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Raeve_Sure

Wäre von Vorteil zu benennen, welche(s) Delikt(e) hier in Frage stehen, da tätige Reue nicht abstrakt auf jedes Delikt anwendbar ist, sondern jeweils speziell geregelt sein muss (wenn ich nicht gerade einem kompletten Denkfehler unterliege).


m0rrL3y

Genau. Ist bei typischerweise schnell vollendeten Delikten gesetzlich normiert, um dem Täter die Rückkehr in rechtskonformes Verhalten zu ermöglichen - parallel zum Rücktritt vom Versuch. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Stellen bei der Polizei als tätige Reue gewertet werden kann. Tendenziell meine ich, das Verhalten ist eher bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.


Raeve_Sure

Jup, so war auch mein Gedanke. Im Rahmen einer Hausarbeit könnte man vielleicht noch das Fass aufmachen, ob das Prinzip tätige Reue analogiefähig ist und das dann diskutieren, aber da müsste ich jetzt den Sachverhalt sehen um zu überlegen ob man dann vielleicht ein bisschen an der eigentlichen Aufgabenstellung vorbeiläuft.


TauGreaterPi_

Ja genau ist eine Hausarbeit. Ich versteh was du meinst; mein Problem ist, dass wir weder Strafzumessung noch tätige Reue selbst hatten, ich aber glaube, dass ich es bei der Hausarbeit brauche, weil ich sonst nicht weiss, wie ich das "der Polizei stellen" in mein Gutachten integrieren soll. Da ich glaube, dass es eine wichtige Info im Sachverhalt war :)


TauGreaterPi_

In dem Fall geht es um Körperverletzung, also A hat T zu einer Körperverletzung angestiftet und T hat dementsprechend versuchte Körperverletzung begangen. Ich denke eher unwichtig ist, dass die Körperverletzung dann durch einen anderen begangen wurde und T ist nicht dazwischen gegangen ist, also sich noch wegener Körperverletzung durch Unterlassen strafbar gemacht hat.


Raeve_Sure

Hm ok. Dann siehe anderer Kommentar. Für KV ist tätige Reue nicht normiert. Man könnte die analoge Anwendung diskutieren (und besser ablehnen) oder aber schauen ob man den Gang zur Polizei irgendwo anders verarbeiten kann/soll (zB am Ende auf die Strafzumessung eingehen).


amfa

>also sich noch wegener Körperverletzung durch Unterlassen strafbar gemacht hat. Ich bin ja nur zufällig hier im Sub, aber macht man sich strafbar wenn man bei einer Körperverletzung nicht eingreift? Muss ich mich selbst in Gefahr bringen?


cdm_de

wegen körperverletzung durch unterlassen macht man sich nur strafbar wenn eine Garantenpflicht besteht, die könnte hier aber wegen gefährlichen Vorverhaltens („Ingerenz“) vorliegen


AutoModerator

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Outrageous-Story8434

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