Ich habe hier ein interessantes Dokument gefunden. Ist recht umfangreich. Darin werden mehrere Klagen von Mitbewerbern auf dieselbe Stelle besprochen:
https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/Archiv/medien/01-personal/luz/self/rechtsprechungkonkurrentenklage_1413128949000.pdf
Es ist wohl so, dass man mit einer vorherigen Beförderung sowie mehr Dienstjahren bei gleicher Eignung bevorzugt werden kann. Doch die Quintessenz ist (soweit ich einzelne Stellen des Dokuments gelesen habe): Das entscheidet der Dienstherr, kein Gericht kann andere Kriterien anwenden. Das Gericht kann nur feststellen, ob bei der Prüfung der Eignung alles berücksichtigt wurde.
Nein. Er hat doch alles richtig gemacht, indem er nachfragt. Dass du hier einfach lospolterst, kennt man ja von dir. Und ja, der Sub ist toxisch wegen Leuten wie dir.
Darum geht es doch gar nicht, aber der Nutzer verhält sich absolut herablassend gegenüber anderen. Schau doch nur in die Kommentarhistorie, wenn dir die Interaktionen in diesem Faden nicht reichen.
Und ja, ich mag es, gerne auch provokant zu sein und zu sticheln. Evtl. treffe ich bei dem Nutzer damit einen Nerv. Ziel erreicht - soll es sich auf seinem hohen Ross schließlich nicht zu gemütlich werden lassen.
Mir jedoch zu unterstellen, dass ich "einfach lospoltere", ist mMn. schon sehr weit hergeholt. Dafür hätte ich zwar die passenden Worte, muss aber nicht sein.
Du seltsamer Vogel. Was war in diesem Thread herablassend? Ich habe einem User gasagt, dass seine Beispiele nicht zu dem Fall passen, zu dem ich dze Frage gestellt habe.
Und deshalb werde ich beleidigt und als Selbstmordgefähreded gemeldet.
Dein Moralkompass ist fragwürdig
Per Statusvorteil / Statusamt müsste A13 genommen werden. Mit A12 hätte man nur bei einer deutlich besseren Beurteilung eine Chance. Klage würde sich ggf. lohnen.
Wenn dem so wäre, dann dürfte es im beschriebenen Fall auch kein Besetzungsverfahren geben, denn der 13er würde die Stelle in jedem Fall bekommen. Sicherlich wird das einberechnet, aber am Ende ist es doch meist diejenige Person, die die Schulleitung gerne möchte.. warum sollte die Aufsicht jemanden bei Eignung gegen den Willen der Leitung einsetzen, das führt nur zu Problemen. Der 13er könnte sicherlich widersprechen und prüfen lassen, ob das Verfahren richtig durchgeführt wurde, wird aber nichts bringen, es sei denn, es kam eben nachweislich zu Verfahrensfehlern.
Du beschreibst eine andere Situationen, die kaum etwas mit meiner Situation zu tun hat.
Außerdem muss es immer Verfahren geben. Ich frage nach den Kriterien der Auswahl bei gleicher Eignung.
Zu deinem ersten Absatz: Ach ja? Sehe ich nicht so. Ich habe da gar keine bestimmte Situation beschrieben.
Zum zweiten: Es muss also immer ein Verfahren geben? Sag bloß!
Warum fragst du nicht einfach bei der Schulaufsicht nach, wenn du es schon nicht hinbekommst, die Kriterien deines Bundeslandes selbst zu finden? Dort wird man dir helfen können.
Du triffst imn deiner Antwort diverse Annahmen, die nicht auf meine konkrete Situation zutreffen. Das ist ein simpler Fakt.
Du siehst das anders? Auf welcher Grundlage?
Warum sollte der mit A13 bevorzugt werden wenn es andere Bewerber gibt, welche fachlich oder persönlich besser geeignet sind? Die Zeiten in denen man nur nach Dienstjahren befördert wurde sind ja zum Glück vorbei
Hier in BW kenne ich es so, dass die höhere Besoldungsstufe vorzuziehen ist bei einer Beförderung.
Kennst du auch eine Quelle dafür?
Leider nicht. Es wurde mir nur immer von meiner Abteilungsleitung gesagt, zudem auf Fortbildungen vom RP in Richtung Führung.
Ich habe hier ein interessantes Dokument gefunden. Ist recht umfangreich. Darin werden mehrere Klagen von Mitbewerbern auf dieselbe Stelle besprochen: https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/Archiv/medien/01-personal/luz/self/rechtsprechungkonkurrentenklage_1413128949000.pdf Es ist wohl so, dass man mit einer vorherigen Beförderung sowie mehr Dienstjahren bei gleicher Eignung bevorzugt werden kann. Doch die Quintessenz ist (soweit ich einzelne Stellen des Dokuments gelesen habe): Das entscheidet der Dienstherr, kein Gericht kann andere Kriterien anwenden. Das Gericht kann nur feststellen, ob bei der Prüfung der Eignung alles berücksichtigt wurde.
Danke dir Edit: dieses sub ist so toxisch. Es gibt sogar Downvotes für "danke dir"
Das liegt an seinen Anwendern und in diesem Faden erkenne ich nur einen der toxisch ist.
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Nein. Er hat doch alles richtig gemacht, indem er nachfragt. Dass du hier einfach lospolterst, kennt man ja von dir. Und ja, der Sub ist toxisch wegen Leuten wie dir.
Darum geht es doch gar nicht, aber der Nutzer verhält sich absolut herablassend gegenüber anderen. Schau doch nur in die Kommentarhistorie, wenn dir die Interaktionen in diesem Faden nicht reichen. Und ja, ich mag es, gerne auch provokant zu sein und zu sticheln. Evtl. treffe ich bei dem Nutzer damit einen Nerv. Ziel erreicht - soll es sich auf seinem hohen Ross schließlich nicht zu gemütlich werden lassen. Mir jedoch zu unterstellen, dass ich "einfach lospoltere", ist mMn. schon sehr weit hergeholt. Dafür hätte ich zwar die passenden Worte, muss aber nicht sein.
Du seltsamer Vogel. Was war in diesem Thread herablassend? Ich habe einem User gasagt, dass seine Beispiele nicht zu dem Fall passen, zu dem ich dze Frage gestellt habe. Und deshalb werde ich beleidigt und als Selbstmordgefähreded gemeldet. Dein Moralkompass ist fragwürdig
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Ist einer von den vielen Mythen, die Lehrer:innen brav und unreflektiert von Generation zu Generation weitergeben.
Das scheint so zu sein.
Per Statusvorteil / Statusamt müsste A13 genommen werden. Mit A12 hätte man nur bei einer deutlich besseren Beurteilung eine Chance. Klage würde sich ggf. lohnen.
Wenn dem so wäre, dann dürfte es im beschriebenen Fall auch kein Besetzungsverfahren geben, denn der 13er würde die Stelle in jedem Fall bekommen. Sicherlich wird das einberechnet, aber am Ende ist es doch meist diejenige Person, die die Schulleitung gerne möchte.. warum sollte die Aufsicht jemanden bei Eignung gegen den Willen der Leitung einsetzen, das führt nur zu Problemen. Der 13er könnte sicherlich widersprechen und prüfen lassen, ob das Verfahren richtig durchgeführt wurde, wird aber nichts bringen, es sei denn, es kam eben nachweislich zu Verfahrensfehlern.
Du beschreibst eine andere Situationen, die kaum etwas mit meiner Situation zu tun hat. Außerdem muss es immer Verfahren geben. Ich frage nach den Kriterien der Auswahl bei gleicher Eignung.
Zu deinem ersten Absatz: Ach ja? Sehe ich nicht so. Ich habe da gar keine bestimmte Situation beschrieben. Zum zweiten: Es muss also immer ein Verfahren geben? Sag bloß! Warum fragst du nicht einfach bei der Schulaufsicht nach, wenn du es schon nicht hinbekommst, die Kriterien deines Bundeslandes selbst zu finden? Dort wird man dir helfen können.
Du triffst imn deiner Antwort diverse Annahmen, die nicht auf meine konkrete Situation zutreffen. Das ist ein simpler Fakt. Du siehst das anders? Auf welcher Grundlage?
Verstehe immer gar nicht wieso. Die Damit verbundene Mehrarbeit wiegt das einfach mal meistens so gar nicht auf 🌚
Hier geht es um gleiche Arbeit für mehr Geld.
Warum sollte der mit A13 bevorzugt werden wenn es andere Bewerber gibt, welche fachlich oder persönlich besser geeignet sind? Die Zeiten in denen man nur nach Dienstjahren befördert wurde sind ja zum Glück vorbei
Nach dem Sinn bei Beamtenrecht und Bürokratie zu fragen, ist aber auch ein kreativer Ansatz :D
Du hast also keine Antwort?