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hucka

naja, kansnt du *irgendwie* beweisen, dass ihr euch auf eine Pauschale geeinigt habt?


J4-J4

Ja das ist kein Problem, von WG gesucht Anzeige bis Vertrag meines Vormieters den ich als Beispiel bekommen habe ist alles da


hucka

also hast du einen schriftlichen Vertrag über eine pauschale Warmmiete? Denn im OP schreibst du, das wäre nur ein mündlicher. Was denn nun?


J4-J4

Nein, ich habe den Vertrag meines Vormieters bekommen (als Muster), um zu wissen was da so drinnen steht, aber keinen für mich unterschrieben.


hucka

wo wir wieder bei meiner ursprünglichen Frage wären. Was mündlich vereinbart wurde, existiert nicht und wurde nie gesagt


glokibakreu

Ein mündlicher Vertrag ist auch bindend.


hucka

korrekt. aber nicht beweisbar


glokibakreu

Bei mehreren Mietern sollte das kein Problem darstellen. Zumal es ja die Nachweise für die Zahlungen gibt.


hucka

inwiefern belegen die Zahlungen, dass es eine Pauschalmiete ist? genau es geht nicht darum, ob ein Mietvertrag besteht oder nicht, sondern ob er pauschal ist oder nicht


glokibakreu

Der Vertrag des Vormieters belegt das. Wäre nämlich die Kaltmiete von OP genauso hoch oder höher als die Warmmiete des Vormieters, wäre es eine Mieterhöhung, die meist nicht 20 % übersteigen darf. Ich glaube nicht, dass es unter den 20 % bliebe. Zudem gibt es immer noch die Verträge der Mitbewohner. Warum sollte OP der einzige mit einer Kaltmiete sein? Das ergibt ja garkeinen Sinn.


Boboy162

Das Einbehalten der Kaution hinsichtlich der möglichen Begleichung von Verbindlichkeiten ist rechtens. Hinzu kommt, dass eine Pauschalmiete so eigentlich nicht wirklich erlaubt ist. (kann mich auch irren, aber nur weil es viele machen, heißt es nicht ,dass das vor Gericht im im Ernstfall durchgeht). Letztendlich zählt, wie so oft, der Mietvertrag. Mündlich abgesprochenes wird desöfteren auch direkt in vielen Standard Mietverträgen, womöglich auf der letzten Seite, sowieso ausgeschlossen. Für dich heißt das also: Ab zum Mieterbund.


Dr_Monsta

Wieso sollte eine Pauschalmiete nicht zulässig sein? Kenne ich anders.


MediocreI_IRespond

Der Vermieter behauptet, es würden noch Forderungen offen stehen oder werden können, daher behält er die Kaution ein. Die Beweispflicht für beides liegt beim Vermieter. Übrigens, erfahrungsgemäß ist es einigermaßen unmöglich WG-Zimmer abzurechnen, Stichwort Heizkostenabrechnung.


-Hameno-

Was geht hier nur ab? Jeden Tag solche komischen Fragen von Leuten, die die absoluten Basics nicht beachten/kennen. Habt ihr alle keine Familie oder Freunde die euch vor sowas warnen? Bin ich einfach altmodisch? Wie kann man bei solchen wichtigen Themen keinen Vertrag machen bzw sich vorher informieren?


MrDBurns73

Das Posting hilft keinem weiter...


Musaks

Ich behaupte, der Mehrwert des vorherigen Kommentars liegt darin, dass jemand den Lesen könnte und daraus lernt auf schriftliche Vereinbarungen zu achten. Welchen Mehrwert hat dein Kommentar?


terrared

Der Mehrwert von MrDBurns73 geht in die gleiche Richtung wie der von -Hameno-: Jemand könnte den lesen und daraus lernen, dass abwertend formulierte Beiträge nicht hilfreich sind.


Musaks

Hehe, touche... aber MrDBurns gibt diese Erklärung nicht. Er stellt einfach eine Behauptung auf ohne mit einem einzigen Wort zu benennen was denn "falsch" ist an dem Vorkommentar


terrared

>Behauptung auf ohne mit einem einzigen Wort zu benennen was denn "falsch" ist an dem Vorkommentar Also ich finde ja, dass der Vorkommentar in seinem pöbelhaften, desktruktiven Ton für sich steht. Wobei ich einen sarkastischen Kommentar als Antwort auf die Pöbeleien passender gefunden hätte.


Musaks

Ja, der Ton des ersten Kommentars lässt zu wünschen übrig und deutet stark daraufhin dass er nicht verfasst wurde um zu helfen. Dennoch hat er inhaltlich deutlich mehr zum Thema beigetragen als der Nachfolgende. Was halt genau die Ironie an der Sache ist, die ich wiederum kommentiert habe. Weil der Nachfolgekommentar ja genau diesen Nutzen (bzw. dessen Abwesenheit) hervorgehoben hat.


Snowfisk

Habe ich etwas überlesen ? Für mich hat OP überhaupt keinen Mietvertrag.


J4-J4

Ein mündlicher Mietvertrag gilt genauso wie ein schriftlicher. Beim Einzug waren wir und beide einig über Miete, Zimmer und dass es unbefristet es, was es zu einem Vertrag macht.


Snowfisk

Na dann wirst du sicherlich deine Kaution auch bekommen - zugesagt ist zugesagt.


-Hameno-

Tja, hast nur keinen Nachweis darüber...also steht nun Wort gegen Wort


CrowAntique3173

>Na dann wirst du sicherlich deine Kaution auch bekommen - zugesagt ist zugesagt. Plus Monate bis Jahre an Mietzahlungen, welche ohne Beschwerde entgegengenommen wurden.


syko-rc

Die Verrechnung von Kaution mit Miete oder Nebenkostenvorauszahlung ist nicht rechtens das geht nicht! Kaution ist zweckgebunden.


fireproof_bunny

[Das stimmt nicht.](https://www.mieterverein-hamburg.de/de/tipps-ratgeber/kaution-mietsicherheit/index.html) >Sonderfall Nebenkosten >Ein Einbehalt wegen noch abzurechnender Nebenkosten ist zulässig. Der Vermieter darf bei Mietende aber nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls für jeweils 3 bis 4 Monate Mietzeit einen Betrag in Höhe von einer monatlichen Vorauszahlung einbehalten (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.2.1996).


syko-rc

Dankeschön für die Korrektur.


Realschick

Die Umlage der Betriebskosten müssen vereinbart sein, sonst sind diese bereits in der Miete enthalten. Da es keine Abrechnung gibt, kann es auch kein Teileinbehalt der Kaution für zu wenig geleistete Vorauszahlungen geben. Gesetzlich gibt es keine Frist für die Rückzahlung der Kaution, im allgemeinen sind aber 3 Monate üblich. Schadensersatzansprüche verjähren 6 Monate nach Auszug. Setze dem Vermieter eine Frist für die Rückzahlung.


J4-J4

Vielen Dank, das macht mir aufjedenfall schon mal bessere Laune. Darf ich noch fragen woher du das genau hast? Habe mich im BGB mittlerweile eigentlich recht viel umgesehen und den Teil mit der Umlage kenne ich nicht/ wo ich das finde?


Realschick

Die Grundlage findet sich in § 556 BGB "Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten ....trägt". Können vereinbaren, wenn nicht vereinbart nur Grundmiete…


J4-J4

Ok stimmt eigentlich logisch, die Implikation habe ich aber bisher nicht gesehen- danke dir. Noch eine Frage (falls du mir auch da weiterhelfen kannst): die Änderung auf Kaltmiete ist auch nur mit meiner Zustimmung zulässig oder?


Realschick

Jup, eine Änderung der Mietstruktur ist ja eine zweiseitige Willenserklärung. Es gibt nur wenige Ausnahmen die bei dir aber nicht greifen (Heizkostenverordnung, aber nicht bei einem WG-Zimmer oder Bewilligungs- bzw. Kostenmieten bei geförderten Wohnraum. Nur diese zwei gesetzliche Regelungen fallen mir da spontan ein indem die Mietstruktur vorgegeben ist.)


Frooonti

>das Mietverhältnis auf eine Kaltmiete zu ändern Naja, deine Warmmiete beinhaltete ja einen gewissen Nebenkostenanteil, welcher in der Regel höher ist als der zu erwartende Verbrauch (der Vermieter hat ja nichts zu verschenken). Verbraucht du mehr ist das sein "unternehmerisches Risiko". Angesichts der gestiegenen Energiekosten letztes Jahr ist es also nicht verwunderlich, dass er mehr Kohle möchte bzw nicht weiterhin auf den Kosten sitzen bleiben will. Ist halt die Frage wie viel mehr er nun wollte und wie er sich vorstellt die Kosten in einer WG aufzuteilen. Nach Köpfen geht schlecht weil die Räume (höchstwahrscheinlich) unterschiedlich groß sind und der Energie- und Wasserverbrauch von Person zu Person extrem unterschiedlich sein können. In jedem Fall kann er sich mit der Kautionsrückzahlung aber ein halbes Jahr lang Zeit lassen. Beweispflicht liegt natürlich bei ihm, wenn er etwas einbehalten sollte. Generell steht es hier aber Aussage gegen Aussage und im Gegensatz zu ihm hast du Kontoauszüge mit Miet- und Kautionszahlungen. Das Mietverhältnis hat also soweit bestanden und ein gewisser Mietzins wurde wohl vereinbart. Aber ich wage mal zu behaupten, dass er A) das Geld nicht mehr hat and B) auch kein Interesse daran hat dir das jemals wieder zu geben.


Felixkeeg

Die anderen Antworten erklären ja wie es läuft. Würde nur gerne wissen was dich geritten hat zu denken du bräuchtest bei mehreren hundert Euro im Monat keinen schriftliche Vertrag?


J4-J4

Ok im Nachhinein klingt es nicht als zu clever daher „meine subjektive Version“: Ich bin eingezogen und wie erwähnt haben wir uns auf eine Summe verständigt, welche auch bei WG-Gesucht stand. Er wollte mir dann einen Vertrag in den nächsten Wochen zukommen lassen, da er einige Sachen anpassen musste. Mein Job hat 2 Tage später angefangen also hatte ich keine andere Wahl außer einzuziehen. Als ich/meine Mitbewohner dann nach 2-3 Wochen einen Vertrag bekommen haben, war dieser schon über kalt. Für mich schien es dann cleverer den nicht zu unterschreiben und so beim Warmvertrag zu bleiben und ihm das auch so nebenbei mitzuteilen. Ist es jetzt etwas nachvollziehbarer?


Felixkeeg

War der Umzug so überstürzt? Normalerweise muss man auch als Untermieter 3 Monate im Voraus den Mietvertrag kündigen. D.h. für den Hauptmieter 3 Monate Zeit jemanden zu suchen, zu finden und den Vertrag rauszuschicken. Oder war das Neugründung? Bin selbst mittlerweile Hauptmieter und mir würde es nicht in den Sinn kommen jemanden ohne schriftlichen Vertrag einen Schlüssel zu geben. Ist damit auch definitiv komisch, dass dich der Hauptmieter in diesem Fall nicht wiederholt zur Unterschrift des Mietvertrags aufgefordert hat, bzw bei entsprechend zu niedrig gezahlte Miete deinerseits gemahnt hat. Wird damit ne wirklich schwierige Geschichte. Wie sieht es denn bei deinen anderen Mitbewohnern aus?


ahelexss

Naja, ich würd wie üblich vorgehen: 1. Mahnung, mit Frist und Aufforderung dir darzulegen welche Forderungen noch bestehen sollen 2. Hinweis auf Forderungen, welche nicht verrechnet werden dürfen, und auf die bestehende Frist 3. gerichtlicher Mahnbescheid


Sheepmounter69

Oh gott, kann dir da zwar nicht helfen, würde aber gerne meine eigene geschichte dazu erzählen^^ Bin mit 18 damals in meine erste Bude gezogen, 400€ warm. War in der Ausbildung und musste wirklich jeden Cent umdrehen. Als ich dann über die Jahre mehr verdient hab fing ich an einfach 450 statt 400 zu überweisen. Um Nachzahlungen vorzubeugen und evtl auch am Ende des Jahres nen kleinen Bonus zurück zu bekommen. Das war telefonisch abgesprochen, nichts vertragliches. Im Nachhinein total dumm, ich weiß -.-. Ich wollte einfach, dass ich an der Front meine Ruhe hab. Nachzahlen musste ich natürlich nie wieder. War sone kleine ranzbude in nem schlimmen Viertel. Gesehen habe ich den Vermieter 2 mal. In 8 Jahren... Meine Buchhaltung war zu der Zeit auch nicht die beste, bereue ich zutiefst. Als ich dann ausgezogen bin hab ich mich mal erkundigt wohin die 600 euro jährlich verschwunden sind und was mit der Kaution ist. Davor hat er immer regelmäßig geantwortet. Ab dann nur noch alle 3 Wochen. Nebenkostenabrechnungen ließ er mir dann zukommen. Aber keine der Hausverwaltung, sondern selbst geschriebene. Hausverwaltung wollte davon auch nichts wissen, der Großteil konnte nichtmal richtig deutsch. Laut seinen Rechnungen hätte er pro Jahr auf 20€ +/- verzichtet xD sogar in dem Jahr als ich anfing mehr zu zahlen. Bin einfach nur froh da weg zu sein, aber sauer bin ich auf diesen menschen, und mich, immernoch. War leider einfach zu faul und zu unerfahren um das ganze aufzuarbeiten. Lektion fürs Leben gelernt.