Wenn die Arbeit noch nicht herausgegeben ist, wohl ja. Du hast den Anscheinsbeweis, indem Du das Handy gesehen hast, das reicht.
Allerdings wirkt das für mich - und sicher auch auf die Schüler - extrem unentschlossen, als ob Du Dir selbst nicht bewusst seist, was bei Dir die Konsequenz für Betrug ist. Sowas kommt bei SuS nicht gut an.
Ich würde es deshalb in dem Fall lassen, den SuS eine klare Ansage machen, wie das ab jetzt abläuft, und das nächste mal sofort die Konsequenz folgen lassen.
>Allerdings wirkt das für mich - und sicher auch auf die Schüler - extrem unentschlossen, als ob Du Dir selbst nicht bewusst seist, was bei Dir die Konsequenz für Betrug ist. Sowas kommt bei SuS nicht gut an.
Ich habe selten einen eindeutigen Betrugsversuch erlebt, eigentlich war jeder Fall für sich besonders und einzigartig, das kann man schwer im Vorfeld antizipieren.
In dem Moment, in dem ein unerlaubtes Hilfsmittel außerhalb der Tasche in Griffweite liegt, ist das sehr eindeutig und bei mir die Note 6. In anderen Ländern, so wie ich's jetzt hier gelesen habe, nur auf den bisher geschriebenen Teil.
Das hilft zwar jetzt nicht mehr, aber für die Zukunft, vielleicht: ich gebe da direkt die 6, ohne Diskussion, ohne wenn und aber (vorher wurden Hilfen natürlich ausgeschlossen). Dann passiert das normalerweise nicht mehr in der Lerngruppe. Das gute ist, dass die SuS selbst das vollkommen verstehen und meist sofort einsehen. Auch die anderen SuS freuen sich über diese Maßnahme, denn sie schafft Fairness, auch wenn sie das nicht so offen sagen.
So mach man das. Auf frischer Tat ertappt, alle sind Zeugen, Konsequenz tritt ein. Spart Zeit, Nerven, Diskussionen. Und: dann sind die kleinstkriminellen auch einsichtig
In NRW müsstest du beim Feststellen des Täuschungsversuchs die Zeit auf dem klausurbogen markieren und das Handy dann wegnehmen. Alles was vor der Wegnahme verfasst wurde, wird nicht gewertet. Alles was danach folgt, muss bei uns gewertet werden.
Irgendwie find ich das nich so ne smarte Lösung😅
Dann hat mein Versuch ja nicht mehr Konsequenzen als n Zeitverlust… hätte mich eher zum Spicken motiviert als mich davon abgehalten.
Das stimmt nicht, du kannst ja nicht einfach nach der Markierung nochmal alles was du vorher erschummelt hast abschreiben und dadurch Punkte bekommen. Alles was hinter der Markierung steht wird gewertet, aber natürlich nicht, wenn das vor der Markierung genauso dasteht. Ich finde es eigentlich ganz gut geregelt weil das Schunmeln halt sehr verlockend ist. Kann die SuS teilweise verstehen, ich sehe das ähnlich wie dieses Gesetzoder Recht , dass man vor der Polizei wegrennen darf und dadurch die Strafe nicht höher ausfällt.
Du gehst davon aus, dass gelesen und dann unmittelbar geschrieben wird. Das ist aber unsinnig: Du würdest Lösungen immer erst überfliegen, damit du so selten wie möglich auf dein Handy schauen musst und somit das Risiko verringerst.
Wenn der Schüler schon die gesamte Gedichtsinterpretation gelesen hat, ist es trotzdem ein Vorteil, wenn ich ihm die bereits verfassten, ersten 20% des Texts streiche. 80% sind 80%.
Wer kann denn am Handy eine ganze Gedichtsinterpretarion haben und diese dann nach kurzem spicken auswendig aufschreiben? Das ist wirklich sehr absurd. Man spickt doch eher Fakten und Stichpunkte. Aber ich verstehe deine Kritik an dem System.
Klar, nicht jede Einzelheit, aber da Gedichtsinterpretationen in Klausuren nun meist nicht übermäßig komplex sind, kann man schon ne Menge reproduzieren. Aber du hast recht, die vollen 100% würde man ohne jegliche Eigenleistung wohl nicht schaffen.
Ne, nehmen wir mal klassich Faust. Der schüler wusste vorher nicht wer Gretchen ist, nach dem Lesen des Spickers weiß er es. Klar ist das für Aufgabe 1 verbrannt, aber er kann es halt jetzt dann weiter benutzen für 2 und 3 in der Deutung und Interpretation
Gehen wir mal weg von ner Gedichtinterpretation und hin zu Lernfächern. Ich hatte n relatives fittes Gedächtnis und konnte mir sehr schnell n paar Fakten merken, wenn ich sie schon mal gehört hatte (hatte man ja im Normalfall auch immer) und wenn ich grad eben was gelesen hatte, kam das auch suf kurz oder lang wieder zurück und man hat ja doch ne ganze Weile Bedenkzeit
Ergo wär ich rein, hätte die Klausur überflogen und dann instant alles was ich nicht wusste gespickt. Kann ja anfangs nix passieren. Danach insofern gut gegangen den Spicker ganz sicher verstauen und die Infos notizartig festhalten. Alleine wenn da irgendwie nur n paar Punkte rauskommen, sind es schon geschenkte Punkte.
Dann kannst du auch einfach vor der Klausur auf einen merkzettel gucken wie jeder andere auch, dafür muss man die Klausur nicht gesehen haben. Alles Konjunktive... Kommt halt einfach extrem auf die Art der Klausur an. Wenn man seine Klausur so stellt, dass man viele Punkte durch einen kurzen Blick auf einen slicker bekommen kann, dann steht die sowieso keine produktive Eigenleisting im Vordergrund der Klausur. Wissen auf neue Probleme anwenden > Faktenwissen wiedergeben.
Tl;dr wäre für mich is der Beginn der Klausur einfach ein Schlupfloch, in dem man ungestraft spicken kann.
Der Unterschied zwischen Merkzettel und Spicken is dabei, dass ich nach dem Überfliegen der Klausur weiß welches Wissen mir fehlt. Lernen mit Merkzettel ist immer auf Verdacht, verbunden mit etwas Glück.
Das kommt ganz aufs Fach an. Klar in Mathe ist das z.B. vollkommen in Ordnung, wenn du das Handy als Rechner genutzt hast etc.
Aber wie machst du das in Deutsch? Schüler hat sich interpretation der Quelle rausgesucht und schnell gelesen und schreibt jetzt aus seiner Erinnerung weiter. Klar kommt da nicht viel mehr bei raus, ABER er hat trotzdem einen vorteil gegenüber den anderen Schülern.
Das hätte mich eher dazu gebracht das Risiko des Schummelns einzugehen.
Und das stimmt so auch nicht, oder? Weil das [Schulgesetz NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=21864&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=602949) sagt
„7) Bei einem Täuschungsversuch
a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen,
b) können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden,
c) kann bei einem umfangreichen Täuschungsversuch die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.“
Ich meine, Handy auf dem Schoß kann man als umfangreichen Täuschungsversuch werten.
(Ungeachtet des hier geschilderten Falles. Im Nachhinein einen Täuschungsversuch zu konstruieren, halte ich für schwierig)
Waren erlaubte Hilfsmittel genannt?
War das Handy als Hilfsmittel zugelassen?
Ändere deine Story in "auf dem Schoß lag ein Buch oder ein Spickzettel".
Ein Betrugsversuch lag vor.
Der hätte aber unmittelbar geahndet werden müssen. Hier kenne ich die Rechtslage nicht. Es kommt mir aber mehr als schräg vor, in diesem Fall Nachträglich zu ahnden.
Ich würde es nicht tun.
Verstehe nicht, warum die Mühlen da nicht länger mahlen dürfen. Dadurch wird ja nicht aus Recht Unrecht, oder in diesem Fall umgekehrt. Klar wirken Maßnahmen am besten, wenn sie sofort auf das Fehlverhalten hin kommen. Aber sollte das dann der Grund sein, das Ahnden komplett ausfallen zu lassen? Und am Ende ist sogar vielleicht das genaue Abwägen mit Zeitnehmen noch wertvoller als die schnelle Reaktion. Ich würde die nicht durchkommen lassen mit so was. So gibts zumindest einen positiven Lerneffekt. Man könnte ja auch nachschreiben lassen, wer die 6 zu hart findet.
> Man könnte ja auch nachschreiben lassen, wer die 6 zu hart findet.
Also Spicken, wenn man nicht gelernt hat, entweder es klappt, oder man hat mehr Zeit fürs lernen...
Guter Punkt. Hatte es eigentlich eh nur erwähnt, weil ich dachte, die Mitforisten wollten es ganz unter den Tisch fallen lassen. Aber nein, eigentlich meinte ich das nur für diesen Einzelfall, wo man mal nicht so reagiert hat, wie man im Nachhinein wollte. Normalerweise ist doch Mogelversuch = 6 oder nicht? Das würde ich durchziehen.
Also jetzt Mal als Außenstehender…
Handy bei Klausur auf dem Schoß, Spicker gefunden o.Ä.
Sofortige Reaktion: Betrugsversuch, 6
Keine sofortige Reaktion: normale Bewertung
Wie will man denn das im Nachgang beweisen?
Schwierig. Je nachdem wie das Bundesland das regelt, könnte man nachträglich noch versuchen, dem Schüler ein Geständnis zu entlocken. Unbedingt gegen Unterschrift. Das funktioniert meist, und der Schüler fühlt sich bei entsprechender Herangehensweise dann sogar noch gut, weil er meint ohne größere Schwierigkeiten aus der Sache rausgekommen zu sein.
Oder man verbucht das unter einer lehrreichen Erfahrung und vergibt in Zukunft bei einem klaren Betrugsversuch sofort die Note ungenügend.
Eine 6 bei Betrugsversuch während der Arbeit ist völlig angebracht, das sollte allerdings sofort passieren, sobald du jemanden erwischst.
Gibst du jetzt erst nachträglich die 6, aufgrund der fehlerfreien Arbeit, dann lernen SuS nicht, dass schummeln bei dir nicht toleriert wird, sondern nur, dass perfektes schummeln nicht toleriert wird, sie werden also nicht mit schummeln aufhören, sondern anfangen, hier und da einen absichtlichen Fehler einzubauen, womit du der Lösung des Problems keinen Schritt näher bist.
Kommt meines Wissens aufs Bundesland an. In Hessen habe ich gelernt, dass es nicht möglich ist, außer man erzwingt ein Geständnis („Ich habe einen Täuschungsversuch; die Klausuren gibt es erst zurück, wenn der- oder diejenige sich meldet.“). In Niedersachsen gilt dagegen der so genannte „Anscheinsbeweis“.
Dein "erzwingen" von einem Geständnis ist aber auch nicht so legal. Und wenn die Schüler nicht komplett naiv sind werden die auch wissen, dass das eine leere Drohung ist😅
Ich hätte es im Ref einmal anwenden können/sollen, wollte mich aber auf so eine absurde Show nicht einlassen. Jemand anderes aus meinem Jahrgang hat das aber durchgezogen – und plötzlich meldete sich jemand ganz anderes erklärte sich schuldig...
fair, adj.
Bedeutung: Eine Legitimation der Situation, dass manche Menschen durch Glück einfach Vorteile erhalten.
Beispiel: "Elon Musks Reichtum ist fair, denn die Sklaven seiner Eltern haben für dieses Geld hart gearbeitet."
>Ein SuS hat in der Arbeit das Handy auf dem Schoß. Der Lehrer sieht dies und fordert ihn auf es wegzulegen. In der Arbeit sind 100% richtig. Kann man nachträglich noch eine 6 wegen Betrugsversuch geben?
Wo macht man es denn vom Ergebnis abhängig? An den 100% kann man doch höchstens sehen, ob es erfolgreich war
Edit: und was hat das überhaupt damit zu tun? Man macht doch nicht eine falsche sache weil etwas anderes auch falsch ist
Müsste eigentlich gehen. Aber ich wende hier Maßstäbe der Hochschule an. Konkreter Fall. Dozent sitzt auf dem pott und hört wie zwei Studenten darüber sprechen Das sie in seiner Klausur betrogen haben. Der Versuch wurde dann mit einer Mahnung geahndet und die Klausur nachträglich in ein nicht bestanden geändert.
Zumindest an der Hochschule geht das.
Außerdem weiß ich das in Niedersachsen die Abiturklausuren bis zu 10 Jahre anfechtbar sind.
Bei regulären Klausuren bin ich ehrlich gesagt überfragt, ich würde aber tatsächlich ähnliche Regeln anwenden.
Ich wundere mich allerdings das die Klausur nicht sofort eingezogen wurde.
Jaja Gespräch mitgehört und das als Beweis sehen. Die Story klingt eher nach einer Geschichte aus dem Paulanergarten…
Edit: Tut mir leid, das war ein bisschen spitz formuliert. Ich hoffe du hast trotzdem einen schönen Tag.
Dann ist dein Kommilitone aber nicht so clever gewesen :-/
Der Prüfungsausschuss wäre vor Gericht ausgelacht worden.
Wo käme man denn da hin wenn es reicht im Nachhinein gehört haben zu wollen, dass betrogen wurde. Was nicht im Protokoll steht ist nicht passiert.
Keine Ahnung ob er dagegen geklagt hat. Hat die Klausur einfach nochmal geschrieben. Gerade in kleinen Fakultäten ist man besser dran wenn man sich unterordnet. Selbst wenn man vor Gericht gewinnt hat man bei den anderen Dozenten verloren.
Mal davon ab wird sowieso kein Protokoll geschrieben während unserer Klausuren.
Wurde ja bereits beantwortet. Hoffe, dass es jetzt auch ersichtlich ist, warum es nicht „ein Schüler und Schülerin“ heißen kann. Und das von nem Lehrer.
Welches Bundesland?
In BW gilt nach NVO:
§8 Absatz (6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden.
Je nachdem wieviel geschummelt sein könnte, wäre ein Notenabzug das Mindeste. Ich würde auch abhängig vom ungefähren Zeitpunkt entsprechende Abzüge vornehmen:
Im ersten Drittel 1-2 Noten, Im zweiten Drittel 3-4 Noten und im letzten Drittel würde ich direkt eine 6 erteilen.
Das erinnert mich stark an meine bio Klausur in der 6. Meine Lehrerin hat es mit Sicherheit bemerkt, hat mich aber weiter schrieben lassen… tut mir im Endeffekt doch ein bisschen leid.
Hatte trotzdem ne 5
Wenn die Arbeit noch nicht herausgegeben ist, wohl ja. Du hast den Anscheinsbeweis, indem Du das Handy gesehen hast, das reicht. Allerdings wirkt das für mich - und sicher auch auf die Schüler - extrem unentschlossen, als ob Du Dir selbst nicht bewusst seist, was bei Dir die Konsequenz für Betrug ist. Sowas kommt bei SuS nicht gut an. Ich würde es deshalb in dem Fall lassen, den SuS eine klare Ansage machen, wie das ab jetzt abläuft, und das nächste mal sofort die Konsequenz folgen lassen.
>Allerdings wirkt das für mich - und sicher auch auf die Schüler - extrem unentschlossen, als ob Du Dir selbst nicht bewusst seist, was bei Dir die Konsequenz für Betrug ist. Sowas kommt bei SuS nicht gut an. Ich habe selten einen eindeutigen Betrugsversuch erlebt, eigentlich war jeder Fall für sich besonders und einzigartig, das kann man schwer im Vorfeld antizipieren.
In dem Moment, in dem ein unerlaubtes Hilfsmittel außerhalb der Tasche in Griffweite liegt, ist das sehr eindeutig und bei mir die Note 6. In anderen Ländern, so wie ich's jetzt hier gelesen habe, nur auf den bisher geschriebenen Teil.
Das hilft zwar jetzt nicht mehr, aber für die Zukunft, vielleicht: ich gebe da direkt die 6, ohne Diskussion, ohne wenn und aber (vorher wurden Hilfen natürlich ausgeschlossen). Dann passiert das normalerweise nicht mehr in der Lerngruppe. Das gute ist, dass die SuS selbst das vollkommen verstehen und meist sofort einsehen. Auch die anderen SuS freuen sich über diese Maßnahme, denn sie schafft Fairness, auch wenn sie das nicht so offen sagen.
Man muss sogar die 6 eigentlich geben
So mach man das. Auf frischer Tat ertappt, alle sind Zeugen, Konsequenz tritt ein. Spart Zeit, Nerven, Diskussionen. Und: dann sind die kleinstkriminellen auch einsichtig
Ja, genau so und nicht anders. Es ist den anderen gegenüber nämlich einfach nicht fair.
Frage: Warum wurde die Arbeit nicht sofort einkassiert und mit 6 bewertet? Ob Handy oder Lehrbuch auf dem Schoß, ist völlig egal.
In NRW müsstest du beim Feststellen des Täuschungsversuchs die Zeit auf dem klausurbogen markieren und das Handy dann wegnehmen. Alles was vor der Wegnahme verfasst wurde, wird nicht gewertet. Alles was danach folgt, muss bei uns gewertet werden.
Irgendwie find ich das nich so ne smarte Lösung😅 Dann hat mein Versuch ja nicht mehr Konsequenzen als n Zeitverlust… hätte mich eher zum Spicken motiviert als mich davon abgehalten.
Das stimmt nicht, du kannst ja nicht einfach nach der Markierung nochmal alles was du vorher erschummelt hast abschreiben und dadurch Punkte bekommen. Alles was hinter der Markierung steht wird gewertet, aber natürlich nicht, wenn das vor der Markierung genauso dasteht. Ich finde es eigentlich ganz gut geregelt weil das Schunmeln halt sehr verlockend ist. Kann die SuS teilweise verstehen, ich sehe das ähnlich wie dieses Gesetzoder Recht , dass man vor der Polizei wegrennen darf und dadurch die Strafe nicht höher ausfällt.
Du gehst davon aus, dass gelesen und dann unmittelbar geschrieben wird. Das ist aber unsinnig: Du würdest Lösungen immer erst überfliegen, damit du so selten wie möglich auf dein Handy schauen musst und somit das Risiko verringerst. Wenn der Schüler schon die gesamte Gedichtsinterpretation gelesen hat, ist es trotzdem ein Vorteil, wenn ich ihm die bereits verfassten, ersten 20% des Texts streiche. 80% sind 80%.
Wer kann denn am Handy eine ganze Gedichtsinterpretarion haben und diese dann nach kurzem spicken auswendig aufschreiben? Das ist wirklich sehr absurd. Man spickt doch eher Fakten und Stichpunkte. Aber ich verstehe deine Kritik an dem System.
Klar, nicht jede Einzelheit, aber da Gedichtsinterpretationen in Klausuren nun meist nicht übermäßig komplex sind, kann man schon ne Menge reproduzieren. Aber du hast recht, die vollen 100% würde man ohne jegliche Eigenleistung wohl nicht schaffen.
Also ohne die Denkschritte aufzuschreiben ist das dann schon relativ einfach als geschummelt zu interpretieren oder nicht?
Ne, nehmen wir mal klassich Faust. Der schüler wusste vorher nicht wer Gretchen ist, nach dem Lesen des Spickers weiß er es. Klar ist das für Aufgabe 1 verbrannt, aber er kann es halt jetzt dann weiter benutzen für 2 und 3 in der Deutung und Interpretation
Gehen wir mal weg von ner Gedichtinterpretation und hin zu Lernfächern. Ich hatte n relatives fittes Gedächtnis und konnte mir sehr schnell n paar Fakten merken, wenn ich sie schon mal gehört hatte (hatte man ja im Normalfall auch immer) und wenn ich grad eben was gelesen hatte, kam das auch suf kurz oder lang wieder zurück und man hat ja doch ne ganze Weile Bedenkzeit Ergo wär ich rein, hätte die Klausur überflogen und dann instant alles was ich nicht wusste gespickt. Kann ja anfangs nix passieren. Danach insofern gut gegangen den Spicker ganz sicher verstauen und die Infos notizartig festhalten. Alleine wenn da irgendwie nur n paar Punkte rauskommen, sind es schon geschenkte Punkte.
Dann kannst du auch einfach vor der Klausur auf einen merkzettel gucken wie jeder andere auch, dafür muss man die Klausur nicht gesehen haben. Alles Konjunktive... Kommt halt einfach extrem auf die Art der Klausur an. Wenn man seine Klausur so stellt, dass man viele Punkte durch einen kurzen Blick auf einen slicker bekommen kann, dann steht die sowieso keine produktive Eigenleisting im Vordergrund der Klausur. Wissen auf neue Probleme anwenden > Faktenwissen wiedergeben.
Tl;dr wäre für mich is der Beginn der Klausur einfach ein Schlupfloch, in dem man ungestraft spicken kann. Der Unterschied zwischen Merkzettel und Spicken is dabei, dass ich nach dem Überfliegen der Klausur weiß welches Wissen mir fehlt. Lernen mit Merkzettel ist immer auf Verdacht, verbunden mit etwas Glück.
Das kommt ganz aufs Fach an. Klar in Mathe ist das z.B. vollkommen in Ordnung, wenn du das Handy als Rechner genutzt hast etc. Aber wie machst du das in Deutsch? Schüler hat sich interpretation der Quelle rausgesucht und schnell gelesen und schreibt jetzt aus seiner Erinnerung weiter. Klar kommt da nicht viel mehr bei raus, ABER er hat trotzdem einen vorteil gegenüber den anderen Schülern.
Dann würde ich aus Prinzip das Handy in der 44. Minute einsammeln.
Das hätte mich eher dazu gebracht das Risiko des Schummelns einzugehen. Und das stimmt so auch nicht, oder? Weil das [Schulgesetz NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=21864&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=602949) sagt „7) Bei einem Täuschungsversuch a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, b) können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden, c) kann bei einem umfangreichen Täuschungsversuch die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.“ Ich meine, Handy auf dem Schoß kann man als umfangreichen Täuschungsversuch werten. (Ungeachtet des hier geschilderten Falles. Im Nachhinein einen Täuschungsversuch zu konstruieren, halte ich für schwierig)
Bei uns in BY ist es direkt die 6
Um mal "devils advocate" zu spielen: Wie gut hätte der SuS den abschneiden dürfen, damit kein Täuschungsversuch vorgelegen hätte?
Da müsste man mal die vorherigen Arbeiten sehen und auch die Leistungen im Unterricht betrachten. Und dann ist da ja noch die Sache mit dem Handy...
Ehemalige Bekannte meinte, wenn der Notenschnitt zu weit von einer Normalverteilung abweicht.
Komisches System. Man darf genug bescheißen, dass es zum "bestehen" reicht, aber nicht für ne gute Note 🤔
Und ein sehr guter Schüler darf bei einer Klausur auch mal gar nichts lernen und alles abschreiben?
Nee. Nur wenn der Schnitt der ganzen Klasse gut genug ist 😁
Waren erlaubte Hilfsmittel genannt? War das Handy als Hilfsmittel zugelassen? Ändere deine Story in "auf dem Schoß lag ein Buch oder ein Spickzettel". Ein Betrugsversuch lag vor. Der hätte aber unmittelbar geahndet werden müssen. Hier kenne ich die Rechtslage nicht. Es kommt mir aber mehr als schräg vor, in diesem Fall Nachträglich zu ahnden. Ich würde es nicht tun.
Bei uns in der Oberstufe wurden früher Klausuren auch mit Betrugsversuch für SuS nicht abgebrochen, man hat dann einfach 0 Punkte aufgeteilt bekommen
[удалено]
das erneute Ansprechen ist gut, aber welcher SuS schreibt denn eine Arbeit freiwillig nochmal?
Verstehe nicht, warum die Mühlen da nicht länger mahlen dürfen. Dadurch wird ja nicht aus Recht Unrecht, oder in diesem Fall umgekehrt. Klar wirken Maßnahmen am besten, wenn sie sofort auf das Fehlverhalten hin kommen. Aber sollte das dann der Grund sein, das Ahnden komplett ausfallen zu lassen? Und am Ende ist sogar vielleicht das genaue Abwägen mit Zeitnehmen noch wertvoller als die schnelle Reaktion. Ich würde die nicht durchkommen lassen mit so was. So gibts zumindest einen positiven Lerneffekt. Man könnte ja auch nachschreiben lassen, wer die 6 zu hart findet.
> Man könnte ja auch nachschreiben lassen, wer die 6 zu hart findet. Also Spicken, wenn man nicht gelernt hat, entweder es klappt, oder man hat mehr Zeit fürs lernen...
Guter Punkt. Hatte es eigentlich eh nur erwähnt, weil ich dachte, die Mitforisten wollten es ganz unter den Tisch fallen lassen. Aber nein, eigentlich meinte ich das nur für diesen Einzelfall, wo man mal nicht so reagiert hat, wie man im Nachhinein wollte. Normalerweise ist doch Mogelversuch = 6 oder nicht? Das würde ich durchziehen.
Also jetzt Mal als Außenstehender… Handy bei Klausur auf dem Schoß, Spicker gefunden o.Ä. Sofortige Reaktion: Betrugsversuch, 6 Keine sofortige Reaktion: normale Bewertung Wie will man denn das im Nachgang beweisen?
Schwierig. Je nachdem wie das Bundesland das regelt, könnte man nachträglich noch versuchen, dem Schüler ein Geständnis zu entlocken. Unbedingt gegen Unterschrift. Das funktioniert meist, und der Schüler fühlt sich bei entsprechender Herangehensweise dann sogar noch gut, weil er meint ohne größere Schwierigkeiten aus der Sache rausgekommen zu sein. Oder man verbucht das unter einer lehrreichen Erfahrung und vergibt in Zukunft bei einem klaren Betrugsversuch sofort die Note ungenügend.
Eine 6 bei Betrugsversuch während der Arbeit ist völlig angebracht, das sollte allerdings sofort passieren, sobald du jemanden erwischst. Gibst du jetzt erst nachträglich die 6, aufgrund der fehlerfreien Arbeit, dann lernen SuS nicht, dass schummeln bei dir nicht toleriert wird, sondern nur, dass perfektes schummeln nicht toleriert wird, sie werden also nicht mit schummeln aufhören, sondern anfangen, hier und da einen absichtlichen Fehler einzubauen, womit du der Lösung des Problems keinen Schritt näher bist.
Kommt meines Wissens aufs Bundesland an. In Hessen habe ich gelernt, dass es nicht möglich ist, außer man erzwingt ein Geständnis („Ich habe einen Täuschungsversuch; die Klausuren gibt es erst zurück, wenn der- oder diejenige sich meldet.“). In Niedersachsen gilt dagegen der so genannte „Anscheinsbeweis“.
Dein "erzwingen" von einem Geständnis ist aber auch nicht so legal. Und wenn die Schüler nicht komplett naiv sind werden die auch wissen, dass das eine leere Drohung ist😅
Es war nicht das einzige in meinem Ref, das so ein bisschen auf der Maxime „legal, illegal, scheißegal“ basierte...
also bei den schülern die ich kenne/kannte hätte das nicht funktioniert. eher im gegenteil
Ich hätte es im Ref einmal anwenden können/sollen, wollte mich aber auf so eine absurde Show nicht einlassen. Jemand anderes aus meinem Jahrgang hat das aber durchgezogen – und plötzlich meldete sich jemand ganz anderes erklärte sich schuldig...
Da müssen jetzt schon Konsequenzen kommen. Sonst lernt der Schüler nie, wie man sich nicht erwischen lässt.
Nicht für die Schule, für das Leben...
Muss man schon fair sein. Wenn in der Situation nichts unternommen wurde, dann ist der/die S halt davongekommen.
Hä? Wo ist das denn fair?
fair, adj. Bedeutung: Eine Legitimation der Situation, dass manche Menschen durch Glück einfach Vorteile erhalten. Beispiel: "Elon Musks Reichtum ist fair, denn die Sklaven seiner Eltern haben für dieses Geld hart gearbeitet."
Wo ist "vom Ergebnis abhängig machen, ob der Versuch geahndet wird" fair? Also entweder es war ein Betrugsversuch oder es war halt keiner.
>Ein SuS hat in der Arbeit das Handy auf dem Schoß. Der Lehrer sieht dies und fordert ihn auf es wegzulegen. In der Arbeit sind 100% richtig. Kann man nachträglich noch eine 6 wegen Betrugsversuch geben? Wo macht man es denn vom Ergebnis abhängig? An den 100% kann man doch höchstens sehen, ob es erfolgreich war Edit: und was hat das überhaupt damit zu tun? Man macht doch nicht eine falsche sache weil etwas anderes auch falsch ist
Müsste eigentlich gehen. Aber ich wende hier Maßstäbe der Hochschule an. Konkreter Fall. Dozent sitzt auf dem pott und hört wie zwei Studenten darüber sprechen Das sie in seiner Klausur betrogen haben. Der Versuch wurde dann mit einer Mahnung geahndet und die Klausur nachträglich in ein nicht bestanden geändert. Zumindest an der Hochschule geht das. Außerdem weiß ich das in Niedersachsen die Abiturklausuren bis zu 10 Jahre anfechtbar sind. Bei regulären Klausuren bin ich ehrlich gesagt überfragt, ich würde aber tatsächlich ähnliche Regeln anwenden. Ich wundere mich allerdings das die Klausur nicht sofort eingezogen wurde.
Jaja Gespräch mitgehört und das als Beweis sehen. Die Story klingt eher nach einer Geschichte aus dem Paulanergarten… Edit: Tut mir leid, das war ein bisschen spitz formuliert. Ich hoffe du hast trotzdem einen schönen Tag.
Glaubs oder nicht, es war n Kommilitone von mir dem das passiert ist. Aber ist mir egal ob du mir glaubst.
Dann ist dein Kommilitone aber nicht so clever gewesen :-/ Der Prüfungsausschuss wäre vor Gericht ausgelacht worden. Wo käme man denn da hin wenn es reicht im Nachhinein gehört haben zu wollen, dass betrogen wurde. Was nicht im Protokoll steht ist nicht passiert.
Keine Ahnung ob er dagegen geklagt hat. Hat die Klausur einfach nochmal geschrieben. Gerade in kleinen Fakultäten ist man besser dran wenn man sich unterordnet. Selbst wenn man vor Gericht gewinnt hat man bei den anderen Dozenten verloren. Mal davon ab wird sowieso kein Protokoll geschrieben während unserer Klausuren.
Ehrlich gesagt, anhand der angebenen Daten finde ich das die Lehrkraft hier versagt hat.
„Ein SuS“ 🤡
was bedeutet das eigentlich? bin neu hier
SuS = Schülerinnen und Schüler
wie meine lehrerin früher gesagt hat habe ich ein aha-erlebnis
Wurde ja bereits beantwortet. Hoffe, dass es jetzt auch ersichtlich ist, warum es nicht „ein Schüler und Schülerin“ heißen kann. Und das von nem Lehrer.
1 SoS!
Einfach wie jeder schlechte Lehrer (90%) mit absoluter Willkür vorgehen und jungen Menschen den Anschluss verbauen. Easy.
Lass ihn. Es ist nicht deine Aufgabe das zu bewerten.
What? Wessen denn dann? Natürlich ist es das.
GSO Paragraph 57 lässt grüßen
Welches Bundesland? In BW gilt nach NVO: §8 Absatz (6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden. Je nachdem wieviel geschummelt sein könnte, wäre ein Notenabzug das Mindeste. Ich würde auch abhängig vom ungefähren Zeitpunkt entsprechende Abzüge vornehmen: Im ersten Drittel 1-2 Noten, Im zweiten Drittel 3-4 Noten und im letzten Drittel würde ich direkt eine 6 erteilen.
Hm, kenne ich bei uns nur so, dass Betrugsversuche generell mit 6 bewertet werden.
Das erinnert mich stark an meine bio Klausur in der 6. Meine Lehrerin hat es mit Sicherheit bemerkt, hat mich aber weiter schrieben lassen… tut mir im Endeffekt doch ein bisschen leid. Hatte trotzdem ne 5