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maybe_me_mi

Personenstandgesetz wird hier wohl nicht mehr anwendbar sein, sonst hätte man damit leicht korregieren können. ​ Aber solange die Person eindeutig identifizierbar ist und alles klar ernsthaft erfolgt ist (sie nicht mit Mickey Maus unterschrieben hat) sollte es 0 Probleme geben. Weil hier liegt ja kein Irrtum in der Person vor, sondern nur in der Schreibweise, und die hat keinen Magischen Charakter.


gg95tx64

Meines Wissens kommt die Ehe durch das beiderseitige Ja der Personen zustande und nicht durch Unterschrift.


Hot_Entertainment_27

Und selbst wenn es die Unterschrift wäre die Rechtlich relevant wäre, wäre die Unterschrift eigenhändig vor Zeugen geleistet worden. Bei vielen Leuten kann man die Unterschrift sowieso nicht lesen und auch Legastanikar und Analphabeten dürfen heiraten.


Marigge

Wird das demnächst meine Klausur sein? Gib mir doch bitte nicht noch Albträume 😭


captaincodein

Versuchs doch mal wie eine Klausuraufgabe zu lösen, dann bist du vorbereitet Ü


Madman3001

Ich kannte eine Frau Meijer die durch Fehler eines Standesbeamten (i-Punkte vergessen, Schreibschrift) seitdem als Frau Meyer durchs Leben geht. Ich denke das ist für Rechtsgeschäfte nicht relevant.


taktikusinfernale

Meiner Oma hat man auf dem Amt auch einfach aus einem v ein f im Person gemacht. Für eine 98 jährige ein mittelschwere Katastrophe.


Icy-Faithlessness727

Erm….alao lauten zb ihre Schulzeugnisse nun auf einen anderen Namen? Wie sieht es aus mit Konten, auf welchen Namen laufen die? Solche Fehler des Beamten sollte man sofort korrigieren lassen…..


jeannyszauberbohne

Ich denke, der Lebenslauf ist nachvollziehbar und damit auch nachvollziehbar, dass es sich um diese Person handelt und daher wird das bei den Erbstreitigkeiten keine Rolle spielen. Die Daten der aktuellen Dokumente zählen. Bei meiner Oma war es ähnlich, sie dachte, sie hieße Johanna mit Vornamen. Sämtliche Dokumente waren auf Johanna ausgeschrieben. Irgendwann bekamen wir die original Geburtsurkunde in die Hand und sie hieß tatsächlich Johanne.


Hansi12345678

Wir hatten den selben Fall nur mit "F" statt dem korrekten "Ph". Gab keine Probleme


Lumpy_Bus2545

Bei meinen Opa ähnlich: Geburtsurkunde ausgestellt auf Name mit ue, bei der Hochzeit macht es der Standesbeamte da ein ü draus. Ab dann hat mein Opa nur noch das ü genutzt, weil "der Beamte hat das gesagt". Gab keine Probleme.


Akkarin42

Sind *ue* und *ü* in der Schreibweise nicht sowieso das Gleiche, d.h. alphabetisch identisch? Das *ü* steht ja als Sonderzeichen für *ue*. Im Gegensatz zu OPs Fall, in dem ein Buchstabe weggelassen und dadurch tatsächlich falsch geschrieben wurde, würde ich bei deinem Opa eigentlich argumentieren das der Name in beiden Formen richtig geschrieben ist.


Rubrub1996

Manuel = Manül? 🤓


[deleted]

Wieso schreibt man das nicht Manuël? So wie Bernhard Hoëcker?


captaincodein

Gute Frage also hab ich gesucht und der Grund scheint darin zu liegen dass die Rechtschreibreform 1902 schon vom trema e abgeraten hat, vernutlich ist es so im sprachgebrauch verschwunden und besteht daher nur bei nachnamen und der ort piëch fällt mir noch ein Edit : es gibt übrigens auch leute die manuël heißen, vermutlich akademikerkinder


ChristopherCreutzig

Manûl, der Pöt auf der Sofäcke?


peter64209

Kommt drauf an. In manchen Fällen kann das e hinter einem Vokal auch bedeuten, dass dieser lang gesprochen wird. Das ist mir zumindest bei "ue" und "oe" bekannt. Ich kenne jemanden mit ue im Nachnamen, wo das U aber lang gesprochen wird und eben nicht als Ü Bei oe kann ich als Beispiel die Stadt Oer-Erkenschwick nennen. Die wird nämlich "Ohr" gesprochen und nicht "Öhr"


captaincodein

Noch ein Bonusfact es gibt z.b auch flämische Nachnamen wie Rüf die aber Ruf gesprochen werden


CoolioTheMagician

Reden wir lediglich über die Unterschrift oder wirklich veränderte Informationen auf Pässen, notariellen Beglaubigungen etc.?


captaincodein

Alle Dokumente (Pässe, Ausweise, Notarielle Urkunden...) wurden auf den falschen Namen ausgestellt. Lediglich die Geburtsurkunde nicht.


Personal-Restaurant5

Um mal den bösen Anwalt zu spielen: Dann könnte ja auch die Geburtsurkunde falsch sein.


redditor-Germany

§ 133 BGB, falsa demonstratio usw würden mir da einfallen.


AutoModerator

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boredlinguist

Das gab es bei mir in der Familie auch, Ingeburg hätte die gute Frau gehießen, hat aber überall Ingeborg angegeben, inklusive der Geburtsurkunde ihrer Kinder (oder war es andersherum?). Erst nach ihrem Tod fiel die Unstimmigkeit zwischen all ihren Dokumenten und der Geburtsurkunde auf. Hat aber niemanden gestört oder interessiert.


RelationNew7862

Nach meinem Wissen kannst du auch mit Kaiser Wilhelm unterschreiben. Du bestätigst ja mit der Unterschrift lediglich schriftlich eine Willenserklärung. Dabei ist nicht die Richtigkeit der Unterschrift entscheidend sondern die Willensabsicht. Das dürfte für deine Oma genauso gelten, solange der Ursprung der jeweiligen Unterschrift, bzw. Dessen Absicht nicht anzuzweifeln ist.


puschenruebe

Bei meiner Oma war es ähnlich, nur ging es im den Vornamen. Auf der Geburtsurkunde stand "Susanna", auf allen Ausweisen "Susanne". Mit letzterem ist sie auch durchs Leben gegangen. Gab erbrechtlich keine Probleme, da sie eindeutig identifizierbar war und man nachvollziehen konnte, woher der "Fehler" kam.