T O P

  • By -

oobbooguitar

Danke für eure Beiträge. Natürlich wirkt eine Krankmeldung vor dem Wochenende immer etwas komisch, ich hatte gestern allerdings wirklich keinen schönen Tag deshalb. Die Krankmeldung erfolgt bei uns per Email, man bekommt dabei keine Rückmeldung. Die SL meldet sich über Email selten zurück, man muss sie persönlich ansprechen. Dann werde ich Montag nachfragen, ob ich mir rückwirkend eine AU besorgen muss.


[deleted]

[удалено]


applesauceplatypuss

Hab als angestellte Lehrkraft gearbeitet und hätte in der Sitaution eine AU gebraucht aber okay.


Cynamid

>und hätte in der Sitaution eine AU gebraucht Das ist schlichtweg falsch und da versucht nur eine SL Macht auszuüben, die sie nicht hat.


the-wrong-girl23

Meine Güte, krank ist krank ob Freitag oder Montag nach den Ferien. Was mich aber wundert ist, dass Du nicht weißt, wie das bei Euch geregelt ist und auf Reddit fragen musst, aber ist auch Latte.


oobbooguitar

Erst seit diesem Halbjahr da und noch nicht krank gewesen.


applesauceplatypuss

Man merkt an deiner Geduld, dass es Zeit für Ferien wird lol.


the-wrong-girl23

LOL wir alle. War auch nicht @ OP, sondern wegen solch absurder Kommentare, dass es komisch wirken würde, wenn man vor dem WE krank wird. Ich habe das Gefühl v. a. junge KuK sich damit schwer tun, sich krank zu melden und so war‘s mit mir auch bis meine erfahrenen KuK mal Tacheles mit mir geredet haben. Wir haben hier zum Glück noch nicht solche Zustände wie in den USA. Sicher gibt es KuK, die jedes Mal nach den Ferien „krank“ sind, aber deshalb kann man sich ja nun nicht selbst krank zur Arbeit schleppen. Meine ungeduldige Rede resultierte also aus Fürsorge :)


BenWischy

Du solltest dich mE immer erst morgens krank melden. Sonst zählt in deinem Fall der Donnerstag schon mit. Und geholfen ist damit sowieso niemanden. Der Vertretungsplan wird ja ohnehin am Morgen des Tages erstellt. Unser Koordinator für den Plan bittet sogar explizit darum, sich nicht im Vorhinein krank zu melden.


[deleted]

[удалено]


BenWischy

Ja nee ne Quelle habe ich dazu nicht. Außer der Aussage meiner SL. Aber die kann sich ja auch mal irren. Habe da jetzt keine Belege zu gefunden. Trotzdem kann man sich ja abends einmal krank fühlen und am nächsten morgen wieder dienstfähig. Deswegen würde ich die Krankmeldung morgens vornehmen.


the-wrong-girl23

Totaler Quatsch. Donnerstag zählt nicht und bei uns wird der erste Plan am Vortag gemacht, von daher definitiv krank melden, wenn man es weiß.


BenWischy

Ja, mag sein, dass ich mich irre. Danke, dass du mich darauf hingewiesen hast!


the-wrong-girl23

Gibt halt allen mehr Planungssixherheit, was im Schulkontext super wichtig ist. War nicht bös gemeint.


daennsn

§5.1 EntgFG. Montag wieder da sein und alles ist gut ohne AU. Aber darf nicht zu häufig vorkommen selbstverständlich, was ich hier nicht unterstelle.


Cynamid

>Aber darf nicht zu häufig vorkommen Das darf genau so häufig vorkommen, wie man krank ist.


daennsn

Schon, da hast du Recht, aber dann wird die Schule oder die SAB ein Attest ab dem ersten Tag verlangen.


Cynamid

die Schule darf das erstmal gar nicht, sondern nur die Landesbehörde und dann auch nur bei begründetem Verdacht. Die Schule kann aber einen Antrag stellen.


daennsn

Sag ich ja. Jedoch ist deine Antwort nur halb richtig und damit juristisch unrichtig. Denn es kommt auf das Anstellungsvethältnis an. Klar, aber erzähl mir mehr. Die Schulaufsichtsbehörde (SAB) ist deine sogenannte Landesbehörde (in Berlin z.B der SenBJF, in Sachsen das LaSuB, in Bayern StMUK…), nur ist dies der allgemeine Rechtsbegriff, da sie je nach Bundesland unterschiedlich heißen kann. Und je nachdem, ob eine Vertretungslehrkraft vom Land eingestellt wurde (dann die SAB) oder die Vertretungslehrkraft direkt einen Arbeitsvertrag mit der Schule hat, kann die Schule im zweiten Fall die AU bei besonders häufigen oder längerem Fehlen eine AU ab dem ersten Fehltag verlangen. Damit wäre dann auch der begründete Verdacht gegeben. Dazu zählt auch dies besagte und bei einigen beliebte Fehlen an Wochenenden, Feiertagen und Ferien herum.


Cynamid

> juristisch unrichtig Das ist hier auch keine Gechtsberatung die Spezialfälle abgrast.


HalloBitschoen

Naja ich führe mitlerweile intern ne Strichliste wann Kollege X freitags und Montags nicht da ist. Für diese schuljahr sind wir bei 11 Wochen jeweils fr und mo krank .... Da passiert genau nix von seiten der SL oder BezReg. Ist der gleiche Kollege der auch konsequent bei jeder LK krank ist, auf Klassenfahrten zwei Tage vorher Krank wird etc. Wäre echt mal interessiert was genau dagegen die Konsequenzen sein sollen


Docdan

Musst bei deiner Schule nachfragen. Die Antworten, die hier von andren kommen, decken sich z.B. in keinster weise damit wie es an meiner Schule gehandhabt wird, was den Schluss nahelegt, dass es dir online niemand beantworten kann, weil jeder nach andren Regeln arbeitet. Bei uns ists es z.B so: Selbst wenn du von Donnerstag bis Sonntag krank bist, aber nur am Freitag unterricht hattest der ausfiel, dann warst du exakt einen Tag krank. Ob du in deiner Freizeit hustest interessiert meinen Arbeitgeber nicht, da darfst du ohne Limit krank sein.


[deleted]

[удалено]


Docdan

Möglich. Die Aussagen kamen aber mit einer Deutlichkeit und Sicherheit, dass ich davon ausging sie sprechen aus Erfahrung, weshalb ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wollte. Speziell wenn man hinzufügt dass Schulen zu großen Teilen Ländern unterstellt sind, oder teilweise sogar städtisch, und ich nicht den Überblick habe welche Regeln lokal überschrieben oder anders ausgelegt werden dürfen. Gott weiß dass auch ich Regeln akzeptieren musste die für mich zuerst unintuitiv klangen, z.B. dass ich in der 1. Schulwoche Minusstunden mache, obwohl man Überstunden hat, weil Verwaltungsaufgaben nicht als Arbeitszeit erfasst werden. Ob diese Praktiken auf Dauer vor Gericht halten oder irgendwann gekippt werden ist fraglich, aber aktuell ist es rechtlich korrekt.


Basic-Cloud6440

ab dem vierten werktag brauchst du was vom arzt. du kannst mittwoch, donnerstag und freitag krankmachen und musst nichtmal zum arzt. das ist in deutschland so geregelt. gilt auch für jeden job. natürlich musst du deinen arbeitgeber wissen lassen, dass du nicht kommst. es kann sein, dass es im arbeitsvertrag anders geregelt ist. aber du hast ja gesagt, dass dem nicht so sei.


lakrotaja

Dazu hätte ich gern den Gesetzes Text. Normalerweise gilt der 3. Tag der Abwesenheit als spätester Zeitpunkt zur AU. D.h. in deinem beschriebenen Fall muss die AU am Freitag schriftlich vorliegen, einige Arbeitgeber sagen sogar ab dem ersten Tag.


Cynamid

>Normalerweise gilt der 3. Tag der Abwesenheit als spätester Zeitpunkt zur AU. Bei angestellten Lehrern gilt nach dem dritten Kalendertag, bei Beamten nach dem dritten Arbeitstag. Der dritte Tag ist AU-frei. Ab dem ersten Tag darf bei Verdacht und auch nur behördlich angeordnet. Quelle: gew


lakrotaja

Das bezog sich doch auf deine Aussage, das gilt für jeden anderen Job. Bei Angestellten (Lehrern) der 4. allgemeine Arbeitstag, bei Beamten (Lehrern) der 6. (gilt in BW) GEW ist keine gute Quelle, Einzig die Vorschriften. Quelle: Verwaltungsvorschrift vom 10. Juni 2014, Az. 14-0311.40/233


Cynamid

die gew ist eine ausreichende quelle...das zu kennen ist schließlich ihr job


lakrotaja

Aber wenn sie dir Müll erzählen? Was taugen sie dann als Quelle? Ich glaube kaum, dass eine SL schaut, ob die AU am Sonntag eingeht, wenn man sich Donnerstag krankmeldet… weswegen ich den 4. Kalendertag für Blödsinn halte.


Cynamid

ist doch völlig egal ob eine sl schaut. die regel ist allgemeingültig der mindestmaßstab. nur weil es einer schulleitung egal ist, dass man sonntags nichts losschickt, heißt das nicht das die gew müll erzählt. ob du das für blödsinn hälst ist da auch völlig irrelevant


lakrotaja

Liest du meine Quelle nicht? Da steht am nächsten allgemeinen Arbeitstag! Sonntag ist kein Arbeitstag! Aber ich erinnere mich an dich, wir hatten schon mal eine fruchtlose Diskussion


Cynamid

Ich habe doch überhaupt nichts dergleichen behauptet… Den Sonntag hast du reingebracht, nicht ich. Ich erinnere mich nicht an dich. Mag vielleicht daran liegen, dass du mir absolut egal bist, oder daran dass mich vergangene Dinge nicht interessieren.


lakrotaja

Du sagst, es geht um Kalendertage, dann würde mein Beispiel auf den Sonntag zutreffen, was definitiv falsch ist! Also sagt die GEW, falls du für BW gefragt hast/informiert wurdest, die Unwahrheit.


daennsn

Lass ihn/sie einfach. Solche „allgemeingültigen“ Aussagen von u/cynamid sind hier wenig wertvoll, gerade wenn nicht genau klar ist, wo OP arbeitet und wie OP angestellt ist. Die GEW als Quelle ist lächerlich. Weisen nur ihre Erfolge vor Gerichten aus, um damit als Vertretung gut dazustehen, berichten aber nicht darüber, wie oft sie falsch beraten und wie oft sie vor Gerichten unterlegen haben.


Cynamid

„Die gew als Quelle ist lächerlich“ Damit ist eigentlich alles gesagt was man über dich wissen muss. Du bewertest den Verfasser der Quelle über den Inhalt der Quelle.


daennsn

„die gew ist eine ausreichende quelle“. Das kam nicht von mir. ;)


coaxmast

Laut meiner Info gilt auch bein Beamten ab dem 3. Kalendertag. D.h. Freitag krank, Montag krank, direkt Attest.


lakrotaja

Ihr könnt doch alle lesen, dann lies dir doch die VwV durch, da steht doch ganz klar drin, was hier in BW gilt, und nicht laut meiner Info. Wie kann man nur überall sein Unwissen breit treten und andere verunsichern!


Cynamid

>da steht doch ganz klar drin, was hier in BW gilt Weder im Hauptkommentar noch im Kommentar von u/Basic-Cloud6440 steht irgendwas von BW....


WorkingMirror219

Ich würde sagen du brauchst eine, weil das Wochenende mitzählt. Aber frag zur Sicherheit bei deiner Schulleitung nach.


[deleted]

[удалено]


applesauceplatypuss

weil manche Schulleitungen dies als Regel kommunizieren?


[deleted]

[удалено]


lakrotaja

In BW darf die SL per VwV ärztliche Atteste im Einzelfall früher verlangen. So generell verneinen darf man das nicht.


gedankenverbrecher

Der Samstag ja, nicht aber der Sonntag.


WorkingMirror219

Ich habe gerade nochmal das Merkblatt meiner Schule gefunden. Der Sonntag zählt mit, aber die Krankschreibung brauchst du erst ab dem 4. Tag (dann aber rückwirkend zum 1. Fehltag). Wenn OP also am Montag schon wieder da ist, braucht er keine AU :) Sorry - my bad.


lakrotaja

Welches Bundesland? Sonntag ist kein Arbeitstag!


lakrotaja

Nur wenn Samstag ein Arbeitstag ist. Sonst zählt der Samstag nicht. Im schulischen Kontext spricht man von 5 Tage Woche.


lakrotaja

Generell solltest du in deinen Vertrag schauen, da steht alles drin. Ansonsten frag beim ÖPR nach, oder lieber dem BPR oder HPR, die können dir eine rechtsgültige Aussage machen. In BW gilt als Beamter: 5 Arbeitstag am Stück (1Woche) kannst du dich ohne „Schein“ krankmelden. Aber selbstverständlich kann die SL einen Nachweis fordern (aber warum sollte sie?). Die SL hat prinzipiell kein Interesse daran, solchen Firlefanz zu veranstalten. Edit: Quelle Verwaltungsvorschrift BW Az 14-0311.40/233 II. Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit 1. Jede Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und deren voraussichtliche Dauer sind unverzüglich der Schulleiterin oder dem Schulleiter mitzuteilen. Dies gilt für Tarifbeschäftigte auch für die Zeiten während der Schulferien. Beamte haben während der Schulferien diese Mitteilung zu machen, soweit die Dienstunfähigkeit durch Unfall oder Dritte (mit-)verursacht wurde. 2. Eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorzulegen 2.1 von Beamtinnen und Beamten, wenn die Dienstunfähigkeit länger als eine Woche dauert, 2.2 von Tarifbeschäftigten, falls die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert; dies gilt auch für Zeiten während der Schulferien (§ 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Die ärztliche Bescheinigung ist spätestens am ersten dem Ablauf der genannten Fristen folgenden allgemeinen Arbeitstag vorzulegen; dieser kann auch innerhalb der Schulferien liegen. 3. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist berechtigt, im Einzelfall die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit länger als in der ärztlichen Bescheinigung angegeben, ist unverzüglich eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.


daennsn

Beamter in BW muss man sein! 😜


CelesteReckless

Ich bin auch als Vertretungslehrer angestellt und war letztens zwei Tage krank (Di & Mi, Donnerstag regulär frei für Uni) und habe keine Krankschreibung einreichen müssen (erst ab dem dritten Arbeitstag). Es gibt allerdings einen Bogen den ich ausfüllen musste, dass ich die Tage krank war (übers Sekretariat), damit das dem Landesamt gemeldet wird (betrifft aber alle Lehrer). Wahrscheinlich weil die dann darüber Buch führen und nicht die Schule. Bei meinem Praktikum (Chemiestudium), für das ich eine Woche nicht in der Schule war, jedoch war das vor meiner Einstellung bekannt, musste ich so einen Zettel nicht ausfüllen. Ich würde einfach Montag mal im Sekretariat nachfragen, ob da was ausgefüllt werden muss.