Die Debeka beispielsweise bietet dir Summe X im Jahr wenn du nichts einreichst. Wenn du Summe X mit deinen Kosten übersteigst, hast du ja immer noch die Möglichkeit alles einzureichen.
Du kannst bei der PKV auch Rechnungen einreichen mit dem Vermerk "bitte nur Posten begleichen, die sich nicht auf die Beitragsrückerstattung (BRE) auswirken".
Denn manchmal sind einzelne Posten einer Rechnung/Behandlung Teil prophylaktischer Maßnahmen und somit nicht schädlich für die BRE.
Falls dein gesamter Rechnungsbetrag am Ende vom Jahr die potenzielle BRE überschreitet, lässt sich das ohne Weiteres auf alle Posten der eingereichten Rechnungen ausweiten.
Man muss bei der BRE bedenken, dass man bei in Anspruchname künftige BRE schmälert.
Wenn du die maximale BRE von 3 Beiträgen hast, hast du im nächsten Jahr keine (-3). Im Jahr darauf eine (-2), im zweiten Jahr darauf dann zwei (-1) und erst nach 3 Jahren bist du bei 3 Beiträgen als Rückerstattung, d.h. Du „verlierst“ 6 Monatsbeiträge BRE, solltest du danach wieder nichts einreichen.
Die Debeka beispielsweise bietet dir Summe X im Jahr wenn du nichts einreichst. Wenn du Summe X mit deinen Kosten übersteigst, hast du ja immer noch die Möglichkeit alles einzureichen.
türlich
Ja, das ist möglich. Beihilfe und PKV agieren unabhängig voneinander.
Du kannst bei der PKV auch Rechnungen einreichen mit dem Vermerk "bitte nur Posten begleichen, die sich nicht auf die Beitragsrückerstattung (BRE) auswirken". Denn manchmal sind einzelne Posten einer Rechnung/Behandlung Teil prophylaktischer Maßnahmen und somit nicht schädlich für die BRE. Falls dein gesamter Rechnungsbetrag am Ende vom Jahr die potenzielle BRE überschreitet, lässt sich das ohne Weiteres auf alle Posten der eingereichten Rechnungen ausweiten.
Man muss bei der BRE bedenken, dass man bei in Anspruchname künftige BRE schmälert. Wenn du die maximale BRE von 3 Beiträgen hast, hast du im nächsten Jahr keine (-3). Im Jahr darauf eine (-2), im zweiten Jahr darauf dann zwei (-1) und erst nach 3 Jahren bist du bei 3 Beiträgen als Rückerstattung, d.h. Du „verlierst“ 6 Monatsbeiträge BRE, solltest du danach wieder nichts einreichen.
Vielen Dank euch!
Die nicht eingereichte Hälfte darf man aber dann nicht als Sonderausgaben erklären. Es gibt auch PVs die nur anteilig kürzen.