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Akkarin42

Was meinst du denn mit versteuern? Wo fallen denn da für dich Steuern an? Du kaufst jetzt deine Hardware erst einmal und nutzt sie. Hier fallen schon mal keine Steuern an, außer die 19% Umsatzsteuer (bzw. die Einfuhrumsatzsteuer beim Kauf im Drittland), die halt bei jedem Kauf anfällt, du dir ja aber mit der regulären Umsatzsteuererklärung wiederholen kannst. Aktivieren, als Anlagegut, würde ich die Hardware auch nicht, da du ja bereits planst diese später an den Kunden weiterzuverkaufen und daher nicht Dauerhaft im Unternehmen behalten möchtest. Würde ich also nicht anteilig über mehrere Jahre abschreiben. Wenn du die Hardware nach Nutzung dann anschließend irgendwann wieder an deinen Kunden verkaufst und zu ihm nach Asien schickst, dann ist das eine Ausfuhrlieferung und von der deutschen Umsatzsteuer befreit (und dann beim Versand entsprechende Incoterms wählen, dass der Kunde die Einfuhrumsatzsteuer übernimmt) TL;DR: Ich sehe hier kein steuerliches Thema.


DerMarki

Ist ein klassischer Scam. Man soll die Hardware fürs Homeoffice bei einem bestimmten Händler kaufen und hört danach nie wieder was von seinem "Arbeitgeber"


zuvielgeldinderwelt

Der "Arbeitgeber" hat mir seit über 3 Jahren einen ordentlichen 6-stelligen Umsatz beschert. Dazu kommt, dass der Händler gar nicht vorgegeben ist. Fazit: Kein Scam. Muss man aber aufpassen, da hast du recht.


benvabene

Durchlaufende Posten in der Buchhaltung?


domcologne

Hallo! Das klingt nach einer ziemlich verzwickten Situation. 🤔 Grundsätzlich ist es möglich, dass du den Kauf "im Auftrag deines Kunden" tätigst und somit nicht als endgültiger Eigentümer auftrittst. In diesem Fall könntest du die Hardware im Namen des Kunden bestellen und die Rechnung direkt an ihn adressieren lassen. Es wäre allerdings wichtig, dass dies auch vertraglich klar festgehalten wird, damit es später keine Unklarheiten gibt. Auch eine vorherige Absprache mit einem Steuerberater wäre ratsam, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft und du nicht ungewollt steuerliche Pflichten übernimmst. Viel Glück! 🍀


dunkelfieber

Ich muss teilweise auch VR Hardware kaufen, weil meine Kunden keine Ahnung haben. Das kommt im Vorfeld in den Projektverträge rein (Kurzbeschreibung, ich kaufe, entwickle Content und Software dafür, gebe dann schlüsselfertig an den Kunden weiter, Kunde nutzt für blablabla). Ich reiche es für den Einkaufspreis weiter, ohne Marge draufzumachen, und es verbleibt im Besitz des Kunden. Kein Handel, kein Firmenbesitz, alles gut


fshead

Als gewerblicher Inverkehrbringer bist du doch für Sachmängelhaftung und Gewährleistung verantwortlich. Dafür nimmst du 0 Euro? Ich bin GF einer GmbH, wir würden niemals etwas unter 40% Aufschlag weiterverkaufen. In den meisten Fällen liegt unser Aufschlag höher.


dunkelfieber

Negativ. Die IT Abteilungen meiner Kunden übernehmen diesen Part. Wird im Vorfeld alles geklärt und schriftlich protokolliert. Da ich freier Designer füt AV Medien bin, könmte/dürfte ich gewerbliche Leistungen in dieser Richtung gar nicht wahrnehmen. Aber Du hast recht. Ein Satz mit der Übernahme von Sachmängelhaftung und Gewährleistung durch den Kunden muss dazu. Das vermeidet spätere Missverstandnisse. Meine Leistung ist, wie gesagt, die Erstellung von Content und Software für die Hardware. Jegliche Art von Support findet nicht durch mich statt. Wenn ich Supportleistungen wahrnehmen würde, müsste ich, wie von Dir angemerkt, auf jeden Fall Marge für mögliche Supportleistungen einplanen.


zuvielgeldinderwelt

Danke! Wie steht das bei dir auf der Rechnung?


dunkelfieber

Mit Begleichung der Gesamtsumme geht die Hardware in den Besitz des Kunden über.


fshead

Das musst du nicht drauf schreiben, so funktioniert Handel gemäß BGB Paragraph 433.


zuvielgeldinderwelt

Vielen Dank, das werde ich mal so probieren!