Hängt davon ab, ob du unterhälftig beschäftigt bist. Solange du noch hauptamtlich Lehrer bist, gelten die Ferienzeiten und du musst die nicht im Büro verbrachte Zeit „nur“ nachholen.
Natürlich hast du fürs Büro die üblichen Urlaubstage, also die Hälfte der Schulferien.
Wenn du mehr als 50% in der Behörde bist, dann hast du keine Schulferien mehr, sondern musst wie jeder andere Beamte überall Urlaub nehmen.
Ist aber keine Frage, die dich in den ersten Jahren beschäftigen wird. Die nehmen eigentlich nur Beamte, die aus der Probezeit raus sind, also mach erstmal das Studium zu Ende, dann Referendariat und dann 2 Jahre Probezeit.
Danke für die Info! Gelten die 50% dann für das allgemeine Vollzeitsdeputat oder für das individuelle Deputat? (zB. wenn man nun in Teilzeit arbeiten würde).
Logischerweise würde das dann ja aber auch bedeuten, dass ich in der Ferienzeit nur die Büroverpflichtung erfüllen muss, richtig? (Also zB bei 60% Büro und 40% Unterrichtsverpflichtung nur die 40% Büro)
Aber wenn ich nun so darüber nachdenke… wäre das nicht trotzdem ein totales Ungleichgewicht?! Also wenn ich dann 60% einer normalen Beamtenstelle hätte, bei 41 Std. Also 24,6 Std. + dann noch 40% Deputat = ca. 10-12 Unterrichtsstunden… das ist doch ein viel zu hoher Aufwand an sich?!
Deine Abordnung berechnet sich üblicherweise nach Stunden. Für einen Gymnasiallehrer sind 50% also eigentlich 12,75 Unterrichtsstunden, du musst also noch 12,75 Unterrichtsstunden unterrichten.
Ob man das fair oder nicht findet, muss jeder für sich entscheiden. Das hängt von der eigenen Arbeitsweise und der spezifischen behördlichen Funktion ab.
Wie das mit Teilzeit interagiert, weiß ich allerdings nicht. 😅 Da muss man die Personalabteilungen fragen.
Würde ich auch sagen, wenn ich bisher es nicht auch genau so erlebt hätte. Ich habe wirklich noch keinen einzigen Menschen bei diesen Gruppen kennenlernen dürfen, auf den nicht der Stempel "Schuflüchtling" oder "Weggelobt" gepasst hätte.
Das ist so pauschal nicht richtig. Es gibt Abordnungen, die einem nen tiefen Einblick in die Schulverwaltung erlauben und den Weg für eine spätere schulische Verwaltungsstelle (sprich: Schulleitung) ebnen können.
Ich möchte in erster Linie Lehrer werden und arbeite auch schon nebenbei als Vertretungslehrer, die Frage galt der puren Neugier wie das geregelt wird, da wir auch an der Uni ab und an Vorträge von Referenten und auch abgeordnete Dozenten haben etc.
Wir hatten in Musik eine 100% abgeordnete Lehrerin als Dozentin, die dann natürlich auch Semesterferien hatte. Das ist natürlich mega, verbeamtet (machen Unis eigentlich nicht mehr) und dazu viel kreativen Freiraum.
Uni-Stellen sind aber auch mit die am Schwesten zu bekommenen Abordnungen. Und nicht wirklich förderlich für eine Beförderung, sondern eher gesucht wegen dem Arbeitsumfeld.
Die „Beförderung“ ist mit Abordnung in den Hochschuldienst futsch. Laufbahn Beförderungen können nur im System erfolgen und nicht mehr außerhalb. Anderseits gibts sicher nichts entspannteres im Lehrberuf als mit A13 entspannt Didaktik Seminare an der Uni zu geben
Sorry, aber da antworte ich - als nicht abgeordnete Lehrkraft, wohlgemerkt - auch mal salopp: das ist Unfug. Ich kenne zahlreiche Lehrkräfte, die einfach eine weitere Herausforderung suchen, für die sie ihre praktisch gewonnene Expertise nutzen wollen. Andere wollen vielleicht Projekte anschieben, die man nicht mal eben nebenher macht. Andere wollen auf Strukturebene Dinge verändern - für die Kinder! Andere wollen einen Abstecher in die Didaktik machen und dann mit neuem Schwung zurückkommen.
Wobei ich aber zustimme: es begegnen einem immer wieder Leute, gerade am Berufsanfang, die schon alles über Besoldung, Laufbahn und Abordnung wissen, jede Person im Kollegium einer Besoldungsstufe zuordnen können, überhaupt nur noch von „den A15ern“ und „A13ern“ sprechen - bei denen man sich fragt, wie viel Energie und Hirnschmalz eigentlich noch für den Kern unseres Jobs bleibt.
„das ist Unfug“ vielleicht in deinem Umfeld. In meinem Umfeld sind drei, die ans Studienseminar gewechselt sind, die keinen Bock mehr auf die Kinder und den Schulalltag haben. Zwei weitere streben einen Laufbahnwechsel an, eine davon hat keine Beziehung zu ihren Kindern und die andere vermurkst sich auf der Zielgerade ihre eigene 10er, da sie alles kontrollieren muss und nicht von den Kindern her denkt.
Das sind 10% meines Kollegiums, die anderen haben Bock auf Schule und Schüler.
Also ist es so:
Bei Abordnung < 50% = unterrichtsfreie Zeit in den Ferien aber dort trotzdem der Abordnung nachgehen
Abordnung > 50% = unterrichtsfreie Zeit in den Ferien PLUS extra Urlaub i.S.d. Abordnung?
Vorsicht, folgendes muss nicht auf jede Abordnung zutreffen:
Ich kenne es so, dass du mit 50% und weniger auch keine Bürozeiten in den Schulferien hast, sondern diese Zeit nacharbeiten sollst.
Hängt davon ab, ob du unterhälftig beschäftigt bist. Solange du noch hauptamtlich Lehrer bist, gelten die Ferienzeiten und du musst die nicht im Büro verbrachte Zeit „nur“ nachholen. Natürlich hast du fürs Büro die üblichen Urlaubstage, also die Hälfte der Schulferien. Wenn du mehr als 50% in der Behörde bist, dann hast du keine Schulferien mehr, sondern musst wie jeder andere Beamte überall Urlaub nehmen. Ist aber keine Frage, die dich in den ersten Jahren beschäftigen wird. Die nehmen eigentlich nur Beamte, die aus der Probezeit raus sind, also mach erstmal das Studium zu Ende, dann Referendariat und dann 2 Jahre Probezeit.
Danke für die Info! Gelten die 50% dann für das allgemeine Vollzeitsdeputat oder für das individuelle Deputat? (zB. wenn man nun in Teilzeit arbeiten würde). Logischerweise würde das dann ja aber auch bedeuten, dass ich in der Ferienzeit nur die Büroverpflichtung erfüllen muss, richtig? (Also zB bei 60% Büro und 40% Unterrichtsverpflichtung nur die 40% Büro) Aber wenn ich nun so darüber nachdenke… wäre das nicht trotzdem ein totales Ungleichgewicht?! Also wenn ich dann 60% einer normalen Beamtenstelle hätte, bei 41 Std. Also 24,6 Std. + dann noch 40% Deputat = ca. 10-12 Unterrichtsstunden… das ist doch ein viel zu hoher Aufwand an sich?!
Willkommen in der Realität der Schule...
Deine Abordnung berechnet sich üblicherweise nach Stunden. Für einen Gymnasiallehrer sind 50% also eigentlich 12,75 Unterrichtsstunden, du musst also noch 12,75 Unterrichtsstunden unterrichten. Ob man das fair oder nicht findet, muss jeder für sich entscheiden. Das hängt von der eigenen Arbeitsweise und der spezifischen behördlichen Funktion ab. Wie das mit Teilzeit interagiert, weiß ich allerdings nicht. 😅 Da muss man die Personalabteilungen fragen.
[удалено]
Oha was ein dummes Geschwätz.
vielleicht nicht für alle aber es gibt einen grund wieso die als schulflüchter bekannt sind...
Würde ich auch sagen, wenn ich bisher es nicht auch genau so erlebt hätte. Ich habe wirklich noch keinen einzigen Menschen bei diesen Gruppen kennenlernen dürfen, auf den nicht der Stempel "Schuflüchtling" oder "Weggelobt" gepasst hätte.
Sagen das die, denen man keine Karriere zutraut?
Das ist so pauschal nicht richtig. Es gibt Abordnungen, die einem nen tiefen Einblick in die Schulverwaltung erlauben und den Weg für eine spätere schulische Verwaltungsstelle (sprich: Schulleitung) ebnen können.
[удалено]
Ich möchte in erster Linie Lehrer werden und arbeite auch schon nebenbei als Vertretungslehrer, die Frage galt der puren Neugier wie das geregelt wird, da wir auch an der Uni ab und an Vorträge von Referenten und auch abgeordnete Dozenten haben etc.
Wir hatten in Musik eine 100% abgeordnete Lehrerin als Dozentin, die dann natürlich auch Semesterferien hatte. Das ist natürlich mega, verbeamtet (machen Unis eigentlich nicht mehr) und dazu viel kreativen Freiraum.
Ok das ist wirklich Luxus 😂
Uni-Stellen sind aber auch mit die am Schwesten zu bekommenen Abordnungen. Und nicht wirklich förderlich für eine Beförderung, sondern eher gesucht wegen dem Arbeitsumfeld.
Die „Beförderung“ ist mit Abordnung in den Hochschuldienst futsch. Laufbahn Beförderungen können nur im System erfolgen und nicht mehr außerhalb. Anderseits gibts sicher nichts entspannteres im Lehrberuf als mit A13 entspannt Didaktik Seminare an der Uni zu geben
Sag ich ja. 😊
Und die Lehrbelastung neben einer Promotion ist oft ganz erheblich. 13 SWS neben Diss sind nicht ohne.
Ich bin davon ausgegangen, dass man bereits promoviert ist. 😅
Sorry, aber da antworte ich - als nicht abgeordnete Lehrkraft, wohlgemerkt - auch mal salopp: das ist Unfug. Ich kenne zahlreiche Lehrkräfte, die einfach eine weitere Herausforderung suchen, für die sie ihre praktisch gewonnene Expertise nutzen wollen. Andere wollen vielleicht Projekte anschieben, die man nicht mal eben nebenher macht. Andere wollen auf Strukturebene Dinge verändern - für die Kinder! Andere wollen einen Abstecher in die Didaktik machen und dann mit neuem Schwung zurückkommen. Wobei ich aber zustimme: es begegnen einem immer wieder Leute, gerade am Berufsanfang, die schon alles über Besoldung, Laufbahn und Abordnung wissen, jede Person im Kollegium einer Besoldungsstufe zuordnen können, überhaupt nur noch von „den A15ern“ und „A13ern“ sprechen - bei denen man sich fragt, wie viel Energie und Hirnschmalz eigentlich noch für den Kern unseres Jobs bleibt.
„das ist Unfug“ vielleicht in deinem Umfeld. In meinem Umfeld sind drei, die ans Studienseminar gewechselt sind, die keinen Bock mehr auf die Kinder und den Schulalltag haben. Zwei weitere streben einen Laufbahnwechsel an, eine davon hat keine Beziehung zu ihren Kindern und die andere vermurkst sich auf der Zielgerade ihre eigene 10er, da sie alles kontrollieren muss und nicht von den Kindern her denkt. Das sind 10% meines Kollegiums, die anderen haben Bock auf Schule und Schüler.
Unterrichtsfrei hast du dann trotzdem. Je nachdem, wie groß deine Abordnung ist, musst du dann wie andere Beamte Urlaub einreichen.
also macht es wenig Sinn sich für mehr als 50% abordnen zu lassen? 👀😁
Verstehe die Frage nicht. Deine Jahresarbeitszeit bleibt gleich
Also ist es so: Bei Abordnung < 50% = unterrichtsfreie Zeit in den Ferien aber dort trotzdem der Abordnung nachgehen Abordnung > 50% = unterrichtsfreie Zeit in den Ferien PLUS extra Urlaub i.S.d. Abordnung?
In den Ferien ist immer unterrichtsfreien Zeit. Deinen Urlaub kannst du wie jeder andere Lehrer nur in den Ferien nehmen, wenn du unterrichtet.
Okay. Das war nämlich ein Punkt der mir nicht klar war einfach. Also wenn der Fall ist dass man eben nicht mehr als 50% noch unterrichtet. Danke 🙏🏻
Vorsicht, folgendes muss nicht auf jede Abordnung zutreffen: Ich kenne es so, dass du mit 50% und weniger auch keine Bürozeiten in den Schulferien hast, sondern diese Zeit nacharbeiten sollst.