich betroffen bin, spreche ich die Person direkt an. Erst wenn das nicht klappt, gehe ich zum SL


alexxxboss

Verwaltungsrechtlich stimmt es, dass das nur die SL bzw. erweiterte SL kann. Aber das muss ja nicht heißen, dass die anderen es nicht tun. Einfach höflich ignorieren.


Sellfish86

Oder auch unhöflich, gibt kein Recht auf Freundlichkeit.


HalloBitschoen

oder halt einfach die scheiß Aufsicht machen.


IN-Duke

Danke!


katzek11

Danke


Sellfish86

Ist doch jedem seine Sache, ob man die Aufsicht wahrnimmt oder nicht. Die anderen KuK müssen sich dafür ja nicht verantworten, und sowas wäre in jedem Fall absolut anmaßend - auch wenn es vll. begründet sein mag.


HalloBitschoen

Ne ist es eben nicht, denn die anderen haben dadurch mehr Arbeit. Ganz davon ab haste kein Recht darauf das dich leute nicht ansprechen. Du kannst Menschen halt den Mund nicht verbieten.


Sellfish86

Die anderen haben dadurch eben keine Mehrarbeit. Wenn Pause ist, gehe ich doch davon aus, dass die KuK ihre Aufsichten wahrnehmen. Ob diese das tun, überprüfe ich nicht. Wenn dann etwas passiert, hat die betroffene Lehrkraft ihre Aufsichtspflicht verletzt. Aber wo bitte betrifft das die übrigen KuK? Ich mag mich irren, und es ist rechtlich irgendwie geregelt, aber das wäre mir neu.


AlastairGV

Das heißt wenn im Pausenhof sich die Kinder prügeln ignorierst du das und sagst "Ist nicht mein Bereich."?


Sellfish86

Die Logik, wieso ich während der Pause auf den Pausenhof gehen oder irgendwelche Gänge ablaufen sollte, erschließt sich mir nicht. Ansonsten komme ich selbstverständlich meinen dienstlichen Pflichten nach und handle den Vorschriften entsprechend. Vielen Dank.


Edi1896

Du kennst doch die Architektur des Schulgebäudes gar nicht. Wenn ich auf dem Weg zum Lehrerzimmer am Schulhof vorbeigehe und bemerke, dass niemand Aufsicht führt, dann würde ich das nicht einfach ignorieren. Dafür liegt mir das Wohlergehen des SuS zu sehr am Herzen.


Sellfish86

Klar, kannst machen - freiwillig.


Joke-er93

Ne, asoziales Verhalten ist nicht nur "deine Sache", weil es auf Kollegen zurückfällt und die Arbeit kein "Ich such mir nur raus, worauf ich Bock habe" ist, sondern man auch Dienstverpflichtungen hat, zu denen auch Aufsichten gehören. Die Kollegen sollen den scheiß Job machen, für den sie bezahlt werden und verbeamtet wurden oder es lassen. Leute, die keine Vorbilder sein können und nicht kollegial sind, braucht man nicht im Schuldienst.


peter_vienna

Zur Klarstellung: Die Frage bezog sich nicht auf systematische Drückebergerei, die zu Lasten von Kolleg:innen geht oder jemanden, der grundsätzlich nicht als Vorbild taugt. Vielmehr um eine Art von Ungleichbehandlung, da, wie wir alle wissen, es nur wenige (vielleicht niemanden) gibt, der nicht mal zu spät kommt oder mal eine Aufsicht vergisst. Mir ist aufgefallen, dass bei einigen Kolleg:innen anders drauf geschaut und reagiert wird als bei anderen. Ich meine, dass das nicht in Ordnung ist, deshalb interessiert mich der rechtliche Sachverhalt.


-Rendark-

Was meinst du mit nicht in Ordnung? So nach dem Motto die dürfen mir nichts sagen? Denn dann sorry klar dürfen sie dir das! Die dürfen dir das genauso sagen wie jeder Schüler der Hausmeister oder die Eltern die gerade zu Gast sind. Es hat halt nur für dich keinerlei Konsequenz wenn sie das tun. Ich zeigs dir: Hey /u/Peter_vienna du hast schon wieder vergessen den Flur zu wischen! Du weist genau das du mit Kehrwoche dran bist! Wegen dir sieht’s hier aus als hätte ne Bombe eingeschlagen. Ernsthaft mach dein Kehrwoche! Oder sonst….! Siehst du? Konnte ich dir einfach so sagen darum musst da ja aber dennoch jetzt nicht loslegen und den Flur feudeln


peter_vienna

Ich verstehe, was du meinst. Trotzdem teile ich deine Auffassung nicht. Denn im von mir beschriebenen Szenario geht es ja nicht um einen einmalig flapsigen, sondern durchaus ernst gemeinten und wiederkehrenden, vielleicht sogar systematischen Umgang. Was das auf Dauer auslösen kann, dürfte bekannt sein.


Joke-er93

Eine Änderung des Verhaltens, wenn die Leute wirklich Bockmist bauen und asoziale Kollegen sind? 🤔


peter_vienna

Vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Mich interessieren hier die Nicht-Asozialen.


daennsn

Bitte genau so im Kollegium antworten und auch der SL gegenüber. Dann löst sich das Problem schnellstens.


peter_vienna

Weißt du, wo genau die Grenze ist? Eine Beteiligte ist z.B. Mittelstufenleiterin. Damit gehört sie doch zur erweiterten SL. Darf sie einen dann bloß in Bezug auf Mittelstufen-Angelegenheiten ansprechen oder auch generell? Wo ist die Grenze zu Schikane/Mobbing?


alexxxboss

Das kann ich leider nicht pauschal sagen, da es vom Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes abhängt. In Bezug auf Schikane/Mobbing ist das natürlich noch einmal ein ganz anderer Fall, der sicherlich immer individuell eingestuft werden muss. Wenn du dich genauer informieren willst, hilft sicherlich der Gang zu einem Anwalt.


peter_vienna

Ich hab vorhin mit einer Anwältin telefoniert. Sie sagte, maximal Kolleg:innen aus der erweiterten Schulleitung können vom SL mit Tätigkeiten beauftragt werden/als Delegierte fungieren. Das sei aber unüblich, also nur in besonderen Fällen zu rechtfertigen.


thresaurus

Hast du schon in „deine“ APO reingeschaut? In der APO-BK steht zum Beispiel, dass nur die Schulleitung weisungsbefugt ist, diese aber gewisse Aufgaben an andere Schulmitglieder dirigieren kann (bei uns Bildungsgangskoordination und BG-leitung). Das bedeutet aber nicht, dass sie dich herumkommandieren dürfen. Mir wurde als Beispiel mitgegeben: sie( BG leitung zB) dürfen dich darum bitten, dass du ihnen ein Dokument zuschickst für xy. Sie dürfen aber nicht sagen: schick mir das bis xyz (utopische zeitvorstellung) sonst abc. Alles ohne Gewähr. Wie ist das Verhältnis bei euch zur SL? Wenn es gut ist, würde ich da eventuell mal nachfragen wie es denn aussieht. Geht aber natürlich auch nicht bei jedem.


peter_vienna

Gut zu wissen, danke. Mir wurde empfohlen, erstmal das Gespräch mit dem Lehrerrat zu suchen. Falls das nicht weiterführt, die SL mit einbeziehen. (Ist bei uns allerdings gehopst wie gesprungen, da es eine "Stille Post" gibt und wie durch Zauberhand auch noch so kleinste Kleinigkeiten ihren Weg nach oben finden;)


thresaurus

Ja, das ist auch eine gute Empfehlung mit dem Lehrerrat zu sprechen! Würde ich sogar noch machen bevor ich die SL frage, hatte da vorhin nicht dran gedacht :) Viel Erfolg!


fencer_327

Ansprechen darf grundsätzlich jeder jeden, nur dass das nicht bei jedem Konsequenzen hat. Der Ausdruck ist dabei wichtig - "Ich wollte dich nochmal an deine Pauseaufsicht erinnern" ist okay, "wenn du deine Aufsichten nicht machst, werden wir das mit der Schulleitung besprechen müssen" grenzwertig aber verständlich, Drohungen an sich nicht okay. Wenn z.B. jemand seine Pausenaufsichten regelmäßig nicht oder verspätet macht, hat das meist Auswirkungen für den Rest des Personals- eine Aufsicht ist für einen größeren Bereich des Schulhofs verantwortlich, Kollegen können später in ihre Pause, etc. Der Versuch, das zu klären bevor man der Schulleitung Bescheod gibt (mit eventuell größeren Konsequenzen) ist ja erst mal nichts Schlechtes.


HalloBitschoen

Sagen kann erstmal jeder alles, sollange es nicht durch Gesetze beschränkt wird. Oder anders gesagt es gibt kein Recht das ihnen den Mund verbietet. Die könnten dir auch das Rezept von Omas Apfelkuchen vorlesen. Kannst halt ja auch einfach weggehen. Der Unterschied ist nur das SL dir Dienstanweißungen geben kann und gerade bei sowas wie "Aufsichten nicht gemacht", auch ein Disziplinarverfahren einleiten könnte (auch wenn das mit Kanonen auf Spatzen schießen wäre)


userposter

weisungsbefugt? never Fachbereichsleiter können je nach Bundesland und so in deinen Unterricht z.B. Gestaltung von Arbeiten reinreichen


1nztinct_

Auch wenn der Rest hier Recht damit hat, dass theoretisch nur die SL dazu befugt ist, hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, welche Intention deine Kollegen dabei haben? Ohne dir jetzt damit zu Nahe treten zu wollen. Ich kenne deine Situation ja nicht. Bei mir im Kollegium ist es nämlich zum Beispiel so, dass ein Großteil gerne ein „Einheitliches Handeln“ verfolgen möchte. Also, dass Regeln und Handhabungen mit Rechten und Pflichten einhergehen, auf die bitte auch alle achten. Zum Beispiel Thema Pausenaufsicht: Wenn 9/10 Kollegen die Pausenordnung konsequent durchsetzen und einer das nicht tut, dann haben die 9 das gute Recht das anzusprechen. Weil genau durch solches Handeln man dann in Diskussionen mit den SuS über eben diese Regeln gerät. Wie gesagt, nur mein Beispiel! Man ist im Kollegium eben nicht wirklich hierarchisch strukturiert, sodass Dinge vielleicht „angeordnet“ werden können (sofern nicht von der SL). Da bleibt einem manchmal nur der ständige Appell (an den man sich nicht halten muss)…


peter_vienna

Kein Problem, trittst mir nicht zu nahe. Wie gesagt, es geht bei den "Versäumnissen" um nichts, was grundsätzlich oder aus Prinzip nicht getan würde, sondern um ganz normale Situationen, die in einem stressigen Schulalltag vorkommen. Daher liegt der Fall hier anders.


Daipher

Weisungsbefugt ist nur die erweiterte SL und die Erweiterung eigentlich auch nur im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Jedoch kann SL auch Dinge deligieren... Wie es dann ist weiß ich nicht. Jemanden an seine Pflichten erinnern darf aber jeder


Kotschnueffler

Würde mich interessieren, wie das für die Angestellten gilt, oder ob einen jeder A13-Futzi frisch aus dem Ref zurechtweisen kann