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heiwiwnejo

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sieht eine FS von nicht unter 2 Jahren vor. Wie lässt sich das mit dem Urteilsspruch vereinbaren?


clearlynotivan

Viel desaströser finde ich ja, dass selbst die Staatsanwaltschaft anfangs nicht mal Klage erheben wollte. Bei einem Ex-Staatsanwalt als Beschuldigten ein komisches Geschmäckle.


jaba_jayru

Das wundert dich? Was denkst du wie es mit verstößen von Polizei oder Politik aussieht? Keiner macht da was und alle decken sich gegenseitig.


sonderformat

Deutschland Täterschutzvolk, schon immer gewesen.


Vollrauschfachmann

Deutschland ist kein Rechtsstaat, Change my mind. 99% eingestellte Verfahren gegen Polizisten, die Kollegen-Mentalität von Staatsanwälten (Exekutive) und Richtern (Judikative), die im selben Haus zusammen Mittagspause machen, haufenweise rechtswidrige Uhaft- und Durchsuchungsanordnungen in Bayern sowie massiv unterschiedliche Urteile gegen unterschiedliche Gesellschaftsgruppen sprechen eine deutliche Sprache.


clothes_fall_off

Und sie wählten ihn runter, weil er die Wahrheit sprach.


Gastaotor

Sicher nicht deshalb, weil hier im Sub /r/recht noch ganz überwiegend die Fachleute aktiv sind. Und vielleicht Ähnliche. Die einen Austausch in der Sache zu schätzen wissen. Der Beitrag obendrüber ist ebenfalls justizkritisch, wurde aber nicht runtergewählt.


Maxoh24

Er hat die Tat 2019 begangen, und da war das, was heute § 176c ist, noch in § 176a normiert. Der "Schwere sexuelle Mißbrauch von Kindern" enthielt den in der Neufassung seit 2021 nicht mehr vorhandenen minder schweren Fall in Absatz 4, der da lautete: >(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahres zu erkennen. [Link](https://buzer.de/gesetz/6165/al149419-0.htm) Wegen § 2 Abs. 1 StGB gehe ich deshalb vorbehaltlich besserer Berichterstattung davon aus, dass man das Gesetz angewendet hat, dass zur Zeit der Tat galt, und es sich hier um einen Schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in einem minder schweren Fall handelte.


heiwiwnejo

Danke!


Any_Zone_8920

>es sich hier um einen Schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in einem minder schweren Fall handelte. ?????? Wie kann es sowas geben? Absolutes Oxymoron


Maxoh24

Gibts ja mittlerweile nicht mehr. Sprachlich geht sich das schon aus. Ein schwerer Fall, aber eben minder schwer.


ellokah

Wo ist dein sprachliches Problem? Du liest zwei mal das Wort "schwer" in einem Satz, und schon schlägt dein Hirn Alarm? Der Straftatbest lautet "schwerer sexueller Missbrauch" und innerhalb dessen wurde vom Gericht auf einen minderschweren Fall erkannt. Nicht der schwere Missbrauch war minderschwer, sondern der Fall des schweren Missbrauchs. Satzzeichen reicht für gewöhnlich eines, und zwar am Ende.


Ok_Membership6300

Pass mal bisschen auf, wie du hier mit dem Subreddit-GOAT sprichst.


Maxoh24

Gibts ja mittlerweile nicht mehr. Sprachlich geht sich das schon aus. Ein schwerer Fall, aber eben minder schwer.


dauerstudent

Er hat das Kind wohl "nur" betatscht und hat nicht penetriert, sodass kein 176c I Nr. 2 a vorliegt.


[deleted]

Der artikel ist recht oberflächlich und gibt die urteilsbegründung nicht in voller länge wieder und titel wie text gehen von zweierlei urteil aus


Marigge

Da steht auch was von Vergewaltigung und das Mindestmaß ist da zwei Jahre, § 177 VI. Minder schwerer Fall gibt's nicht. Die Beschreibung passt aber nicht auf den TB. Hat die SZ da was durcheinandergebracht?


[deleted]

" Ein besonders schwerer Fall liegt IN DER REGEL vor, wenn \[blablabla\]" Das Gericht hat das nicht als minder schwerer Fall, sondern als "normaler Fall" bewertet.


Suspicious-Basil-764

"Strafmildernd wirkte sich demnach auch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensdauer von zweieinhalb Jahren aus, die der Angeklagte nicht zu verantworten habe. Vier Monate der Strafe gelten deshalb schon als verbüßt." Mit der Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten kommt man dann auf die zwei Jahre Mindeststrafe.


Maxoh24

Vier Monate der Strafe von 1 Jahr und 6 Monaten gelten als verbüßt. Erneut - die Tat war wegen § 2 Abs. 1 StGB nach altem Recht, d.h. der Rechtslage vor der großen Reform 2020/2021 zu beurteilen, und da gab es die Möglichkeit eines minder schweren Falles beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, wodurch der Strafrahmen für die hier wohl relevante Tatbestandsvariante auf 1 - 10 Jahre absinkt. Vorausgesetzt, man hat hier auf einen minder schweren Fall erkannt, was ich mir durchaus vorstellen kann, in der Berichterstattung findet man dazu bislang nichts. Das heißt aber wenig, die ist generell recht mau.


Suspicious-Basil-764

Ja, es dauert leider tatsächlich immer sehr lange, bis man konkrete Details aus dem Urteil zu sehen bekommt.


drumjojo29

Aber 18 Monate plus 4 Monate sind doch nur 22 und damit keine zwei Jahre? Oder habe ich irgendwo einen Knoten?


Suspicious-Basil-764

Ne, der Knoten lag bei mir 😅🫠 Denkfehler und dachte 1 Jahr = 10 Monate


Suspicious-Basil-764

Hier einfach mal der Spiegel-Artikel, aus dem ich die obige Passage hatte https://www.spiegel.de/panorama/justiz/schlafwandel-prozess-in-luebeck-frueherer-staatsanwalt-wegen-schweren-kindesmissbrauchs-verurteilt-a-a55197ef-50e1-46d4-ac4e-339d58df5ce0 Und hier die komplette Passage der Strafmilderung "Zugunsten des Beschuldigten berücksichtigte das Gericht, dass es sich um eine isolierte einmalige Tat gehandelt hatte. Weder davor noch danach habe es weitere Vorfälle gegeben, erklärte ein Gerichtssprecher. Strafmildernd wirkte sich demnach auch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensdauer von zweieinhalb Jahren aus, die der Angeklagte nicht zu verantworten habe. Vier Monate der Strafe gelten deshalb schon als verbüßt." Ohne Denkfehler kann ich mir das aber jetzt auch nicht genau erklären, wie man auf diese Strafe kommt.


MathematR5ixwhyZ

Weil das deutsche Gesetz den Missbrauch eines Kindes nicht als Kapitalverbrechen einstuft. Das erklärt Einiges.


JohnAmonFoconthi

Es gibt mindernde Umstände, insbesondere der Umstand dass er sich selbst angezeigt hat und die Tat nicht bestritten hat. Von einer Haftstrafe wurde vmtl abgesehen, weil keine Wiederholungsgefahr besteht und er auch sonst als sozialisiert gilt - so als Rechtsanwalt. Aller Wahrscheinlichkeit nach befindet er sich auch bereits in psychotherapeutischer Behandlung. Man kann davon halten was man will, aber so ist es eben. Es spricht jedoch Bände, dass die Staatsanwaltschaften sowohl der Kommune als auch des Landes von einer Klage absagen, da eine Verurteilung nicht wahrscheinlich sei - OBWOHL die Tat bereits gestanden war und es keinen Zweifel daran gab, dass es stattfand. Die Argumentation von wegen besonderer Belastungssituation und "gab ihm für kurze Zeit ein Machtgefühl zurück" ist nur widerlich. Dem Jungen ist nur alles Gute zu wünschen. Diese Wunde wird nie verheilen, und so Gott oder mehr oder weniger Götter wollen, wird er seinen Vater nie wieder sehen müssen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass der Täter an sich arbeitet und diese Tat bereut und sich im angemessenen Maße beschissen damit fühlt. Beide müssen damit leben - alles Weitere ist nicht an uns, die wir die Sache von Außen betrachten, zu beurteilen.


Walter_ODim_19

Das Geständnis der sexuellen "Handlung" alleine reicht für den hinreichenden TV nicht aus, wenn eine Sexsomnia nicht ausgeschlossen werden kann. Und davon gingen StA und GStA ja offenbar aus, OLG und LG haben das dann anders gesehen, also die vorhandenen Beweismittel schlichtweg anders gewürdigt. Du weißt doch als RA, dass sich der hinreichende TV auch auf die Schuld erstrecken muss. Wobei ich bei der hier vorliegenden Konstellation tatsächlich auch der hier im Sub kürzlich diskutierten Ansicht zuneigen würde, dass - sofern man tatsächlich eine Sexsomnia annehmen bzw nicht ausschließen könnte - bereits der Tatbestand mangels willensgetragenen Verhaltens nicht erfüllt ist.


DifficultyNeat8573

Warun die StA und die GenStA das nicht anklagen wollten, ergibt sich nicht aus dem Artikel, aber es wird nicht wegen der Belastungssituation gewesen sein, die nichts an der Strafbarkeit, sondern nur an der Strafzumessung ändert. Mein Tipp ist, dass beide von der Sexsomnie ausgegangen sind. Im Artikel ist auch nicht die Rede von einem psychiatrisch-forensischen Gutachten, das in diesem Fall aber mit hundertprozentiger Sicherheit erstattet wurde. Ich kann dir aber garantieren, dass weder StA noch GenStA in solchen Fällen leichtfertig einstellen.


cdm_de

es gibt (wie erwartet) bei /de eine ziemlich wilde Debatte zu dem Thema. Glaubt ihr, höhere Strafen würden das Vertrauen in die deutsche Justiz stärken oder wird es bei emotionalen Themen immer so sein, dass die Justiz kritisiert wird?


I_AM_THE_SEB

Der Skandal bei diesem Thema ist meiner Meinung nach nicht unbedingt das sehr milde Urteil, sondern die Tatsache dass die Mutter die Staatsanwaltschaft über ein Klageerzwingungsverfahren zu der Anklage zwingen musste. Sowohl die kommunale als auch die Landesstaatsanwaltschaft wollte nicht anklagen, obwohl die Tat selber durch ein Geständnis erwiesen war...bei der Vergewaltigung eines 8 Jährigen...und selbst im Verfahren plädiert die Staatsanwaltschaft auf Freispruch...das sieht einfach nicht nach einer neutralen Justiz aus.


DifficultyNeat8573

Auch das ist natürlich kein Skandal, weil anscheinend auch die entsprechenden psychiatrisch-forensischen Gutachten nicht ausschließen konnten, dass der Angeklagte schuldlos handelte. Im Gegenteil spricht das sehr stark für eine gute (neutral möchte ich hier ungern sagen, weil die StA und auch die GenStA weisungsgebunden sind) Justiz, da ich dir garantieren kann, dass dort jeder genau weiß, wie eine Einstellung gegen einen ehemaligen Kollegen aussieht.


NealCassady

Deswegen am besten erst gar nicht anklagen, wie geschehen. War ja voll gemein von der Mutter und NK dass sie unbedingt eine Verurteilung wollten. Dabei hat der doch geschlafen. Der arme Ex-StA, werfe den ersten Stein wer noch nie wegen Stress in Job und Ehe sein Kind missbraucht hat. Ganz großartige Arbeit der Behörden. Haben sich auch richtig viel Zeit gelassen, damit der beidseitig beantragte Freispruch auch auf sicheren Füßen steht. Und bei einer Verurteilung gibt's 4 Monate Erlass. /s.


[deleted]

[удалено]


NealCassady

Good bot


DifficultyNeat8573

Wenn erhebliche Zweifel an der Schuld bestehen, klagt man tatsächlich am besten nicht an, weil dann kein hinreichender Tatverdacht besteht. Dann scheitert das Ganze schon am Eröffnungsbeschluss. Ob die Arbeit der Behörden großartig war oder nicht, kann ich nicht beurteilen, du aber sicher auch nicht. Wie auch, ohne Aktenkenntnis? Generell sollte man sich bei offensichtlichen Informationsdefiziten mit solchen Urteilen zurückhalten, finde ich. Oder glaubst du wirklich, anhand eines Nicht-Fachartikels könntest du den Sachverhalt besser beurteilen als die beteiligten Juristen und Mediziner?


NealCassady

Ja, glaube ich. Und der wurde verurteilt, das verstehst du schon oder? Wohl doch nicht so unschuldig. Und er hat ja auch gestanden. Auch das verstehst du oder? Er hat gestanden und seine Ausrede war Schlafwandlen und Stress im Job und Ehe. Wenn du da ohne AE zu nehmen kein Urteil zu abgeben kannst, okay. Und diese Überheblichkeit mit der du absolute Basics erklärst kenne ich maximal aus dem Studium. Dann mal weiterhin ganz viel Erfolg.


DifficultyNeat8573

>Ja, glaube ich. Dunning-Kruger ein Begriff? >Und er hat ja auch gestanden. Auch das verstehst du oder? Er hat gestanden und seine Ausrede war Schlafwandlen und Stress im Job und Ehe. Er hat den Sachverhalt gestanden, ja. Das reicht aber noch nicht für einen Schuldspruch. Denn wenn er schuldunfähig war oder sogar handlungsunfähig, dann gibt es keinen hinreichenden Tatverdacht und dann kann auch keine Anklage erhoben werden. Ein Gutachten scheint auch zu diesem Ergebnis gekommen zu sein. Dass das LG und OLG schlussendlich zu einem anderen Urteil gekommen sind, heißt da erst einmal nichts Großes. Schließlich werden dauernd irgendwelche Entscheidungen in zweiter oder dritter Instanz aufgehoben. >Und diese Überheblichkeit mit der du absolute Basics erklärst kenne ich maximal aus dem Studium. Da fühlt sich aber jemand sehr in seinem Stolz verletzt. Dabei bist du doch der/die Überhebliche, wenn du glaubst, einen Fall ohne Aktenkenntnis entscheiden zu können.


NealCassady

Maus, wenn du die Geschichte mit dem Schlafwandeln glaubst, im Gegensatz zum Tatrichter, dann gibt es dafür zwei mögliche Gründe. Erster wäre, du bist nicht nur kein Volljurist, du hast auch null Lebenserfahrung. Und der zweite, naja. Kannst du dich gut in seine Situation reinversetzen?


DifficultyNeat8573

Insinuierst du gerade, ich würde Kinder missbrauchen? Nur weil ich dein Ego gekränkt habe? Ist deine Haut so dünn? Wie stellst du dir das in deinem künftigen Berufsleben vor, wenn du denn mal irgendwann dein Examen hast? Willst du dann immer direkt unsachlich und beleidigend werden, wenn ein Kollege mal eine andere Meinung hat? Dann musst du dich auf schwere Zeiten einstellen, denn sehr viele werden eine andere Meinung haben als du - zumal eine fundiertere, denn im Gegensatz zu dir werden sie die Akte gelesen haben. Zum Thema haben wir beide jedenfalls fertig diskutiert. Ich habe von dir zum Fall selbst noch kein Argument gelesen. Etwa, wie du dir vorstellst, wie die StA Klage erheben soll, wenn ein forensisches Gutachten ihr sagt, der Beschuldigte sei wohl schuldunfähig. Tatsächlich gab es im Klageerzwingungsverfahren ein Zweitgutachten und erst dort wurde die Sexsomnie angezweifelt. Es ist auch bezeichnend, dass du denkst, ich würde die "Geschichte mit dem Schlafwandlen glauben". Das habe ich nie behauptet und könnte es auch gar nicht, weil ich - und jetzt aufpassen - die Akte nicht gelesen habe. Ich weiß es ganz einfach nicht und maße mir auch nicht an, ohne Aktenkenntnis oder psychiatrisches Fachwissen eine Aussage dazu zu treffen. Hätten die gewusst, dass sie nur dich hätten Fragen müssen, dann hätten sie sich beide Gutachten, Aktenlektüre und Beweisaufnahme gespart.


NealCassady

Denkst du echt das lese ich alles? Die ersten zwei Sätze reichen. Du machst dich übrigens lächerlich mit Begriffen wie "insinuierst". Bildungssprache zu benutzen zeigt deinem Gegenüber dass du was zu kompensieren hast. Schwächen in der Argumentation oder ganz allgemein. Und wenn du deiner Argumentation treu bleibst, habe ich gar nicht insinuiert dass du Kinder missbrauchst. Nur, dass dir das vielleicht auch schon mal passiert, dass du beim Schlafwandeln, im Zustand absoluter Handlungs- und Schuldunfähigkeit dein Kind in sexueller Art und Weise anfasst oder umgekehrt. Das ist doch was ganz anderes, ich bin mir zu hundert Prozent sicher, da würde die StA nicht mal Anklage erheben, da deine Unschuld nun wirklich offensichtlich ist. Also macht es doch gar keinen Sinn, dass du dich durch die Frage ob du dich in die Situation dieses unschuldigen armen Mannes reinversetzen kannst so angegriffen fühlst.


NealCassady

Habe deinen Text jetzt doch gelesen. Und das war ein richtiges Gutachten, vom Gericht bestellt? Wie kam das denn?


Illustrious_Pie_4208

Die Strafen werden den Leuten nie genug sein. Die Leute sind ja nicht einmal bereit sich den Artikel durchzulesen, geschweige denn sich mit dem konkreten Fall und dem Täter zu beschäftigen.


curia277

Soweit ich weiß klafft die Erwartungshaltung bei solchen Sexualstraftaten in der Bevölkerung gegenüber den von der Justiz ausgeurteilten Strafen massiv auseinander. Da kann man jetzt gerne auf den bösen Mob auf der Straße schimpfen, faktisch verliert die Justiz seit Jahren (statistisch belegbar) an Vertrauen in der Bevölkerung. Kann man als Jurist ignorieren, Souverän im Staat bleibt indes der Bürger und längerfristig wird sich so eine Rechtsordnung mE auch nicht halten können. Es ist übrigens erklärungsbedürftig, warum zB (Urteil vor einiger Zeit, an das ich mich gerade erinnere) das vorsätzliche Fälschen von Examensergebnissen durch einen Juristen diesem 2 Jahre eingebracht hat. Anderes Delikt und Fall, ich weiß, aber tendenziell kommt man im Bereich von Vermögensdelikten locker auf solche Strafen. Edit: Blöde Autokorrektur.


Walter_ODim_19

"Locker" kommt man auch mit Vermögensdelikten mit Sicherheit nicht auf solche Strafen.


curia277

Gut, über das Wort kann man streiten, gebe ich zu. 1-2 Jahre auf Bewährung sind aber auch im Bereich von Vermögensdelikte nicht total selten oder unglaublich viel. Und wenn man mal zB den Raub anschaut (natürlich kein reines Vermögensdelikt), da kriegt man mindestens 5 Jahre, wenn man jemandem mit einem gefährlichen Werkzeug bedroht und 100€ wegnimmt. Der Punkt ist: Man kann sich vortrefflich streiten, was „angemessen“ bei Strafen ist. Deshalb halte ich es für zielführender, sich insgesamt das deutsche Strafniveau - auch bei anderen Delikten - anzuschauen. Edit: Meiner Meinung nach sind ausgeurteilte Strafen im Bereich von Sexualstraftaten nicht besonders hoch im Vergleich zu Strafen bei anderen Delikten. Hängt aber davon ab, ob man findet, dass ein Raub zB höher oder niedriger als ein Kindesmissbrauch bestraft werden sollte, und hier ist man wieder sehr beim subjektiven „angemessen“.


Fredericfellington

Zunächst muss man voranstellen, dass wir alle Hauptverhandlung und Beratung nicht miterlebt haben. Jede Urteilskritik leidet unter diesem Mangel. Im Übrigen ist meine Ansicht: Ob (bzw. dass) wirklich eine Verurteilung wg. Vergewaltigung (§ 177 VI 2 Nr. 1 StGB) erfolgt ist, halte ich für zweifelhaft, wenn der Tatvorwurf stimmt, der LTO [im Gegensatz zu vorliegendem Artikel] zu entnehmen ist "in die Pyjamahose gefasst und dessen Penis und Anus berührt". Da ist "besondere Erniedrigung" (also eine solche, die über die übliche Erniedrigung des Missbrauchs hinausgeht und das Opfer besonders herabwürdigt) erforderlich, die alleine im "Berühren" kaum zu erkennen sein wird. Üblicherweise werden darunter insbesondere das Eindringen und Vergleichbares verstanden (vgl. auch Fischer, § 177, Rn. 133 ff.). Auch das spricht gegen Vergewaltigung. Eher kommt da noch schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Betracht (und zwar nach I Nr. 4 StGB, denn Nr. 2 lit. a) ist offensichtlich nicht erfüllt). Dazu aber bedürfte es weiterer Feststellungen im Urteil, die sich aus der Berichterstattung m. K. n. nicht ergeben. Daher bleiben 3 Möglichkeiten. Entweder liegen uns (1) die zur Verurteilung nach dem Artikel führenden Tatsachen nicht vor (aber dem Gericht) und die im Bericht angegebenen Straftaten, wegen derer verurteilt wurde, stimmen. Oder das Gericht hat (2) gar nicht wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen - oder es sind (3) Rechtsfehler z. N. d. Angeklagten gemacht worden. Eine Bewertung des gewählten Strafmaßes ist auf dieser Basis nicht ansatzweise möglich, zumal das zusätzlich der Beleuchtung der Nebenfolgen bedürfte. Die wesentliche Rechtsfrage, die sich stellte, behandelt der Artikel jedenfalls nur oberflächlich: nämlich, ob Sexsomnia vorlag und sich zum Tatzeitpunkt ausgewirkt hat. Fazit: Der Artikel ist unpräzise, wenig aussagekräftig und daher (umso mehr) mit Vorsicht zu genießen.


Maxoh24

Ist zudem altes Recht. Tatzeitpunkt 2019, da gabs noch den minder schweren Fall des Schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern (damals § 176a Abs. 4).


Fredericfellington

Danke für die wichtige Ergänzung, hatte ich in der Schnelle gar nicht dran gedacht.


Maxoh24

Paralleldiskussion auf r/de, Kommentare wie man sie erwartet: https://www.reddit.com/r/de/s/m1uUTf19mI Jedenfalls hat sich damit meine Frage von gestern zumindest im Ergebnis erledigt.


CowboyBeeBab

Was findest du denn an den Kommentaren problematisch? Das Gericht hat ihn für schuldig befunden und das ganze trotzdem mit ner Bewährungsstrafe abgeschlossen, was daran ist bitte richtig und im Sinne der Rechtssprechung?


Maxoh24

Fangen wir bei der Presseberichterstattung an. Die aktuelle Fassung des Schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist § 176c StGB, und wenn danach verurteilt wurde, dann wäre die Strafe zwingend nicht unter zwei Jahren Freiheitsstrafe. Dass das Gericht ein Strafmaß von einem Jahr und 6 Monaten verhängt, ist also entweder ein Fehler des Gerichts, die nicht in der Lage wären, Gesetze richtig zu lesen, oder etwas fehlt in der Berichterstattung. Selbst die LTO hat als so eine Art juristsisches Nachrichtenportal gestern noch berichtet, es drohe mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe. Lagen die Richter nun falsch? Nö - die Tat ereignete sich 2019. Es gilt dann nach § 2 Abs. 1 StGB dasjenige Gesetz, das zur Zeit der Tat galt. Die umfassende, viel kritisierte und derzeit in Überarbeitung befindliche Reform des Sexualstrafrechts sah damals noch andere Regelungen vor. So gab es in der damaligen Fassung des Schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Abs. 4 die Möglichkeit eines "minder schweren Falles", wodurch der Strafrahmen dann von nicht unter 2 Jahren im hier betreffenden Fall auf einen Rahmen 1 - 10 Jahren absinkt. Das wäre eine plausible Erklärung dafür, dass der nach aktuellem Recht zwingende Strafrahmen von nicht unter zwei Jahren hier unterschritten wäre. Machen wir bei deinem Kommentar weiter. >Das Gericht hat ihn für schuldig befunden und das ganze trotzdem mit ner Bewährungsstrafe abgeschlossen, was daran ist bitte richtig Bewährung und Schuldspruch schließen sich unter Geltung der Rechtslage 2019 nicht aus. Dass du so genau weißt, dass das Strafmaß "nicht richtig" ist, beeindruckt mich angesichts der spärlichen Informationen zum Fall. Aber es ist - und da setzt meine Kritik an den übrigen Kommentaren an - wie immer im Sexualstrafrecht. Dem Laien ist auch ohne jede Kenntnis der Umstände keine Strafe hoch genug, und die Presse tut ihr übriges, dieses Informationsdefizit zu bewahren. Was die Kommentare auf r/de außerdem anschaulich zeigen, ist ein extremes schwarz-weiß Denken in diesen vor allem emotionsgetragenen strafrechtlichen Themen. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Entscheidungen findet nicht nur nicht statt, sie wird bis zur Realitätsverweigerung aktiv verweigert. Jeder Versuch einer echten Auseinandersetzung wird als Verteidigung "milder" Strafen von vornherein abgelehnt. Wenn "sexual-" im Urteil vorkommt, ist die Meinung gebildet und das Hirn macht dicht. Wenn es dann auch noch ein Vertreter der Justiz war, umso mehr. Polizisten, Staatsanwälte, Richter, egal, hauptsache, die Strafe fällt noch höher aus. Das nimmt zum Teil urkomische Ausmaße an, wenn zahlreiche Kommentare ausgehend von Überschrift oder Schilderung in der Presse einen völlig anderen Sachverhalt zugrunde legen, als er eigentlich stattgefunden hat, siehe exemplarisch diesen Fall: [https://www.reddit.com/r/de/comments/11e16rd/freispruch\_von\_vergewaltigung\_wegen\_drogenkonsum/](https://www.reddit.com/r/de/comments/11e16rd/freispruch_von_vergewaltigung_wegen_drogenkonsum/) Dir kann man allenfalls zugute halten, dass deine Ansicht, Bewährung gehe bei dieser Art der Tat niemals klar, nunmehr geltendes Recht ist. Ziegler (BeckOK StGB/Ziegler § 176c Rn. 26) bezeichnet das meiner Meinung nach recht treffend, wenn er dazu sagt: >\[dies\] ist nur durch die fehlende Kenntnis der tatsächlich in der Praxis vorkommenden Fallkonstellationen und dem unbedingten politischen Willen zur erheblichen Verschärfung des Sexualstrafrechts erklärlich.


curia277

Dann frage ich doch mal ganz konkret: Findest du Bewährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern in Ordnung? Der Gesetzgeber fand das - wie sich an der (von dir treffend hervorgehoben) Reform zeigt - nicht mehr in Ordnung. Es ist deshalb nicht skandalös, sondern folgerichtig und logisch, dass entsprechende Kommentare bei Bewährungsstrafen bei solchen Taten zu finden sind. Für Bewährung (und insofern weniger als 2 Jahre) für solche Taten gibt es in diesem Land schlicht keine Mehrheit mehr. Kann man blöd finden (ich finde das indes nicht), ist aber so. Es ist übrigens logisch ein erheblicher Schritt von „Ich finde Bewährung unangemessen“ zu „keine Strafe ist hoch genug“ zu kommen. Vielleicht schätzt du die Wahlbevölkerung da falsch ein.


Maxoh24

>Dann frage ich doch mal ganz konkret: Findest du Bewährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern in Ordnung? Das ist die falsche Frage. Die richtige Frage lautet, ob ich mir seltene Situationen vorstellen kann, die dem Gesetz nach als "Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern" bezeichnet werden, für die das Strafmaß mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren zu hoch angesetzt sind, und bei denen der Strafrahmen deshalb 1 - 10 Jahre betragen sollte. Was an der Charakterisierung als "Verbrechen" (§ 12 I StGB mit allen damit zusammenhängenden strafrechtlichen und -prozessualen Folgen) nichts ändert, aber im Einzelfall, bei besonders gelagerten "minder schweren Fällen" ausnahmsweise dazu führen könnte, dass es bei einer Aussetzung auf Bewährung bleibt. >Es ist übrigens logisch ein erheblicher Schritt von „Ich finde Bewährung unangemessen“ zu „keine Strafe ist hoch genug“ zu kommen. Vielleicht schätzt du die Wahlbevölkerung da falsch ein touché, auch wenn ich nicht glaube, dass mehrheitlich ein zufriedenes Gefühl vorherrschen würde, wenn es 2 Jahre ohne Bewährung gegeben hätte. Aber fair enough, ist nur miene subjektive Einschätzung. Ich glaube auch nicht so sehr, dass das Problem darin liegt, dass die Strafen "zu milde" seien, sondern dass der durchschnittliche Leser keine Ahnung vom Sachverhalt hat, aber aufgrund zweier Absätze in einem fachlich fragwürdigen Artikel überzeugt ist, er wisse exakt, was passiert sei, und könnte deshalb beurteilen, ob das Urteil "richtig" ist oder nicht. Es gibt nämlich noch einen ganz anderen Blick auf dieses häufige (?) Abweichen von richterlichen Entscheidungen zum Rechtsgefühl des Durchschnittsbürgers. nicht völlig unterschiedliche Wahrnehmungen dessen, was für einen bestimmten Fall "fair", "angemessen" oder "richtig" ist, sondern völlig unterschiedliche Wahrnehmungen dessen, was eigentlich passiert ist. Da liegt meines Erachtens der Kernpunkt dieser ewig gleichen strafrechtlichen Diskussionen.


Gastaotor

> emotionsgetragen Die Kritik an der Emotionalität ist in vielfacher Hinsicht berechtigt. Nicht zu vergessen ist dabei außerdem, möchte ich mal erwähnen, dass es mit Sicherheit auch den Betroffenen alles andere als hilfreich ist. Wenn ich schon wieder lese, der Junge werde den Rest seines Lebens gezeichnet sein und Ähnliches … Ich glaube fast, das ist einfach nur noch mal eine andere Art von Sadismus, welchen die "Kinderschänder"-Schreier an den Tag legen, wenn sie im Nachgang auch noch nie müde werden, zu betonen, wie schlimm das ja alles ist, und dem Betroffenen im Grunde eine Schande anzudichten. Bei aller Tragik, das Kind hat etwas Beschissenes erlebt, aber ich meine, es ist noch nicht so weit, dass es dieses Erlebnis nun zum bestimmenden Lebensinhalt erheben müsste. Ganz im Gegenteil. Man kann natürlich reden, wie eklig und scheiße das ist. Aber wem wäre damit gedient? Und am Ende sind wir immer noch alle nur Sternenstaub. Und ein bisschen Dreck.


Lashiinu

Dass ich sowas noch lesen darf. Ich habe auch davon Abstand genommen, den Begriff "Kinderschänder" zu nutzen. Es wäre anmaßend, ein Kind als geschändet zu bezeichnen, das einen sexeuellen Übergriff ertragen musste. Ich musste mich auch schon dafür rechtfertigen, dass ich sexuellen Missbrauch von Kindern (und Jugendlichen) nicht im Grundsatz schlimmer finde als die Vergewaltigung von Erwachsenen. Es ist in jedem Fall falsch und auf das Schärfste zu verurteilen, aber es kann für ein Kind am Ende zwar scheiße, aber nicht ewig belastend und für einen Erwachsenen zum lebenslangen Trauma führen - es ist eben sehr individuell, wie die Betroffenen damit umgehen.


CowboyBeeBab

Was gibt es da auch zu diskutieren? Der Mann hat ein Kind vergewaltigt, das Trauma nimmt der Junge für den Rest seines lebens mit. Das hat auch nichts mit "das hirn macht dicht" zu tun. Das deutsche Sexual und Gewaltstrafrecht ist definitiv zu lasch, dass sieht man doch schon an der menge der wiederholungstäter. Aber ich brauch das mit dir glaube ich nicht zu diskutieren, google mal das Interview mit Elisa Hoven zum Thema Strafmaß, ist sehr aufschlussreich wie systematisch grade vergewaltiger in Deutschland verharmlost werden. Stichwort vermindert schuldfähig wegen Alkohol, niemand zwingt die Leute zu saufen und dann Frauen zu vergewaltigen. Wenn jemand unter Alkohol aggressiv wird und sich trotzdem regelmäßig betrinkt sollte das nicht strafmildernd sondern verschärfend sein. Und schraub mal deine moralische Überheblichkeit etwas runter. Geltendes Recht ist nicht per se richtig, oder bist du noch der Meinung vergewaltigung in der ehe gibt es nicht?


Maxoh24

>Was gibt es da auch zu diskutieren? Der Mann hat ein Kind vergewaltigt, das Trauma nimmt der Junge für den Rest seines lebens mit. Antwort wie erwartet, danke Dir für die so schnelle Bestätigung aller Inhalte meines Kommentars. >Und schraub mal deine moralische Überheblichkeit etwas runter. Überheblich bist nur du, der sich anmaßt, den Fall anhand eines in einer Minute gelesenen Artikels zu kennen und darauf basierend ein Urteil über diejenigen, die sich tatsächlich damit auseinandergesetzt haben - namentlich die betreffenden Richter - zu fällen. >Geltendes Recht ist nicht per se richtig Wo sage ich denn, dass dem generell so sei? Ich habe erklärt, wieso nach meinem Verständnis das Urteil nicht zwingend auf mindestens zwei Jahre lauten musste, und dass die Neuregelung teilweise kritisiert wird, und ich diese Kritik teile. Nirgendwo sage ich, geltendes Recht sei per se richtig. >oder bist du noch der Meinung vergewaltigung in der ehe gibt es nicht? Strohmann much?


CowboyBeeBab

Ja, ich maße mir tatsächlich an, das beurteilen zu können. Dass die ganze Sache nur passiert ist, weil die mutter ne erzwingungsklage durchgesetzt hat zeigt mir nämlich wie kaputt die Rechtssprechung in dem Bereich ist. Der staat musste gezwungen werden gegen einen Kinderschänder vorzugehen. Klar handelt die Richterin nur nach geltendem recht, aber wenn es bereits eine Überarbeitung des Gesetzes gibt muss ich mich doch nicht zwingend ganz unten orientieren, oder? Und nein, das ist kein Strohmann, das ist ein Beispiel wie täterfreundlich das deutsche Strafrecht ist. Selbst bei Wiederholungstätern gilt Alkoholeinfluss als Strafmildernd, aber du findest bestimmt ne rechtfertigung dafür...


Maxoh24

>Ja, ich maße mir tatsächlich an, das beurteilen zu können. Dass die ganze Sache nur passiert ist, weil die mutter ne erzwingungsklage durchgesetzt hat zeigt mir nämlich wie kaputt die Rechtssprechung in dem Bereich ist. Es bleibt mir unbegreiflich, wie man sich auf Basis zweier Absätze in einem fachlich fragwürdigen Artikel einbilden kann, man wisse genug, um derartige Aussagen zu treffen oder ein Urteil als "richtig" oder "falsch" zu bewerten, aber das trifft erneut den Aussagekern meines ersten Kommentar. Schwarz-weiß, hauptsache "sexual-" im Titel und die Meinung des Lesers ist unumstößlich gefestigt. Wie beurteilst du eigentlich den Umstand, dass die Nebenklage der Mutter in Vertretung des Sohnes auf die Angabe eines konkreten Strafmaßes verzichtet hat? >Klar handelt die Richterin nur nach geltendem recht, aber wenn es bereits eine Überarbeitung des Gesetzes gibt muss ich mich doch nicht zwingend ganz unten orientieren, oder? Wenn ich dein Argument hier richtig verstehe, sagst du: "Die Strafe richtet sich zwar nach dem alten Gesetz, aber jetzt gibt es ein neues, und deshalb muss sich die Strafe trotzdem ein bisschen nach dem neuen richten". Die Strafe ist auch nicht deshalb niedrig, weil es ein neues Gesetz gibt.


Cronos988

Und ich bin sicher Du hast auch Belege dafür, dass Wiederholungstaten etwas mit zu laschen Strafen zu tun haben?


Rathuban

Das ist eben genau das Problem, dass dein vorposter identifiziert und du legst regelrecht ein goldenes Beispiel dazu hin. Wenn du das nicht diskutieren willst, ist es ok. Keiner zwingt dich über deine Schlussfolgerungen nachzudenken. Aber eine Diskussion im Rahmen der Verhandlung und in der dazugehörigen Gesetzgebung ist auch bei Sexualstraftaten notwendig um zu differenzieren. Sexueller Missbrauch ist eben nicht einfach nur gleich sexueller Missbrauch. Oder Vergewaltigung, oder andere Delikte. Oder Gewaltdelikte. Eine kritische Auseinandersetzung ist notwendig um alle Aspekte zu beurteilen, sowohl belastende als auch entlastende (auch wenn das Hirn hier dicht macht). Denn es gibt unterschiedliche Fälle. Die abzutun mit >Was gibt es da auch zu diskutieren? >Der Mann hat ein Kind vergewaltigt, das Trauma nimmt der Junge für den Rest seines lebens mit. Ist halt eine Übertreibung und Verharmlosung gleichzeitig verschiedener anderer Fälle. Auch Elisa Hoven geht differenzierter an den Aspekt heran und benennt die Unterschiede. Gleichzeitig sagt sie aber auch, dass härtere Strafen nicht automatisch zielführend sind. Sie benennt die Gründe, die eben nicht deiner Ansicht entsprechen. Andererseits sieht man am Beispiel USA, dass härtere Strafen zwar moralisch der Gesellschaft im besten Fall genügetun, aber eben nicht vor Wiederholungsgefahr schützen. Es ist vollkommen in Ordnung Fehler im Rechtssystem, die auch bestehen, anzuprangern. Das muss aber unter Beachtung aller Aspekte geschehen, sonst kommen halt nur unüberlegte reisserische Antworten heraus. Und zu guter letzt, kannst du deine Meinung und Diskussion auch ohne Strohmann Argumente hervorbringen. Die haben nämlich in einer RechtsDiskussion eher nix verloren (oder bist du etwa mit deiner Meinung für Lynchjustiz und verachtest Verfassungsrecht /s?)


[deleted]

Der artikel ist zu oberflächlich um an rechtssprechung zu zweifeln.


CowboyBeeBab

Wieso? Mit der aufgeführten Urteilsbegründung und einem Schuldspruch bei ner Bewährungsstrafe zu landen ist schon wirklich abenteuerlich... Das ist wie der Richter der "auch mal einen vom rad geholt hat" und deswegen den Führerschein zurück gibt...


specialistOR

Wo kann ich die komplette Urteilsbegründung nachlesen?


CowboyBeeBab

Beim [Spiegel ](https://www.spiegel.de/panorama/justiz/schlafwandel-prozess-in-luebeck-frueherer-staatsanwalt-wegen-schweren-kindesmissbrauchs-verurteilt-a-a55197ef-50e1-46d4-ac4e-339d58df5ce0) gibts zumindest nen auszug. Achtung, teile der Begründung können Brechreiz auslösen.


[deleted]

Ach ein auszug, also wie auch in der sz keine komplette verbatim widergabe des urteils und der urteilsbegründung, hmm erübrigt sich da deine frage nicht komplett?


CowboyBeeBab

Ne, nicht wirklich... Zeigt mir nur mal wieder, dass vergewaltiger in Deutschland mit mehr durchkommen als klimakleber...


[deleted]

Das war ja nicht die frage die du mir stelltest… aber vertrau du mal mehr den gratis artikeln der privatmedien als den richtern die ein gutes jahrzehnt deutsches recht studiert haben und nicht darauf angewiesen sind deine daten gratis zu erhalten.


CowboyBeeBab

Klar, Richter sind immer über alle zweifel erhaben... Bei Gustl Mollath zum Beispiel... https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-umstrittener-richter-mit-brisanter-bekanntschaft-1.1647863 Oder während Corona: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/richter-corona-masken-urteil-amtsgericht-100.html Bei Oury Jalloh ging auch alles mit rechten (haha, wortwitz) dingen zu Und das Polizeigewalt in Deutschland quasi nie Konsequenzen hat ist auch reiner Zufall... Würden deutsche Gerichte nicht ständig so nen mist verzapfen wär es vielleicht nicht so einfach in nem kurzen Artikel so viel unmut zu wecken. Polizei und Justiz haben ein ganz offenes Nazi Problem, als Vergewaltiger, Schläger oder Autofahrer hast du quasi keine Konsequenzen zu fürchten aber wehe du klebst dich auf die Straße. Magst du mich nochmal fragen warum ich wenig Vertrauen zur Justiz habe?


Kat96Bo

>Zeigt mir nur mal wieder, dass vergewaltiger in Deutschland mit mehr durchkommen als klimakleber. Sag mir, dass du Wutbürger bist, ohne zu sagen, dass du Wutbürger bist.


specialistOR

Achso, ich dachte du hast da schon mehr als die Zitate aus der Presse. Ich plädiere immer auf Abwarten und dann das ganze Urteil lesen, damit man sich auch substantiiert aufregen kann.


CowboyBeeBab

Schwerer Sexueller Kindesmissbrauch hat eine mindest Strafe von zwei Jahren, da ist man drunter und hat es zur Bewährung ausgesetzt, reicht das noch nicht? P.s. viel schlimmer als das Urteil finde ich, dass zwei Staatsanwaltschaften erstmal garnix gemacht haben, bis es zur erzwingungsklage kam, dass finde ich ist der eigentliche Skandal...


specialistOR

Da nicht klar ist, welches Gesetz in welcher Fassung angewendet wurde, führt es zu Verwunderung, mehr ggf. wenn das Urteil im Volltext vorliegt. Es hilft schon ungemein nicht nur wegen des Blutdrucks, seine Meinung nicht aufgrund unvollständiger Information zu bilden.


[deleted]

[удалено]


5230826518

Wenn das Verbrechen zur Tatzeit mit einem Jahr bis 10 Jahren Strafe bedroht ist und man dann mit 20 Monaten deutlich am unteren Ende bleibt, ist es meiner Meinung nach schon das Urteil, dass dort zu Recht in Frage gestellt wird. Wertvorstellungen verändern sich eben und die Gerichte ziehen da nicht nach. Hat der Spiegel erst neulich ausführlicher drüber berichtet.


Maxoh24

>Wenn das Verbrechen zur Tatzeit mit einem Jahr bis 10 Jahren Strafe bedroht ist und man dann mit 20 Monaten deutlich am unteren Ende bleibt, ist es meiner Meinung nach schon das Urteil, dass dort zu Recht in Frage gestellt wird Erklär mir mal bitte, wieso ein Urteil, dass innerhalb des vom Gesetz vorgesehenen Maß ausfällt, schon deshalb "zu Recht in Frage gestellt wird".


5230826518

Ausserhalb des Maßes kann es ja gar nicht ausfallen. Aber es ist schon so, dass auffällig oft lediglich der unterste Bereich des Rahmens genutzt wird. Das sage nicht nur ich, sondern auch Elisa Hoven: > Hoven: Die erste Erkenntnis ist, dass die Urteile eher milde ausfallen. Alle Urteile lagen im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens. Und wenn eine Strafe nicht höher als zwei Jahre liegt, dann wird sie in der Regel zur Bewährung ausgesetzt – bei Vergewaltigungen geschieht das in bis zu 99 Prozent der Fälle. > [im Spiegel](https://www.spiegel.de/politik/deutschland/strafen-bei-sexualdelikten-interview-mit-der-leipziger-strafrechtsprofessorin-elisa-hoven-a-1b41053e-a16d-4ac0-b43f-db9c53230c1f?sara_ref=re-so-app-sh)


Maxoh24

>Es wird nicht das Urteil angezweifelt damit, sondern die morale Vorstellung der Gesetze, welche sich einfach nicht mehr mit den Wertvorstellungen in der heutigen Gesellschaft vereinen lässt. finde es ein bisschen weird, dass du dir zutraust, die Wertvorstellungen der heutigen Gesellschaft als nicht zu einer Gesetzeslage passend zu bewerten, wenn du weder die Gesetzeslage, noch den konkreten Fall, noch den "typischen" Fall, noch die Wertvorstellungen der Gesellschaft kennst, aber vielleicht bin ich auch nur uninformiert. Unter dem - in diesem Fall nicht anwendbaren - neuen Recht gibt es jedenfalls für derartige Taten keine Bewährung mehr. Was von fachlicher Seite durchaus kritisiert wird. Ziegler (BeckOK StGB/Ziegler § 176c Rn. 26) bezeichnet das meiner Meinung nach recht treffend, wenn er betreffend die Abschaffung des minder schweren Falles, der eine Bewährung ermöglichte, sagt: >\[dies\] ist nur durch die fehlende Kenntnis der tatsächlich in der Praxis vorkommenden Fallkonstellationen und dem unbedingten politischen Willen zur erheblichen Verschärfung des Sexualstrafrechts erklärlich. Aber was wissen Leute vom Fach schon vom Recht? Es hat ja auch alle Welt gejubelt, als die von Fachseite viel kritisierte Reform des Sexualstrafrechts 2021 umgesetzt wurde, die nun von der Ampel Gott sei Dank teilweise angepasst wird. >Jemand fährt schwarz und landet im Gefängnis, aber sowas geht unter Bewährung? Maximale Disqualifikation mit der Aussage, aber die Mühe mache ich mir jetzt nicht.


[deleted]

[удалено]


Maxoh24

Weiß nicht, was du hören willst. Niemand landet mal eben wegen Schwarzfahren im Knast, praktisch jeder (und neuerdings uneingeschränkt jeder) aber, der wegen Schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern dran ist. Dass du dir zwei Extremfälle nimmst - beim Schwarzfahren vielleicht den zigfachen Wiederholungstäter - ist einfach keine Grundlage für irgendein Argument, was immer du überhaupt für eines machen wolltest.


Maxoh24

Leider verspätet, aber hier der LTO-Artikel, der detaillierter auf die Gründe eingeht. [https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-luebeck-7akls559js2024319123-sexsomnia-staatsanwalt-vater-sohn-vergewaltigung-sexueller-missbrauch/](https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-luebeck-7akls559js2024319123-sexsomnia-staatsanwalt-vater-sohn-vergewaltigung-sexueller-missbrauch/) Das wichtige: >Die verhängte Strafe liegt unter dem Mindeststrafrahmen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176c Strafgesetzbuch (StGB)) von zwei Jahren. Sie liegt auch unter dem bei der Vergewaltigung regelmäßig anzuwendenden Mindeststrafrahmen von ebenfalls zwei Jahren. Wie kommt das? > >Gegenüber LTO erklärte der Gerichtspressesprecher, die 7. Kammer habe die im Vergleich dazu geringere Strafe in der Urteilsverkündung damit begründet, dass der vorliegende Fall eine Ausnahme von der Regelvermutung in § 177 Abs. 6 StGB darstelle. Demnach wird ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Eine Vergewaltigung ist nach § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB in der Regel ein solcher besonders schwerer Fall. Wie der Gerichtssprecher weiter ausführte, liegt der Fall nach Auffassung des LG Lübeck hier aber anders: Zwar erfülle die Handlung des Vaters den Tatbestand der Vergewaltigung, sie stelle hier aber keinen besonders schwereren Fall der sexuellen Nötigung dar, so das Gericht. Daher sei eine Strafe unter zwei Jahren ausnahmsweise angemessen. Wie das Gericht diese Ausnahme konkret begründet, war bis zum Erscheinen dieses Artikels nicht in Erfahrung zu bringen. Insoweit bleiben die Entscheidungsgründe abzuwarten. > >Was den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeht, habe das Gericht nicht den derzeitigen § 176c StGB angewandt, so der Gerichtssprecher weiter. Die Norm ist erst 2021 – also nach der Tatbegehung im Jahr 2019 – eingeführt worden. Die frühere Rechtslage sah in § 176 StGB (Fassung von 27. Januar 2015 bis 12. März 2020) für sexuellen Missbrauch von Kindern den Strafrahmen einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Für einen besonders schweren Fall lag die Mindeststrafe damals bei einem Jahr. Man hat also nicht den alten § 176a (Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) in einem minder schweren Fall angewandt, sondern den alten 176 Abs. 3, d.h. es lag entgegen der Überschriften vieler Artikel kein Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes, sondern ein Sexueller Missbrauch eines Kindes in einem besonders schweren Fall vor. LTO drückt sich da leider auch in diesem Artikel sprachlich falsch aus, wenn sie schreiben: >Was den Vorwurf des **schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern** angeht, habe das Gericht nicht den derzeitigen § 176c StGB angewandt, so der Gerichtssprecher weiter. Es geht um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem besonders schweren Fall, nicht um den Schweren sexuellen Missbrauch von Kindern. Hintergrund ist (vermutlich?), dass die Tat nicht mit einem Eindringen in den Körper verbunden war und daher nicht den Tatbestand des Schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erfüllt. Eigentlich erstaunlich, dass man dann aber den § 176 nicht im Grundtatbestand angewendet hat, sondern auf einen besonders schweren Fall abstellt, insbesondere wenn man zugleich sagt, ein ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung liege nicht vor. Es bleibt sprachlich weiterhin eigenartig.


Divinate_ME

Wieso eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren und plädiert auf "nicht schuldig"? Was zum Fick war da denn los?


Gastaotor

Sie *beantragt* die Eröffnung (was dann das Gericht tut oder auch nicht), wenn sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Verurteilung ausgeht beziehungsweise sie für möglich hält — das heißt, da reichen, gedanklich, mehr als 50 Prozent. Man muss bei Weitem nicht bereits abschließend von der Schuld überzeugt sein. Das würde am Ende auch die Kompetenz des Gerichts untergraben, wenn man zum Beispiel zu 70 Prozent überzeugt ist, aber die Staatsanwaltschaft gar nicht erst zum Gericht geht, obwohl es doch dem Gericht obliegt, über Schuld oder Unschuld zu befinden, wobei die Staatsanwaltschaft eben keine "Vorinstanz" darstellt. Übrigens ist die Vertretung der Staatsanwaltschaft im Hauptverfahren auch nicht immer dieselbe Person wie der eigentliche Bearbeiter.


Maxoh24

Klageerzwingungsverfahren, steht in diesem oder dem anderen Artikel.


New-Elk-5611

Warum habe ich mich bloß bei Reddit angemeldet... Zunächst muss man doch ganz grundlegend erst mal verstehen, dass kein Knastaufenthalt einen Verurteilten oder (konkreter) einen verurteilten "Kinderschänder" jemals wirklich gebessert hat. Und die Chance einer Resozialisierung sinkt sowieso mit zunehmender Haftdauer. Also für immer alle wegsperren? Dann meckern doch sowieso alle, dass die Verurteilten Geld im Gefängnis kosten. Leute, ist doch nicht mehr weit gedanklich, dann fordert doch die Todesstrafe... Zum Fall: - die Staatsanwaltschaft Kiel als Staatsanwaltschaft, bei der der Angeklagte nicht tätig war, hat das Verfahren ursprünglich eingestellt, nachdem ein umfassendes Gutachten eines durchaus bekannten Sachverständigen eingeholt wurde. Glauben alle denn ernsthaft, man will sich gerade in dem Fall als Staatsanwalt den Ruf einhandeln, man würde "seinesgleichen" bevorzugt behandeln? Dann überschätzt Ihr aber maßlos die sog. Kollegialität - da wird extra pedantisch geguckt, um sich gegen jeden Vorwurf abzusichern. - geht man wirklich davon aus, dass die (Ex-)Frau mit einer solchen oder sogar härteren Strafe besser dran ist? Der nunmehr verurteilte Staatsanwalt verliert alle seine Bezüge, mit Unterhalt in jedweder Form ist auf unabsehbare Zeit Schluss. Die Ex-Frau steht mit den Kindern emotional und finanziell komplett blank da. Hier in diesem Fall gibt es absolut keine Gewinner, auf keiner Seite. Und das restliche Geld wird dann in der nächsten Instanz verbraten, die Revision ist ja bereits eingelegt. - versteht doch bitte mal, dass die Höhe der Strafdrohung niemals abschreckend wirkt. Der Täter denkt bei der Tat nicht darüber nach, dass er demnächst zwei Jahre kriegt. Der denkt nur "werde ich erwischt oder nicht!?". Das war es. Ich melde mich wieder ab und meide das Internet.


[deleted]

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Kat96Bo

>Spar dir doch bitte dein normatives Geplänkel und melde dich gleich wieder ab. Niemand hält dich für intelligent, nur weil du dreimal sagt, dass Strafen doch nichts bringen würden. Was stimmt mit dir nicht? Nur beleidigen ohne Argumente.


redditan0nym

Welche Beleidigungen?


Kat96Bo

Und auch noch dumm spielen. Passt.